Auswertung des Verkehrsversuches Rosenheimer Straße endlich veröffentlichen!

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=== 20-26 _ B 01980_Originalantrag.pdf === 1 Christlich-Soziale Union Antrag Auswertung des Verkehrsversuches Rosenheimer Straße endlich veröffentlichen! Nr. 2021-03-26 Der Bezirksausschuss möge beschließen: Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert die Auswertungen des Tempo 30 Verkehrsversuches in der Rosenheimer Straße mit allen Daten endlich zu veröffentlichen und dem Bezirksausschuss 5 Au-Haidhausen unverzüglich zu übermitteln. Begründung: Im Sommer 2017 wurde vom Münchner Stadtrat der Verkehrsversuch mit Tempo 30 in der Rosenheimer Straße beschlossen. Ende 2017 begann der Versuch der eine Laufzeit von einem Jahr hatte. Hierfür wurden in der Rosenheimer Straße eigens Beschilderungen geändert und Dialogdisplays installiert. Die Auswertung für diesen Verkehrsversuch ist bis heute nicht veröffentlicht worden. Der Bezirksausschuss hat regelmäßig bei Beschlüssen zur Rosenheimer Straße auf die Evaluierung hingewiesen und um Übermittlung der Auswertung gebeten. Dies ist nicht geschehen. Im Vergleich dazu wurde die Auswertung für den Verkehrsversuch der Pop up Bikelanes vom Sommer 2020 innerhalb weniger Monate veröffentlicht und auch der Öffentlichkeit in online Veranstaltung wie zum Beispiel zur Umsetzung der Fahrradspur in der Rosenheimer Straße vorgestellt. Bei all den Diskussionen um die Zukunft der Rosenheimer Straße ist es daher wichtig, dass auch – endlich – die Ergebnisse des Verkehrsversuches zu Tempo 30 veröffentlicht werden, da sonst der Eindruck in der Öffentlichkeit entstehen kann, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht. CSU Fraktion im Bezirksausschuss 5 Au-Haidhausen N. Haeusgen  H. Liebhart  A. Micksch  B. Schaumberger  E. von Soden-Fraunhofen München, den 09.03.2021 Fraktionssprecherin: Barbara Schaumberger === 20-26 _ B 01980_B_01980_Auswertung Verkehrsversuch_AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement MOR-GB2 gb2.mor@muenchen.de Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 05 - Au-Haidhausen Herrn Jörg Spengler Ihr Schreiben vom 24.03.2021 Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 28.05.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Auswertung des Verkehrsversuchs Rosenheimer Straße endlich veröffentlichen! BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01980 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 – Au- Haidhausen Sehr geehrter Herr Spengler, zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben und bedanken uns für Ihre Geduld. In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie: „Die Landeshauptstadt München wird aufgefor- dert, die Auswertungen des Tempo 30 Verkehrsversuches in der Rosenheimer Straße mit allen Daten endlich zu veröffentlichen und dem Bezirksausschuss unverzüglich zu berichten.“ Das vollständige Gutachten steht Ihnen im Internet unter dem nachstehenden Link zur Ansicht und zum Download zur Verfügung: https://muenchenunterwegs.de/information/projekte-rund- ums-rad Zu Ihrem Antrag vom 24.03.2021 teilen wir Ihnen ergänzend Folgendes mit: Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde mit dem Beschluss der Vollversammlung vom 20.05.2009 „Radverkehr in München Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radver- kehrs in München“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01793) beauftragt, die Rosenheimer Straße zwischen Orleansstraße und Rosenheimer Platz zu untersuchen, im Sinne einer Erhöhung der Radverkehrsfreundlichkeit zu überplanen und dem Stadtrat einen Entscheidungsvorschlag zur Verkehrsverträglichkeit zu unterbreiten. Seite 2 von 6 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Als Ergebnis hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München die Durchführung eines Verkehrsversuchs mit einer Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h, der Markierung der jeweils rechten Fahrspuren mit Fahrradsymbolen, dem Umbau der Kreuzungsbereiche Franziskanerstraße und Orleansstraße sowie die Aufstellung von „Dialog- Displays“ (Geschwindigkeitsanzeigeanlage) sowie eine Evaluierung des Versuchs am 25.07.2017 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 08788) beschlossen. Ursprünglich sollte dem Stadtrat nach Abschluss des Verkehrsversuchs sowie dessen Evaluation ein Vorschlag zum weiteren Vorgehen für den betreffenden Abschnitt der Rosenheimer Straße vorgelegt werden. Grundlage hierfür sollte der Evaluationsbericht liefern. Durch die Coronapandemie und die in diesem Rahmen geforderten und umgesetzten „Pop-Up Bike-Lanes“ (vgl. auch Beschluss vom 27.05.2020 „Einhaltung der Abstandsregelungen für den Radverkehr während der Corona-Pandemie; Pop-up-Bike Lanes für München in der Corona-Zeit? Platz für Fahrräder, Fußgänger*innen und spielende Kinder nutzen“ (Sitzungs- vorlagen Nr. 20-26 / V 00491)) sowie deren Verstetigung durch eine Weißmarkierung (vgl. auch Beschluss vom 24.03.2021 „Weißmarkierungen auf den Strecken mit ehemaligen Pop- up-Radwegen“ (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 02826) haben sich die Rahmenbedingungen und Aufträge aus dem Stadtrat jedoch grundlegend geändert. Dies betrifft nicht nur den gegenständlichen Abschnitt, auch durch die mehrjährigen Bauarbeiten an den Ludwigsbrücken inklusive der Anschlussbereiche sowie die zukünftige vom Stadtrat beschlossene dauerhafte Fahrstreifenreduktion in diesen Bereichen, liegt der heutigen Betrachtung eine vollumfänglich neue Ausgangslage zugrunde. Die Ergebnisse des Verkehrsversuches sollten deshalb in die Variantendiskussion zur endgültigen Umgestaltung der Rosenheimer Straße im Abschnitt zwischen Rosenheimer Platz und Orleansstraße einfließen und im Rahmen der zugehörigen Stadtratsbefassung vorgelegt werden. Vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses „Mehr Verkehrssicherheit und höhere Aufenthaltsqualität für alle“ (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 12113), Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 24.01.2024 und den darin enthaltenen Ausführungen zu den Themenbereichen „Priorisierung“, „Schnelligkeit“, „Verkehrssicherheit“ und „kostengünstig“ werden andere Straßenabschnitte in München aktuell als dringlicher eingeschätzt. Da die gebündelte Stadtratsbefassung über so lange Zeit nicht gelungen ist, stellen wir Ihnen die Ergebnisse des Verkehrsversuchs selbstverständlich gerne auf diesem Weg mit ergänzenden Erläuterungen zur Verfügung. Die Auswertungen bleiben auch weiterhin Teil der Variantendiskussion zur endgültigen Umgestaltung der Rosenheimer Straße und werden in die Entscheidungsfindung der Vorzugsvariante mit einfließen. Die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 war aus Gründen des Lärmschutzes mittlerweile dauerhaft anzuordnen. Mittels des Verkehrsversuchs sollten die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsreduktion von 50 auf 30 km/h im Hinblick auf die übergeordneten Ziele der Stadtentwicklung untersucht werden, um so Erkenntnisse über die Möglichkeit zur dauerhaften Anordnung von Tempo 30 gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO "zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung" zu gewinnen. Dazu gehören unter anderem: • Sicherung und Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität • Erhaltung bzw. Stärkung von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung; Priorisierung des Fußverkehrs; Stärkung der Nahmobilität; Verbesserung der gegenseitigen Rücksichtnahme Seite 3 von 6 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] • Aufrechterhaltung der Verbindungsfunktion im Hauptverkehrsstraßennetz für den Kfz- Verkehr; Unterbindung einer Verdrängung des Verkehrs in benachbarte Wohn- und Mischgebiete • Erhalt bzw. Verbesserung der straßenräumlichen Verträglichkeit der Hauptverkehrs- straße im Sinne des Erhalts bzw. Stärkung des Stadtteilzentrums bezüglich der besonderen Qualitätsanforderungen an die Infrastruktur für Fußgänger, wie z.B. die Qualität der Gehwege und der Überquerungsmöglichkeiten an und außerhalb von Lichtsignalanlagen Für die Durchführung der Evaluation und der Erstellung eines Gutachtens der oben genannten