=== 20-26 _ B 08821_B 08821 Taubenfuetterungsverbot.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
KVR
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33-6 14 84
Telefax: 2 33-6 14 85
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 30.03.2026
Ihr Schreiben
14.01.2026
Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVII 3.1 / 03/26
Prüfung von Maßnahmen zur Durchsetzung des Taubenfütterungsverbots
Folgeantrag zu BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08497
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgendes ein-
stimmig beschlossen:
Der Bezirksausschuss 5 nimmt Ihre Stellungnahme vom 14.01.2026 zur Kenntnis, stellt jedoch
fest, dass die dargestellte Situation für den Orleansplatz nicht zufriedenstellend ist. Das
Taubenproblem im Bereich Orleansplatz ist seit langem virulent und führt zu erheblichen
Verschmutzungen des öffentlichen Raums sowie zu zunehmenden hygienischen Problemen.
Durch regelmäßige Fütterungen entstehen zudem Folgewirkungen wie verstärkter
Schädlingsbefall (insbesondere Ratten), wodurch mittel- bis langfristig auch gesundheitliche
Risiken für Anwohnerinnen und Passantinnen entstehen können.
Der BA 5 hält es daher für nicht akzeptabel, dass die Durchsetzung einer bestehenden
städtischen Verordnung faktisch an fehlenden Ressourcen scheitert. Wenn ein generelles
Taubenfütterungsverbot besteht, muss dessen Einhaltung auch kontrolliert werden können.
Der Bezirksausschuss bittet die Landeshauptstadt München daher nachdrücklich, kurzfristig
wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung des Taubenfütterungsverbots im Bereich Orleans-
platz zu prüfen und umzusetzen, beispielsweise durch verstärkte Kontrollen der zuständigen
Dienststellen oder andere geeignete ordnungsrechtliche Maßnahmen.
Gleichzeitig fordert der BA 5 langfristige und nachhaltige Lösungen im Taubenmanagement –
insbesondere betreute Taubenhäuser – für den Stadtbezirk prioritär voranzubringen, um die
Taubenpopulation tierschutzgerecht zu regulieren und die Belastung für den öffentlichen Raum
dauerhaft zu reduzieren.
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Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 20-26 _ B 08821_Antwortschreiben_08821+08681.pdf ===
U-Bahn: Linien U3, U6
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Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
Internet:
www.kvr-muenchen.de
Prüfung von Maßnahmen zur Durchsetzung des Taubenfütterungsverbots
Folgeantrag zu BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08497
BA-Antrag Nr. 20-26/ B 08821 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 05 - Au-Haidhausen
vom 18.03.2026
Unterstützung bei der Standortsuche für ein Taubenhaus
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08681 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 05 - Au-Haidhausen
vom 11.02.2026
Sehr geehrter Herr Spengler,
wir kommen zurück auf Ihre Anträge vom 11.02.2026 und 18.03.2026, in denen der
Bezirksausschuss die Landeshauptstadt München auffordert, kurzfristig wirksame
Maßnahmen zur Durchsetzung des Taubenfütterungsverbots im Bereich des Orleansplatzes
zu prüfen sowie den Stadtbezirk bei der Suche nach einem geeigneten Standort für ein
betreutes Taubenhaus aktiv zu unterstützen und zeitnah geeignete Standorte vorzulegen.
Zu Ihren Anträgen können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Wie bereits in unseren früheren Antwortschreiben ausführlich dargelegt, ist dem
KVR-Stadttaubenmanagement die große Taubenpopulation am Orleansplatz seit langem
bekannt (s. Antwortschreiben zu den BA-Anträgen Nr. 20-26 / B 06245, B 06974, B 07615 und
B 07616). Seit 2015 wird aktiv nach einem geeigneten Standort für ein Taubenhaus gesucht –
zunächst durch das vormals im RKU angesiedelte Stadttaubenmanagement und nun durch
das KVR.
Ebenso ist auch das andauernde Fütterungsgeschehen auf dem Platz bekannt. Alle
Maßnahmen zur Unterbindung, die im Handlungsspielraum des Stadttaubenmanagements
liegen – wie die Anbringung von Hinweistafeln, außerordentliche Schwerpunktkontrollen durch
Landeshauptstadt
München
Kreisverwaltungsreferat
23.04.2026
Hauptabteilung I - Sicherheit und
Ordnung, Prävention
Allgemeine Gefahrenabwehr
KVR-I/221
Ruppertstr. 19
80466 München
Dienstgebäude: Ruppertstr. 19
Sachbearbeitung:
taubenmanagement.kvr@muenchen.de
Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat
Ruppertstr. 19, 80466 München
____________________________________________________________________
An den Vorsitzenden des
Bezirksausschusses 05 – Au-Haidhausen
Herrn Jörg Spengler
BA-Geschäftsstelle BAG-Ost
Per Mail:
bag-ost.dir@muenchen.de
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den KVR-internen Hundeaußendienst sowie Anfragen bei der Polizei zur Unterstützung der
Kontrollen – wurden bereits ausgeschöpft (s. Antwortschreiben BA-Antrag Nr. 20-26 / B
08497). Bedauerlicherweise trat bisher durch keine der Maßnahmen eine anhaltende
Verbesserung der Situation ein.
Die Anordnung weiterer Maßnahmen – wie beispielsweise die dauerhafte Beauftragung eines
speziellen Kontrolldienstes am Orleansplatz – fällt hingegen nicht in die Zuständigkeit des
Stadttaubenmanagements. Es liegt im Ermessen des Münchner Stadtrats, ob ein solcher
Außendienst oder andere Maßnahmen zur Durchsetzung des Fütterungsverbots gewünscht
sind und inwieweit hierfür personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt
werden. Auch dem Stadttaubenmanagement wäre an einer konsequenten Verfolgung und
Ahndung von Verstößen gegen das Taubenfütterungsverbot gelegen, da illegale Fütterungen
auch die Annahme von Taubenhäusern und damit das Stadttaubenmodell insgesamt
gefährden.
Hinsichtlich der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Taubenhaus ist festzuhalten,
dass bereits alle Flachdachgebäude rund um den Orleansplatz geprüft wurden. Im Detail sind
dies folgende Gebäude (in den Anlagen befindet sich eine Übersichtskarte zu den
Standorten):
• Kaufhaus Kaufring, Orleansplatz 3
• Sozialreferat, Orleansplatz 10, 11
• FOS/BOS, Orleansstraße 44, 46, 48
• Bürgerbüro, Orleansstraße 50
• GVG Immobilien Service GmbH, Orleansstraße 56
• Parkhaus am Ostbahnhof, Pariser Straße 48
Leider haben alle kontaktierten Gebäudeeigentümer*innen und verantwortlichen
Hausverwaltungen aus verschiedenen Gründen die Einrichtung eines Taubenhauses
abgelehnt.
Die Eigentümer*innen des Parkhauses am Ostbahnhof signalisierten zwar eine grundsätzliche
Bereitschaft zur Bereitstellung des Flachdachs – unter der Bedingung, dass hierfür keine
Kosten für die Eigentümer*innen anfallen – jedoch wurde mittlerweile mitgeteilt, dass aufgrund
umfangreicher Sanierungsmaßnahmen am Gebäude die Errichtung eines Taubenhauses auf
dem Dach zunächst nicht weiter verfolgt werden kann. Die Thematik kann erst nach Abschluss
der Sanierungsarbeiten, die bis mindestens 2027 andauern, wieder aufgenommen werden.
Das Stadttaubenmanagement wird hierfür mit den Eigentümer*innen in Kontakt bleiben.
Da das Parkhaus das letzte bisher noch nicht geprüfte Gebäude mit Flachdach war, sieht das
Stadttaubenmanagement derzeit keine weitere Möglichkeit, in naher Zukunft ein Taubenhaus
auf einem Flachdach rund um den Orleansplatz einzurichten.
Eine mögliche Alternative ist die Einrichtung eines Taubenhauses in einem leerstehenden
Dachboden. Leider liegen dem Stadttaubenmanagement derzeit jedoch keine Informationen
über potenziell geeignete Dachböden vor und deren Ermittlung gestaltet sich als schwierig bis
unmöglich. Die Problematik der Standortsuche für ein Taubenhaus wurde bereits persönlich in
der Sitzung des UA Klima und Umwelt vom 23.07.2025 und dem anschließenden
Infoschreiben vom 28.07.2025 sowie in den Antwortschreiben zu den BA-Anträgen B 07615
und 07616 ausführlich erörtert und um Unterstützung des Bezirksausschusses gebeten, da
Ihre örtliche Expertise, Ihr Wissen über die Gegebenheiten im Stadtviertel sowie
möglicherweise Kontakte zu Gebäudeeigentümer*innen entscheidend dazu beitragen können,
einen geeigneten Standort zu finden.
Sollten der Bezirksausschuss Informationen über mögliche Dachböden besitzen, steht das
Stadttaubenmanagement gerne für einen weiteren Austausch zur Standortsuche zur
Verfügung.
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Ergänzend müssen wir hinzufügen, dass - selbst wenn ein Standort für ein Taubenhaus
gefunden würde - eine anteilige finanzielle Förderung der Errichtung aus den Mitteln des
Stadttaubenmanagements vermutlich nicht möglich sein wird, da die hierfür benötigten
Fördermittel aufgrund der momentanen Haushaltslage nicht bewilligt wurden. Eine
Finanzierung müsste daher aus anderen Mitteln, wie beispielsweise dem Budget der
Bezirksausschüsse, erfolgen.
Wir gehen davon aus, dass die Anträge Nr. 20-26 / B 08681 & B 08821 des
Bezirksausschusses 05 - Au-Haidhausen vom 11.02.2026 und 18.03.2026 satzungsgemäß
erledigt sind.
Mit freundlichen Grüßen