=== 26-32 _ V 00840_V 00840 Karl-Theodor-Straße BE.pdf ===
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immissionsschutz.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Ruhender Verkehr und
Immissionsschutz
MOR-GB2.222
Karl-Theodor-Straße
Tempo 30 auf der Karl-Theodor-Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01310 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing
West am 15.06.2023
Lärmschutz
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02798 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 – Schwabing
West am 25.06.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00840
Anlagen:
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01310
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02798
Beschluss des Bezirksausschusses des 04. Stadtbezirkes – Schwabing West vom
29.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 – Schwabing West hat am 15.06.2023 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01310 und am 25.06.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02798
beschlossen.
Die Empfehlungen werden zusammen in einem Beschluss behandelt, da sie beide zum Teil
inhaltsgleich die Karl-Theodor-Straße betreffen bzw. inhaltlich ein Sachzusammenhang
besteht.
Mit der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01310 wird das Mobilitätsreferat gebeten, Tempo 30 auf der
Karl-Theodor-Straße zwischen Bonner Platz und Belgradstraße einzuführen, um eine
Verringerung der Unfallhäufigkeit sowie Lärmbelastung für Anwohnende, eine Erhöhung der
Schulwegsicherheit als auch der Verkehrssicherheit für den querenden Fußverkehr zu
erreichen.
Mit der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02798 wird die Einrichtung einer Tempo 30 - Zone auf der
Karl-Theodor-Straße zwischen der Belgradstraße und dem Bonner Platz gefordert als auch die
Einrichtung von regelmäßigen und geeigneten Maßnahmen der Verkehrsüberwachung -
insbesondere auch zur Vermeidung von Lärmbelästigungen bis spät in die Nacht durch sog.
Autoposer. Dabei würde eine bestimmte Schank- und Speisewirtschaft in der Karl-Theodor-
Straße als Zentrum für Autoposer eine zentrale Rolle spielen.
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Die Empfehlungen betreffen Vorgänge, die nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen sind. Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind, müssen diese nach
Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungs-
satzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-
Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen
Information Folgendes auszuführen ist:
Auf der Karl-Theodor-Straße sind (bauliche) Umgestaltungsmaßnahmen zwischen der
Schleißheimer Straße und dem Bonner Platz geplant und abschnittsweise bereits in
Umsetzung, die für ein Mehr an Verkehrssicherheit förderlich sein werden. So wird mit dem
Beschluss des Bauausschusses vom 11.02.2025 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 14218)
künftig jeweils nur noch eine Fahrspur je Richtung mit damit einhergehenden besseren
Querungsmöglichkeiten verbleiben. Es wird auch mehr Raum für den Fußverkehr eingeräumt,
indem die stark untermaßigen baulichen Radwege rückgebaut und der so gewonnene Platz
den Gehwegen zugeschlagen wird. Beidseitig sind neue, bauliche radentscheidskonforme
Radwege (2,30m zzgl. Sicherheitstrennstreifen) vorgesehen. Es sind nur noch
Längsparkplätze für sicherere Parkvorgänge dank verbesserter Sichtbeziehungen mit
überwiegend 2,20 m Breite in Parkbuchten oder markierten Parkstreifen geplant. Zusätzlich
werden bis zu 27 neue Bäume gepflanzt und in etwa 173 Fahrrad- und 20 Lastenrad-
Stellplätze geschaffen.
Der erste Bauabschnitt zwischen der Brunnerstraße und Borschtallee wurde bereits nach drei
Monaten Bauzeit abgeschlossen. Weitere Bauabschnitte sollen nach aktuellem Stand ab Juni
2026 beginnen mit voraussichtlichem Bauende des Gesamtprojekts im Jahr 2027.
Mit der Reduzierung der Fahrspuranzahl dürften sich die Geschwindigkeiten entlang dieses
Straßenabschnittes reduzieren. Auch wird davon ausgegangen, dass die Lärmwerte
zurückgehen, da der Kfz-Verkehr weiter in die Mitte der Straße verlegt wird und zudem Bäume
die Straße abschirmen werden.
Aus diesem Grund ist eine Prüfung auf Temporeduzierung und hinsichtlich der Lärmsituation
zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Die Prüfungsbitten können gegebenenfalls nach
Fertigstellung des Umbaus erneut an uns herangetragen werden, sollte sich die Situation nicht
verbessert haben.
