Verkehrssicherheit Schweigerstraße/Lilienstraße

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ B 08897_B 08897 Verkehrssicherheit Schweigerstraße Lilienstraße.pdf
  • 20-26 _ B 08897_B 08897 Verkehrssicherheit Schweigerstrasse_Lilienstrasse AS.pdf
  • 20-26 _ B 08897_Schreiben BA 5 vom 24.06.2026.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ B 08897_B 08897 Verkehrssicherheit Schweigerstraße Lilienstraße.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-76 14 84 Telefax: 2 33-12 - 762606 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 29.04.2026 Ihr Schreiben Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 4.5 / 04/26 Verkehrssicherheit Schweigerstraße/Lilienstraße Bürgeranliegen Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 22.04.2026 folgendes ein- stimmig beschlossen: Tempo 30 sollte dort flächendeckend und rund um die Uhr angeordnet werden. Sollte das MOR der Auffassung sein, dass das mit der derzeitigen Gesetzeslage nicht möglich sei, wird das MOR aufgefordert, an den Gesetzgeber heranzutreten und Verbesserungen zu verlangen. Die Polizei scheint dort nur eingeschränkt kontrollieren zu können. Sollte das so sein, dann müsste die Polizei verbesserte technische Ausstattung prüfen. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 08897_B 08897 Verkehrssicherheit Schweigerstrasse_Lilienstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Daueranordnungen MOR-GB2.211 daueranordnungen.mor @muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herr Spengler Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 12.05.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Verkehrssicherheit Schweigerstraße/Lilienstraße BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08897 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen vom 22.04.2026 Sehr geehrter Herr Spengler, wir kommen zurück auf den o.g. Antrag, mit dem Sie ein Anliegen aus der Bürgerschaft an das Mobilitätsreferat herantragen. Inhaltlich geht es um die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in der Schweigerstraße rund um die Uhr. Als Grund wird unter anderem die Verkehrssicherheit und die vor Ort bestehende Schule angegeben. Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die bereits vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 in der Schweigerstraße wurde aus Gründen der Schulwegsicherheit erlassen. Die dort angesiedelte Schule machte eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h unter erleichterten Anordnungsvoraussetzungen im direkten Umgriff von sensiblen Einrichtungen möglich. Da eine verkehrsrechtliche Anordnung immer den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erfüllen muss, ist stets die am wenigsten einschneidende Maßnahme anzuordnen, um den Eingriff für die Allgemeinheit so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund wurde die Geschwindigkeitsreduzierung in der Schweigerstraße auf die Öffnungszeiten der Schule - inkl. Hol- und Bringzeiten - beschränkt. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Ansonsten gilt die vom Gesetzgeber innerörtlich festgelegte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Straßenverkehrsbehörde kann von dieser Norm nur in den Fällen abweichen, in denen besondere, in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definierte Gründe vorliegen. Sie müssen in einer besonderen Unfalllage, einer außergewöhnlichen Eigenart des Straßenverlaufes und solchen Tatsachen begründet sein, die der Kraftfahrer aus seiner Sicht nicht wahrzunehmen vermag. So dürfen gemäß § 45 Abs. 9 StVO Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt (die also erheblich über das in einer Großstadt übliche Maß hinausgeht). Eine zeitlich unbeschränkt geltende Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit müsste diese Voraussetzung erfüllen. Erfreulicherweise ist die Unfallsituation in der Schweigerstraße unauffällig. Insbesondere lassen die Erkenntnisse über geschehene Unfälle keinen Zusammenhang mit Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellen. Auch sonstige Eigenarten des Streckenverlaufs oder besondere Umstände, welche von einem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer nicht angemessen eingeschätzt werden könnten, liegen nicht vor. Aus den o.g. Gründen ist es aktuell nicht möglich, die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Schweigerstraße uneingeschränkt auszuweiten. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen MOR-GB2.211 === 20-26 _ B 08897_Schreiben BA 5 vom 24.06.2026.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Mobilitätsreferat MOR-GB2.211 Per eMail Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33- 76 14 84 Telefax: 2 33- 12 - 762606 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 24.06.2026 Ihr Schreiben 12.05.2026 Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 3.7 / 06/26 Verkehrssicherheit Schweigerstraße/Lilienstraße BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08897 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 folgendes ein- stimmig beschlossen: Leider ist der BA-Beschluss mit Ihrer Antwort nur teilweise erledigt. Die offenen Punkte sind: • Die Stadt München soll sich für eine Änderung der Gesetzeslage einsetzen. • Die Polizei soll ihre Ausstattung verbessern. Der BA 5 nimmt die teilweise Bearbeitung zur Kenntnis und fordert den Rest ein. Das Mobilitätsreferat kann diese Punkte gerne an den Stadtrat oder den Oberbürgermeister geben, wenn es sich nicht in der Lage sieht, diese Punkte zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar