=== 26-32 _ V 00671_V 00671 Weissenburger Strasse Fussgaengerzone BE.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Tel.: 233 - 52 98 74 Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement Mitte
MOR-GB2.111
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Weißenburger Straße "Fußgängerzone"
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03323 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen am 24.03.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00671
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03323
Beschluss des Bezirksausschusses des 5. Stadtbezirkes Au-Haidhausen
vom 17.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen hat am 24.03.2026 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03323 beschlossen.
Darin wird gebeten, die ansässigen Einzelhändler im Abschnitt der Testphase der Fußgänger-
zone in der Weißenburger Straße (12.08.2024 bis 29.07.2025) stärker zu berücksichtigen.
Dabei soll insbesondere auf die in der Vergangenheit vorgebrachten Kompromissvorschläge
näher eingegangen werden.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Der Bezirksausschuss 05 Au-Haidhausen hat sich im Februar 2021 für die Umgestaltung der
Weißenburger Straße zur Fußgängerzone ausgesprochen und das Mobilitätsreferat mit der
Planung und Umsetzung beauftragt. Im Februar 2024 erfolgte der Beschluss zur Durchführung
einer Testphase.
Vom 12. August 2024 bis zum 29. Juli 2025 wurde die Weißenburger Straße zwischen dem
Weißenburger Platz und dem Pariser Platz für knapp ein Jahr testweise zu einer Fußgänger-
zone umgestaltet. Die ergebnisoffene Testphase diente insbesondere dazu, gemeinsam Erfah-
rungen zu sammeln und die Auswirkungen der geänderten Verkehrsregelung zu evaluieren.
Bereits im Vorfeld der Testphase fanden umfassende Beteiligungsformate statt. Am 12.
Oktober 2023 wurde eine Diskussions- und Öffentlichkeitsveranstaltung für Gewerbetreibende
durchgeführt, am 23. Oktober 2023 eine Veranstaltung für Bürger*innen. Aufgrund des großen
Interesses wurde am 23. November 2023 zusätzlich ein digitales Format angeboten. Ziel
dieser Veranstaltungen war es, frühzeitig Fragen, Bedenken und Anregungen aufzunehmen
und in die Planung einfließen zu lassen.
Nach Beginn der Testphase wurden im September und Oktober 2024 sowie im Januar 2025
insgesamt drei Bürgersprechstunden des Mobilitätsreferats durchgeführt. Diese boten
Bürger*innen und Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihre Anliegen direkt mit Vertreter*innen
des Bezirksausschusses und des Mobilitätsreferats zu erörtern. Am 26. Mai 2025 fand eine
weitere Informationsveranstaltung zum Projektstand und zum weiteren Vorgehen statt. In
diesem Rahmen wurden auch die bevorstehenden Befragungen der verschiedenen
Nutzergruppen (Anwohnende, Gewerbe, Passant*innen) angekündigt.
Auch unabhängig von diesen formalen Beteiligungsformaten bestand während der gesamten
Testphase die Möglichkeit, Rückmeldungen, insbesondere seitens der ansässigen Gewerbe-
treibenden, beispielsweise per E-Mail an das Mobilitätsreferat zu richten. Diese Hinweise
wurden fortlaufend ausgewertet und – soweit möglich – unmittelbar in die Ausgestaltung der
Testphase einbezogen. So kam es im laufenden Betrieb der Testphase zu punktuellen
Nachjustierungen, etwa durch das Versetzen von Pflanztrögen oder Sitzgelegenheiten.
Die Befragungen erfolgten mittels zielgruppenspezifischer Fragebögen und ermöglichten es
insbesondere den ansässigen Gewerbetreibenden, ihre Erfahrungen und Einschätzungen
strukturiert in den Prozess einzubringen. Im Januar 2026 wurden die Ergebnisse der projekt-
begleitenden Untersuchungen im Rahmen einer Abschlussveranstaltung vorgestellt sowie das
weitere Vorgehen erläutert.
Von den Gewerbetreibenden im Bereich der Fußgängerzone nahm knapp die Hälfte an der
Befragung teil. Die Rückmeldungen zeigen insgesamt ein heterogenes Bild und verdeutlichen
die unterschiedlichen Betroffenheiten der Gewerbetreibenden: Etwa die Hälfte der
Teilnehmenden berichtete von gleichbleibenden oder positiven Entwicklungen hinsichtlich
Kundenfrequenz und Umsatz, während die andere Hälfte eine Verschlechterung wahrnahm.
Insbesondere wurden wiederholt Bedenken hinsichtlich der Erreichbarkeit der Geschäfte
geäußert. In der Gesamtbetrachtung der Befragungsergebnisse über alle Nutzergruppen
hinweg wurde jedoch deutlich, dass ein breiter Wunsch nach Veränderungen und einer
Weiterentwicklung der aktuellen Situation besteht.
Neben den Befragungen wurden vor und während der Testphase umfangreiche verkehrliche
Untersuchungen durchgeführt. Hierzu zählen Verkehrszählungen im betroffenen Abschnitt
zwischen dem Weißenburger Platz und dem Pariser Platz sowie im umliegenden Straßennetz
und Parkraumerhebungen im Lizenzgebiet Franzosenviertel. Diese Untersuchungen liefern
Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf den Kfz-, Fuß-, Rad- und Lieferverkehr.
Sämtliche Rückmeldungen aus der projektbegleitenden Öffentlichkeitsbeteiligung und die
verkehrlichen Untersuchungen, die vor und während der Testphase durchgeführt wurden,
fließen in die Evaluierung ein. Die Ergebnisse werden vom Mobilitätsreferat geprüft und
fachlich bewertet und dienen als Entscheidungsgrundlage, um den zuständigen politischen
Gremien eine entsprechende Empfehlung für die Zukunft der Weißenburger Straße
vorzulegen.
Die im Rahmen der Beteiligungsformate von den ansässigen Gewerbetreibenden eingebrach-
ten Vorschläge und Anregungen, insbesondere zu Fragen der Erreichbarkeit, des Lieferver-
kehrs sowie zur Gestaltung und Organisation, werden im weiteren Planungsprozess gezielt
geprüft. Dabei wird den vorgebrachten Kompromissvorschlägen besondere Bedeutung
beigemessen, mit dem Ziel, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl die Anforderungen
der gewerblichen Nutzung als auch die Ziele der Verkehrsberuhigung und Aufenthaltsqualität
in einen ausgewogenen Ausgleich bringen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03323 der Bürgerversammlung des 5. Stadtbezirkes Au-
Haidhausen vom 24.03.2026 wird damit im Rahmen der umfassenden Beteiligungs- und
Evaluationsprozesse bereits entsprochen.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Aufgrund der dargelegten Ausführungen wurde der Empfehlung im Rahmen der
umfassenden Beteiligungs- und Evaluationsprozesse bereits entsprochen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03323 der Bürgerversammlung des 5. Stadtbezirkes Au-
Haidhausen am 24.03.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Au-Haidhausen der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 5 - Au-Haidhausen kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 5 - Au-Haidhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 5 - Au-Haidhausen ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.111
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00671_V 00671 Weissenburger Strasse Fussgaengerzone A.pdf ===
Anlage
=== B 05_VG 17.06.2026 oeff. 1. 2..pdf ===
Datum: 22.06.2026
Telefon: 089 - 233 76 14 84
Telefax: 089 - 233 12 762606
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Mobilitätsreferat
(E) Weißenburger Straße "Fußgängerzone"
Weißenburger Straße "Fußgängerzone"
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03323 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au vom
24.03.2026
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00671
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 05 - Au-Haidhausen
vom 17. Juni 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03323_E 03323 Weissenburgerstr Fussgaengerzone.pdf ===