=== 20-26 _ V 19150_V 19150 Sekt_BPl_2191 BE A1-5.pdf ===
Telefon: 0 233-22918
22187
Telefax: 0 233-24213
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII/22 V
PLAN-HAII/22 P
(Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2191
Saarstraße (südlich), Winzererstraße (westlich),
Adams-Lehmann-Straße (nördlich)
- Satzungsbeschluss -
Stadtbezirk 04 – Schwabing-West
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19150
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Aufstellung des (sektoralen) Bebauungsplanes Nr. 2191
Inhalt • Behandlung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 13
Abs. 2 S. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetz-
buch - BauGB) sowie Anhörung des Bezirksausschusses
04 mit Stellungnahmen der Verwaltung
• Darstellung der Äußerungen aus der Beteiligung der Öf-
fentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 in Verbindung mit
§ 3 Abs. 2 BauGB mit Stellungnahmen der Verwaltung
• Entwurf des Satzungstextes zum (sektoralen) Bebauungs-
plan Nr. 2191 mit Festsetzung des Anteils der Geschoss-
flächen Wohnen (10%), für die die Verpflichtung
besteht, sie als geförderten Wohnraum zu binden.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Seite 2
Entscheidungsvor-
schlag
1. Den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach §
13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach
Maßgabe der Ausführungen unter der Anlage 3 entsprochen
werden.
2. Den Äußerungen aus dem Beteiligungsverfahren gemäß § 13
Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach
Maßgabe der Ausführungen unter der Anlage 4 entsprochen
werden.
3. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses des 04. Stadtbe-
zirks Schwabing-West wird zur Kenntnis genommen.
4. Der (sektorale) Bebauungsplan Nr. 2191 für den Bereich
Saarstraße (südlich), Winzererstraße (westlich) und Adams-
Lehmann-Straße (nördlich) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung
beigegeben.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
(Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2191,
Saarstraße, Winzererstraße, Adams-Lehmann-Straße
Ortsangabe Stadtbezirk 04 – Schwabing-West;
Saarstraße (südlich), Winzererstraße (westlich), Adams-Leh-
mann-Straße (nördlich)
Telefon: 0 233-22918
0 233-22187
Telefax: 0 233-24213
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtplanung
PLAN-HAII/22V
PLAN-HAII/22P
(Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2191
Saarstraße (südlich), Winzererstraße (westlich),
Adams-Lehmann-Straße (nördlich)
- Satzungsbeschluss –
Stadtbezirk 04 – Schwabing-West
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19150
Anlagen:
Anlage 1: Lage im Stadtgebiet
Anlage 2: Übersichtsplan M=1 : 2.500
Anlage 3: Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB – Tabelle 1
Anlage 4: Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB – Tabelle 2
Anlage 5: Stellungnahme des Bezirksausschusses 04 vom 29.08.2025 – Tabelle 3
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag der Referentin..................................................................................................2
1. Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB......2
2. Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB .....2
3. Anhörung des Bezirksausschusses............................................................................2
II. Antrag der Referentin ...................................................................................................3
III. Beschluss....................................................................................................................18
Seite 2
I. Vortrag der Referentin
Die Vorlage behandelt den Satzungsbeschluss für den sektoralen Bebauungsplan Nr.
2191 zur Festsetzung des Anteils der Flächen im o. g. Umgriff, für die die Verpflichtung
besteht, sie als geförderten Wohnraum zu binden gem. dem Beschluss Dritte Pro-
grammanpassung „Wohnen in München VII“ Sozialgerechte Bodennutzung in München
(SoBoN) vom 03.12.2025 (VV, 17.12.2025), Vorl.-Nr. Nr. 20-26 / V 18400.
Zuständig für die Entscheidung ist der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung ge-
mäß § 7 Ziffer 11 der Geschäftsordnung des Stadtrats, da es sich um eine Angelegenheit
der Bauleitplanung handelt.
Der (sektorale) Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB auf-
gestellt. Es wurde keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von der
frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und einer Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
sowie von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde abge-
sehen (§ 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB).
Der Vortrag und der Antrag der Referentin beziehen sich auf die nachstehende Satzung
und Begründung des Bebauungsplanentwurfs (Seite 4 ff.)
1. Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Für den (sektoralen) Bebauungsplan Nr. 2191 wurde die Behördenbeteiligung gemäß § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB während der Zeit vom 08.08.2025 mit
19.09.2025 durchgeführt.
Im Einzelnen wird auf die Tabelle Nr. 1, Anlage 3, verwiesen.
2. Beteiligungsverfahren gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Für den Entwurf des (sektoralen) Bebauungsplans mit Begründung wurde in der Zeit vom
08.08.2025 mit 19.09.2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die vorgenannten Unterlagen wurden für diesen
Zeitraum im Internet auf der digitalen Beteiligungsplattform „Bauleitplanung Online Mün-
chen" veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Öffentlichkeits-
beteiligung wurden im Amtsblatt vom 30.07.2025 bekannt gemacht.
Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung
hierzu können im Einzelnen aus der Tabelle Nr. 2, Anlage 4 entnommen werden.
