(E) Weißenburger Straße "Fußgängerzone"

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ V 00671_V 00671 Weissenburger Strasse Fussgaengerzone BE.pdf
  • 26-32 _ V 00671_V 00671 Weissenburger Strasse Fussgaengerzone A.pdf
  • B 05_VG 17.06.2026 oeff. 1. 2..pdf
  • 20-26 _ E 03323_E 03323 Weissenburgerstr Fussgaengerzone.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00671_V 00671 Weissenburger Strasse Fussgaengerzone BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tel.: 233 - 52 98 74 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement Mitte MOR-GB2.111 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Weißenburger Straße "Fußgängerzone" Empfehlung Nr. 20-26 / E 03323 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen am 24.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00671 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03323 Beschluss des Bezirksausschusses des 5. Stadtbezirkes Au-Haidhausen vom 17.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen hat am 24.03.2026 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03323 beschlossen. Darin wird gebeten, die ansässigen Einzelhändler im Abschnitt der Testphase der Fußgänger- zone in der Weißenburger Straße (12.08.2024 bis 29.07.2025) stärker zu berücksichtigen. Dabei soll insbesondere auf die in der Vergangenheit vorgebrachten Kompromissvorschläge näher eingegangen werden. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Der Bezirksausschuss 05 Au-Haidhausen hat sich im Februar 2021 für die Umgestaltung der Weißenburger Straße zur Fußgängerzone ausgesprochen und das Mobilitätsreferat mit der Planung und Umsetzung beauftragt. Im Februar 2024 erfolgte der Beschluss zur Durchführung einer Testphase. Vom 12. August 2024 bis zum 29. Juli 2025 wurde die Weißenburger Straße zwischen dem Weißenburger Platz und dem Pariser Platz für knapp ein Jahr testweise zu einer Fußgänger- zone umgestaltet. Die ergebnisoffene Testphase diente insbesondere dazu, gemeinsam Erfah- rungen zu sammeln und die Auswirkungen der geänderten Verkehrsregelung zu evaluieren. Bereits im Vorfeld der Testphase fanden umfassende Beteiligungsformate statt. Am 12. Oktober 2023 wurde eine Diskussions- und Öffentlichkeitsveranstaltung für Gewerbetreibende durchgeführt, am 23. Oktober 2023 eine Veranstaltung für Bürger*innen. Aufgrund des großen Interesses wurde am 23. November 2023 zusätzlich ein digitales Format angeboten. Ziel dieser Veranstaltungen war es, frühzeitig Fragen, Bedenken und Anregungen aufzunehmen und in die Planung einfließen zu lassen. Nach Beginn der Testphase wurden im September und Oktober 2024 sowie im Januar 2025 insgesamt drei Bürgersprechstunden des Mobilitätsreferats durchgeführt. Diese boten Bürger*innen und Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihre Anliegen direkt mit Vertreter*innen des Bezirksausschusses und des Mobilitätsreferats zu erörtern. Am 26. Mai 2025 fand eine weitere Informationsveranstaltung zum Projektstand und zum weiteren Vorgehen statt. In diesem Rahmen wurden auch die bevorstehenden Befragungen der verschiedenen Nutzergruppen (Anwohnende, Gewerbe, Passant*innen) angekündigt. Auch unabhängig von diesen formalen Beteiligungsformaten bestand während der gesamten Testphase die Möglichkeit, Rückmeldungen, insbesondere seitens der ansässigen Gewerbe- treibenden, beispielsweise per E-Mail an das Mobilitätsreferat zu richten. Diese Hinweise wurden fortlaufend ausgewertet und – soweit möglich – unmittelbar in die Ausgestaltung der Testphase einbezogen. So kam es im laufenden Betrieb der Testphase zu punktuellen Nachjustierungen, etwa durch das Versetzen von Pflanztrögen oder Sitzgelegenheiten. Die Befragungen erfolgten mittels zielgruppenspezifischer Fragebögen und ermöglichten es insbesondere den ansässigen Gewerbetreibenden, ihre Erfahrungen und Einschätzungen strukturiert in den Prozess einzubringen. Im Januar 2026 wurden die Ergebnisse der projekt- begleitenden Untersuchungen im Rahmen einer Abschlussveranstaltung vorgestellt sowie das weitere Vorgehen erläutert. Von den Gewerbetreibenden im Bereich der Fußgängerzone nahm knapp die Hälfte an der Befragung teil. Die Rückmeldungen zeigen insgesamt ein heterogenes Bild und verdeutlichen die unterschiedlichen Betroffenheiten der Gewerbetreibenden: Etwa die Hälfte der Teilnehmenden berichtete von gleichbleibenden oder positiven Entwicklungen hinsichtlich Kundenfrequenz und Umsatz, während die andere Hälfte eine Verschlechterung wahrnahm. Insbesondere wurden wiederholt Bedenken hinsichtlich der Erreichbarkeit der Geschäfte geäußert. In der Gesamtbetrachtung der Befragungsergebnisse über alle Nutzergruppen hinweg wurde jedoch deutlich, dass ein breiter Wunsch nach Veränderungen und einer Weiterentwicklung der aktuellen Situation besteht. Neben den Befragungen wurden vor und während der Testphase umfangreiche verkehrliche Untersuchungen durchgeführt. Hierzu zählen Verkehrszählungen im betroffenen Abschnitt zwischen dem Weißenburger Platz und dem Pariser Platz sowie im umliegenden Straßennetz und Parkraumerhebungen im Lizenzgebiet Franzosenviertel. Diese Untersuchungen liefern Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf den Kfz-, Fuß-, Rad- und Lieferverkehr. Sämtliche Rückmeldungen aus der projektbegleitenden Öffentlichkeitsbeteiligung und die verkehrlichen Untersuchungen, die vor und während der Testphase durchgeführt wurden, fließen in die Evaluierung ein. Die Ergebnisse werden vom Mobilitätsreferat geprüft und fachlich bewertet und dienen als Entscheidungsgrundlage, um den zuständigen politischen Gremien eine entsprechende Empfehlung für die Zukunft der Weißenburger Straße vorzulegen. Die im Rahmen der Beteiligungsformate von den ansässigen Gewerbetreibenden eingebrach- ten Vorschläge und Anregungen, insbesondere zu Fragen der Erreichbarkeit, des Lieferver- kehrs sowie zur Gestaltung und Organisation, werden im weiteren Planungsprozess gezielt geprüft. Dabei wird den vorgebrachten Kompromissvorschlägen besondere Bedeutung beigemessen, mit dem Ziel, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl die Anforderungen der gewerblichen Nutzung als auch die Ziele der Verkehrsberuhigung und Aufenthaltsqualität in einen ausgewogenen Ausgleich bringen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03323 der Bürgerversammlung des 5. Stadtbezirkes Au- Haidhausen vom 24.03.2026 wird damit im Rahmen der umfassenden Beteiligungs- und Evaluationsprozesse bereits entsprochen. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Aufgrund der dargelegten Ausführungen wurde der Empfehlung im Rahmen der umfassenden Beteiligungs- und Evaluationsprozesse bereits entsprochen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03323 der Bürgerversammlung des 5. Stadtbezirkes Au- Haidhausen am 24.03.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Au-Haidhausen der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 5 - Au-Haidhausen kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 5 - Au-Haidhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 5 - Au-Haidhausen ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.111 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00671_V 00671 Weissenburger Strasse Fussgaengerzone A.pdf === Anlage === B 05_VG 17.06.2026 oeff. 1. 2..pdf === Datum: 22.06.2026 Telefon: 089 - 233 76 14 84 Telefax: 089 - 233 12 762606 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Mobilitätsreferat (E) Weißenburger Straße "Fußgängerzone" Weißenburger Straße "Fußgängerzone" BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03323 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au vom 24.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00671 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 05 - Au-Haidhausen vom 17. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03323_E 03323 Weissenburgerstr Fussgaengerzone.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar