=== 20-26 _ Q 00822_Q 00822 Verkehrssituation.pdf ===
Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am
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Betreff (Wiederholung von Seite 1 bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen)
Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften -
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mit Mehrheit angenommen
[_Johne Gegenstimme angenommen
| ohne Gegenstimme abgelehnt |
_|mit Mehrheit abgelehnt
N
Hochstr. / Pöppelstraße / te, N wa hme Sauslelk
1.
Wg. der Fernwärme-Baustelle in der Hochstraße gibt es täglich, vorwiegend
zwischen 7.00 - 10.00h zum Berufsverkehr, eine sehr lästige
Verkehrssituation.
Die Autos, die von der Pöppelstraße rechts in die Hochstr. in Richtung
Gasteig einbiegen und die Autos, die vom Nockherberg in Richtung Gasteig
fahren, übersehen, bzw. missachten an der Ecke Pöppelstr./Hochstr. das
Fahrverbotsschild in Richtung Gasteig, auch Busse und Lastwagen
übersehen, dass neben dem Fahrverbotsschild steht „keine
Umkehrmöglichkeit"!
Täglich gibt es ein Verkehrschaos mit lauten Hupen und schimpfenden
Fahrern, weil die meisten Autos, Busse und Lastwagen bis zur Ecke
Ackerstr. oder sogar weiter bis zum Beginn der Baustelle an der
Gebsattelbrücke fahren und dann wenden.
Die Hochstr. ist so schmal, dass 2 Autos nicht aneinander vorbeifahren
können. Man kann sich das Chaos in dem Bereich zwischen Péppelstr. und
Baustellenbeginn bei der Gebsattelbrücke vorstellen!
Können die Fahrer alle nicht lesen? Sind sie mit dem Handy beschäftigt
oder ist es einfach Ignoranz?
2.
In der Pöppelstraße und HochstraBe (v. Ecke Pöppelstraße bis zur
Gebsattelbrücke) werden ständig neue Parkverbotsschilder aufgestellt und
wieder geändert.
Wie verhält man sich, wenn man sein Auto für längere Zeit parken muss,
weil man geschäftlich verreisen muss oder in Urlaub verreist und das
geparkte Auto in der Zwischenzeit im Halteverbot steht?
Evtl. ist das Auto bei der Rückkehr abgeschleppt oder hat trotz Parkscheibe
einen Strafzettel, weil in der Zeit der Abwesenheit ein Halteverbotsschild
aufgestellt wurde!?
Wie lange im Voraus, d.h. vor Verbotsbeginn, werden Schilder aufgestellt?
Wie lange kann ich mein Auto mit Parkscheibe stehen lassen?
=== 20-26 _ Q 00822_Q 00822 Verkehrssituation Hochstrasse _ Poeppelstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Team 2
MOR-GB2.352
80313 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
28.04.2026
Hochstr. / Pöppelstraße
Anfrage Nr. 20-26 / Q 00822 aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-
Haidhausen am 20.04.2026
Guten Tag ,
Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 05 - Au-Haidhausen am
20.04.2026 wurde dem Mobilitätsreferat zugeleitet.
Sie haben in der Bürgerversammlung auf die schwierige Verkehrslage in der
Hochstraße/Pöppelstraße aufmerksam gemacht. Durch die aktuelle Baustelle kommt es dort
verstärkt zu hohem Verkehrsaufkommen und Regelmissachtungen. Des Weiteren erkundigten
Sie sich nach dem aktuellen Status der Halteverbotsregelungen und der Parkscheibenpflicht.
Dazu können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Verkehrssituation und Missachtung der Beschilderung:
Die von Ihnen geschilderten Vorfälle im Bereich der Hochstraße nehmen wir zum Anlass für
eine Überprüfung der dortigen baustellenbedingten Verkehrsführung.
Ziel ist es, die Sichtbarkeit der Verbote für den LKW und Berufsverkehr durch optimierte
Vorankündigungen im Zulaufbereich zu verbessern. Da die von Ihnen geschilderten
Beeinträchtigungen mutmaßlich auf die Missachtung der geltenden Verkehrsregeln
zurückzuführen sind, haben wir auch die Polizei sowie die Kommunale Verkehrsüberwachung
über die Problematik informiert und gebeten, die Präsenz vor Ort zu erhöhen und gezielte
Kontrollen während der Verkehrsspitzen durchzuführen.
Parken bei längerer Abwesenheit und Vorlauffristen
Vorlauffristen und Kostentragung Gemäß der geltenden Rechtsprechung (u. a.
Bundesverwaltungsgericht) müssen mobile Halteverbotsschilder mit einer Vorlauffrist von
mindestens drei vollen Tagen vor ihrem Inkrafttreten aufgestellt werden. Sofern diese Frist
gewahrt wurde, ist das Entfernen von Fahrzeugen, die bereits vor der Aufstellung dort parkten,
zulässig. Die hiermit verbundenen Kosten für den Abschleppvorgang sowie etwaige Bußgelder
gehen zu Lasten des Fahrzeughalters.
Sorgfaltspflicht bei längerer Abwesenheit Wer ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum
abstellt, unterliegt einer regelmäßigen Kontrollpflicht. Auch bei Urlaub oder Dienstreisen muss
sichergestellt werden, dass das Fahrzeug im Falle neu eingerichteter Halteverbotszonen
rechtzeitig entfernt werden kann, so die bundesweite gängige Rechtsprechung. Sollte eine
persönliche Kontrolle oder die Kontrolle durch eine beauftragte Person (z. B. Nachbar*in,
Verwandte*r) im Drei-Tages-Rhythmus nicht möglich sein, wird empfohlen, das Fahrzeug für
die Dauer der Abwesenheit auf einem privaten Stellplatz oder in einer Parkeinrichtung
abzustellen. Auf muenchen.de/baustellen können Sie in unserer digitalen Baustellenkarte in
einer Vorausschau bis zu 6 Wochen geplante Maßnahmen einsehen. Auch diese Karte bietet
aber leider keine Garantie auf Vollständigkeit, da damit gerechnet werden muss, dass
öffentliche Flächen – oft auch kurzfristig – anderweitig genutzt werden müssen, z. B. für
Baustellen, Umzüge etc..
Regelungen zur Parkscheibe Die Verwendung einer Parkscheibe berechtigt lediglich zum
Parken innerhalb der jeweils ausgeschilderten Höchstdauer. Ein manuelles Verstellen der
Parkscheibe ohne tatsächlichen Bewegungsvorgang des Fahrzeugs ist unzulässig. Zudem
entfaltet eine Parkscheibe gegenüber nachträglich angeordneten, mobilen Halteverboten keine
Schutzwirkung.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch diese notwendige
Infrastrukturmaßnahme entstehen, und danken Ihnen für Ihre Geduld.
Ihre Anfrage aus der Bürgerversammlung vom 20.04.2026 ist damit satzungsmäßig erledigt.
gez.
Mobilitätsreferat
Team Großbaustellen