Aufgrund der Änderung des Satzungsentwurfs ist keine erneute Beteiligung der Behörden
oder der Öffentlichkeit vorzunehmen, denn die Reduzierung der Quote auf 10% Anteil für
die Einkommensorientierte Förderung stellt keine Änderung hin zu einer erstmaligen oder
stärkeren Berührung von Belangen der Behörden bzw. Öffentlichkeit dar (§ 4a Abs. 3 Satz
1 BauGB).
3. Anhörung des Bezirksausschusses
In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses vorgeschrie-
ben (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Das Gremium wurde um eine Stellungnahme gebe-
ten. Diese ist als Tabelle Nr. 3, Anlage 5 dieser Beschlussvorlage beigegeben.
Seite 3
Der betroffene Bezirksausschuss des 04. Stadtbezirks Schwabing-West hat einen Ab-
druck der Beschlussvorlage erhalten.
Klimaschutzrelevanz
Eine Klimaschutzrelevanz ist nicht gegeben, weil es sich um einen sektoralen Bebauungs-
plan zur Wohnraumversorgung gemäß § 9 Abs. 2d BauGB handelt. Der Bebauungsplan
Nr. 2191 enthält keine klimarelevanten Festsetzungen, weshalb eine Einbindung des Re-
ferates für Klima- und Umweltschutz nicht erfolgte.
Der Korreferent des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, Herr Stadtrat Paul Bickel-
bacher, und die zuständige Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Simone Burger haben je-
weils einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Den Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der Anlage
3 entsprochen werden.
2. Den Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB kann nur nach Maßgabe der Ausführungen unter der Anlage
4 entsprochen werden.
3. Die Stellungnahme des Bezirksausschusses des 04. Stadtbezirks Schwabing-West
wird zur Kenntnis genommen.
4. Der (sektorale) Bebauungsplan Nr. 2191 für den Bereich Saarstraße (südlich), Winze-
rerstraße (westlich) und Adams-Lehmann-Straße (nördlich) wird gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung erlassen. Ihm wird die nachfolgende Begründung beigegeben.
Seite 4
Entwurf Satzungstext
(Sektoraler) Bebauungsplan Nr. 2191
der Landeshauptstadt München
Saarstraße (südlich), Winzererstraße (westlich),
Adams-Lehmann-Straße (nördlich)
vom …
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der §§ 9 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbu-
ches (BauGB), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und
des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende Satzung:
Anlage:
Übersichtsplan M = 1 : 2500
§ 1
Sektoraler Bebauungsplan
(1) Für den Bereich Saarstraße (südlich), Winzererstraße (westlich) und Adams-Lehmann-
Straße (nördlich) wird ein Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung als Satzung
erlassen. Der Umgriff des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 472/619, Nr.
472/620, Nr. 472/261, Nr. 472/312 und Nr. 472/260 Gemarkung Schwabing (siehe Anlage
Übersichtsplan). Der (sektorale) Bebauungsplan besteht aus diesem Satzungstext.
(2) Im Umgriff des Bebauungsplanes dürfen nur Gebäude errichtet werden, bei denen sich
der/die Vorhabenträger*in hinsichtlich eines Anteils von 10 % der Geschossfläche
(Wohnen) aller Wohnungen dazu verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Verpflichtung
geltenden Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere die Miet-
und Belegungsbindung, einzuhalten und die Einhaltung dieser Verpflichtung in geeigneter
Weise sicherzustellen. Dabei sind die Wohnungen in der Einkommensorientierten
Förderung umzusetzen.
(3) Die in Abs. 2 benannte Geschossfläche (Wohnen) bezieht sich auf das vorhandene,
bislang zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bebauungsplanes nicht realisierte
Wohnbaurecht gemäß § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 BauGB.
(4) Die in Abs. 2 benannte Geschossfläche (Wohnen) ist nach den Außenmaßen der
Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Des Weiteren sind Aufenthaltsräume in
anderen Geschossen als Vollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden
Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände ganz mitzurechnen.
(5) Die für das Planungsgebiet geltenden Baulinienpläne Nr. 657 vom 27.11.1901 und Nr.
1884 vom 20.12.1919 in Form von Straßenbegrenzungslinien (übergeleitete
Bebauungspläne gemäß § 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz) werden durch diesen
(sektoralen) Bebauungsplan nicht berührt und gelten unverändert weiter.
Seite 5
§ 2
In-Kraft-Treten
Der Bebauungsplan Nr. 2191 tritt mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Seite 6
Begründung des Bebauungsplanentwurfs
1. Anlass der Planung und Verfahren..............................................................................6
2. Planerische und rechtliche Ausgangslage..................................................................7
2.1. Lage im Stadtgebiet......................................................................................................7
2.2. Städtebauliche und planungsrechtliche Bestandssituation ......................................8
2.3. Verkehrliche Bestandssituation / Erschließung..........................................................9
2.4. Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung....................................10
2.5. Vorhandenes Baurecht /Baurechtsreserven.............................................................10
2.6. Umweltverträglichkeitsprüfung..................................................................................10
3. Planungsziel................................................................................................................11
4. Rechtsgrundlage für die Bezugsgröße Geschossfläche (Wohnen) ........................11
5. Erforderlichkeit und Angemessenheit des sektoralen Bebauungsplanes..............12
6. Entschädigungsansprüche gegen die Landeshauptstadt München.......................15
7. Klimaschutz und Klimaanpassung ............................................................................16
8. Wesentliche Auswirkungen und Folgen der Planung ............................