=== 26-32 _ V 00409_V 00409 Kurfuersten-, Roemerstrasse BE.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Telefon: 0 233-59221 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirk Mitte – Projekte
MOR-GB2.112
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Kurfürsten-, Römerstraße – Rückbau nicht mehr benutzungspflichtiger Radwege,
Verkehrssicherheit verbessern
Römer- und Kurfürstenstraße:
Quer- in Längs- oder Schrägparkplätze umwandeln oder Rad- und Gehwege durch
Leitschwellen sichern
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01302 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing
West am 15.06.2023
Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in der Kurfürstenstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01314 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 -
Schwabing-West am 15.06.2023
Kurfürstenstraße: Rad- und Fußwege verbessern
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02805 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing
West am 25.06.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00409
Anlagen:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01302
2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01314
3. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02805
Beschluss des Bezirksausschusses des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West
vom 24.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing West hat die Empfehlungen Nr.
20-26 / E 01302, sowie Nr. 20-26 / E 01314 am 15.06.2023 und die Empfehlung Nr. 20-26 / E
02805 am 15.06.2025 zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der baulichen Situation in
der Kurfürstenstraße sowie der Umwandlung der Senkrechtparkplätze oder die Sicherung der
Rad- und Gehwege durch Leitschwellen in der Römerstraße beschlossen. Des Weiteren soll in
der Kurfürstenstraße die Einführung einer Fahrradstraße und die Schaffung von
Radabstellanlagen zur Reduzierung des Zuparkens der Gehwege geprüft werden.
Die Empfehlungen betreffen Vorgänge, die nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen sind. Da es sich um Empfehlungen einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt sind, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat teilt die Einschätzung, dass die baulichen Geh- und Radwege in der
Kurfürstenstraße und Römerstraße nicht den erforderlichen Mindestmaßen entsprechen und
eine Anpassung der Situation wünschenswert ist.
Perspektivisch wird angestrebt, den Radverkehr in der Kurfürstenstraße und Römerstraße
vollständig im Mischverkehr zu führen und die Flächen der aktuell bestehenden, nicht
benutzungspflichtigen Radwege den Gehwegen zuzuschlagen. Grundlage hierfür ist der
Stadtratsbeschluss vom 20.10.2021 zum Umbau der Radverkehrsanlagen in Tempo 30 Zonen
(Nr. 20-26 / V 03312):
„Radverkehrsanlagen in Tempo 30 Zonen werden, sobald dort vom Baureferat
Sanierungsbedarf festgestellt wird, grundsätzlich zu Gunsten von mehr Platz für den
öffentlichen Fußverkehr zurückgebaut und die gewonnene Fläche baulich zu einem
Gehweg umgestaltet. (…) Die Prüfung erfolgt sukzessiv und orientiert sich am
Sanierungsplan des Straßenunterhalts.“
In der Regel soll der Rückbau der bestehenden Fahrradwege im Zuge von regulären
Sanierungsmaßnahmen der Straßenoberflächen unter Federführung des Baureferats erfolgen.
Langfristig plant die Stadtverwaltung, alle unterdimensionierten Radwege in Tempo 30-Zonen
zurückzubauen und die Flächen den Gehwegen zuzuschlagen, wobei eine Einzelfallprüfung
für jeden Abschnitt durchgeführt wird.
Dies gilt auch für die Kurfürstenstraße und Römerstraße, jedoch mit einem langfristigen Um-
setzungszeitraum. Mit der Umbaumaßnahme soll gleichzeitig die Neuanordnung des Parkens
am Fahrbahnrand erfolgen, um die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr zu
erhöhen. Zudem wird dann auch geprüft, ob die Einrichtung einer Fahrradstraße möglich ist.
Aufgrund der angespannten städtischen Haushaltslage kann derzeit kein genauer Zeitpunkt für
die Sanierungsmaßnahme genannt werden.
Eine zusätzliche Schaffung von Fahrradabstellanlagen in der Kurfürstenstraße wird bei einer
Umplanung der Kurfürstenstraße entsprechend berücksichtigt. In der Zwischenzeit besteht die
Möglichkeit für den Bezirksausschuss konkrete Standortvorschläge für Fahrradabstellanlagen
beim Baureferat einzubringen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01302 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 -
Schwabing West am 15.06.2023 kann nach Maßgabe des Vortrags nicht entsprochen werden.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01314 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 -
Schwabing-West am 15.06.2023 kann nach Maßgabe des Vortrags nicht entsprochen werden.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02805 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 -
Schwabing West am 25.06.2025 kann nach Maßgabe des Vortrags nicht entsprochen werden.
Der Korreferent / die Korreferentin des Mobilitätsreferates hat einen Abdruck der
Sitzungsvorlage erhalten.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Zum aktuellen Zeitpunkt erfolgt keine bauliche Anpassung der Senkrechtstellplätze
sowie der Seitenräume in den relevanten Abschnitten der Römer- und Kurfürsten-
straße. Unabhängig davon wird eine Anpassung der Straßenraumaufteilung spätestens
im Zuge der nächsten Oberflächensanierung angestrebt. Im Zuge dessen soll die
Einrichtung einer Fahrradstraße zusammen mit den rechtlichen, planerischen und
strategischen Anforderungen an eine Fahrradstraße entsprechend geprüft werden. Für
eine kurzfristige Umsetzung von Radabstellanlagen in der Kurfürstenstraße können
konkrete Standortvorschläge durch den Bezirksausschuss eingereicht werden, die
anschließend durch die Stadtverwaltung entsprechend geprüft und umgesetzt werden.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01302 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes
Schwabing West am 15.06.2023 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
3. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01314 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes
Schwabing West am 15.06.2023 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
4. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02805 der Bürgerversammlung des 04. Stadtbezirkes
Schwabing West am 25.06.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 04. Stadtbezirkes Schwabing-West der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 04 - Schwabing West kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 04 - Schwabing West kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 04 - Schwabing West ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.112
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00409_V 00409 Kurfuersten-, Roemerstrasse A1-3.pdf ===
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
=== 26-32 _ V 00409_V 00409 Kurfuersten-, Roemerstrasse Stellungnahme.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Bezirksmanagement Mitte
MOR-GB2.111
gb2-111.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Mitte
bag-mitte.dir@muenchen.de
An den BA 04 - Schwabing-West
Frau Tiedemann
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
27.07.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Kurfürsten-, Römerstraße – Rückbau nicht mehr benutzungspflichtiger Radwege,
Verkehrssicherheit verbessern
Römer- und Kurfürstenstraße:
Quer- in Längs- oder Schrägparkplätze umwandeln oder Rad- und Gehwege durch
Leitschwellen sichern
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01302 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing
West am 15.06.2023
Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer in der Kurfürstenstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01314 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 -
Schwabing-West am 15.06.2023
Kurfürstenstraße: Rad- und Fußwege verbessern
Empfehlung Nr. 20-26 / E 02805 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 04 - Schwabing
West am 25.06.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00409
Sehr geehrte Frau Tiedemann,
der Bezirksausschuss des 04. Stadtbezirks Schwabing-West hat in seiner Sitzung am 24. Juni
2026 einen abweichenden Beschluss zum Antrag des Referenten zu o.g. Empfehlungen aus
Bürgerversammlungen gefasst.
Das Mobilitätsreferat möchte zu Ihrer Begründung für die Ablehnung Stellung nehmen:
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LHM-Schutzbedarf:
2
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Das Mobilitätsreferat teilt die Einschätzung, dass die baulichen Geh- und Radwege in der
Kurfürstenstraße nicht den erforderlichen Mindestmaßen entsprechen und eine Anpassung der
Situation ausdrücklich wünschenswert ist. Sie ist gleichwohl im übergeordneten Kontext der
laufenden Infrastrukturerneuerung und der gegenwärtigen Haushaltskonsolidierung zu
reflektieren.
In diesem Zusammenhang steht die Beantwortung der Bürgersammlungsempfehlungen Nr.
20-26 / E 01302, Nr. 20-26 / E 01314 und Nr. 20-26 / E 02805.
Die Kurfürstenstraße befindet sich in einer Tempo 30 Zone. Tempo 30 Zonen sind aus
mobilitäts- und verkehrsfachlicher sowie straßenverkehrsrechtlicher Sicht unstrittig geeignet,
den Radverkehr im Mischverkehr zu führen und die Nebenanlage vollständig für den
Fußverkehr zu reservieren. Gleichwohl sind zahlreiche bauliche Radwege natürlich schon vor
den 1990er Jahren (also vor Einführung der Tempo 30 Zonen) entstanden und teilweise heute
noch existent. So auch in der Kurfürstenstraße.
Der Münchner Stadtrat hat mit Stadtratsbeschluss von Juli 1995 veranlasst, dass in Tempo 30
Zonen keine Maßnahmen für den Radverkehr mehr notwendig sind, und bestehende
Radverkehrsanlagen Zug um Zug in Tempo 30 Zonen aufgelöst werden. Dieser Beschluss
wurde durch den Stadtrat in seiner Vollversammlung vom 20.10.2021 bestätigt und wie folgt
konkretisiert:
„Radverkehrsanlagen in Tempo 30 Zonen werden, sobald dort vom Baureferat
Sanierungsbedarf festgestellt wird, grundsätzlich zu Gunsten von mehr Platz für den
öffentlichen Fußverkehr zurückgebaut und die gewonnene Fläche baulich zu einem Gehweg
umgestaltet. (…) Die Prüfung erfolgt sukzessiv und orientiert sich am Sanierungsplan des
Straßenunterhalts.“
Die bestehenden Radwege in der Kurfürstenstraße sind sogenannte „Angebotsradwege“. Sie
sind aufgrund des geänderten Rechtsrahmens nicht mehr benutzungspflichtig, dürfen aber
gleichwohl von Radfahrenden befahren werden. Jede Art von Sperrung oder Sperrbeschilde-
rung wäre nur dann zulässig, wenn eine alternative benutzungspflichte Verkehrsanlage
vorliegt.
Der aufgegriffene Vorschlag einer Lösung analog der Lindwurmstraße (die ersten und letzten
Meter des Radwegs zugunsten von Gehwegplatten zurückzubauen) ist daher auch nicht auf
die Kurfürstenstraße übertragbar, da hier im Vergleich zur Lindwurmstraße keine
benutzungspflichtige Alternative besteht. Des Weiteren müssten hier noch weitere Prüfungen,
Planungen und Maßnahmen ergriffen werden (z.B. eine Anpassung/Entfernung der
bestehenden Radfurten), um eine Überfahrt zum und eine weitere Nutzung des
Restfahrradweges zu minimieren. Aus Erfahrungswerten aus vergleichbaren Fällen wird daher
eine ganzheitliche Lösung empfohlen.
Selbst bei einer Projektgründung und Beauftragung z...