=== 26-32 _ V 00438_V 00438 OE Raeumlichkeiten und Flaechen Muenchner Werkzeugbibliothek Haidhausen BE.pdf ===
Telefon: +49 (89) 233-725955
Az.:
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Räumlichkeiten und Flächen Münchner Werkzeugbibliothek Haidhausen
Neuer Standort für Verleihstation der Münchner
Werkzeugbibliothek in Haidhausen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03314
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen
vom 24.03.2026
Räumlichkeiten für die Münchner Werkzeugbibliothek zeitnah identifizieren, prüfen und
bereitstellen, bevorzugt in Haidhausen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03318
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen
vom 24.03.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00438
Kurzübersicht zum Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes –
Au-Haidhausen vom 17.06.2026
Öffentliche Sitzung
Anlass BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03314 und BV-Empfehlung Nr. 20-26
/ E 03318 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haid-
hausen vom 24.03.2026
Inhalt Der Stadtrat sowie die zuständigen Referate der Landeshauptstadt
München werden aufgefordert, zeitnah in Haidhausen einen neuen
Standort für die Verleihstation (nachfolgend Teil A) sowie geeignete
Räumlichkeiten (nachfolgend Teil B) für die Münchner Werkzeug-
bibliothek zu identifizieren, zu prüfen und nach Möglichkeit bereitzu-
stellen.
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Entscheidungs-
vorschlag
Das Kommunalreferat hat durch eine interne Prüfung der zur Verfü-
gung stehenden Bestände in Haidhausen die Empfehlung Nr. 20-
26 / E 03314 und die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03318 der Bürger-
versammlung des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen vom
24.03.2026 damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung be-
handelt.
Gesucht werden
kann im RIS auch
unter:
Räumlichkeiten, Verleihstation, Werkzeugbibliothek, Haidhausen
Ortsangabe 05. Stadtbezirk Au-Haidhausen
Telefon: +49 (89) 233-725955
Az.:
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Räumlichkeiten und Flächen Münchner Werkzeugbibliothek Haidhausen
Neuer Standort für Verleihstation der Münchner Werkzeugbibliothek in Haidhausen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03314
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen
vom 24.03.2026
Räumlichkeiten für die Münchner Werkzeugbibliothek zeitnah identifizieren, prüfen und
bereitstellen, bevorzugt in Haidhausen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03318
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen
vom 24.03.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00438
2 Anlagen:
1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03314 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen vom 24.03.2026
2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03318 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen vom 24.03.2026
Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen vom
17.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
1. Anlass
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen hat am 24.03.2026 die
anliegenden Empfehlungen Nr. 20-26 / E 03314 und Nr. 20-26 / E 03318 (s. Anlage 1 und
Seite 2
2) beschlossen, die angesichts des thematischen Bezugs Münchner Werkzeugbibliothek
nachstehend gemeinsam behandelt werden.
Die BV-Empfehlungen wurden dem Kommunalreferat (KR), als zuständigem Immobilien-
referat der Landeshauptstadt München (LHM), zur Prüfung und weiteren Bearbeitung wei-
tergeleitet.
Die BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03314 führt aus, dass der Stadtrat und die zuständigen
Referate aufgefordert werden, zeitnah einen öffentlich zugänglichen Standort mit Strom-
anschluss in Au-Haidhausen für eine automatisierte Verleihstation der Münchner Werk-
zeugbibliothek zur selbständigen Ausleihe zu prüfen und nach Möglichkeit bereitzustellen
(Teil A). Dabei soll auch der bisherige Standort am Gasteig geprüft werden.
Die BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03318 führt aus, dass der Stadtrat sowie die zuständi-
gen Referate der Landeshauptstadt München aufgefordert werden, zeitnah geeignete
Räumlichkeiten in Haidhausen für die Münchner Werkzeugbibliothek zu identifizieren, zu
prüfen und nach Möglichkeit bereitzustellen (Teil B).
Beide Empfehlungen betreffen ein laufendes Geschäft nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeord-
nung und § 22 Geschäftsordnung des Stadtrates, die ausschließlich den Stadtbezirk 5
tangieren. Die Behandlung liegt nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 Gemeindeordnung in Verbin-
dung mit § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und § 9 Abs. 4,
2. Spiegelstrich Bezirksausschussatzung beim zuständigen Bezirksausschuss. Der Be-
schluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden
Charakter.
