=== 20-26 _ V 18534_V 18534 Bebauungsplan mit Gruenordnung Nr. 1956a BE.pdf ===
Telefon: 01522 29 55226 Mobilitätsreferat
Bezirk Mitte
MOR-GB2.11
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a Orleanshöfe
Neubau der Verkehrsflächen, Raumaufteilung
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18534
Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 18.03.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
Kurzübersicht
zum beiliegenden Beschuss
Anlass Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 17.12.2025 zur Satzung des Bebauungsplanes mit Grünord-
nung Nr. 1956a
Inhalt Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die durch die Satzung des
Bebauungsplanes Nr. 1956a notwendig gewordenen Straßen-
baumaßnahmen
Gesamtkosten/
Gesamterlöse
-/-
Klimaprüfung Ist Klimaschutzrelevanz gegeben: nein
Gesucht werden kann
im RIS auch unter
Orleanshöfe, Orleansstraße, Elsässer Straße
Entscheidungsvor-
schlag
1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung zur Erschließung der
Orleanshöfe und der damit notwendigen Anpassung der Orleans-
straße sowie des Knotenpunkt Orleansstraße / Elsässer Straße
wird erteilt.
2. Das Baureferat wird gebeten, die weiteren Planungen mit der
Planungsbegünstigten durchzuführen und die Umsetzung der
Maßnahme zu begleiten.
Ortsangabe ● Stadtbezirk 05
● Orleansstraße, Elsässer Straße
Telefon: 01522 29 55226 Mobilitätsreferat
Bezirk Mitte
MOR-GB2.11
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a Orleanshöfe
Neubau der Verkehrsflächen, Raumaufteilung
Bedarfs- und Konzeptgenehmigung
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18534
Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 18.03.2026 (SB)
Öffentliche Sitzung
1 Anlage
Inhaltsverzeichnis
I. Vortrag des Referenten………………………………………………………………………1
1. Sachstand …………………………………………………………………………………….1
2. Projektbeschreibung………………………………………………………………………….1
2.1 Orleansstraße…………………………………………………………………………………2
2.2 Knotenpunkt Orleansstraße / Elsässer Straße…………………………………………….3
3. Kosten und Finanzierung…………………………………………………………………….3
4. Klimaprüfung…………………………………………………………………………………..3
5. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten…………………………………..3
II. Antrag des Referenten……………………………………………………………………….4
III. Beschluss……………………………………………………………………………………...5
I. Vortrag des Referenten
1. Sachstand
Der Stadtrat hat am 17.12.2025 dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans mit Grün-
ordnung Nr. 1956a zugestimmt (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18349). Der Plan ist als An-
lage 1 diesem Beschluss angefügt.
Zur Erschließung ist es notwendig die Orleansstraße sowie den Knotenpunkt Orleansstra-
ße / Elsässer Straße anzupassen. Hierzu wurde am 26.06.2024 eine notariell beglaubigte
Grundvereinbarung zwischen den Planungsbegünstigten und der Landeshauptstadt Mün-
chen getroffen.
2. Projektbeschreibung
Das Planungsgebiet des Bebauungsplanes liegt im Stadtbezirk 05 Au-Haidhausen zwi-
schen der Orleansstraße und der DB Bahngleise, im Abschnitt zwischen Elsässer Straße
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und Spicherenstaße. Der Bebauungsplan sieht für das Gelände die Schaffung einer Nut-
zungsmischung aus Wohnen, Dienstleistung, Büronutzung, Einzelhandel, Gastronomie
sowie Integration einer Kindertageseinrichtung (Kita) vor.
Die Erschließung des Planungsgebiets durch den motorisierten Individualverkehr erfolgt
über zwei Zu- bzw. Ausfahrten zur Orleansstraße. Die Stichstraße am südwestlichen
Rand des Planungsgebiets (angebunden an den Knotenpunkt Orleansstraße / Elsässer
Straße) ist Teil des privaten Baugrundstücks und übernimmt den Großteil der internen Er-
schließungsfunktion. Die Tiefgaragenausfahrt am nordwestlichen Ende des Planungsge-
biets, oberhalb der Einmündung Spicherenstraße, ist direkt an die Orleansstraße ange-
bunden.
