=== 20-26 _ B 08784_B 08784 Verkehrsfuehrung.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33-6 14 84
Telefax: 2 33-6 14 85
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 20.03.2026
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVI 4.2 / 03/26
Verbesserung der straßenverkehrsrechtlichen Verkehrsführung
im Kreuzungsbereich Auerfeld-, Balan-, Orleansstraße
Bürgeranliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgendes ein-
stimmig beschlossen:
Wie verweisen auf beiliegendes Bürgeranliegen und bitten um Prüfung folgender Vorschläge:
Problem 1:
Das Linksabbiegen von der Auerfeldstraße in die Balanstraße ist nicht klar genug und
es wird häufig gehupt.
- Linksabbieger blockieren das Geradeausfahren, dann wird gehupt
- Die Markierungen sind nicht mehr gut zu sehen
Vorschläge:
- Abbiege-Markierungen in der Mitte der Kreuzung erneuern
- Geradeaus/Links Pfeile auf die Fahrspur anbringen
Als langfristige Entwicklung wird diskutiert:
- Radfahrstreifen in der Orleansstraße
- Nur eine Geradeausspur in der Auerfeldstraße
- linke Spur nur zum Linksabbiegen
Problem 2:
Die Rechtsabbiegephase in die Balanstraße stadtauswärts ist kurz, wieder, wenn ein
KFZ es nicht schafft, in der kurzen Phase rechts abzubiegen, wird gehupt.
Vorschlag:
- Grünphase von minimal 2 Sekunden.
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Problem 3:
In der Balanstraße stadteinwärts ist die linke Spur nur zum Linksabbiegen. Viele
bemerken das erst kurz vor der Ampel und wollen auf die rechte Spur wechseln, was
dann den Verkehr aufhält.
Vorschlag:
- Schild "richtig einordnen“ in der Balanstraße vor der Unterführung errichten.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 20-26 _ B 08784_B 08784 Strassenverkehrsrechtliche Verkehrsfuehrung im Kreuzungsbereich Auerfeld-, Balan-, Orleansstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
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Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Lichtsignalanlagen | Betrieb
MOR-GB2.412
lsa-betrieb.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 05 - Au-Haidhausen
Herrn Jörg Spengler
Ihr Schreiben vom
18.03.2026
Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
07.05.2026
Verbesserung der straßenverkehrsrechtlichen Verkehrsführung
im Kreuzungsbereich Auerfeld-, Balan-, Orleansstraße
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08784 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen
Sehr geehrter Herr Spengler,
zu Ihrem Antrag vom 18.03.2026, in welchem Sie aus Anlass einer Bürgeranfrage die
Umsetzung diverser Änderungsmaßnahmen an der Lichtsignalanlage (LSA) 132 am
Verkehrsknoten Balanstraße / Orleansstraße fordern, teilen wir Ihnen gerne Folgendes mit:
Wie angeregt, wurde unsererseits die polizeiliche Unfallstatistik bei der örtlich zuständigen
Polizeiinspektion 21 erfragt. Diese Abfrage ergab, dass am Knotenpunkt innerhalb der letzten
3 Kalenderjahre lediglich ein relevanter Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich aktenkundig
wurde. Weitere Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Kfz, Fußgänger*innen und Radfahrer*-
innen wurden in diesem Zeitraum nicht erfasst, weshalb die zuständige Polizeiinspektion die
LSA sowie den gesamten Knotenpunkt als unauffällig einstuft.
Nachstehend gehen wir gerne einzeln auf die von Ihnen als problematisch geschilderten
Stellen ein:
Problemstelle 1 (Linksabbiegen Auerfeldstraße ► Balanstraße):
Die Festlegung der Spuren in den Zufahrten eines signalisierten Knotenpunktes erfolgt nicht
willkürlich, sondern wird stets an den gemessenen bzw. zu erwartenden Verkehrsstärken für
die jeweiligen Fahrbeziehungen ausgerichtet. Für die gegenständige Zufahrt weisen die
zugrunde gelegten Verkehrserhebungen aus, dass die linksabbiegenden Fahrzeuge lediglich
für ca. 4% des gesamten Verkehrsstroms West ► Ost entlang der Auerfeldstraße stehen.
Dieser Anteil wurde konstant für den gesamten Tageszeitraum wie auch für die morgendliche
und abendliche Spitzenstunde gemessen.
I.
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Daraus ergibt sich für die Spitzenstunde eine Belastung von ca. einem Fahrzeug je LSA-
Umlauf, welches die linke, unmarkierte Mischspur in der Knotenpunktzufahrt nutzt, um nach
der Haltlinie nach links in die Balanstraße abzubiegen. Allein aus der Verkehrsmengenbetrach-
tung fehlt dementsprechend die Bedarfsgrundlage für die Einrichtung einer eigenen Linksab-
biegespur. Diese würde den geradeausfahrenden Verkehr im Übrigen auch dann beeinträch-
tigen, wenn kein abbiegendes Fahrzeug die linke Spur „blockiert“.
Wir greifen im Gegenzug Ihren Vorschlag nach einer Markierung der Mischspur mit Gerade-
aus-/ Links-Pfeilen auf und beauftragen den Straßenbaulastträger, in diesem Zuge auch die
Erneuerung aller weiteren Markierungen im Bereich der LSA zu prüfen. Dies gilt für diese wie
für die folgenden Stellen.
Problemstelle 2 (Rechtsabbiegen Auerfeldstraße ► Balanstraße):
Die Gründauer der exklusiven Rechtsabbiegephase beträgt über den Tag verteilt im Durch-
schnitt 7,7 Sekunden und liegt somit deutlich über dem geforderten Zeitbereich von 2 Sekun-
den. Weiterhin kann die Grünphase verkehrsbedingt auf bis zu 50 Sekunden ausgedehnt
werden, falls der anfallende Verkehrsstrom aus der südlichen Knotenpunktzufahrt dies
erfordert. Eine derartige Verlängerung ist in der Regel im Zuge der ÖPNV-Beschleunigung in
der südlichen Knotenpunktzufahrt festzustellen.
Die sich direkt daran anschließende Grünphase für den gesamten Verkehrsstrom aus dieser
Richtung beträgt 20,5 Sekunden. Die uns zur Verfügung stehenden Verkehrsdaten weisen für
diese Abbiegebeziehung in den Spitzenstunden einen Bedarf von ca. 10 Fahrzeugen pro
Umlauf (90 Sekunden) aus, weshalb die Grünzeit als ausreichend dimensioniert anzusehen
ist.
Problemstelle 3 (südliche Knotenpunktzufahrt Balanstraße):
Eine wie von Ihnen angesprochene Beschilderung („richtig einordnen“) wird in der Regel in
Zufahrten zu Knotenpunkten angebracht, an welchen ortsunkundige Verkehrsteilnehmer*innen
einen erheblichen Anteil der Verkehrsströme repräsentieren oder die Streckenzüge als
Hauptzubringer zu überregional relevanten Zielen gelten. Weiterhin werden diese angebracht,
falls beispielsweise die Einfahrt in einem Arm des Knotenpunktes für gewisse Verkehrsformen
untersagt ist. (Ableitung von Fahrzeugen mit gewissen Tonnagen bzw. Höhen, etc.)
Beides liegt in diesem Fall nicht vor und die Spuraddition der Linksabbiegespur sowie deren
Ankündigung mittels Pfeilmarkierung erfolgt in ausreichendem Abstand zum Knotenpunkt.
Aus den genannten Gründen werden wir derzeit keine Änderungen an der Signalsteuerung der
Lichtsignalanlage 132 Balanstraße / Orleansstraße vornehmen.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale
Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41)