=== 26-32 _ V 00431_V 00431 Paketpostareal BE A1-9.pdf ===
Telefon: 0 233-22939
25299
24032
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
PLAN HAII/22 P
PLAN HAII/22 V
PLAN HA I/44
PaketPost-Areal
1) Bürgerentscheid zu Maßnahmen der Stadtentwicklung - Hochhaus-Stopp
Empfehlung Nr. 20-26 / E 00916 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 –
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 24.10.2022
2) Bürgerbegehren Wolkenkratzer
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02822 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 04 - Schwabing West vom 25.06.2025
3) Ablehnung des vorliegenden Bebauungsplans des Paketpostareals
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03219 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025
4) Abwenden des Satzungsbeschlusses zum Paketpostareal
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03230 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025
Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00431
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 10.06.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht zum beiliegenden Beschluss
Anlass • Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2147
für das PaketPost-Areal, Satzungsbeschluss vom 26.11.2025
• Empfehlungen der Bürgerversammlungen des 19. Stadtbezir-
kes Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
vom 24.10.2022, des 4. Stadtbezirkes Schwabing West vom
25.06.2025 und des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphen-
burg vom 24.11.2025
Seite 2
Inhalt • Antrag auf Schaffung von Rechtssicherheit durch einen Rats-
entscheid / Bürgerentscheid für das Bürgerbegehren „Hoch-
hausSTOP“;
• Antrag auf Zulassung des Bürgerbegehrens HochhausSTOP
bzw. auf einen Ratsentscheid über die Hochhäuser im Paket-
Post-Areal unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens;
• Aufforderung zur Verschiebung des Satzungsbeschlusses, bis
eine Vereinbarung zum Schutz des Backstage geschlossen
wurde, bzw. bis die Festsetzungen des o.g. Bebauungsplans
geändert wurden;
• Hinweis auf fehlende Haushaltsmittel für den geförderten
Wohnungsbau im PaketPost-Areal;
• Aufforderung an Bezirksausschuss und Stadtrat, gegen den
Bebauungsplan zu stimmen, falls wegen fehlender Förder-
und Haushaltsmittel kein geförderter Wohnungsbau im Um-
fang von 50 % geschaffen wird;
• Geschäftsordnungsgemäße Behandlung der Empfehlungen.
Gesamtkosten / Ge-
samterlöse
. / .
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Die Klimabelange wurden bei der Aufstellung des Bebauungs-
plans mit Grünordnung Nr. 2147 berücksichtigt
Entscheidungsvor-
schlag
1. Von der Sachbehandlung wird Kenntnis genommen. Der in
der Vollversammlung vom 26.11.2025 vom Stadtrat gefasste
Satzungsbeschluss (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17874)
bleibt vom vorliegenden Beschluss zur Behandlung der
Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen der
Stadtbezirke 04, 09 und 19 unberührt.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 00916 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-
Forstenried-Fürstenried-Solln vom 24.10.2022 ist
geschäftsordnungsgemäß behandelt.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02822 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 04 – Schwabing West vom 25.06.2025 ist
geschäftsordnungsgemäß behandelt.
4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03219 der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 9 – Neuhausen-Nymphenburg vom
24.11.2025 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
5. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03230 der Bürgerversammlung des
Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg vom
24.11.2025 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2147, PaketPost-Areal,
Arnulfstraße, Birketweg, Wilhelm-Hale-Straße; Bürgerentscheid;
Ratsbegehren, Backstage
Ortsangabe Arnulfstraße (südlich), Birketweg (nördlich und östlich), Wilhelm-
Hale-Straße (östlich), PaketPost-Areal
Telefon: 0 233-22939
25299
24032
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
PLAN HAII/22 P
PLAN HAII/22 V
PLAN HA I/44
PaketPost-Areal
1) Bürgerentscheid zu Maßnahmen der Stadtentwicklung - Hochhaus-Stopp
Empfehlung Nr. 20-26 / E 00916 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 –
Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln am 24.10.2022
2) Bürgerbegehren Wolkenkratzer
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02822 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 -
Schwabing West vom 25.06.2025
3) Ablehnung des vorliegenden Bebauungsplans des Paketpostareals
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03219 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 -
Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025
4) Abwenden des Satzungsbeschlusses zum Paketpostareal
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03230 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 -
Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025
Stadtbezirk 9 – Neuhausen-Nymphenburg
Anlagen:
1. Lage im Stadtbezirk
2. Übersichtsplan M 1:500
3. Empfehlung Nr. 20-26 / E 00916
4. Empfehlung Nr. 20-26 / E 02822
5. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03219
6. Empfehlung Nr. 20-26 / E 03230
7. Stellungnahme des Bezirksausschusses 4 vom 27.03.2026
8. Stellungnahme des Bezirksausschusses 9 vom 29.04.2026
9. Stellungnahme des Bezirksausschusses 19 vom 16.04.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00431
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 10.06.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin ........................................................................................................ 2
1. Vorbemerkungen und Zuständigkeit .............................................................................. 2
2. Behandlung der Empfehlungen ..................................................................................... 3
II. Antrag der Referentin........................................................................................................ 14
III. Beschluss ......................................................................................................................... 14
Seite 2
I. Vortrag der Referentin
1. Vorbemerkungen und Zuständigkeit
Die Vorlage behandelt je eine Empfehlung aus den Bürgerversammlungen der Stadtbe-
zirke 04 – Schwabing West und 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-
Solln sowie zwei Empfehlungen der Bürgerversammlung des Stadtbezirks 09 – Neuhau-
sen-Nymphenburg zu den Themen Ratsentscheid / Bürgerentscheid HochhausSTOP,
Hochhäuser im PaketPost-Areal, Fördermittelknappheit und Sicherung des Backstage.
Für das PaketPost-Areal hat die Vollversammlung des Stadtrats am 05.02.2025 den Billi-
gungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 2147 gefasst, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V
15429.
Am 30.04.2025 hat die Vollversammlung des Stadtrats (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V
16397) mehrheitlich entschieden, das das PaketPost-Areal betreffende Bürgerbegehren
„HochhausSTOP“ wegen rechtlicher Unzulässigkeit nicht zum Bürgerentscheid zuzulas-
sen. Dagegen haben die Initiator*innen des Bürgerbegehrens am 30.05.2025 Klage beim
Bayerischen Verwaltungsgericht München (VG) erhoben.
Am 25.06.2025 wurde beim VG ein Eilantrag gem. § 123 VwGO mit dem Inhalt gestellt,
dass der Landeshauptstadt München bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage
auf Zulassung des Bürgerbegehrens untersagt wird, den Satzungsbeschluss zum Bebau-
ungsplan mit Grünordnung Nr. 2147 – PaketPost-Areal – ortsüblich bekannt zu machen.
Die Landeshauptstadt München hat mit Schreiben vom 26.06.2025 gegenüber dem VG
zugesichert, dass der Satzungsbeschluss bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag
nicht bekannt gemacht wird.
Mit Beschluss vom 16.10.2025 hat das VG den Eilantrag abgelehnt.
Dagegen haben die Initiator*innen des Bürgerbegehrens am 22.10.2025 Beschwerde
gem. § 146 Abs. 1 VwGO zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingelegt
(neues Az.: 4 CE 25.2059). Die Landeshauptstadt München hat mit Schreiben vom
28.10.2025 gegenüber dem BayVGH zugesichert, bis zum Abschluss des Beschwerde-
verfahrens auf die für das Wirksamwerden des in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
plans mit Grünordnung Nr. 2147 – PaketPost-Areal – erforderliche ortsübliche Bekannt-
machung des Satzungsbeschlusses zu verzichten.
