Zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen St.Josefs Vereins zwischen Preysingstraße, Preysingplatz und Egger…

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Zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen St.Josefs Vereins zwischen Preysingstraße, Preysingplatz und Eggernstraße wird eine erweiterte informelle Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20 26 / V 15944). Dazu wird der Investor eingeladen und um Teilnahme gebeten.

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=== 20-26 _ B 08802_B 08802 Oeffentlichkeitsbeteiligung St Josef.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 84 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 24.03.2026 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen BV 4.1 / 03/26 Zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen St.Josefs Vereins zwischen Preysing- straße, Preysingplatz und Eggernstraße wird eine erweiterte informelle Öffentlichkeitsbe- teiligung durchgeführt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20 26 / V 15944). Dazu wird der Investor eingeladen und um Teilnahme gebeten. Bürgeranliegen Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgendes ein- stimmig beschlossen: Anbei ein Bürgeranliegen mit der Bitte um Prüfung sowie Rückmeldung, ob eine Möglichkeit für eine Öffentlichkeitsbeteiligung überhaupt besteht und inwiefern die Verwaltung Kontakt zum Eigentümer / Investor hat. Der BA würde eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit begrüßen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 08802_BA 08802 AS.pdf === U-Bahn Linien U1/U2/U7 Haltestelle Fraunhoferstraße U-Bahn Linien U1/U2/U3/U6/U7 Haltestelle Sendlinger Tor Straßenbahn Linien 16/17/18 Haltestelle Müllerstraße Metrobus: Linie 52/62 Haltestelle Blumenstraße www.muenchen.de [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung Blumenstraße 28b, 80331 München Stadtplanung PLAN-HAII-20V Blumenstraße 28b 80331 München Dienstgebäude: Blumenstr. 28 b Zimmer: 270 plan.ha2-20v@muenchen.de Über die BA-Geschäftsstelle Ost An den Vorsitzenden des BA-05 Au-Haidhausen Herrn Jörg Spengler Friedenstraße 40 81660 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 19.05.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Zur Entwicklung des Geländes des ehemaligen St. Josefs Vereins zwischen Preysingstraße, Preysingplatz und Eggernstraße wird eine erweiterte informelle Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15944). Dazu wird der Investor eingeladen und um Teilnahme gebeten BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08802 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen vom 18.03.2026 Sehr geehrter Herr Spengler, der oben genannte Antrag des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. Sie fordern die Landeshauptstadt München darin dazu auf, eine erweiterte Beteiligung der Öffentlichkeit bezüglich der Entwicklung des ehemaligen St.-Josefs-Vereins durchzuführen. Derzeit können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Das betreffende Objekt in der Preysingstraße 21 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2171. Im Übrigen richtet sich das Baurecht nach § 34 BauGB und dem städtebaulichen Einfügegebot. Damit sind die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Handlungsspielräume bereits weitgehend vorgegeben. Bislang liegt dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung kein Bauantrag oder Antrag auf Vorbescheid vor. Die Eigentümerin hat jedoch kürzlich den ersten Kontakt zur Lokalbaukommission aufgenommen, um mögliche Nutzungsideen vorzustellen. Im Rahmen eines Vorbescheids- oder Baugenehmigungsverfahrens steht dem Bezirksausschuss gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 1 der BA-Satzung, I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] (Katalog des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, Nr. 7.1 und 7.2) ein Unterrichtungs- und Anhörungsrecht zu. Diese Rechte eröffnen dem Bezirksausschuss die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und Anregungen einzubringen sowie Einsicht in die relevanten Unterlagen zu nehmen. Voraussetzung für den Einsatz von Instrumenten der Bauleitplanung ist, dass städtebauliche Gründe dafür vorliegen. Nach Einschätzung der Hauptabteilung Stadtplanung besteht derzeit keine planungsrechtliche Erforderlichkeit im Sinne des § 1 Absatz 3 Satz 1 BauGB, die ein Tätigwerden der Landeshauptstadt München, etwa durch die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, begründen würde. Eine formelle Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei nur im Rahmen von Bauleitplanverfahren gemäß des Baugesetzbuches vorgesehen. Die Landeshauptstadt München hat neben den gesetzlichen oder satzungsmäßig vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren bereits auch informelle Beteiligungsverfahren durchgeführt. Beispiele hierfür sind die „Ideenwerkstatt zum Münchner Norden“ und die Einführung des neuen Stadtentwicklungsplans, die in der von Ihnen zitierten Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15944 erwähnt wurden. Voraussetzung für die Durchführung eines freiwilligen, informellen Beteiligungsverfahrens sind ein geeigneter Beteiligungsgegenstand und ein realistisches Beteiligungsversprechen (siehe Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 15944, S. 5). Informelle Beteiligungsverfahren sind besonders dann sinn- und wirkungsvoll, wenn sie Auswirkungen auf eine breitere Öffentlichkeit haben und die gesammelten Anregungen tatsächlich umgesetzt werden können, soweit sie über das Baurecht regelbar sind. Im vorliegenden Fall sind das Baurecht und die Nutzungsmöglichkeiten jedoch im Wesentlichen durch § 34 BauGB bestimmt, wodurch der Gestaltungsspielraum erheblich eingeschränkt ist. Aufgrund der vorgegangenen Erläuterungen können wir Ihnen nur mitteilen, dass ein informelles Bürgerbeteiligungsverfahren derzeit nicht vorgesehen ist. Die Berücksichtigung öffentlicher Belange kann im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Verfahren sichergestellt werden. Dem Antrag Nr. 20-26 / B 08802 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen nicht entsprochen werden. Er ist damit behandelt. Mit freundlichen Grüßen gez.

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

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