=== 20-26 _ B 08485_B 08485 Umwidmung Parkplatz.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33-6 14 84
Telefax: 2 33-6 14 85
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 15.12.2025
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVI 4.5 / 12/25
Umwidmung des Parkplatzes am "Breisässer Platz" zu einer Gehsteigfläche
Bürgeranliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 10.12.2025 folgendes mehr-
heitlich beschlossen:
Der BA 5 unterstützt den Antrag auf Umwidmung des Parkplatzes, auf dem das Parklet steht,
am „Breisässer Platz“ (Breisacher-/ Elsässer Straße) zu einer Gehsteigfläche und bittet um
Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 20-26 _ B 08485_B 08485 Breisaesser Platz zu einer Gehsteigflaeche AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Planung Mitte
MOR-GB2.112
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 05 - Au-Haidhausen
Herr Spengler
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
07.05.2026
Umwidmung des Parkplatzes am „Breisässer Platz“ zu einer Gehsteigfläche
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08485 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen – vom 10.12.2025
Sehr geehrter Herr Spengler,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit oben genanntem Antrag bitten Sie um Prüfung der Möglichkeit einer Umgestaltung des
Parkplatzes, auf dem das Parklet am „Breisässer Platz“ (Breisacher-/Elsässer Straße) steht,
zu einer Gehsteigfläche.
Die Prüfung des Anliegens hat ergeben, dass eine Umgestaltung der Fahrbahnfläche zu
einem Gehweg grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist – unter
anderem dann, wenn entsprechende Verkehrsinteressen belegt werden können und eine
konzeptionelle Herleitung vorliegt. Dies können wir im vorliegenden Fall nicht erkennen.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Gehwege dem Fußverkehr dienen und dauerhaft
verkehrssicher ausgestaltet sein müssen. Sie sind daher grundsätzlich nicht dafür vorgesehen,
für Sondernutzungen geschaffen oder durch sie ersetzt zu werden. Auch wäre eine
Herstellung einer solchen Gehbahnfläche nicht ohne bauliche Anpassungen möglich. Diese
würden insbesondere Eingriffe in die bestehenden Straßenraumgestaltung sowie eine
entsprechende finanzielle Aufwendung erfordern.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der geltenden Sondernutzungsrichtlinien,
nach denen eine ganzjährige Nutzung von Parkständen durch Parklets nicht vorgesehen ist,
sowie im Sinne der Gleichbehandlung vergleichbarer Nutzungen von Parkständen kann dem
Antrag nicht entsprochen werden.
Seite 2 von 2
Der Antrag Nr.20-26 / B 08485 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen – vom 10.12.2025 ist somit satzungsgemäß behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bezirksmanagement und Projektentwicklung
Bezirk Mitte (MOR-GB2.11)
=== 20-26 _ B 08485_Schreiben BA 5 vom 24.06.2026.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
MOR-GB2.112
Per eMail
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33- 76 14 84
Telefax: 2 33- 12 - 762606
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 24.06.2026
Ihr Schreiben
07.05.2026
Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVI 3.3 / 06/26
Umwidmung des Parkplatzes am "Breisässer Platz" zu einer Gehsteigfläche
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08485
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 folgendes mehr-
heitlich beschlossen:
Der BA 5 nimmt die Ablehnung seines Antrags formal zur Kenntnis, erhält aber die Forderung
inhaltlich aufrecht. Scheinbar muss hier der Stadtrat mit einer Grundsatzfrage befasst werden:
Die verschiedenen konkurrierenden Nutzungen des öffentlichen Raums.
Das Mobilitätsreferat wird daran erinnert, dass hier eine kostengünstige Lösung vorgeschlagen
wird, was in Zeiten knapper Kassen eigentlich attraktiv sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen