(U) Anpassung des Hundesteuersatzes Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der…
Volltext
(U) Anpassung des Hundesteuersatzes Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung)
=== 26-32 _ V 00724_V 00724 Aenderung Hundesteuersatzung DB.pdf ===
Telefon: 0 233-795516 Stadtkämmerei
SKA 4.23 Zweitwohnungs-,
Hundesteuer
SKA-4-23
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landes-
hauptstadt München (Hundesteuersatzung)
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00724
1 Anlage
Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag und Antrag des Referenten
Wie in der Sitzung des Finanzausschusses vom 28.07.2026.
Der Ausschuss hat die Annahme des Antrages empfohlen.
Die Beschlussvorlage wurde bereits für die Sitzung des Finanzausschusses am
28.07.2026 verteilt und ist im Ratsinformationssystem (RIS) digital einsehbar.
II. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der / Die Vorsitzende Der Referent
Ober-/Bürgermeister/-in
ea. Stadtrat / ea. Stadträtin
Christoph Frey
Stadtkämmerer
Seite 2
III. Abdruck von I. mit II.
über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Direktorium – Rechtsabteilung (3-fach)
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei SKA 4.23
z. K.
=== 26-32 _ V 00724_V 00724 Aenderung Hundesteuersatzung BE.pdf ===
Telefon: 0 233-774788 Stadtkämmerei
SKA 4.23 Zweitwohnungs-,
Hundesteuer
SKA-4-23
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landes-
hauptstadt München (Hundesteuersatzung)
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00724
Beschluss des Finanzausschusses vom 28.07.2026 (VB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschluss
Anlass Anpassung des Hundesteuersatzes
Verschiebung des Fälligkeitszeitpunktes
Inhalt Erlass einer Änderungssatzung zur Münchner Hundesteuersat-
zung, die den Hundesteuersatz ab 2027 auf 144,- Euro bzw. für
Kampfhunde auf 1200, - Euro anpasst und die jährliche Fälligkeit
auf den 01.04. eines Jahres verschiebt.
Gesamtkosten /
Gesamterlöse
Kosten ca. 50.000, - Euro
Zusätzliche ca. 1,9 Mio. Euro
Klimaprüfung Eine Klimaschutzrelevanz ist gegeben: Nein
Entscheidungs-
vorschlag
Eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der
Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuer-
satzung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Hundesteuer Steuersatz
Hundesteuer Fälligkeit
Ortsangabe (-/-)
Telefon: 0 233-774788 Stadtkämmerei
SKA 4.23 Zweitwohnungs-,
Hundesteuer
SKA-4-23
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landes-
hauptstadt München (Hundesteuersatzung)
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00724
1 Anlage
Beschluss des Finanzausschusses vom 28.07.2026 (VB)
Öffentliche Sitzung
Inhaltsverzeichnis Seite
I. Vortrag des Referenten ..................................................................................................... 2
1. Ausgangslage .......................................................................................................... 2
2. Anpassung des Hundesteuersatzes......................................................................... 2
2.1 Städtevergleich ........................................................................................................ 2
2.2 Anpassungsbedarf des Hundesteuersatzes ............................................................. 3
3. Verschiebung des Fälligkeitszeitpunktes.................................................................. 4
4. Finanzielle Auswirkungen......................................................................................... 4
5. Personelle Auswirkungen......................................................................................... 4
6. Unterstützung durch Digitalisierung.......................................................................... 4
7. Klimaprüfung............................................................................................................ 5
8. Abstimmung mit anderen Referaten/Stellen ............................................................. 5
II. Antrag des Referenten ...................................................................................................... 5
III. Beschluss.......................................................................................................................... 5
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I. Vortrag des Referenten
1. Ausgangslage
Zum Stand 31.12.2025 sind in München 42.929 Hundehalter*innen mit 46.018 Hunden bei
der Stadtkämmerei angemeldet. Die Hundesteuer beträgt in München pro Hund jährlich
100,- Euro. Kampfhunde werden mit 800,- Euro im Jahr besteuert. Zuletzt wurde die Hun-
desteuer zum 01.01.2011 angepasst. Im Jahr 2025 beliefen sich die Einnahmen aus der
Hundesteuer auf rund 4,38 Mio. Euro. Die Einnahmen aus der Hundesteuer dienen, wie
andere Gemeindesteuern auch, der Finanzierung von Dienstleistungen und Investitionen
der Landeshauptstadt, die allen Bürger*innen zugutekommen.