2. Raum- und Standortsuche für Münchner Werkzeugbibliothek A, Verleihstation
und B, Räumlichkeiten – Ergebnisse der Überprüfung
Auf Nachfrage des KR wurde vom Antragsteller der Bedarf für den Standort der Ver-
leihstation und für die Räumlichkeiten der Münchner Werkzeugbibliothek konkretisiert. An-
hand dieser Angaben wurde der vom KR betreute Objektbestand nach Unterbringungsop-
tionen gesichtet.
Die Überprüfung hat ergeben, dass derzeit keine geeigneten freien Flächen und Räume
im Stadtbezirk 5 (Au-Haidhausen) zur Verfügung gestellt werden können. Grundsätzlich
unterliegen städtische Immobilien einer hohen Nachfrage und einer sehr geringen Mieter-
fluktuation. Soweit städtische Objekte nicht für die Deckung des Eigenbedarfs benötigt
werden, besteht rechtlich außerdem die Verpflichtung, diese generell zur Vermietung öf-
fentlich auszuschreiben. Eine direkte Vergabe von Flächen oder Räumlichkeiten ist daher
grundsätzlich nicht möglich. Die LHM erreichen vielerlei sinnstiftende Anfragen, die vor
dem aufgezeigten Hintergrund aber leider nur selten befriedigt werden können.
Soweit freie Flächen zur Vermietung von der LHM ausgeschrieben werden, können diese
jederzeit unter www.immo-muenchen.de eingesehen werden. Hier sind auch alle nötigen
Informationen hinterlegt, falls Interesse für eine Bewerbung zu einem ausgeschriebenen
Objekt besteht.
Die weiteren Abklärungen ergaben zudem folgendes:
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2.1 A, Verleihstation
Die gezielte Nachfrage des Antragstellers hinsichtlich der weiteren Nutzbarkeit der bishe-
rigen Fläche im Gasteig wurde an die zuständige Gasteig München GmbH (GMG) weiter-
gegeben. Die GMG führte hierzu mit E-Mail vom 29.04.2026 folgendes aus:
„Der Laden 3, in welchem sich die Verleihstation der Werkzeugbibliothek befindet, wurde
durch die FatCat gGmbH vermietet. Da unsere Vermietung an die FatCat zum 30.09.2026
beendet wird, nehmen wir an, dass die FatCat ihrerseits den Mietvertrag mit dem Unter-
mieter gekündigt hat. Für die technische Stilllegung des Hauses benötigt die Gasteig
München GmbH (GMG) die gesamte Fläche nach dem Auszug der FatCat bis zur endgü-
tigen Medienfreischaltung im Januar 2027. Die Fläche ist damit ab dem 30.9. nicht weiter
nutzbar und muss bis dahin geräumt werden. Eine erneute Vermietung durch die GMG ist
daher leider nicht möglich. Auf dem Areal beginnt nach der Medienfreischaltung die
Schadstoffsanierung, das gesamte Areal wird zu einer Großbaustelle, die mit einem
Baustellenzaun gesichert sein wird.“
Zur Nachfrage des Antragstellers, ob eine Fläche rund um den Kiosk an der Postwiese
(Nähe Orleansplatz) für das Aufstellen der automatisierten Verleihstation genutzt werden
kann, hat sich herausgestellt, dass diese Fläche vermögensrechtlich dem Mobilitätsreferat
(MOR) zugeordnet ist. Das KR ist hier als Vertragsdienstleister im Auftrag des MOR tätig.
Derzeit finden interne Abstimmungen im Hinblick auf eine mögliche Neuausschreibung
des Kiosks statt. In Klärung ist noch, ob mit dem Kiosk auch die davor liegende Frei-
schankfläche ausgeschrieben wird. Danach wird das Objekt öffentlich ausgeschrieben,
die Veröffentlichung erfolgt über nachfolgenden Link: https://stadt.muenchen.de/infos/im-
mobilienzentrum.html. Bei Interesse kann sich der Antragsteller gerne zu gegebener Zeit
dort über die Ausschreibung informieren und eine Bewerbung für das Objekt einreichen.
2.2 B, Räumlichkeiten
Hinsichtlich der potenziellen Verfügbarkeit öffentlich zugänglicher Flächen der Münchner
Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) wurde das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) ein-
gebunden. Das RAW merkt an:
„Die SWM/MVG verfügt in den Sperrengeschossen der U-Bahnhöfe Max-Weber-Platz
und Kolumbusplatz über Flächen, die möglicherweise für eine Nutzung durch die Werk-
zeugbibliothek in Frage kommen könnten. Eine Abstimmung über die Anforderungen
kann gerne im direkten Austausch mit den Kolleg*innen der Fachabteilung über mvg-ver-
marktung@swm.de erfolgen.“
Alternativ kann auch Kontakt mit dem RAW, unter wirtschaft@muenchen.de, aufgenom-
men werden, das gegebenenfalls auch Räume oder Flächen der Privatwirtschaft vermit-
teln kann.
2.3 Allgemein
Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), als fachlich betroffener Eigenbetrieb hat
sich ebenfalls zum Gesuch der Münchner Werkzeugbibliothek geäußert und nimmt wie
folgt Stellung:
„Der AWM unterstützt den Erfindergarden bereits seit zwei Jahren in Form einer Koopera-
tion zum Betrieb der Verleihbox am Standort Halle 2 und setzt damit die Zero Waste
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Maßnahme „Erweiterung der Funktionen der Halle 2“ praktisch um. Bereits im Jahr 2025
wurde der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07388 über die Aufstellung einer weiteren Verleihbox
am Wertstoffhof Bayerwaldstraße wie folgt beantwortet:
„Der AWM würde dem Erfindergarden Foundation gUG die Aufstellfläche, Strom, Licht
und ggf. Netzwerkzugang zur Verfügung bereitstellen.“
Eine weitere finanzielle Beteiligung durch den AWM ist aus wirtschaftlichen Gründen lei-
der nicht möglich. Da der Erfindergarden Foundation gUG die Aufstellung einer weiteren
Verleihbox momentan aus finanziellen Gründen nicht umsetzen kann, wurde dieses Vor-
haben nicht weiterverfolgt.“
Die Zero Waste -Fachdienststelle im KR bewertet die Ausleih- Angebote der Erfindergar-
den Foundation gUG, die den Münchner*innen und Münchnern in Form von Werkzeug-
bibliotheken und Verleihstationen zugänglich gemacht werden, sehr positiv, da diese zur
Abfallvermeidung und zum Ressourcenschutz beitragen. Damit unterstützen sie die Ziele
Münchens, eine Zero Waste - und eine Kreislaufstadt zu werden. Aus diesem Grund wer-
den die Werkzeugbibliotheken und Verleihstationen im Rahmen der Zero Waste-Maßnah-
men „Erweiterung der Funktionen der Halle 2“ und „Fördertopf zur Unterstützung von Zero
Waste-Projekten und Zero Waste-Initiativen“ seit mehreren Jahren finanziell unterstützt.
Damit leistet die Stadt München einen Beitrag, das Verleihangebot zu betreiben.
3. Unterrichtung des Korreferenten / der Korreferentin
Der Korreferent / die Korreferentin des Kommunalreferats hat einen Abdruck der Sit-
zungsvorlage erhalten.
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II. Antrag des Referenten
1. Von der Sachbehandlung der Empfehlungen Nr. 20-26 / E 03314 und Nr. 20-26 / E
03318 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen vom
24.03.2026 wird Kenntnis genommen. Die Verfügbarkeit eines neuen Standortes in
Au-Haidhausen für die Münchner Werkzeugbibliothek für eine Verleihstation und
neue Räumlichkeiten wurde geprüft.
2. Die Empfehlungen Nr. 20-26 / E 03314 und Nr. 20-26 / E03318 der Bürgerversamm-
lung des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen vom 24.03.2026 sind damit gemäß Art.
18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen
Der/Die Vorsitzende Der Referent
Vorname Nachname i.V. Dr. Christian Scharpf
Bezirksausschussvorsitzende/r Berufsmäßiger Stadtrat
IV. Wv. Kommunalreferat - KR-IM-ZD-dDM (Team dezentrales Datenmanagement(dDM))
Kommunalreferat
I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird
bestätigt.
II. An
den Bezirksausschuss des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen
das Direktorium – BA-Geschäftsstelle - Ost
D-II-V / Stadtratsprotokolle
KR-ZWFS
AWM-BdWL
RAW-GB5-SG1
z.K.
Seite 6
III. An das Direktorium – HA II/BA
☐ Der Beschluss des BA des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen kann vollzogen wer-
den.
(Bitte Kopie des Originals beifügen)
☐ Der Beschluss des BA des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhaus...