Verbesserung der straßenverkehrsrechtlichen Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Auerfeld-, Balan-, Orleansstra…

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Verbesserung der straßenverkehrsrechtlichen Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Auerfeld-, Balan-, Orleansstraße

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=== 20-26 _ B 08784_B 08784 Verkehrsfuehrung.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 84 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 20.03.2026 Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 4.2 / 03/26 Verbesserung der straßenverkehrsrechtlichen Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Auerfeld-, Balan-, Orleansstraße Bürgeranliegen Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgendes ein- stimmig beschlossen: Wie verweisen auf beiliegendes Bürgeranliegen und bitten um Prüfung folgender Vorschläge: Problem 1: Das Linksabbiegen von der Auerfeldstraße in die Balanstraße ist nicht klar genug und es wird häufig gehupt. - Linksabbieger blockieren das Geradeausfahren, dann wird gehupt - Die Markierungen sind nicht mehr gut zu sehen Vorschläge: - Abbiege-Markierungen in der Mitte der Kreuzung erneuern - Geradeaus/Links Pfeile auf die Fahrspur anbringen Als langfristige Entwicklung wird diskutiert: - Radfahrstreifen in der Orleansstraße - Nur eine Geradeausspur in der Auerfeldstraße - linke Spur nur zum Linksabbiegen Problem 2: Die Rechtsabbiegephase in die Balanstraße stadtauswärts ist kurz, wieder, wenn ein KFZ es nicht schafft, in der kurzen Phase rechts abzubiegen, wird gehupt. Vorschlag: - Grünphase von minimal 2 Sekunden. Seite 2 Problem 3: In der Balanstraße stadteinwärts ist die linke Spur nur zum Linksabbiegen. Viele bemerken das erst kurz vor der Ampel und wollen auf die rechte Spur wechseln, was dann den Verkehr aufhält. Vorschlag: - Schild "richtig einordnen“ in der Balanstraße vor der Unterführung errichten. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 08784_B 08784 Strassenverkehrsrechtliche Verkehrsfuehrung im Kreuzungsbereich Auerfeld-, Balan-, Orleansstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Lichtsignalanlagen | Betrieb MOR-GB2.412 lsa-betrieb.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herrn Jörg Spengler Ihr Schreiben vom 18.03.2026 Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 07.05.2026 Verbesserung der straßenverkehrsrechtlichen Verkehrsführung im Kreuzungsbereich Auerfeld-, Balan-, Orleansstraße BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08784 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen Sehr geehrter Herr Spengler, zu Ihrem Antrag vom 18.03.2026, in welchem Sie aus Anlass einer Bürgeranfrage die Umsetzung diverser Änderungsmaßnahmen an der Lichtsignalanlage (LSA) 132 am Verkehrsknoten Balanstraße / Orleansstraße fordern, teilen wir Ihnen gerne Folgendes mit: Wie angeregt, wurde unsererseits die polizeiliche Unfallstatistik bei der örtlich zuständigen Polizeiinspektion 21 erfragt. Diese Abfrage ergab, dass am Knotenpunkt innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre lediglich ein relevanter Verkehrsunfall im Kreuzungsbereich aktenkundig wurde. Weitere Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Kfz, Fußgänger*innen und Radfahrer*- innen wurden in diesem Zeitraum nicht erfasst, weshalb die zuständige Polizeiinspektion die LSA sowie den gesamten Knotenpunkt als unauffällig einstuft. Nachstehend gehen wir gerne einzeln auf die von Ihnen als problematisch geschilderten Stellen ein: Problemstelle 1 (Linksabbiegen Auerfeldstraße ► Balanstraße): Die Festlegung der Spuren in den Zufahrten eines signalisierten Knotenpunktes erfolgt nicht willkürlich, sondern wird stets an den gemessenen bzw. zu erwartenden Verkehrsstärken für die jeweiligen Fahrbeziehungen ausgerichtet. Für die gegenständige Zufahrt weisen die zugrunde gelegten Verkehrserhebungen aus, dass die linksabbiegenden Fahrzeuge lediglich für ca. 4% des gesamten Verkehrsstroms West ► Ost entlang der Auerfeldstraße stehen. Dieser Anteil wurde konstant für den gesamten Tageszeitraum wie auch für die morgendliche und abendliche Spitzenstunde gemessen. I. Seite 2 von 2 Daraus ergibt sich für die Spitzenstunde eine Belastung von ca. einem Fahrzeug je LSA- Umlauf, welches die linke, unmarkierte Mischspur in der Knotenpunktzufahrt nutzt, um nach der Haltlinie nach links in die Balanstraße abzubiegen. Allein aus der Verkehrsmengenbetrach- tung fehlt dementsprechend die Bedarfsgrundlage für die Einrichtung einer eigenen Linksab- biegespur. Diese würde den geradeausfahrenden Verkehr im Übrigen auch dann beeinträch- tigen, wenn kein abbiegendes Fahrzeug die linke Spur „blockiert“. Wir greifen im Gegenzug Ihren Vorschlag nach einer Markierung der Mischspur mit Gerade- aus-/ Links-Pfeilen auf und beauftragen den Straßenbaulastträger, in diesem Zuge auch die Erneuerung aller weiteren Markierungen im Bereich der LSA zu prüfen. Dies gilt für diese wie für die folgenden Stellen. Problemstelle 2 (Rechtsabbiegen Auerfeldstraße ► Balanstraße): Die Gründauer der exklusiven Rechtsabbiegephase beträgt über den Tag verteilt im Durch- schnitt 7,7 Sekunden und liegt somit deutlich über dem geforderten Zeitbereich von 2 Sekun- den. Weiterhin kann die Grünphase verkehrsbedingt auf bis zu 50 Sekunden ausgedehnt werden, falls der anfallende Verkehrsstrom aus der südlichen Knotenpunktzufahrt dies erfordert. Eine derartige Verlängerung ist in der Regel im Zuge der ÖPNV-Beschleunigung in der südlichen Knotenpunktzufahrt festzustellen. Die sich direkt daran anschließende Grünphase für den gesamten Verkehrsstrom aus dieser Richtung beträgt 20,5 Sekunden. Die uns zur Verfügung stehenden Verkehrsdaten weisen für diese Abbiegebeziehung in den Spitzenstunden einen Bedarf von ca. 10 Fahrzeugen pro Umlauf (90 Sekunden) aus, weshalb die Grünzeit als ausreichend dimensioniert anzusehen ist. Problemstelle 3 (südliche Knotenpunktzufahrt Balanstraße): Eine wie von Ihnen angesprochene Beschilderung („richtig einordnen“) wird in der Regel in Zufahrten zu Knotenpunkten angebracht, an welchen ortsunkundige Verkehrsteilnehmer*innen einen erheblichen Anteil der Verkehrsströme repräsentieren oder die Streckenzüge als Hauptzubringer zu überregional relevanten Zielen gelten. Weiterhin werden diese angebracht, falls beispielsweise die Einfahrt in einem Arm des Knotenpunktes für gewisse Verkehrsformen untersagt ist. (Ableitung von Fahrzeugen mit gewissen Tonnagen bzw. Höhen, etc.) Beides liegt in diesem Fall nicht vor und die Spuraddition der Linksabbiegespur sowie deren Ankündigung mittels Pfeilmarkierung erfolgt in ausreichendem Abstand zum Knotenpunkt. Aus den genannten Gründen werden wir derzeit keine Änderungen an der Signalsteuerung der Lichtsignalanlage 132 Balanstraße / Orleansstraße vornehmen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale Lichtsignalanlagen Planung, Betrieb, ÖPNV (GB2.41)

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

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