2. Anpassung des Hundesteuersatzes
2.1 Städtevergleich
Nachfolgende Tabelle stellt auf Grundlage des Beschlusses zur Evaluierung der Hunde-
steuerbefreiungen aus dem Jahr 2017 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 09882) vergleichend
den heutigen Ist-Stand hinsichtlich der Steuersätze dar. Anders als bei anderen Städten
üblich besteuert München die Haltung von Zweithunden nicht höher als von Ersthunden.
Zu Vergleichszwecken wurde daher jeweils der Steuersatz für den Ersthund gewählt.
Stadt Höhe der
Hundesteuer
2017 in Euro
Höhe der
Hundesteuer
2026 in Euro
Zweithund / wei-
tere Hunde
Besonderheiten
Mainz 186,- 186,- 216,- / 216,-
Dortmund 156,- 156,- je 204,- / je 228,-
Essen 156,- 156,- je 216,- /
je 252,-
Bremen 150,- 150,-
Hannover 132,- 150,- 276,-
Kiel 126,- 150,- 225,- / 285,-
Leipzig 96,- 150,-
Mannheim 108,- 144,- 288,-
Stuttgart 108,- 144,- 288,- :
Duisburg 132,- 132,- je 168,- / je 192,-
Nürnberg 132,- 132,- Erhöhung geplant
Berlin 120,- 120,- 180,- / 180,-
Münster 120,- 120,- je 132,- / je 144,-
Saarbrücken 120,- 120,-
Magdeburg 96,- 114,-
Dresden 108,- 108,- je 144
Erfurt 108,- 108,- 132,- / 156,-
Potsdam 108,- 108,- 144,- / 192,-
Rostock 108,- 108,- 144,- / 168,-
Frankfurt a.M. 90,- 102,-
Hamburg 90,- 90,-
Augsburg 84,- 84,- 120,-
München hat im Bundesvergleich einen niedrigen Hundesteuersatz. Andere Städte haben
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in den letzten Jahren die Hundesteuer bereits deutlich angehoben oder sind dabei dies zu
tun. So soll beispielsweise in Nürnberg der Hundesteuersatz für den Ersthund zum
01.01.2027 ebenfalls auf 144,- Euro pro Jahr und den Zweithund auf 168,- Euro pro Jahr
steigen. Mit der Thematik eines höheren Steuersatzes für einen Zweithund in München
wird sich die Stadtkämmerei nach der Einführung der neuen Steuersoftware auseinander-
setzen und gegebenenfalls den Stadtrat damit befassen.
2.2 Anpassungsbedarf des Hundesteuersatzes
Die Erhebung der Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a
Satz 1 Grundgesetz (GG) erfolgt im eigenen Wirkungskreis. Grundlage hierfür ist die Hun-
desteuersatzung der Landeshauptstadt München. Als Satzungsgeberin verfügt die Lan-
deshauptstadt München über einen entsprechenden Gestaltungsspielraum und muss im
Rahmen dieses auch Regelungen treffen bzw. vorhandene Regelungen überprüfen und
aktualisieren.
Der Hundesteuersatz in der Landeshauptstadt München wurde zuletzt mit Satzungsände-
rung vom 07.07.2010 ab dem Jahr 2011 von 76,80 Euro auf 100,- Euro angepasst, für
Kampfhunde erfolgte eine Anpassung von 613,80 Euro auf 800,- Euro.
In den letzten 15 Jahren blieb daher die Entwicklung von Verbraucherpreis- oder Lohnin-
dex über längere Zeit unberücksichtigt. Hiervon haben die Münchner Hundehalter*innen
lange profitiert, jedoch hatte dies für die Landeshauptstadt München die negative Folge,
dass der Kaufkraftverlust bei ihr nicht ausgeglichen wurde. Die Preissteigerung über den
Betrachtungszeitraum lag bei ca. 41% (Ermittelt mit dem Wertsicherungsrechner des Sta-
tistischen Bundesamtes für den Verbraucherpreisindex Deutschland aufgrund von Mo-
natsindizes, www. destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Preise/Verbraucherpreisindex
/Methoden/Internetprogramm.html). Die Entwicklung des Nominallohnindex in den Jahren
2015-2026 verlief bis auf das Jahr 2022 im positiven Bereich, die Reallöhne (Inflations-
bereinigte Lohnveränderungen) konnten in diesen Jahren bis zur Coronapandemie eben-
falls einen Zuwachs verzeichnen. Die während Corona entstandenen Rückgänge wurden
in den letzten beiden Jahren bereits wieder ausgeglichen (Vgl. Pressemeldung des Statis-
tischen Bundesamtes vom 27.02.2026: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen
/2026/02/PD26_068_62321.html).
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Bei einer Anpassung des Hundesteuersatzes sollte daher das Ziel sein, durch eine Erhö-
hung mindestens den Kaufkraftverlust auszugleichen und bedingt durch die monatsweise
Berechnung den nächsten glatt durch zwölf teilbaren Betrag zu wählen.
Für die Münchner Hundehalter*innen würde eine solche Anpassung zwar nominell zu ei-
ner Mehrzahlung führen, unter Berücksichtigung von Preis- und insbesondere Lohnsteige-
rungen den relativen finanziellen Aufwand annähernd auf dem Niveau von 2011 belassen,
so dass lediglich die Kaufkraftrückgänge auf Seiten der Landeshauptstadt München aus-
geglichen werden.
Es wird daher vorgeschlagen, die Hundesteuer in München für normale Hunde auf 144,-
Euro und für Kampfhunde auf 1.200, - Euro ab dem Jahr 2027 zu erhöhen.
Auf eine höhere Besteuerung von Zweithunden wird in München auch weiterhin verzichtet,
da dies einen hohen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen würde, der in keinem gu-
ten Verhältnis zu den Einnahmen steht.
3. Verschiebung des Fälligkeitszeitpunktes
Die Hundesteuer wird nach der aktuellen Fassung der Hundesteuersatzung der Landes-
hauptstadt München jeweils zum 15. Januar eines Kalenderjahres fällig.
Nachdem Anfang des Jahres viele private Vorsorgebeiträge fällig werden, kann dieses zu
Liquiditätsengpässen führen. Ziel ist es, durch eine Verschiebung der Fälligkeit auf den
01. April eines Kalenderjahres eine gewisse Entzerrung der jährlichen Belastungen und
damit eine Entlastung zu bewirken.
Aus der Perspektive der Landeshauptstadt München wirkt sich der vorgeschlagene Ter-
min günstig auf die Verwaltung aus, da zum 01. April keine weiteren Hauptsteuertermine
zur Zahlung fällig sind. Hieraus lässt sich ein Synergieeffekt ableiten, da durch die Ver-
schiebung des Fälligkeitszeitpunktes eine weitere Erleichterung für diejenigen eintritt, die
mehrere kommunale Steuern schulden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Stadtkämmerei rechnet durch die Steuersatzanpassung mit Mehreinnahmen in Höhe
von ca. 1,9 Mio. Euro jährlich.
Es fallen einmalig für den Druck, Versand und Nachbearbeitung der neuen Bescheide
50.000 Euro Kosten an.
5. Personelle Auswirkungen
Es bestehen keine bezifferbaren personellen Auswirkungen.
6. Unterstützung durch Digitalisierung
Es können bereits alle Dienstleistungen der Hundesteuer über Onlineformulare digital an-
gefragt werden. Alle bei der Landeshauptstadt München zur Verfügung stehenden Digita-
lisierungsmöglichkeiten sind bei der Hundesteuer eingeführt (E-Akte, Ticketsystem für
Bürgeranfragen). Zurzeit läuft ein Projekt zur Modernisierung der Bearbeitungssoftware:
Im Sommer 2027 wird ein modernes Steuerfachverfahren live gehen, welches auch erlau-
ben soll, Verwaltungsprozesse vollautomatisiert abzuwickeln. Nach derzeitigen Stand
muss hierfür noch eine Rechtsgrundlage durch den Landesgesetzgeber geschaffen wer-
den.
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7. Klimaprüfung
Das Thema des Vorhabens ist laut dem Leitfaden zur Klimaschutzprüfung nicht klimarele-
vant. Eine Einbindung des RKU ist nicht erforderlich.
8. Abstimmung mit anderen Referaten/Stellen
Die Satzung ist mit der Rechtsabteilung des Direktoriums hinsichtlich der formellen Belan-
ge abgestimmt.
Anhörung des Bezirksausschusses
In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorge-
sehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).
Der Korreferent der Stadtkämmerei, Sebastian Weisenburger, und der Verwaltungsbeirat
Christian Zöller haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag des Referenten
1. Die Satzung zur Änderung d...