Die der Bürgerversammlungsempfehlung zu Grunde liegenden Beobachtungen von Fahrzeu-
gen, deren Fahrer*innen durch Erzeugen unnötigen Motorenlärms Aufmerksamkeit erreichen
wollen und mitunter auch durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auffallen,
passen zum durchaus diskussionswürdigen Fehlverhalten einiger weniger Verkehrsteilneh-
mer*innen. Es handelt sich hierbei um ein bundesweit seit einiger Zeit zu beobachtendes
Phänomen, das mit Schlagworten wie „Autoposer*innen“ sowie „Profilierungsfahrer*innen“
bezeichnet oder verniedlichend auch mit „emotionellem Fahren“ umschrieben wird.
Seitens der Verkehrsordnungsbehörde bestehen allerdings keine Möglichkeiten, gegen diese
so genannten Autoposer*innen bzw. Profilierungsfahrer*innen, mitunter auch Raser*innen tätig
zu werden.
Dies gilt insbesondere für sogenannte „Lärmblitzer“. Es gibt kein normiertes Verfahren zur
Lärmmessung und keine einheitlichen Lärmgrenzwerte im Fahrbetrieb, an die sich eine
eventuelle Sanktionierung anlehnen könnte. Die zulässigen Geräuschwerte werden derzeit in
Deutschland für jeden Fahrzeugtyp individuell definiert. Deshalb sind in Deutschland
„Lärmblitzer“ im Sinne von Überwachungsgeräten, die im öffentlichen Straßenverkehr als
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Kontrollmaßnahme zur Überwachung der Einhaltung einer bestimmten Verkehrslärmbelastung
und in der Folge zur Ahndung etwaiger Verstöße verwendet werden könnten, nicht
zugelassen.
Da in Deutschland keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte für Kraftfahrzeuge existieren,
welche alle möglichen Betriebsszenarien abdecken, gibt es – anders als in manchen anderen
europäischen Ländern – auch keine Rechtsgrundlage für den sanktionsbewehrten Einsatz von
“Lärmblitzern“.
Bisher laufende Projekte hierzu wie z.B. in Berlin sind daher nur als Forschungs- bzw.
Pilotprojekte zu sehen; die Möglichkeit eines Einsatzes von “Lärmblitzern“ mit dem Ziel der
Sanktionierung eines Fehlverhaltens ist derzeit rechtlich nicht möglich.
Im fließenden Verkehr obliegt die Kontrolle und Überwachung des Verkehrs und damit auch
die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen ausschließlich der Polizei. Im Grundsatz
kann also nur die Polizei Kontrollen durchführen und Verstöße gegen die Straßenverkehrsord-
nung feststellen und ahnden. Die Überwachung der Geschwindigkeit erfolgt dabei gemäß der
Richtlinie für die polizeiliche Verkehrsüberwachung (VÜ-Richtlinie – VÜR) des Bayerischen
Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (Bekanntmachung vom 12. Mai 2006,
Az. I C 4-3618.2-31) und der dazu gehörenden Ergänzenden Weisung Nr. 1. Die Richtlinie ist
öffentlich im Internet einsehbar.
Die Überwachungsstrecken sind schwerpunktmäßig nachfolgender Reihenfolge auszuwählen:
• Straßenabschnitte, die Unfallbrennpunkte (siehe VÜR Nr. 1.2.1) sind
• Straßenabschnitte, die – ohne Unfallbrennpunkte zu sein – aufgrund der örtlichen
Verhältnisse besondere Unfallgefahrenpunkte (siehe VÜR Nr. 1.2.1) sind
• Straßenabschnitte, an denen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
der Belästigung der Bewohner durch Verkehrslärm und/oder Abgabe steigert
• Sonstige Bereiche, z. B. Straßenabschnitte, die zwar bei Beachtung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit unter günstigen Verhältnissen nicht gefährlich sind, bei
Überschreitung aber gefährlich werden können
Die für die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ermächtigten Gemeinden (in
München: die beim Kreisverwaltungsreferat angesiedelte kommunale Verkehrsüberwachung -
KVÜ) sind ebenfalls an die Einhaltung dieser Reihenfolge gebunden. Eine grundlegende
Voraussetzung für die Errichtung von Geschwindigkeitsmessanlagen aus Gründen der
Verkehrssicherheit besteht insbesondere darin, dass eine Örtlichkeit mit hohem Unfallrisiko
und besonders hohem Verkehrsaufkommen gegeben ist, an der eine dauerhafte Überwachung
erforderlich oder eine andere Form von Geschwindigkeitsüberwachung aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten nicht möglich oder zumindest erschwert ist. Der Reduzierung von
Verkehrsunfällen ist dabei absolute Priorität einzuräumen. Unter besonderer Berücksichtigung
von Verkehrssicherheitsaspekten soll dabei eine deutliche Verbesserung der gegebenen
Situation zu erwarten sein.
Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen sind vor dem Hintergrund des Immissionsschutzes
zwar denkbar. Dies ist jedoch nur für Straßenabschnitte der Fall, auf denen Geschwindigkeits-
beschränkungen zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen angeordnet sind
und ohne eine dauerhafte Überwachung die durch die Geschwindigkeitsbeschränkung
bezweckte Absenkung der Lärmbelastung (bzw. Einhaltung der Grenzwerte) nicht erreicht
werden kann. Die Notwendigkeit der dauerhaften Überwachung ist dabei durch ein
immissionsschutzrechtliches Gutachten nachzuweisen. Nach aktueller Einschätzung sind
stationäre Radaranlagen zudem oft nur punktuelle, sehr lokale und zeitlich nicht unbedingt
dauerhafte Lösungen.
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Zu der Poser*innenproblematik in der Karl-Theodor-Straße hat das Polizeipräsidium München
unter Einbeziehung der örtlichen Polizeiinspektion auf unsere Anfrage die folgende
Stellungnahme abgegeben:
„Sicher wird auch dieser Straßenzug von der Autoposerszene zur An- und Abfahrt zur
bzw. von der Leopoldstraße genutzt. Hier wäre eine Lokalität in der Karl-Theodor-
Straße zu erwähnen. Entsprechende Beschwerden sind der zuständigen Polizeiinspek-
tion 13 (Schwabing) bekannt. Das Lokal wird immer wieder von Personen der
Autoposerszene aufgesucht. Seitens der Polizeiinspektion 13 wurde bereits mit den
Betreibern Kontakt aufgenommen und vermehrt Verkehrskontrollen durchgeführt.
Abgesehen von dieser Lokalität finden schon mangels „Publikum“ keine Hin- und
Herfahrten statt. Seitens der Polizei wird hier kein Hotspot gesehen. Vielmehr müssen
die zur Verfügung stehenden Ressourcen der Polizeiinspektionen auch weiterhin auf
die bereits bekannten Hotspots wie z.B. der Leopoldstraße oder der Ludwigstraße
konzentriert werden. Zudem wird auch der Abschnitt vor der hier gegenständlichen
Lokalität von den umfangreichen Umgestaltungsmaßnahmen auf der Karl-Theodor-
Straße betroffen sein. Zu den Schwerpunktaktionen und Kontrollen können keine
validen Zahlen geliefert werden. Jede Inspektion führt Kontrollen im Rahmen ihrer zur
Verfügung stehenden Ressourcen durch. Zusätzlich verfolgt die Verkehrspolizei-
inspektion Verkehrsüberwachung mit ihrem speziell geschultem Personal Verkehrs-
verstöße, die im Zusammenhang mit der „Autoposerproblematik“ stehen.“
Für das Jahr 2023 teilte die Polizei exemplarisch mit, dass ca. 250 Fahrzeuge sichergestellt
und eine technische Begutachtung bzgl. Veränderungen zum Originalzustand des Fahrzeuges
in Auftrag gegeben worden sei.
Konkrete Wahrnehmungen bzgl. Fahrzeuglärm und anderem individuellem Fehlverhalten
können selbstverständlich bei jeder örtlich zuständigen Polizeidienststelle zur Anzeige
gebracht werden.
Um den Verursacher ermitteln zu können benötigt die Polizei jedoch
• die Örtlichkeit,
• die Tatzeit,
• die Fahrtrichtung,
• das Kennzeichen,
• die Fahrzeugmarke und möglichst
• eine Beschreibung des Kraftfahrzeugführers.
Die für den Stadtbezirk zuständige Polizeiinspektion kann aus dem Internetauftritt des
Polizeipräsidiums München ersehen werden: https://www.polizei.bayern.de/muenchen
Den Empfehlungen Nr. 20-26 / E 01310 als auch Nr. 20-26 / E 02798 der Bürgerversammlung
des 04. Stadtbezirkes – Schwabing West kann nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen nicht entsprochen werden....