Der BayVGH hat die Beschwerde Az.: 4 CE 25.2059 mit Beschluss vom 16.01.2026 zu-
rückgewiesen. Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
Aus rechtlicher Sicht hinderten die Klage und der Eilantrag nicht die Fortsetzung des Be-
bauungsplanverfahrens, so dass die Vollversammlung des Stadtrats am 26.11.2025 den
Satzungsbeschluss gefasst hat. Auf die Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17874 wird verwie-
sen. Nachdem nun der BayVGH im Eilverfahren entschieden hat, dass kein Anspruch be-
steht, den Satzungsbeschluss nicht vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens be-
kannt zu machen, wird das diesbezügliche Verfahren fortgeführt.
In der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19052 zur Behandlung des Antrags A 06105 vom
26.11.2025 wurde der Stadtrat am 20.05.2026 informiert, dass die Bekanntmachung des
Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 2147 und damit dessen Inkrafttreten zum
30.06.2026 angestrebt wird (siehe Hinweis / Ergänzung vom 19.05.2026). Außerdem wur-
den die vorgesehenen Maßnahmen dargestellt, um den Fortbestand und die Weiterent-
wicklung des Backstage zu gewährleisten und gleichzeitig gesunde Wohn- und Arbeits-
verhältnisse zu ermöglichen.
Die in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 eingebrachte
Vorlage wurde nach Vertagung in der oben genannten Sitzung von der Vollversammlung
des Stadtrats beschlossen.
Seite 3
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge-
mäß § 7 Abs. 1 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrates, da die Empfehlungen in
unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünord-
nung Nr. 2147 stehen.
2. Behandlung der Empfehlungen
2.1 Bürgerentscheid zu Maßnahmen der Stadtentwicklung – Hochhaus-Stopp
Empfehlung Nr. 20-26 / E 00916 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19
– Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln vom 24.10.2022
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-
Fürstenried-Solln hat am 24.10.2022 die beiliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 00916
(Anlage 3) beschlossen:
„Schaffung von Rechtssicherheit durch einen Ratsentscheid für die laufende Unterschrif-
tensammlung für ein Bürgerbegehren „HochhausStop“, das zu einem Bürgerentscheid
führt! Die Planungshoheit hat der Stadtrat. Über eine weitreichende Entscheidung für die
Stadtentwicklung sollen die Münchner Bürger eine Möglichkeit der Abstimmung bekom-
men!
In der Stadtratssitzung vom 12.10.22 behauptet ein Mitglied des Stadtrates, wir Bürger in
den unterschiedlichen Stadtteilen würden uns nicht füreinander interessieren. Dieser Be-
hauptung widerspreche ich ganz entschieden.
Es geht dabei um die grundsätzliche Frage: Hochhäuser in München ja oder nein und
wenn Hochhäuser, soll eine Höhenbegrenzung festgelegt werden?
Diese Frage geht hervor, aus der laufenden Unterschriftensammlung „Hochhausstop“, die
die Paketposthallentürme, 156 m, in Neuhausen betreffen.
Wenn dem Investor die Höhe von 156m genehmigt wird, sind die Grenzen für weitere Hö-
henforderungen gefallen.
Unter vielem anderen wird behauptet, Hochhäuser seien platzsparend, wohnraumschaf-
fend, ökologisch sinnvoll, usw.. Von zahlreichen seriösen Wissenschaftlern z.B. Prof.
Auer, kann dies eingehend widerlegt werden. Je höher um so weniger bezahlbarer Wohn-
raum entsteht umso unökologischer! Dies am Rande. Was ist bezahlbarer Wohnraum,
wer kann was bezahlen?
Dürfen wir Bewohner, wir Bürger Münchens mitentscheiden, oder darf der demokratisch
gewählte Stadtrat, wie auch in der Stadtratssitzung behauptet, allein über das künftige
Stadtbild, über millionenschwere Bauprojekte alleine entscheiden?
Wozu eine Bürgerversammlung, eine Bürgerbeteiligung, wenn dann letztendlich der
Stadtrat auf die alleinige Planungshoheit besteht.
Auch die Forderung, die ursprüngliche Prokopfgrünfläche bei 34qm zu belassen, nicht auf
20 qm zu kürzen, wurde mehrheitlich von den anwesenden Bürgern in der Bürgerver-
sammlung 2019 befürwortet. Das wurde vom Stadt...