=== 20-26 _ B 01980_Originalantrag.pdf ===
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Christlich-Soziale Union
Antrag
Auswertung des Verkehrsversuches Rosenheimer Straße endlich
veröffentlichen!
Nr. 2021-03-26
Der Bezirksausschuss möge beschließen:
Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert die Auswertungen des Tempo 30
Verkehrsversuches in der Rosenheimer Straße mit allen Daten endlich zu veröffentlichen und dem
Bezirksausschuss 5 Au-Haidhausen unverzüglich zu übermitteln.
Begründung:
Im Sommer 2017 wurde vom Münchner Stadtrat der Verkehrsversuch mit Tempo 30 in der
Rosenheimer Straße beschlossen. Ende 2017 begann der Versuch der eine Laufzeit von einem
Jahr hatte. Hierfür wurden in der Rosenheimer Straße eigens Beschilderungen geändert und
Dialogdisplays installiert.
Die Auswertung für diesen Verkehrsversuch ist bis heute nicht veröffentlicht worden. Der
Bezirksausschuss hat regelmäßig bei Beschlüssen zur Rosenheimer Straße auf die Evaluierung
hingewiesen und um Übermittlung der Auswertung gebeten. Dies ist nicht geschehen. Im
Vergleich dazu wurde die Auswertung für den Verkehrsversuch der Pop up Bikelanes vom
Sommer 2020 innerhalb weniger Monate veröffentlicht und auch der Öffentlichkeit in online
Veranstaltung wie zum Beispiel zur Umsetzung der Fahrradspur in der Rosenheimer Straße
vorgestellt.
Bei all den Diskussionen um die Zukunft der Rosenheimer Straße ist es daher wichtig, dass auch
– endlich – die Ergebnisse des Verkehrsversuches zu Tempo 30 veröffentlicht werden, da sonst
der Eindruck in der Öffentlichkeit entstehen kann, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht.
CSU Fraktion im Bezirksausschuss 5 Au-Haidhausen
N. Haeusgen H. Liebhart A. Micksch B. Schaumberger E. von Soden-Fraunhofen
München, den 09.03.2021
Fraktionssprecherin: Barbara Schaumberger
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U-Bahn: Linien U3,U6
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muenchenunterwegs.de
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Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
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LHM-Schutzbedarf:
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]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
MOR-GB2
gb2.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 05 - Au-Haidhausen
Herrn Jörg Spengler
Ihr Schreiben vom
24.03.2021
Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
28.05.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Auswertung des Verkehrsversuchs Rosenheimer Straße endlich veröffentlichen!
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 01980 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 05 – Au-
Haidhausen
Sehr geehrter Herr Spengler,
zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von
uns erhalten haben und bedanken uns für Ihre Geduld.
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie: „Die Landeshauptstadt München wird aufgefor-
dert, die Auswertungen des Tempo 30 Verkehrsversuches in der Rosenheimer Straße mit
allen Daten endlich zu veröffentlichen und dem Bezirksausschuss unverzüglich zu berichten.“
Das vollständige Gutachten steht Ihnen im Internet unter dem nachstehenden Link zur Ansicht
und zum Download zur Verfügung: https://muenchenunterwegs.de/information/projekte-rund-
ums-rad
Zu Ihrem Antrag vom 24.03.2021 teilen wir Ihnen ergänzend Folgendes mit:
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde mit dem Beschluss der Vollversammlung
vom 20.05.2009 „Radverkehr in München Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radver-
kehrs in München“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 01793) beauftragt, die Rosenheimer Straße
zwischen Orleansstraße und Rosenheimer Platz zu untersuchen, im Sinne einer Erhöhung der
Radverkehrsfreundlichkeit zu überplanen und dem Stadtrat einen Entscheidungsvorschlag zur
Verkehrsverträglichkeit zu unterbreiten.
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Als Ergebnis hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München die Durchführung eines
Verkehrsversuchs mit einer Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30
km/h, der Markierung der jeweils rechten Fahrspuren mit Fahrradsymbolen, dem Umbau der
Kreuzungsbereiche Franziskanerstraße und Orleansstraße sowie die Aufstellung von „Dialog-
Displays“ (Geschwindigkeitsanzeigeanlage) sowie eine Evaluierung des Versuchs am
25.07.2017 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20 / V 08788) beschlossen. Ursprünglich sollte dem
Stadtrat nach Abschluss des Verkehrsversuchs sowie dessen Evaluation ein Vorschlag zum
weiteren Vorgehen für den betreffenden Abschnitt der Rosenheimer Straße vorgelegt werden.
Grundlage hierfür sollte der Evaluationsbericht liefern.
Durch die Coronapandemie und die in diesem Rahmen geforderten und umgesetzten „Pop-Up
Bike-Lanes“ (vgl. auch Beschluss vom 27.05.2020 „Einhaltung der Abstandsregelungen für
den Radverkehr während der Corona-Pandemie; Pop-up-Bike Lanes für München in der
Corona-Zeit? Platz für Fahrräder, Fußgänger*innen und spielende Kinder nutzen“ (Sitzungs-
vorlagen Nr. 20-26 / V 00491)) sowie deren Verstetigung durch eine Weißmarkierung (vgl.
auch Beschluss vom 24.03.2021 „Weißmarkierungen auf den Strecken mit ehemaligen Pop-
up-Radwegen“ (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 02826) haben sich die Rahmenbedingungen
und Aufträge aus dem Stadtrat jedoch grundlegend geändert. Dies betrifft nicht nur den
gegenständlichen Abschnitt, auch durch die mehrjährigen Bauarbeiten an den Ludwigsbrücken
inklusive der Anschlussbereiche sowie die zukünftige vom Stadtrat beschlossene dauerhafte
Fahrstreifenreduktion in diesen Bereichen, liegt der heutigen Betrachtung eine vollumfänglich
neue Ausgangslage zugrunde.
Die Ergebnisse des Verkehrsversuches sollten deshalb in die Variantendiskussion zur
endgültigen Umgestaltung der Rosenheimer Straße im Abschnitt zwischen Rosenheimer Platz
und Orleansstraße einfließen und im Rahmen der zugehörigen Stadtratsbefassung vorgelegt
werden. Vor dem Hintergrund des Stadtratsbeschlusses „Mehr Verkehrssicherheit und höhere
Aufenthaltsqualität für alle“ (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26 / V 12113), Beschluss des
Mobilitätsausschusses vom 24.01.2024 und den darin enthaltenen Ausführungen zu den
Themenbereichen „Priorisierung“, „Schnelligkeit“, „Verkehrssicherheit“ und „kostengünstig“
werden andere Straßenabschnitte in München aktuell als dringlicher eingeschätzt.
Da die gebündelte Stadtratsbefassung über so lange Zeit nicht gelungen ist, stellen wir Ihnen
die Ergebnisse des Verkehrsversuchs selbstverständlich gerne auf diesem Weg mit
ergänzenden Erläuterungen zur Verfügung. Die Auswertungen bleiben auch weiterhin Teil der
Variantendiskussion zur endgültigen Umgestaltung der Rosenheimer Straße und werden in die
Entscheidungsfindung der Vorzugsvariante mit einfließen.
Die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 war aus Gründen des Lärmschutzes
mittlerweile dauerhaft anzuordnen.
Mittels des Verkehrsversuchs sollten die Auswirkungen einer Geschwindigkeitsreduktion von
50 auf 30 km/h im Hinblick auf die übergeordneten Ziele der Stadtentwicklung untersucht
werden, um so Erkenntnisse über die Möglichkeit zur dauerhaften Anordnung von Tempo 30
gemäß § 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO "zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen
Entwicklung" zu gewinnen. Dazu gehören unter anderem:
• Sicherung und Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
• Erhaltung bzw. Stärkung von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung;
Priorisierung des Fußverkehrs; Stärkung der Nahmobilität; Verbesserung der
gegenseitigen Rücksichtnahme
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• Aufrechterhaltung der Verbindungsfunktion im Hauptverkehrsstraßennetz für den Kfz-
Verkehr; Unterbindung einer Verdrängung des Verkehrs in benachbarte Wohn- und
Mischgebiete
• Erhalt bzw. Verbesserung der straßenräumlichen Verträglichkeit der Hauptverkehrs-
straße im Sinne des Erhalts bzw. Stärkung des Stadtteilzentrums bezüglich der
besonderen Qualitätsanforderungen an die Infrastruktur für Fußgänger, wie z.B. die
Qualität der Gehwege und der Überquerungsmöglichkeiten an und außerhalb von
Lichtsignalanlagen
Für die Durchführung der Evaluation und der Erstellung eines Gutachtens der oben genannten
Auswirkungen („Analyse der Auswirkungen eines Verkehrsversuchs“) wurde ein externes
Planungsbüro beauftragt. Lärm- und Luftqualität wurden parallel durch das Referat für
Gesundheit und Umwelt (heute RKU | Referat für Klima- und Umweltschutz) in einer eigenen
Untersuchung analysiert.
Das Ergebnis der „Analyse der Auswirkungen eines Verkehrsversuchs“ lässt sich wie folgt
zusammenfassen (das vollständige Gutachten ist wie bereits erwähnt auf
https://muenchenunterwegs.de/information/projekte-rund-ums-rad veröffentlicht):
„Die Beibehaltung von Tempo 30 wird durchweg von einem Großteil der Verkehrsteilnehmen-
den und Anlieger*innen befürwortet. […]. Als abschließendes Fazit wird festgehalten, dass:
• eine leichte „Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität“
• eine leichte „Verbesserung der gegenseitigen Rücksichtnahme“ (Kfz-Verkehr in Bezug
auf den auf der Fahrbahn fahrenden Radverkehr)
• keine Hinweise auf eine „Verdrängung des Verkehrs in benachbarte Wohn- und
Mischgebiete“ sowie
• eine leichte, subjektiv wahrgenommene Verbesserung der „Lärmqualität“
im Rahmen der Evaluation des Verkehrsversuchs festgestellt wurden.“
Nachfolgend werden die – im Hinblick auf Luft- und Lärmbelastung – signifikanten Ergebnisse
der "Analyse der Auswirkungen eines Verkehrsversuchs" wiedergegeben:
• Es wurde nach der Anordnung von Tempo 30 eine leichte Abnahme des
Verkehrsaufkommens in der Rosenheimer Straße festgestellt.
• Eine Verdrängung des Verkehrs ins (nähergelegene) Nebenstraßennetz wurde vom
externen Gutachter nicht festgestellt. Dies ist aus lärmtechnischer und lufthygienischer
Sicht begrüßenswert, denn damit kann auch eine Verlagerung der verkehrsbedingten
Immissionen ins Nebenstraßennetz ausgeschlossen werden.
• Die mittlere Geschwindigkeit vm (in beide Fahrtrichtungen) hat nach der Anordnung von
Tempo 30 deutlich abgenommen:
o vm = 46,0 km/h (bei Tempo 50)
o vm = 36,7 km/h (bei Tempo 30)
o vm = 34,4 km/h (bei Tempo 30 mit Dialogdisplay)
Dennoch haben sich als Ergebnis einer Befahrung (in Richtung stadteinwärts) keine bzw. nur
marginale Reisezeitverluste ergeben.
Die vom Referat für Klima- und Umweltschutz (damals: Referat für Gesundheit und Umwelt)
beauftragte begleitende messtechnische Untersuchung der Verkehrslärmsituation kommt zu
dem Ergebnis, dass sich durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der
Rosenheimer Straße von 50 km/h auf 30 km/h eine gemessene Pegelminderung von 2,3 dB
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(Mittelungspegels) ergibt. Dieses Ergebnis bestätigt die rechnerisch ermittelte zu erwartende
Pegelminderung von etwa 2,5 dB. Die gemessenen Pegelminderungen der maximalen
Vorbeifahrtpegel fallen mit ca. 4 dB deutlich höher aus.
Fazit Lärmbelastung: Die Ergebnisse der Lärmmessungen bestätigen die Wirksamkeit von
Geschwindigkeitsreduzierungen als Lärmminderungsmaßnahme.
Im Zeitraum von Januar 2018 bis Dezember 2019 wurden, den Verkehrsversuch Tempo 30 in
der Rosenheimer Straße begleitend, lufthygienische Messungen durchgeführt. Die Messer-
gebnisse bestätigen die Einhaltung der lufthygienisch relevanten Grenzwerte im zweijährigen
Messzeitraum.
Bei einem gemäß der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (39. BImSchV)
derzeit bei 40 µg/m³ liegenden Grenzwert für das Jahresmittel für Stickstoffdioxid (NO2)
wurden im Jahr 2018 40 µg/m³ Stickstoffdioxid und im Jahr 2019 37 µg/m³ jeweils als
Jahresmittelwert gemessen. Damit liegt der gemessene Jahresmittelwert sowohl 2018 als
auch 2019 unter dem derzeit Stand Oktober 2025 einzuhaltenden Jahresmittelgrenzwert.
Der Grenzwert für Feinstaub (PM10) liegt bezogen auf das Jahresmittel gemäß 39. BImSchV
bei derzeit 40 µg/m³. Die Messungen ergaben bzgl. Feinstaub PM10 einen Jahresmittelwert im
Jahr 2018 in Höhe von 23,5 µg/m³ und im Jahr 2019 in Höhe von 20,5 µg/m³. Damit wird der
derzeit (Stand Oktober 2025) geltende Jahresgrenzwert (PM10) deutlich eingehalten. Im Jahr
2018 wurde der bei 50 µg/m³ liegen...