Verkehrskonflikte Fahrradweg auf Gehweg Wörthstraße Höhe Bordeauxplatz: Ganztägig Tempo 30 Folgeantrag zum BA…

Volltext

Verkehrskonflikte Fahrradweg auf Gehweg Wörthstraße Höhe Bordeauxplatz: Ganztägig Tempo 30 Folgeantrag zum BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08484

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ B 08800_B 08800 Verkehrskonflikt Radweg Woerthstrasse.pdf
  • 20-26 _ B 08800_B 08800 Verkehrskonflikte Fahrradweg auf Gehweg Woerthstrasse AS.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ B 08800_B 08800 Verkehrskonflikt Radweg Woerthstrasse.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München Mobilitätsreferat Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 84 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 23.03.2026 Ihr Schreiben vom 16.02.2026 Ihr Zeichen Unser Zeichen BVI 3.7 / 03/26 Verkehrskonflikte Fahrradweg auf Gehweg Wörthstraße Höhe Bordeauxplatz: Ganztägig Tempo 30 Folgeantrag zum BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08484 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgendes einstimmig beschlos- sen: In Ihrem Antwortschreiben lehnen Sie die Auflassung des Radweges ab, weil auf der Fahrspur weiterhin nachts Tempo 50 erlaubt ist und nicht genug Platz für einen Schutzstreifen ist. Wenn es einen Widerspruch gibt zwischen Radverkehr auf der Straße und Tempo 50, dann soll dieser Widerspruch durch ganztägiges Tempo 30 auf der Straße gelöst werden, da dann der Radverkehr auf die Straße verlagert werden kann (falls nötig auch ohne Schutzstreifen). Sollte die derzeitige Rechtslage das nicht hergeben, dann muss die Landeshauptstadt Mün- chen eine Änderung der Rechtslage bewirken, z.B. durch eine Initiative im Städtetag. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 08800_B 08800 Verkehrskonflikte Fahrradweg auf Gehweg Woerthstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Radverkehr MOR-GB2.24 radverkehr.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herr Spengler Ihr Schreiben vom 18.03.2026 Ihr Zeichen BVI 3.7 / 03/26 Unser Zeichen Datum 18.05.2026 Verkehrskonflikte Fahrradweg auf Gehweg Wörthstraße Höhe Bordeauxplatz; ganztägig Tempo 30 BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08800 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen - vom 18.03.2026 als Folgeantrag zum BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08484 Sehr geehrter Herr Spengler, im oben genannten Antrag wird ein ganztägiges Tempo 30 zum Schutz des Radverkehrs gefordert. Hierzu möchten wir feststellen, dass die Anordnung von Tempo 30 ausschließlich zum Schutz des Radverkehrs in der Regel unzulässig ist, da der Mischverkehr grundsätzlich die vorgesehene Führungsform darstellt und somit für sich genommen kein „besonderer Umstand“ im Sinne des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO gegeben ist, der die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend erforderlich macht. Laut der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA2010) hängt die geeignete Führungsform des Radverkehrs im Wesentlichen von der Stärke und der Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs ab. Als Kraftfahrzeugbelastung wird dabei die Prognosebelastung in der werktäglichen Spitzenstunde für den Fahrbahnquerschnitt zugrunde gelegt. Bei geringen Fahrbahnbreiten ist Mischverkehr bis zu einer Kraftfahrzeugverkehrsstärke von 700 Kfz/h verträglich. Aufgrund der vorliegenden Verkehrszahlen liegt dieser Wert deutlich unterhalb dieser Grenze. Als Grundlage dient hier eine am 06.05.2025 durchgeführte Verkehrszählung am südöstlichen Knoten Bordeauxplatz zwischen Breisacher Straße und Metzstraße. Der ermittelte Tageswert beträgt 3.635 Kfz bzw. 2.082 Radfahrende in beiden Richtungen. In Richtung Nordwesten ergibt sich ein Tageswert von 2.150 Kfz und 1.051 Radfahrenden, wobei bei der Verkehrszählung nicht von Radverkehr auf der Fahrbahn und/oder auf dem Seite 2 von 2 Radweg unterschieden wurde. In der täglichen Spitzenstunde – hier im morgendlichen Berufsverkehr in der Zeit von 08:15 bis 09:15 Uhr ermittelt - wurden 221 Kfz gezählt. In Verbindung mit Tempo 30 in der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr (werktags, Mo bis Fr) ist die Führung des Radverkehrs nach der ERA2010 auf der Fahrbahn im Mischverkehr vorgesehen. Außerhalb dieses Zeitraums (18:00 bis 07:00 Uhr) gilt Tempo 50. Das Verkehrsaufkommen ist während dieser Zeit deutlich geringer. In der Zeit von 00:00 bis 06:00 Uhr liegt der Spitzenwert bei 14 Kfz/h; in der Zeit von 19:00 bis 24:00 Uhr bei 131 Kfz/h. Auch bei zulässigem Tempo 50 ist aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens die Führung des Radverkehrs nach der ERA2010 auf der Fahrbahn im Mischverkehr vorgesehen. Zugleich ist ein baulicher nicht benutzungspflichtiger Radweg als Angebot für den Radverkehr vorhanden. Wir gehen davon aus, dass dieses Angebot vom Radverkehr auch genutzt wird. Es bleibt dem Radverkehr vorbenommen, ob er sich auf dem Radweg oder auf der Fahrbahn im Mischverkehr fortbewegen möchte. Die Unfallstatistik beim Polizeipräsidium München spricht für eine unauffällige Situation auf diesem Abschnitt. In den letzten fünf Jahren wurden keine signifikanten Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung verzeichnet. Aufgrund des Sachverhalts kann festgestellt werden, dass hier derzeit keine weiteren Maßnahmen zum Schutz des Radverkehrs zu ergreifen sind. Die dauerhafte Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 zum Schutz des Radverkehrs ist rechtlich anhand der aktuellen örtlichen Verhältnisse auf Basis der geltenden Rechtslage nicht zulässig. Ein eventueller Radwegrückbau, der jedoch bzgl. der Bewertung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht relevant ist, wäre mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand verbunden. Angesichts der aktuellen Haushaltslage ist dies an dieser Örtlichkeit nicht darstellbar. Bzgl. des Wunschs sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen, können wir mitteilen, dass sich das Mobilitätsreferat regelmäßig über den Deutschen Städtetag in Gesetzgebungsverfahren einbringt und dabei auch Verbesserungen im Sinne der Vereinfachung von Umsetzungsmöglichkeiten im Straßenverkehrsrecht fordert. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Team Radverkehr

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar