Verkehrssituation Hochstraße / Pöppelstraße

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ Q 00822_Q 00822 Verkehrssituation.pdf
  • 20-26 _ Q 00822_Q 00822 Verkehrssituation Hochstrasse _ Poeppelstrasse AS.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ Q 00822_Q 00822 Verkehrssituation.pdf === Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am | Betreff (Wiederholung von Seite 1 — bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen) Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - | mit Mehrheit angenommen [_Johne Gegenstimme angenommen | ohne Gegenstimme abgelehnt | _|mit Mehrheit abgelehnt N Hochstr. / Pöppelstraße / te, N wa hme Sauslelk 1. Wg. der Fernwärme-Baustelle in der Hochstraße gibt es täglich, vorwiegend zwischen 7.00 - 10.00h zum Berufsverkehr, eine sehr lästige Verkehrssituation. Die Autos, die von der Pöppelstraße rechts in die Hochstr. in Richtung Gasteig einbiegen und die Autos, die vom Nockherberg in Richtung Gasteig fahren, übersehen, bzw. missachten an der Ecke Pöppelstr./Hochstr. das Fahrverbotsschild in Richtung Gasteig, auch Busse und Lastwagen übersehen, dass neben dem Fahrverbotsschild steht „keine Umkehrmöglichkeit"! Täglich gibt es ein Verkehrschaos mit lauten Hupen und schimpfenden Fahrern, weil die meisten Autos, Busse und Lastwagen bis zur Ecke Ackerstr. oder sogar weiter bis zum Beginn der Baustelle an der Gebsattelbrücke fahren und dann wenden. Die Hochstr. ist so schmal, dass 2 Autos nicht aneinander vorbeifahren können. Man kann sich das Chaos in dem Bereich zwischen Péppelstr. und Baustellenbeginn bei der Gebsattelbrücke vorstellen! Können die Fahrer alle nicht lesen? Sind sie mit dem Handy beschäftigt oder ist es einfach Ignoranz? 2. In der Pöppelstraße und HochstraBe (v. Ecke Pöppelstraße bis zur Gebsattelbrücke) werden ständig neue Parkverbotsschilder aufgestellt und wieder geändert. Wie verhält man sich, wenn man sein Auto für längere Zeit parken muss, weil man geschäftlich verreisen muss oder in Urlaub verreist und das geparkte Auto in der Zwischenzeit im Halteverbot steht? Evtl. ist das Auto bei der Rückkehr abgeschleppt oder hat trotz Parkscheibe einen Strafzettel, weil in der Zeit der Abwesenheit ein Halteverbotsschild aufgestellt wurde!? Wie lange im Voraus, d.h. vor Verbotsbeginn, werden Schilder aufgestellt? Wie lange kann ich mein Auto mit Parkscheibe stehen lassen? === 20-26 _ Q 00822_Q 00822 Verkehrssituation Hochstrasse _ Poeppelstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Team 2 MOR-GB2.352 80313 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 28.04.2026 Hochstr. / Pöppelstraße Anfrage Nr. 20-26 / Q 00822 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au- Haidhausen am 20.04.2026 Guten Tag , Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen am 20.04.2026 wurde dem Mobilitätsreferat zugeleitet. Sie haben in der Bürgerversammlung auf die schwierige Verkehrslage in der Hochstraße/Pöppelstraße aufmerksam gemacht. Durch die aktuelle Baustelle kommt es dort verstärkt zu hohem Verkehrsaufkommen und Regelmissachtungen. Des Weiteren erkundigten Sie sich nach dem aktuellen Status der Halteverbotsregelungen und der Parkscheibenpflicht. Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Verkehrssituation und Missachtung der Beschilderung: Die von Ihnen geschilderten Vorfälle im Bereich der Hochstraße nehmen wir zum Anlass für eine Überprüfung der dortigen baustellenbedingten Verkehrsführung. Ziel ist es, die Sichtbarkeit der Verbote für den LKW und Berufsverkehr durch optimierte Vorankündigungen im Zulaufbereich zu verbessern. Da die von Ihnen geschilderten Beeinträchtigungen mutmaßlich auf die Missachtung der geltenden Verkehrsregeln zurückzuführen sind, haben wir auch die Polizei sowie die Kommunale Verkehrsüberwachung über die Problematik informiert und gebeten, die Präsenz vor Ort zu erhöhen und gezielte Kontrollen während der Verkehrsspitzen durchzuführen. Parken bei längerer Abwesenheit und Vorlauffristen Vorlauffristen und Kostentragung Gemäß der geltenden Rechtsprechung (u. a. Bundesverwaltungsgericht) müssen mobile Halteverbotsschilder mit einer Vorlauffrist von mindestens drei vollen Tagen vor ihrem Inkrafttreten aufgestellt werden. Sofern diese Frist gewahrt wurde, ist das Entfernen von Fahrzeugen, die bereits vor der Aufstellung dort parkten, zulässig. Die hiermit verbundenen Kosten für den Abschleppvorgang sowie etwaige Bußgelder gehen zu Lasten des Fahrzeughalters. Sorgfaltspflicht bei längerer Abwesenheit Wer ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum abstellt, unterliegt einer regelmäßigen Kontrollpflicht. Auch bei Urlaub oder Dienstreisen muss sichergestellt werden, dass das Fahrzeug im Falle neu eingerichteter Halteverbotszonen rechtzeitig entfernt werden kann, so die bundesweite gängige Rechtsprechung. Sollte eine persönliche Kontrolle oder die Kontrolle durch eine beauftragte Person (z. B. Nachbar*in, Verwandte*r) im Drei-Tages-Rhythmus nicht möglich sein, wird empfohlen, das Fahrzeug für die Dauer der Abwesenheit auf einem privaten Stellplatz oder in einer Parkeinrichtung abzustellen. Auf muenchen.de/baustellen können Sie in unserer digitalen Baustellenkarte in einer Vorausschau bis zu 6 Wochen geplante Maßnahmen einsehen. Auch diese Karte bietet aber leider keine Garantie auf Vollständigkeit, da damit gerechnet werden muss, dass öffentliche Flächen – oft auch kurzfristig – anderweitig genutzt werden müssen, z. B. für Baustellen, Umzüge etc.. Regelungen zur Parkscheibe Die Verwendung einer Parkscheibe berechtigt lediglich zum Parken innerhalb der jeweils ausgeschilderten Höchstdauer. Ein manuelles Verstellen der Parkscheibe ohne tatsächlichen Bewegungsvorgang des Fahrzeugs ist unzulässig. Zudem entfaltet eine Parkscheibe gegenüber nachträglich angeordneten, mobilen Halteverboten keine Schutzwirkung. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch diese notwendige Infrastrukturmaßnahme entstehen, und danken Ihnen für Ihre Geduld. Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung vom 20.04.2026 ist damit satzungsmäßig erledigt. gez. Mobilitätsreferat Team Großbaustellen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar