(E) Räumlichkeiten und Flächen Münchner Werkzeugbibliothek Haidhausen

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  • 26-32 _ V 00438_V 00438 OE Raeumlichkeiten und Flaechen Muenchner Werkzeugbibliothek Haidhausen BE.pdf
  • 26-32 _ V 00438_V 00438 OE Raeumlichkeiten und Flaechen Muenchner Werkzeugbibliothek Haidhausen A1.pdf
  • 26-32 _ V 00438_V 00438 OE Raeumlichkeiten und Flaechen Muenchner Werkzeugbibliothek Haidhausen A2.pdf
  • B 05_VG 17.06.2026 oeff. 1. 3..pdf
  • 20-26 _ E 03314_E_03314_Standort_Werkzeugbibliothek_Haidhausen.pdf
  • 20-26 _ E 03318_E_03318_Räumlichkeiten_Werkzeugbibliothek_Haidhausen.pdf
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=== 26-32 _ V 00438_V 00438 OE Raeumlichkeiten und Flaechen Muenchner Werkzeugbibliothek Haidhausen BE.pdf === Telefon: +49 (89) 233-725955 Az.: Kommunalreferat Immobilienmanagement Räumlichkeiten und Flächen Münchner Werkzeugbibliothek Haidhausen Neuer Standort für Verleihstation der Münchner Werkzeugbibliothek in Haidhausen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03314 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 24.03.2026 Räumlichkeiten für die Münchner Werkzeugbibliothek zeitnah identifizieren, prüfen und bereitstellen, bevorzugt in Haidhausen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03318 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 24.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00438 Kurzübersicht zum Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes – Au-Haidhausen vom 17.06.2026 Öffentliche Sitzung Anlass BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03314 und BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03318 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haid- hausen vom 24.03.2026 Inhalt Der Stadtrat sowie die zuständigen Referate der Landeshauptstadt München werden aufgefordert, zeitnah in Haidhausen einen neuen Standort für die Verleihstation (nachfolgend Teil A) sowie geeignete Räumlichkeiten (nachfolgend Teil B) für die Münchner Werkzeug- bibliothek zu identifizieren, zu prüfen und nach Möglichkeit bereitzu- stellen. Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Entscheidungs- vorschlag Das Kommunalreferat hat durch eine interne Prüfung der zur Verfü- gung stehenden Bestände in Haidhausen die Empfehlung Nr. 20- 26 / E 03314 und die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03318 der Bürger- versammlung des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen vom 24.03.2026 damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung be- handelt. Gesucht werden kann im RIS auch unter: Räumlichkeiten, Verleihstation, Werkzeugbibliothek, Haidhausen Ortsangabe 05. Stadtbezirk Au-Haidhausen Telefon: +49 (89) 233-725955 Az.: Kommunalreferat Immobilienmanagement Räumlichkeiten und Flächen Münchner Werkzeugbibliothek Haidhausen Neuer Standort für Verleihstation der Münchner Werkzeugbibliothek in Haidhausen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03314 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 24.03.2026 Räumlichkeiten für die Münchner Werkzeugbibliothek zeitnah identifizieren, prüfen und bereitstellen, bevorzugt in Haidhausen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03318 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 24.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00438 2 Anlagen: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03314 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen vom 24.03.2026 2. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03318 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen vom 24.03.2026 Beschluss des Bezirksausschusses des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen vom 17.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Anlass Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 – Au-Haidhausen hat am 24.03.2026 die anliegenden Empfehlungen Nr. 20-26 / E 03314 und Nr. 20-26 / E 03318 (s. Anlage 1 und Seite 2 2) beschlossen, die angesichts des thematischen Bezugs Münchner Werkzeugbibliothek nachstehend gemeinsam behandelt werden. Die BV-Empfehlungen wurden dem Kommunalreferat (KR), als zuständigem Immobilien- referat der Landeshauptstadt München (LHM), zur Prüfung und weiteren Bearbeitung wei- tergeleitet. Die BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03314 führt aus, dass der Stadtrat und die zuständigen Referate aufgefordert werden, zeitnah einen öffentlich zugänglichen Standort mit Strom- anschluss in Au-Haidhausen für eine automatisierte Verleihstation der Münchner Werk- zeugbibliothek zur selbständigen Ausleihe zu prüfen und nach Möglichkeit bereitzustellen (Teil A). Dabei soll auch der bisherige Standort am Gasteig geprüft werden. Die BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03318 führt aus, dass der Stadtrat sowie die zuständi- gen Referate der Landeshauptstadt München aufgefordert werden, zeitnah geeignete Räumlichkeiten in Haidhausen für die Münchner Werkzeugbibliothek zu identifizieren, zu prüfen und nach Möglichkeit bereitzustellen (Teil B). Beide Empfehlungen betreffen ein laufendes Geschäft nach Art. 37 Abs. 1 Gemeindeord- nung und § 22 Geschäftsordnung des Stadtrates, die ausschließlich den Stadtbezirk 5 tangieren. Die Behandlung liegt nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 Gemeindeordnung in Verbin- dung mit § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung und § 9 Abs. 4, 2. Spiegelstrich Bezirksausschussatzung beim zuständigen Bezirksausschuss. Der Be- schluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur empfehlenden Charakter. 2. Raum- und Standortsuche für Münchner Werkzeugbibliothek A, Verleihstation und B, Räumlichkeiten – Ergebnisse der Überprüfung Auf Nachfrage des KR wurde vom Antragsteller der Bedarf für den Standort der Ver- leihstation und für die Räumlichkeiten der Münchner Werkzeugbibliothek konkretisiert. An- hand dieser Angaben wurde der vom KR betreute Objektbestand nach Unterbringungsop- tionen gesichtet. Die Überprüfung hat ergeben, dass derzeit keine geeigneten freien Flächen und Räume im Stadtbezirk 5 (Au-Haidhausen) zur Verfügung gestellt werden können. Grundsätzlich unterliegen städtische Immobilien einer hohen Nachfrage und einer sehr geringen Mieter- fluktuation. Soweit städtische Objekte nicht für die Deckung des Eigenbedarfs benötigt werden, besteht rechtlich außerdem die Verpflichtung, diese generell zur Vermietung öf- fentlich auszuschreiben. Eine direkte Vergabe von Flächen oder Räumlichkeiten ist daher grundsätzlich nicht möglich. Die LHM erreichen vielerlei sinnstiftende Anfragen, die vor dem aufgezeigten Hintergrund aber leider nur selten befriedigt werden können. Soweit freie Flächen zur Vermietung von der LHM ausgeschrieben werden, können diese jederzeit unter www.immo-muenchen.de eingesehen werden. Hier sind auch alle nötigen Informationen hinterlegt, falls Interesse für eine Bewerbung zu einem ausgeschriebenen Objekt besteht. Die weiteren Abklärungen ergaben zudem folgendes: Seite 3 2.1 A, Verleihstation Die gezielte Nachfrage des Antragstellers hinsichtlich der weiteren Nutzbarkeit der bishe- rigen Fläche im Gasteig wurde an die zuständige Gasteig München GmbH (GMG) weiter- gegeben. Die GMG führte hierzu mit E-Mail vom 29.04.2026 folgendes aus: „Der Laden 3, in welchem sich die Verleihstation der Werkzeugbibliothek befindet, wurde durch die FatCat gGmbH vermietet. Da unsere Vermietung an die FatCat zum 30.09.2026 beendet wird, nehmen wir an, dass die FatCat ihrerseits den Mietvertrag mit dem Unter- mieter gekündigt hat. Für die technische Stilllegung des Hauses benötigt die Gasteig München GmbH (GMG) die gesamte Fläche nach dem Auszug der FatCat bis zur endgü- tigen Medienfreischaltung im Januar 2027. Die Fläche ist damit ab dem 30.9. nicht weiter nutzbar und muss bis dahin geräumt werden. Eine erneute Vermietung durch die GMG ist daher leider nicht möglich. Auf dem Areal beginnt nach der Medienfreischaltung die Schadstoffsanierung, das gesamte Areal wird zu einer Großbaustelle, die mit einem Baustellenzaun gesichert sein wird.“ Zur Nachfrage des Antragstellers, ob eine Fläche rund um den Kiosk an der Postwiese (Nähe Orleansplatz) für das Aufstellen der automatisierten Verleihstation genutzt werden kann, hat sich herausgestellt, dass diese Fläche vermögensrechtlich dem Mobilitätsreferat (MOR) zugeordnet ist. Das KR ist hier als Vertragsdienstleister im Auftrag des MOR tätig. Derzeit finden interne Abstimmungen im Hinblick auf eine mögliche Neuausschreibung des Kiosks statt. In Klärung ist noch, ob mit dem Kiosk auch die davor liegende Frei- schankfläche ausgeschrieben wird. Danach wird das Objekt öffentlich ausgeschrieben, die Veröffentlichung erfolgt über nachfolgenden Link: https://stadt.muenchen.de/infos/im- mobilienzentrum.html. Bei Interesse kann sich der Antragsteller gerne zu gegebener Zeit dort über die Ausschreibung informieren und eine Bewerbung für das Objekt einreichen. 2.2 B, Räumlichkeiten Hinsichtlich der potenziellen Verfügbarkeit öffentlich zugänglicher Flächen der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) wurde das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) ein- gebunden. Das RAW merkt an: „Die SWM/MVG verfügt in den Sperrengeschossen der U-Bahnhöfe Max-Weber-Platz und Kolumbusplatz über Flächen, die möglicherweise für eine Nutzung durch die Werk- zeugbibliothek in Frage kommen könnten. Eine Abstimmung über die Anforderungen kann gerne im direkten Austausch mit den Kolleg*innen der Fachabteilung über mvg-ver- marktung@swm.de erfolgen.“ Alternativ kann auch Kontakt mit dem RAW, unter wirtschaft@muenchen.de, aufgenom- men werden, das gegebenenfalls auch Räume oder Flächen der Privatwirtschaft vermit- teln kann. 2.3 Allgemein Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), als fachlich betroffener Eigenbetrieb hat sich ebenfalls zum Gesuch der Münchner Werkzeugbibliothek geäußert und nimmt wie folgt Stellung: „Der AWM unterstützt den Erfindergarden bereits seit zwei Jahren in Form einer Koopera- tion zum Betrieb der Verleihbox am Standort Halle 2 und setzt damit die Zero Waste Seite 4 Maßnahme „Erweiterung der Funktionen der Halle 2“ praktisch um. Bereits im Jahr 2025 wurde der BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07388 über die Aufstellung einer weiteren Verleihbox am Wertstoffhof Bayerwaldstraße wie folgt beantwortet: „Der AWM würde dem Erfindergarden Foundation gUG die Aufstellfläche, Strom, Licht und ggf. Netzwerkzugang zur Verfügung bereitstellen.“ Eine weitere finanzielle Beteiligung durch den AWM ist aus wirtschaftlichen Gründen lei- der nicht möglich. Da der Erfindergarden Foundation gUG die Aufstellung einer weiteren Verleihbox momentan aus finanziellen Gründen nicht umsetzen kann, wurde dieses Vor- haben nicht weiterverfolgt.“ Die Zero Waste -Fachdienststelle im KR bewertet die Ausleih- Angebote der Erfindergar- den Foundation gUG, die den Münchner*innen und Münchnern in Form von Werkzeug- bibliotheken und Verleihstationen zugänglich gemacht werden, sehr positiv, da diese zur Abfallvermeidung und zum Ressourcenschutz beitragen. Damit unterstützen sie die Ziele Münchens, eine Zero Waste - und eine Kreislaufstadt zu werden. Aus diesem Grund wer- den die Werkzeugbibliotheken und Verleihstationen im Rahmen der Zero Waste-Maßnah- men „Erweiterung der Funktionen der Halle 2“ und „Fördertopf zur Unterstützung von Zero Waste-Projekten und Zero Waste-Initiativen“ seit mehreren Jahren finanziell unterstützt. Damit leistet die Stadt München einen Beitrag, das Verleihangebot zu betreiben. 3. Unterrichtung des Korreferenten / der Korreferentin Der Korreferent / die Korreferentin des Kommunalreferats hat einen Abdruck der Sit- zungsvorlage erhalten. Seite 5 II. Antrag des Referenten 1. Von der Sachbehandlung der Empfehlungen Nr. 20-26 / E 03314 und Nr. 20-26 / E 03318 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen vom 24.03.2026 wird Kenntnis genommen. Die Verfügbarkeit eines neuen Standortes in Au-Haidhausen für die Münchner Werkzeugbibliothek für eine Verleihstation und neue Räumlichkeiten wurde geprüft. 2. Die Empfehlungen Nr. 20-26 / E 03314 und Nr. 20-26 / E03318 der Bürgerversamm- lung des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen vom 24.03.2026 sind damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen Der/Die Vorsitzende Der Referent Vorname Nachname i.V. Dr. Christian Scharpf Bezirksausschussvorsitzende/r Berufsmäßiger Stadtrat IV. Wv. Kommunalreferat - KR-IM-ZD-dDM (Team dezentrales Datenmanagement(dDM)) Kommunalreferat I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An den Bezirksausschuss des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen das Direktorium – BA-Geschäftsstelle - Ost D-II-V / Stadtratsprotokolle KR-ZWFS AWM-BdWL RAW-GB5-SG1 z.K. Seite 6 III. An das Direktorium – HA II/BA ☐ Der Beschluss des BA des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhausen kann vollzogen wer- den. (Bitte Kopie des Originals beifügen) ☐ Der Beschluss des BA des 05. Stadtbezirkes - Au-Haidhaus...

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Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

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