Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ Q 00631_Q 00631 FGZ Weissenburger Strasse.pdf ===
Betreff ©
Fußgängerzone Weißenburger Straße
Anfrage zum Themengebiet Bau/ Planung
München hat 7,2 Milliarden € Schulden. Warum wurden in einer Testphase
15.000 € für eine Farbaktion bewilligt? Wer bezahlt den Schaden? Wie hoch
sind die jährlichen Umsatzausfälle durch die dort abmontierten Parkuhren?
Man spricht von ca. 80.000 €. Wie hoch sind die bereits entstandenen Kosten
und wie hoch werden die laufenden Kosten für die Pflege der Fußgängerzone
sein? Ich frage mich, warum die Stadt München dies als dringendstes Projekt
sieht statt in Schulen, Altenheime und Infrastruktur zu investieren.
Bei Neuvermietung von Wohnungen werden dort jetzt 40 €/qm verlangt.
Gewerbemieten wurden vereinzelt bereits um 30 % erhöht. Ein Buchhändler
kann seinen Umsatz nicht um 30 % erhöhen. Ich fürchte den Wegfall des
individuellen Einzelhandels, dem Charme der Vielfalt und ich fürchte weiteren
Zuzug von Ketten, die sich die dann teuren Mieten leisten können. Wo ist das
Gesamtkonzept für Haidhausen, das nicht nur das „Schöne" berücksichtigt? Es
fehlt. Deshalb bin ich dagegen
=== 20-26 _ Q 00631_Q 00631 FGZ Weissenburger Strasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement Mitte
MOR-GB2.111
Ihr Schreiben vom
29.04.2025
Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
14.04.2026
Fragen zur Fußgängerzone Weißenburger Straße
(Farbaktion, Parkuhren, Höhe der Kosten)
Anfrage Nr. 20-26 / Q 00631 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen am 29.04.2025
Guten Tag
Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen am
29.04.2025 wurde dem Mobilitätsreferat zugeleitet. Wir entschuldigen uns für die späte
Rückmeldung und freuen uns, Ihnen nun die gewünschte Information zur Verfügung stellen zu
können.
Ihre Anfrage in der Bürgerversammlung umfasste mehrere Fragen zur Testphase der Fußgän-
gerzone in der Weißenburger Straße. Sie hinterfragen insbesondere, warum im Zuge einer
Testphase Kosten in Höhe von 15.000 € für eine Farbgestaltung bewilligt wurden und wer für
mögliche Schäden aufkommt. Zudem fragen Sie nach den jährlichen Einnahmeausfällen durch
den Abbau von Parkuhren; hierbei wurde ein Betrag von etwa 80.000 € in den Raum gestellt.
Ebenfalls besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der bislang entstandenen sowie der laufenden
Kosten für Pflege und Unterhalt der Fußgängerzone.
Darüber hinaus merken Sie kritisch an, warum dieses Projekt priorisiert wird, während aus
Ihrer Sicht Investitionen in andere Bereiche wie Schulen, Altenpflege und Infrastruktur dring-
licher erscheinen.
Ein weiterer Punkt Ihrer Anfrage betrifft die Auswirkungen auf den lokalen Wohn- und Gewer-
bemarkt. Sie berichten, dass bei Neuvermietungen Wohnraummieten von bis zu 40€/m²
verlangt werden und Gewerbemieten teilweise um etwa 30 % gestiegen sind. In diesem
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Zusammenhang äußern Sie die Sorge, dass insbesondere kleinere, inhabergeführte
Geschäfte wirtschaftlich unter Druck geraten und langfristig verschwinden.
Abschließend kritisieren Sie das Fehlen eines ganzheitlichen Konzepts für den Stadtteil
Haidhausen, das neben gestalterischen Aspekten auch wirtschaftliche und soziale Aus-
wirkungen berücksichtigt.
Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die in der Anfrage angesprochene Farbaktion beruhte auf bürgerschaftlichem Engagement
während der Testphase und wurde aus Mitteln des Stadtbezirksbudgets gefördert. Die Pla-
nung und Umsetzung der Maßnahme sowie die Vergabe etwaiger Aufträge oblagen der
externen Zuwendungsempfänger*in bzw. der empfangenden Personengruppe und erfolgten
eigenverantwortlich. Diese ist zugleich zuständige Ansprechstelle für etwaige Schadenersatz-
ansprüche. Im Übrigen wurde die Thematik bereits in der Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 17156
„Antrag gem. § 60 Abs. 5 GeschO Farbdebakel Weißenburger Straße“ in der Vollversammlung
des Stadtrats behandelt. (siehe: https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/9149336)
Hinsichtlich des Abbaus der Parkuhren und des Unterhalts der Fußgängerzone hat das Bau-
referat auf Anfrage mitgeteilt, dass für das Abfräsen der bestehenden Parkmarkierungen
Kosten in Höhe von etwa 22.000 € angefallen sind. Für die Umbeschilderung sind zusätzliche
Ausgaben entstanden, darunter rund 8.000 € für den Abbau der alten Beschilderung, etwa
5.000 € für den Aufbau neuer Schilder sowie circa 4.000 € für vier Zonentafeln der Fußgänger-
zone. Die Anschaffung und Aufstellung von 17 Bänken hat Kosten von ungefähr 19.000 €
verursacht. Darüber hinaus haben sich die jährlichen Kosten für die Pflege der Beschilderung
und der Straßenmöblierung auf etwa 4.000 € belaufen. Zudem sind jährliche Umsatzausfälle
von rund 70.000 € entstanden, die durch den Wegfall der Parkuhren verursacht wurden. Diese
haben sich aus etwa 40.000 € Einnahmen aus Münzzahlungen und rund 30.000 € aus dem
Handyparken zusammengesetzt.
Im Weiteren sprechen Sie die Priorisierung städtischer Projekte an. An dieser Stelle ist es
wichtig zu erläutern, dass es sich bei dem Projekt „Testphase: Fußgängerzone in der
Weißenburger Straße“ um kein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt. Vielmehr geht
dieses auf einen politischen Antrag und schließlich die Beschlussfassung durch den
Bezirksausschuss 05 Au-Haidhausen zurück. Grundsätzlich obliegt die Entscheidung darüber,
welche öffentlichen Projekte in München geplant, priorisiert und umgesetzt werden (können),
soweit es sich dabei um Aufgaben im eigenen Wirkungskreis der Stadt handelt, den durch
Wahl demokratisch legitimierten Gremien (Stadtrat, Bezirksausschuss, etc.). In diesen
Gremien werden die verschiedenen Interessen, Bedarfe und verfügbaren finanziellen Mittel
gegeneinander abgewogen und entsprechende Beschlüsse gefasst.
Häufig gehen Vorhaben zunächst auf einen Antrag aus der Politik zurück, etwa aus dem
Münchner Stadtrat oder einem Bezirksausschuss. Auf dieser Grundlage wird die Stadtver-
waltung – in diesem Fall das Mobilitätsreferat – beauftragt, die Maßnahme fachlich zu prüfen
und einen sogenannten Beschlussentwurf zu erarbeiten und diesen erneut zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Die Stadtverwaltung stellt in jedem Beschlussentwurf die fachlichen Hintergründe, die Ziele der
Maßnahme, die Kosten sowie mögliche Auswirkungen dar. Erst wenn der Stadtrat (bzw. das
zuständige Gremium) diesen Beschluss fasst, wird die Maßnahme weiterverfolgt. Die Stadtver-
waltung ist somit für die fachliche Ausarbeitung und spätere Umsetzung zuständig, trifft jedoch
keine eigenständigen Grundsatzentscheidungen über die Priorisierung von Projekten.
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Im Fall der Testphase der Fußgängerzone in der Weißenburger Straße hat sich der Bezirks-
ausschuss 05 Au-Haidhausen als demokratisch gewähltes Gremium des Stadtteils im Februar
2021 für die Umgestaltung der Weißenburger Straße zur Fußgängerzone ausgesprochen und
die Verwaltung mit der Planung und Umsetzung beauftragt. Im Februar 2024 erfolgte der
Beschluss des Bezirksausschusses zur Durchführung einer Testphase.
Vom 12. August 2024 bis zum 29. Juli 2025 wurde die Weißenburger Straße zwischen dem
Weißenburger Platz und dem Pariser Platz für knapp ein Jahr testweise zu einer Fußgänger-
zone umgestaltet. Die ergebnisoffene Testphase diente insbesondere dazu, gemeinsam Erfah-
rungen zu sammeln und die Auswirkungen der geänderten Verkehrsregelung zu evaluieren.
Abschließend möchten wir noch auf Ihre angesprochenen Sorgen hinsichtlich steigender
Mieten und möglicher Veränderungen in der Gewerbestruktur eingehen.
Im Rahmen des Projekts wurden die Belange der ansässigen Gewerbetreibenden ausdrück-
lich berücksichtigt. Gegen Ende der Testphase erfolgte eine Befragung der verschiedenen
Nutzergruppen des Fußgängerzonenabschnitts, darunter Anwohnende, Passant*innen vor Ort
sowie die Gewerbetreibenden im betroffenen Abschnitt. Alle ansässigen Gewerbebetriebe
wurden hierzu persönlich angeschrieben und konnten sich so direkt in die Evaluation der
Testphase einbringen.
Knapp die Hälfte der Gewerbetreibenden hat das Angebot angenommen und an der Befra-
gung teilgenommen. Die Rückmeldungen zeigen dabei ein differenziertes Bild: Etwa die Hälfte
berichtete von gleichbleibenden oder positiven Entwicklungen bei Kundenfrequenz und
Umsatz, während die andere Hälfte eine Verschlechterung wahrnahm. Insbesondere wurden
wiederholt Bedenken hinsichtlich der Erreichbarkeit der Geschäfte geäußert. Sorgen hinsicht-
lich steigender Mieten wurden dabei nicht artikuliert. Gleichwohl hat die Stadtverwaltung bei
umfassenden Maßnahmen der Stadterneuerung stets auch die Gesamtentwicklung im Blick.
Neben diesen Befragungen wurden vor und während der Testphase umfangreiche verkehr-
liche Untersuchungen durchgeführt. Dazu zählen unter anderem Verkehrszählungen im
Abschnitt zwischen Weißenburger Platz und Pariser Platz sowie im umliegenden Straßennetz
und Parkraumerhebungen im Lizenzgebiet Franzosenviertel. Diese Untersuchungen liefern
wichtige Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf den Kfz-, Fuß-, Rad- und Lieferverkehr.
Sämtliche Rückmeldungen aus der Befragung der Nutzergruppen sowie die Ergebnisse der
verkehrlichen Untersuchungen fließen in die Evaluierung ein. Diese werden vom Mobilitäts-
referat fachlich geprüft und bewertet. Auf dieser Grundlage wird den zuständigen politischen
Gremien eine Empfehlung für die zukünftige Entwicklung der Weißenburger Straße vorgelegt.
Ziel ist es, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl die Anforderungen der Gewerbetrei-
benden als auch die Ziele der Verkehrsberuhigung und einer verbesserten Aufenthaltsqualität
in einen ausgewogenen Ausgleich bringen.
Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung vom 29.04.2025 ist damit satzungsmäßig erledigt.
gez.
Ihr Team
Bezirksmanagement Mitte
(MOR-GB2.111)