Auswirkungen („Analyse der Auswirkungen eines Verkehrsversuchs“) wurde ein externes Planungsbüro beauftragt. Lärm- und Luftqualität wurden parallel durch das Referat für Gesundheit und Umwelt (heute RKU | Referat für Klima- und Umweltschutz) in einer eigenen Untersuchung analysiert. Das Ergebnis der „Analyse der Auswirkungen eines Verkehrsversuchs“ lässt sich wie folgt zusammenfassen (das vollständige Gutachten ist wie bereits erwähnt auf https://muenchenunterwegs.de/information/projekte-rund-ums-rad veröffentlicht): „Die Beibehaltung von Tempo 30 wird durchweg von einem Großteil der Verkehrsteilnehmen- den und Anlieger*innen befürwortet. […]. Als abschließendes Fazit wird festgehalten, dass: • eine leichte „Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität“ • eine leichte „Verbesserung der gegenseitigen Rücksichtnahme“ (Kfz-Verkehr in Bezug auf den auf der Fahrbahn fahrenden Radverkehr) • keine Hinweise auf eine „Verdrängung des Verkehrs in benachbarte Wohn- und Mischgebiete“ sowie • eine leichte, subjektiv wahrgenommene Verbesserung der „Lärmqualität“ im Rahmen der Evaluation des Verkehrsversuchs festgestellt wurden.“ Nachfolgend werden die – im Hinblick auf Luft- und Lärmbelastung – signifikanten Ergebnisse der "Analyse der Auswirkungen eines Verkehrsversuchs" wiedergegeben: • Es wurde nach der Anordnung von Tempo 30 eine leichte Abnahme des Verkehrsaufkommens in der Rosenheimer Straße festgestellt. • Eine Verdrängung des Verkehrs ins (nähergelegene) Nebenstraßennetz wurde vom externen Gutachter nicht festgestellt. Dies ist aus lärmtechnischer und lufthygienischer Sicht begrüßenswert, denn damit kann auch eine Verlagerung der verkehrsbedingten Immissionen ins Nebenstraßennetz ausgeschlossen werden. • Die mittlere Geschwindigkeit vm (in beide Fahrtrichtungen) hat nach der Anordnung von Tempo 30 deutlich abgenommen: o vm = 46,0 km/h (bei Tempo 50) o vm = 36,7 km/h (bei Tempo 30) o vm = 34,4 km/h (bei Tempo 30 mit Dialogdisplay) Dennoch haben sich als Ergebnis einer Befahrung (in Richtung stadteinwärts) keine bzw. nur marginale Reisezeitverluste ergeben. Die vom Referat für Klima- und Umweltschutz (damals: Referat für Gesundheit und Umwelt) beauftragte begleitende messtechnische Untersuchung der Verkehrslärmsituation kommt zu dem Ergebnis, dass sich durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Rosenheimer Straße von 50 km/h auf 30 km/h eine gemessene Pegelminderung von 2,3 dB Seite 4 von 6 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] (Mittelungspegels) ergibt. Dieses Ergebnis bestätigt die rechnerisch ermittelte zu erwartende Pegelminderung von etwa 2,5 dB. Die gemessenen Pegelminderungen der maximalen Vorbeifahrtpegel fallen mit ca. 4 dB deutlich höher aus. Fazit Lärmbelastung: Die Ergebnisse der Lärmmessungen bestätigen die Wirksamkeit von Geschwindigkeitsreduzierungen als Lärmminderungsmaßnahme. Im Zeitraum von Januar 2018 bis Dezember 2019 wurden, den Verkehrsversuch Tempo 30 in der Rosenheimer Straße begleitend, lufthygienische Messungen durchgeführt. Die Messer- gebnisse bestätigen die Einhaltung der lufthygienisch relevanten Grenzwerte im zweijährigen Messzeitraum. Bei einem gemäß der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (39. BImSchV) derzeit bei 40 µg/m³ liegenden Grenzwert für das Jahresmittel für Stickstoffdioxid (NO2) wurden im Jahr 2018 40 µg/m³ Stickstoffdioxid und im Jahr 2019 37 µg/m³ jeweils als Jahresmittelwert gemessen. Damit liegt der gemessene Jahresmittelwert sowohl 2018 als auch 2019 unter dem derzeit Stand Oktober 2025 einzuhaltenden Jahresmittelgrenzwert. Der Grenzwert für Feinstaub (PM10) liegt bezogen auf das Jahresmittel gemäß 39. BImSchV bei derzeit 40 µg/m³. Die Messungen ergaben bzgl. Feinstaub PM10 einen Jahresmittelwert im Jahr 2018 in Höhe von 23,5 µg/m³ und im Jahr 2019 in Höhe von 20,5 µg/m³. Damit wird der derzeit (Stand Oktober 2025) geltende Jahresgrenzwert (PM10) deutlich eingehalten. Im Jahr 2018 wurde der bei 50 µg/m³ liegen...

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

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