=== 20-26 _ B 08897_B 08897 Verkehrssicherheit Schweigerstraße Lilienstraße.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33-76 14 84
Telefax: 2 33-12 - 762606
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 29.04.2026
Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVI 4.5 / 04/26
Verkehrssicherheit Schweigerstraße/Lilienstraße
Bürgeranliegen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 22.04.2026 folgendes ein-
stimmig beschlossen:
Tempo 30 sollte dort flächendeckend und rund um die Uhr angeordnet werden. Sollte das
MOR der Auffassung sein, dass das mit der derzeitigen Gesetzeslage nicht möglich sei, wird
das MOR aufgefordert, an den Gesetzgeber heranzutreten und Verbesserungen zu verlangen.
Die Polizei scheint dort nur eingeschränkt kontrollieren zu können. Sollte das so sein, dann
müsste die Polizei verbesserte technische Ausstattung prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen
=== 20-26 _ B 08897_B 08897 Verkehrssicherheit Schweigerstrasse_Lilienstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
daueranordnungen.mor
@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 05 - Au-Haidhausen
Herr Spengler
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
12.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Verkehrssicherheit Schweigerstraße/Lilienstraße
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08897 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 22.04.2026
Sehr geehrter Herr Spengler,
wir kommen zurück auf den o.g. Antrag, mit dem Sie ein Anliegen aus der Bürgerschaft an das
Mobilitätsreferat herantragen. Inhaltlich geht es um die Einrichtung einer
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Schweigerstraße rund um die Uhr. Als
Grund wird unter anderem die Verkehrssicherheit und die vor Ort bestehende Schule
angegeben.
Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die bereits vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 in der Schweigerstraße
wurde aus Gründen der Schulwegsicherheit erlassen. Die dort angesiedelte Schule machte
eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h unter erleichterten
Anordnungsvoraussetzungen im direkten Umgriff von sensiblen Einrichtungen möglich.
Da eine verkehrsrechtliche Anordnung immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfüllen
muss, ist stets die am wenigsten einschneidende Maßnahme anzuordnen, um den Eingriff für
die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund wurde die
Geschwindigkeitsreduzierung in der Schweigerstraße auf die Öffnungszeiten der Schule - inkl.
Hol- und Bringzeiten - beschränkt.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Ansonsten gilt die vom Gesetzgeber innerörtlich festgelegte zulässige Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h.
Die Straßenverkehrsbehörde kann von dieser Norm nur in den Fällen abweichen, in denen
besondere, in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definierte Gründe vorliegen. Sie müssen
in einer besonderen Unfalllage, einer außergewöhnlichen Eigenart des Straßenverlaufes und
solchen Tatsachen begründet sein, die der Kraftfahrer aus seiner Sicht nicht wahrzunehmen
vermag.
So dürfen gemäß § 45 Abs. 9 StVO Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs
nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine
Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt
(die also erheblich über das in einer Großstadt übliche Maß hinausgeht). Eine zeitlich
unbeschränkt geltende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit müsste diese
Voraussetzung erfüllen.
Erfreulicherweise ist die Unfallsituation in der Schweigerstraße unauffällig. Insbesondere
lassen die Erkenntnisse über geschehene Unfälle keinen Zusammenhang mit
Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellen. Auch sonstige Eigenarten des Streckenverlaufs
oder besondere Umstände, welche von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer nicht
angemessen eingeschätzt werden könnten, liegen nicht vor.
Aus den o.g. Gründen ist es aktuell nicht möglich, die Geschwindigkeitsbeschränkung in der
Schweigerstraße uneingeschränkt auszuweiten.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR-GB2.211
=== 20-26 _ B 08897_Schreiben BA 5 vom 24.06.2026.pdf ===
Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt
München
Au-Haidhausen
Landeshauptstadt München, Direktorium
Friedenstr. 40, 81660 München
Mobilitätsreferat
MOR-GB2.211
Per eMail
Vorsitzender:
Jörg Spengler
E-Mail:
joerg.spengler@muenchen.de
BA-Geschäftsstelle Ost:
Friedenstr. 40, 81660 München
Zi. 2.207
Telefon: 2 33- 76 14 84
Telefax: 2 33- 12 - 762606
E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de
München, 24.06.2026
Ihr Schreiben
12.05.2026
Ihr Zeichen Unser Zeichen
BVI 3.7 / 06/26
Verkehrssicherheit Schweigerstraße/Lilienstraße
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08897
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 folgendes ein-
stimmig beschlossen:
Leider ist der BA-Beschluss mit Ihrer Antwort nur teilweise erledigt. Die offenen Punkte sind:
• Die Stadt München soll sich für eine Änderung der Gesetzeslage einsetzen.
• Die Polizei soll ihre Ausstattung verbessern.
Der BA 5 nimmt die teilweise Bearbeitung zur Kenntnis und fordert den Rest ein. Das
Mobilitätsreferat kann diese Punkte gerne an den Stadtrat oder den Oberbürgermeister geben,
wenn es sich nicht in der Lage sieht, diese Punkte zu bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörg Spengler
Vorsitzender im BA 5
Au-Haidhausen