Neben der Erschließung aller unterirdisch angeordneten Kfz-Stellplätze werden über die
private Stichstraße der Anlieferungsverkehr für das gesamte Quartier, die Zufahrt für die
Müllabfuhr und die Zufahrt von Pflegefahrzeugen der DB InfraGO AG abgewickelt. Dar-
über hinaus übernimmt sie in untergeordnetem Umfang auch bereits bestehende Er-
schließungsfunktionen für die südwestlich an das Planungsgebiet angrenzenden Grund-
stücke außerhalb des Planungsgebiets. Die Stichstraße muss demnach eine Vielzahl an
Funktionen aufnehmen. Pflegefahrzeuge, insbesondere zum Unterhalt der Freifläche der
Kita sowie der gesamten Gebäudeanlage samt Freiflächen, dürfen auch außerhalb der als
Ein- und Ausfahrt festgesetzten Bereiche auf der dinglich gesicherten Fahrrechtsfläche in
der Quartiersnische auf das Grundstück zu- und abfahren. Zum Schutz des Baumbestan-
des der bestehenden Baumallee ist die Breite der Zufahrt auf 4,0 m beschränkt. Hierfür
müssen in der baulichen Umsetzung Maßnahmen getroffen werden, um die Ein- und Aus-
fahrt nicht berechtigter Fahrzeuge in die Quartiersnische und die Höfe zu verhindern.
2.1 Orleansstraße
Die im Bereich der Orleansstraße festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche teilt sich in den
auf 3,0 m zu verbreiternden Baumgraben für die bestehende straßenbegleitende Baum-
reihe sowie einen jeweils 3,5 m breiten Gehweg- und Zweirichtungsradweg. Der Zweirich-
tungsradweg dient vorrangig der verkehrlichen Anbindung des Planungsgebiets an den
Kreuzungsbereich Orleansstraße/Elsässer Straße und ermöglicht eine direkte Anbindung
des Planungsgebiets an die Fuß- und Radwegunterführung in Richtung Friedenstraße
sowie an den Ostbahnhof. Der Zweirichtungsradweg soll daher auch außerhalb des Um-
griffs des Bebauungsplans Richtung Südwesten weitergeführt werden bis zur genannten
Unterführung Richtung Friedenstraße. Von hier an gibt es bereits einen Zweirichtungs-
radweg bis zum Orleansplatz, sodass mit dieser Maßnahme ein durchgehender Zweirich-
tungsradweg zwischen dem Bebauungsplangebiet und dem Ostbahnhof bzw. Orleans-
platz eingerichtet werden kann. Hierfür müssen zwei Kfz-Stellplätze und 18 Fahrradab-
stellplätze entfallen. Für die Fahrradabstellplätze sind im Umfeld geeignete Ersatzstandor-
te zu prüfen.
Um einen abwechslungsreichen und qualitätvollen öffentlichen Straßenraum über ca. 230
m Länge entlang der Orleansstraße sicherzustellen, zur Erhöhung der Biodiversität im
Straßenraum sowie um die Versickerung von Regenwasser zu ermöglichen, ist die An-
ordnung von Pflanzbeeten als gliederndes Element in Teilbereichen der öffentlichen Ver-
kehrsfläche vorgesehen. Im Bereich des MKs und des Teilbaugebiets MU (Süd) (gemäß
des Baubauungsplan, siehe Anlage 1) grenzt an die öffentliche Verkehrsfläche eine 5,0 m
breite private Fläche an, die auf einer Breite von 3,5 m mit einem Gehrecht belegt ist.
Dadurch ist entlang des Pflanzbeets eine von der Öffentlichkeit uneingeschränkt nutzbare
ausreichende funktionale Breite des Gehwegs gesichert. Diese angrenzende private Be-
lagsfläche ist in einem Zug mit dem öffentlichen Geh- und Zweirichtungsradweg sowie den
Pflanzbeeten herzustellen, um eine durchgängige Benutzbarkeit sicherzustellen. Im Teil-
baugebiet MU (Nord) befindet sich das Pflanzbeet im gestalteten Vorbereich für einen im
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Zuge späterer Umbaumaßnahmen der Orleanstraße einrichtbaren Fußgängerübergang
als zweites Entrée ins Quartier entlang des Rücksprungs des Bauraumes im Bereich der
Baugrenze. Auch hier schließt sich eine 5,0 m breite private Fläche an, welche, in einer
Breite von 3,5 m mit einer Dienstbarkeit belegt, einen ausreichend breiten Bewegungs-
raum als Gehrecht für die Allgemeinheit zwischen Pflanzbeet und Hauskante sichert. Im
dazwischenliegenden Abschnitt wird auf die Integration von Pflanzbeeten im Straßenraum
verzichtet.
Aufgrund der Tiefgaragenunterbauung ist in diesen Bereichen die Ausweisung einer öf-
fentlichen Straßenverkehrsfläche seitens des Baureferats nicht erwünscht.
2.2 Knotenpunkt Orleansstraße / Elsässer Straße
Über den Knotenpunkt Elsässer Straße / Orleansstraße wird die Stichstraße an das öffent-
liche Straßennetz angeschlossen, sodass der Quell- und Zielverkehr in die bzw. aus der
Stichstraße zugeführt werden kann. Einen Linksabbieger von der Orleansstraße in die
Stichstraße kann mangels fehlender Flächenverfügbarkeit in der Orleansstraße sowie zur
Aufrechterhaltung der ÖPNV-Beschleunigung in der Orleansstraße nicht berücksichtigt
werden. Alle weiteren Fahrbeziehungen sind möglich. Mit jeweils beidseitig angelegten
Fuß- und Radverkehrsfurten ist ein sicheres Queren der Orleansstraße sichergestellt.
Somit dient dieser Knotenpunktausbau der funktional notwendigen und sicheren Anbin-
dung des Quartiers an das öffentliche Straßennetz für alle Verkehrsteilnehmer*innen und
ist dahingehend zwingend erforderlich. Er wird vollsignalisiert ausgeführt, das heißt, dass
jede Zufahrt und Furt signalisiert wird.
3. Kosten und Finanzierung
Die Planungsbegünstigte (Orleanshöfe KiWe GmbH) verpflichtet sich gemäß städtebauli-
chem Vertrag vom 26.06.2024, die vorgenannten Umbaumaßnahmen (Kapitel 2.1 und
2.2) einschließlich Anpassungsarbeiten an den bestehenden Straßenraum auf eigene
Kosten zu planen und ordnungsgemäß herzustellen.
Das Baureferat bestimmt die konkreten Anforderungen an die Erschließungsanlage und
die Herstellungspflicht gemäß §§ 315 ff. BGB. Maßstab für die Bestimmung sind insbe-
sondere die von der Stadt üblicherweise für die Herstellung derartiger Anlagen angewand-
ten Standards.
Die Stadtwerke München / Münchner Verkehrsgesellschaft erhalten einen Abdruck.
4. Klimaprüfung
Ist Klimaschutzrelevanz gegeben: nein
5. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft und die Stadtkämmerei haben der Sitzungsvorlage
zugestimmt. Die Stadtkämmerei weist darauf hin, dass die Kosten der Maßnahme durch
die Planungsbegünstigte getragen werden.
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Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Baureferat haben die Vorlage mit-
gezeichnet. Die Anmerkungen beider Referate wurden in die Sitzungsvorlage eingearbei-
tet und werden im Weiteren berücksichtigt.
Anhörung des Bezirksausschusses
Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen wurde im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens gehört.
Im Zuge der Ausbauplanungen wird der Bezirksausschuss durch das Baureferat sat-
zungsgemäß beteiligt.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen hat einen Abdruck der Vorlage
zur Information erhalten.
Der Korreferent des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem Verwaltungs-
beirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement,
Herrn Stadtrat Hammer, haben einen Abdruck der Bekanntgabe erhalten.
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II. Antrag des Referenten
1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung zur Erschließung der Orleanshöfe und der
damit notwendigen Anpassung der Orleansstraße sowie des Knotenpunkt Orleansstraße /
Elsässer Straße wird erteilt.
2. Das Baureferat wird gebeten, die weiteren Planungen mit der Planungsbegünstigten
durchzuführen und die Umsetzung der Maßnahme zu begleiten.
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der / Die Vorsitzende De Referent
Ober-/Bürgermeister/-in Georg Dunkel
ea. Stadtrat / ea. Stadträtin Berufsmäßiger Stadtrat
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IV. Abdruck von I. mit III.
über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP)
an das Direktorium – Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
z.K.
V. Wv. Mobilitätsreferat - Beschlusswesen
1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweit-
schrift wird bestätigt.
2. An Direktorium HA II -BA
3. An Bezirksausschuss 05
4. An Stadtkämmerei
5. An Baureferat
6. An Baureferat – G, V, RG 4, MSE
7. An Baureferat – T0, T1, T3
8. An Referat für Stadtplanung und Bauordnung
9. An Kommunalreferat
10. An Stadtwerke München GmbH / MVG
11. An Mobilitätsreferat – GB2, GB2.11, GB2.2
z.K.
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