Wiederherstellung der Einbahnregelung in der Kellerstraße

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  • 20-26 _ B 04557_BVI_4.8_Kellerstr_Einbahnaufhebung.pdf
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=== 20-26 _ B 04557_BVI_4.8_Kellerstr_Einbahnaufhebung.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium D-HA II / BA Geschäftsstelle Ost Mobilitätsreferat Vorsitzender Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de Geschäftsstelle Ost: Friedenstraße 40 81660 München Telefon: (089) 233 - 61484 Telefax: (089) 233 – 989 61484 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 07.10.2022 Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 4.8 / 09/22 Wiederherstellung der Einbahnregelung in der Kellerstraße Bürgeranliegen Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 hat in seiner Sitzung am 21.09.2022 folgendes einstimmig beschlossen: Der BA hat beiliegendes Bürgeranliegen behandelt. Der BA ist der Auffassung, dass nach Ende der Baustelle an der Inneren Wiener Straße die Einbahnregelung in der Kellerstraße zwischen Stein- und Pütrichstraße wieder hergestellt werden sollte (mit Zweirichtungsverkehr für Radfahrende), da sonst eine neue Hauptroute des KFZ- Verkehrs geschaffen wird. Das derzeitige Schild, das Durchgangsverkehr verbietet, ist sinnlos, weil nicht kontrolliert wird. Der BA schlägt zudem zusätzliche Fahrradparkplätze und einen Standort für eine Mobilitätsstation vor. Auch die Möglichkeit der Begrünung sollte geprüft werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 04557_B 04557_Kellerstr_Einbahnaufhebung AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Planung Mitte MOR-GB2.112 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herr Spengler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 17.04.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Wiederherstellung der Einbahnregelung in der Kellerstraße BA-Antrag Nr. 20-26 / B 04557 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen vom 21.09.2022 Sehr geehrter Herr Spengler, der o. g. BA-Antrag wurde dem Mobilitätsreferat am 11.10.2022 zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. Darin wird die Wiederherstellung der Einbahnregelung in der Kellerstraße zwischen Stein- und Pütrichstraße sowie Prüfung einer Errichtung von zusätzlichen Fahrradparkplätzen und einem Standort für eine Mobilitätsstation gebeten. Zu Ihrem Antrag vom 21.09.2022 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Aufhebung der Einbahnregelung in der Kellerstraße zwischen Stein- und Pütrichstraße hatte einen temporären Charakter und wurde nach Abschluss der Baumaßnahme wieder hergestellt. Der Einbahnbereich des Straßenabschnitts ist für Radfahrende entgegen der Fahrtrichtung freigegeben, sodass Zweirichtungsverkehr für Radfahrende weiterhin ermöglicht ist. Zusätzlich wird mit diesem Antrag gebeten, die bestehende Situation bezüglich der Errichtung von zusätzlichen Fahrradparkplätzen zu überprüfen. Im öffentlichen Raum wurden bereits Fahrradabstellanlagen zur Deckung des allgemeinen Bedarfs entlang der Kellerstraße angeboten: • zwischen Preysingstraße und Steinstraße – 4 Standorte mit insgesamt 31 Fahrrad- Abstellmöglichkeiten, darunter mit Abstellmöglichkeiten für Lastenradparken • zwischen Steinstraße und Metzstraße – 4 Standorte mit insgesamt 32 Fahrrad- Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Abstellmöglichkeiten. Ergänzend zu dem o.g. Angebot sind weitere Fahrrad-Abstellmöglichkeiten im parallelen Straßennetz vorhanden. Grundsätzlich sind Fahrradabstellanlagen von Hauseigentümer*innen auf privaten Grund zu schaffen. Seit 01.01.2013 verpflichtet die Münchner Fahrradabstellplatzsatzung die Bauherr*innen, im Zuge der Baugenehmigung Fahrradabstellplätze auf Privatgrund herzustellen. Die Landeshauptstadt München hat rechtlich keine Möglichkeit, Hauseigentümer*innen von Bestandsgebäuden nachträglich zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen zu verpflichten. Um Gebäudeeigentümer*innen zu motivieren, freiwillig Fahrradabstellplätze nachzurüsten, hat das Mobilitätsreferat im Leitfaden „Platz fürs Rad!“ (zu finden unter: https://muenchenunterwegs.de/information/fahrradparken) Rechtsgrundlagen, Planungshinweise und gute Beispiele zusammengestellt. Manche Gebäudeeigentümer*innen sind grundsätzlich aufgeschlossen für alternative Mobilitätslösungen und die Förderung des Radverkehrs. Bis Ende 2026 plant die Landeshauptstadt München eine Umsetzung von 200 Mobilitätspunkten im gesamten Stadtgebiet. Durch die Errichtung der Mobilitätspunkte wird den Bürger*innen der Zugang zu den vielfältigen Angeboten von geteilter Mobilität in München erleichtert. Darunter ist die Nutzung von Carsharing, Bikesharing, E-Motorroller- oder E-Tretroller-Sharing zu verstehen, welche den Nutzer*innen ermöglicht, neben dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), flexibel und nachhaltig auch ohne eigenes Auto mobil zu sein. Weitere Informationen stehen den Bürger*innen unter: https://muenchenunterwegs.de/mp zur Verfügung. Aktuell prüft das Mobilitätsreferat unter anderem eine Errichtung des Mobilitätspunktes am Knotenpunkt Pütrichstraße/ Kellerstraße. Das Projekt befindet sich derzeit mitten in der Planungsphase. Daher können wir derzeit einen konkreten Realisierungshorizont noch nicht benennen. Wir streben in Rahmen unserer Möglichkeiten jedoch eine möglichst schnelle Umsetzung an, bis dahin bitten wir Sie um Geduld. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen gez. MOR-GB2.112 - Planung Mitte

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

21.05.2026 um 19:00 Uhr

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