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Antrag Die Linke: Zukunftssicherungsprozess des Sozialreferats: Bericht über die Auswirkungen auf die sozialen Angebote in Schwabing-West, Beteiligung des Bezirksausschusses und Feststellung des Bedarfs
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26-32 _ T 007629_2609 B 1.2 Antrag Die Linke Zukunftssicherungsprozess des Sozialreferats Bericht ueber die Auswirkungen auf die sozialen Angebote in Schwabing-West Beteiligung des Bezirksausschusses und Feststellung des Bedarfs.pdf
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Antrag
13. September 2026
Zukunftssicherungsprozess des Sozialreferats: Bericht
über die Auswirkungen auf die sozialen Angebote in
Schwabing-West, Beteiligung des Bezirksausschusses
und Feststellung des Bedarfs
Der Bezirksausschuss möge beschließen:
1. Das Sozialreferat wird gebeten, dem Bezirksausschuss für die im 4. Stadtbezirk
verorteten Projekte die Abweichung zwischen den Anträgen der Träger für 2026 und
den produktorientierten Ansätzen 2026 darzustellen (Spalte 10 der Anlagen 1a zu
den Zuschussnehmerdateien 2026) und mitzuteilen, welche Leistungs-
einschränkungen daraus im Stadtbezirk bereits eingetreten sind, insbesondere
nicht nachbesetzte Stellen, reduzierte Öffnungszeiten und entfallene Angebote.
2. Das Sozialreferat wird gebeten, dem Bezirksausschuss die im regionalen Prüfstrang
für den 4. Stadtbezirk bereits erarbeiteten Unterlagen zu übermitteln: die
sozialräumliche Betrachtung des Stadtbezirks nebst der herangezogenen Monitoring-
und Demografiedaten sowie eine Aufstellung, welche der im Stadtbezirk verorteten
Projekte dem regionalen und welche dem überregionalen Strang zugeordnet
wurden.
3. Die den 4. Stadtbezirk betreffenden Ergebnisse des Zukunftssicherungsprozesses
sind dem Bezirksausschuss zuzuleiten, bevor die Vollversammlung des Stadtrates
Ende 2026 darüber entscheidet; dem Bezirksausschuss ist Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben. Über Absenkungen des Standards, Zusammenlegungen,
Verlagerungen oder Schließungen von Angeboten im Stadtbezirk ist der
Bezirksausschuss künftig vorab zu unterrichten.
4. Das Sozialreferat wird gebeten, die Methodik des Prozesses und die den
Stadtbezirk betreffenden Überlegungen in einer öffentlichen Sitzung des
Bezirksausschusses im Oktober oder November 2026 vorzustellen. Die im
Stadtbezirk tätigen Träger werden zu dieser Sitzung eingeladen.
5. Der Bezirksausschuss stellt fest, dass die im 4. Stadtbezirk vorhandenen
wohnortnahen sozialen Angebote – insbesondere das Alten- und Service-Zentrum des
Stadtbezirks, die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit und die
Beratungsangebote – zur Deckung des Bedarfs erforderlich sind. Wo im Stadtbezirk
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nur wenig Angebot besteht, bedeutet jede Zusammenlegung oder Verdichtung den
Wegfall der Versorgung.
Der Bezirksausschuss bittet darüber hinaus um die Beantwortung der folgenden Fragen:
a) Wie verteilt sich die ab dem 01.01.2028 vorgesehene Einsparsumme von 50 Mio. Euro
auf den Konsolidierungsbeitrag des Sozialreferats einerseits und die auskömmliche
Ausfinanzierung der verbleibenden Projekte andererseits? Erhöht sich die
Einsparsumme, wenn der Mittelbedarf für die Ausfinanzierung höher ausfällt als
angenommen?
b) Welcher Anteil der Einsparsumme soll aus dem regionalen und welcher aus dem
überregionalen Prüfstrang erbracht werden?
Begründung
Der Stadtrat hat am 14.07.2026 in der gemeinsamen Sitzung des Sozialausschusses und
des Kinder- und Jugendhilfeausschusses dem Verfahren des Zukunftssicherungs-
prozesses zugestimmt (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 00941). Ab dem 01.01.2028 sollen
dauerhaft 50 Mio. Euro im Bereich der zuschussgeförderten Angebote eingespart werden.
Unter Punkt 12 der Vorlage heißt es: „In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung
des Bezirksausschusses nicht vorgesehen.“
Dieser Ausschluss ist sachlich nicht nachvollziehbar. Die jährliche Zuschussnehmerdatei,
mit der über die Förderung eben dieser Träger und Projekte entschieden wird, geht
regelmäßig an die Vorsitzenden, die Fraktionssprecher*innen und die Kinder- und
Jugendbeauftragten aller 25 Bezirksausschüsse; im Verteiler der Zukunftssicherungs-
vorlage kommen die Bezirksausschüsse dagegen nicht vor. Über die einzelne
Förderentscheidung werden sie unterrichtet, über die Umgestaltung der gesamten
Förderlandschaft nicht. Die Vorlage selbst hält unter Punkt 6 fest, dass eine gemeinsame
Bewertung konkreter Projekte die Freie Seite in einen „unauflösbaren Rollenkonflikt“
brächte. Umso mehr kommt es auf ein Gremium an, das die Interessen des Stadtbezirks
unabhängig vertreten kann.
Es geht dabei nicht allein um das Verfahren. Der Abbau läuft bereits. In der
Zuschussnehmerdatei-Vorlage vom 02.12.2025 hält das Sozialreferat als verbindliche
Vorgaben fest, dass freiwerdende Stellen drei Monate nicht nachbesetzt werden sollen,
dass die Träger eigene Einsparmaßnahmen wie die Reduzierung des Leistungsspektrums
oder der Öffnungszeiten forcieren müssen, dass im Sachkostenbereich eingespart werden
muss und dass Standorte im Einzelfall zusammengelegt werden können. Im Jahr 2025
gingen 102 Anträge wegen Existenzgefährdung von Projekten mit einem Gesamtvolumen
von 2,251 Mio. Euro ein, während im Jahr 2024 lediglich 814.428 Euro für solche
Mehrbedarfe anerkannt wurden. Die Tarifsteigerungen 2025 wurden nicht zentral finanziert
und werden nur im Einzelfall bei Existenzgefährdung übernommen.
Die soziale Angebotsstruktur in Schwabing-West ist dabei keineswegs breit. Für die
wachsende Zahl älterer und alleinlebender Menschen im Stadtbezirk besteht mit dem
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Alten- und Service-Zentrum in der Hiltenspergerstraße eine wohnortnahe Anlaufstelle. Die
im Prozess vorgesehenen Schritte wie die Verdichtung von Räumen, Zusammenlegung
von Angeboten, Absenkung von Standards setzen voraus, dass Mehrfachstrukturen
vorhanden sind, die sich bündeln lassen. Das ist in Schwabing-West nicht der Fall.
Hinzu kommt, dass die in der Vorlage abgedruckten Monitoring-Indikatoren die hier
maßgeblichen Bedarfslagen nicht erfassen. Vereinsamung, verdeckte Altersarmut und
Präventionsbedarf kommen darin nicht vor. Ein dicht bebauter Stadtbezirk mit hohen
Mieten und alternder Bevölkerung erscheint in dieser Systematik unauffällig und wird
damit zum naheliegenden Kandidaten für Kürzungen, obwohl die Bedarfe real sind und
wachsen.
Der Bezirksausschuss ist nach den ihm übertragenen Entscheidungsrechten befugt
festzustellen, wo im Stadtbezirk soziale Einrichtungen fehlen. Er muss diese Aufgabe
wahrnehmen, bevor über den künftigen Zuschnitt der sozialen Infrastruktur entschieden
wird und nicht erst danach.
Die Fraktion von Die Linke im Bezirksausschuss 4 Schwabing-West
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