Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a Orleanshöfe Neubau der Verkehrsflächen, Raumaufteilung Bedarfs- und Ko…

Volltext

Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a Orleanshöfe Neubau der Verkehrsflächen, Raumaufteilung Bedarfs- und Konzeptgenehmigung

Bebauungsplan Neubau

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 20-26 _ V 18534_V 18534 Bebauungsplan mit Gruenordnung Nr. 1956a BE.pdf
  • 20-26 _ V 18534_V 18534 Bebauungsplan mit Gruenordnung Nr. 1956a A1.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ V 18534_V 18534 Bebauungsplan mit Gruenordnung Nr. 1956a BE.pdf === Telefon: 01522 29 55226 Mobilitätsreferat Bezirk Mitte MOR-GB2.11 Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a Orleanshöfe Neubau der Verkehrsflächen, Raumaufteilung Bedarfs- und Konzeptgenehmigung Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18534 Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 18.03.2026 (SB) Öffentliche Sitzung Kurzübersicht zum beiliegenden Beschuss Anlass Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.12.2025 zur Satzung des Bebauungsplanes mit Grünord- nung Nr. 1956a Inhalt Bedarfs- und Konzeptgenehmigung für die durch die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 1956a notwendig gewordenen Straßen- baumaßnahmen Gesamtkosten/ Gesamterlöse -/- Klimaprüfung Ist Klimaschutzrelevanz gegeben: nein Gesucht werden kann im RIS auch unter Orleanshöfe, Orleansstraße, Elsässer Straße Entscheidungsvor- schlag 1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung zur Erschließung der Orleanshöfe und der damit notwendigen Anpassung der Orleans- straße sowie des Knotenpunkt Orleansstraße / Elsässer Straße wird erteilt. 2. Das Baureferat wird gebeten, die weiteren Planungen mit der Planungsbegünstigten durchzuführen und die Umsetzung der Maßnahme zu begleiten. Ortsangabe ● Stadtbezirk 05 ● Orleansstraße, Elsässer Straße Telefon: 01522 29 55226 Mobilitätsreferat Bezirk Mitte MOR-GB2.11 Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1956a Orleanshöfe Neubau der Verkehrsflächen, Raumaufteilung Bedarfs- und Konzeptgenehmigung Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18534 Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 18.03.2026 (SB) Öffentliche Sitzung 1 Anlage Inhaltsverzeichnis I. Vortrag des Referenten………………………………………………………………………1 1. Sachstand …………………………………………………………………………………….1 2. Projektbeschreibung………………………………………………………………………….1 2.1 Orleansstraße…………………………………………………………………………………2 2.2 Knotenpunkt Orleansstraße / Elsässer Straße…………………………………………….3 3. Kosten und Finanzierung…………………………………………………………………….3 4. Klimaprüfung…………………………………………………………………………………..3 5. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten…………………………………..3 II. Antrag des Referenten……………………………………………………………………….4 III. Beschluss……………………………………………………………………………………...5 I. Vortrag des Referenten 1. Sachstand Der Stadtrat hat am 17.12.2025 dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans mit Grün- ordnung Nr. 1956a zugestimmt (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 18349). Der Plan ist als An- lage 1 diesem Beschluss angefügt. Zur Erschließung ist es notwendig die Orleansstraße sowie den Knotenpunkt Orleansstra- ße / Elsässer Straße anzupassen. Hierzu wurde am 26.06.2024 eine notariell beglaubigte Grundvereinbarung zwischen den Planungsbegünstigten und der Landeshauptstadt Mün- chen getroffen. 2. Projektbeschreibung Das Planungsgebiet des Bebauungsplanes liegt im Stadtbezirk 05 Au-Haidhausen zwi- schen der Orleansstraße und der DB Bahngleise, im Abschnitt zwischen Elsässer Straße Seite 2 und Spicherenstaße. Der Bebauungsplan sieht für das Gelände die Schaffung einer Nut- zungsmischung aus Wohnen, Dienstleistung, Büronutzung, Einzelhandel, Gastronomie sowie Integration einer Kindertageseinrichtung (Kita) vor. Die Erschließung des Planungsgebiets durch den motorisierten Individualverkehr erfolgt über zwei Zu- bzw. Ausfahrten zur Orleansstraße. Die Stichstraße am südwestlichen Rand des Planungsgebiets (angebunden an den Knotenpunkt Orleansstraße / Elsässer Straße) ist Teil des privaten Baugrundstücks und übernimmt den Großteil der internen Er- schließungsfunktion. Die Tiefgaragenausfahrt am nordwestlichen Ende des Planungsge- biets, oberhalb der Einmündung Spicherenstraße, ist direkt an die Orleansstraße ange- bunden. Neben der Erschließung aller unterirdisch angeordneten Kfz-Stellplätze werden über die private Stichstraße der Anlieferungsverkehr für das gesamte Quartier, die Zufahrt für die Müllabfuhr und die Zufahrt von Pflegefahrzeugen der DB InfraGO AG abgewickelt. Dar- über hinaus übernimmt sie in untergeordnetem Umfang auch bereits bestehende Er- schließungsfunktionen für die südwestlich an das Planungsgebiet angrenzenden Grund- stücke außerhalb des Planungsgebiets. Die Stichstraße muss demnach eine Vielzahl an Funktionen aufnehmen. Pflegefahrzeuge, insbesondere zum Unterhalt der Freifläche der Kita sowie der gesamten Gebäudeanlage samt Freiflächen, dürfen auch außerhalb der als Ein- und Ausfahrt festgesetzten Bereiche auf der dinglich gesicherten Fahrrechtsfläche in der Quartiersnische auf das Grundstück zu- und abfahren. Zum Schutz des Baumbestan- des der bestehenden Baumallee ist die Breite der Zufahrt auf 4,0 m beschränkt. Hierfür müssen in der baulichen Umsetzung Maßnahmen getroffen werden, um die Ein- und Aus- fahrt nicht berechtigter Fahrzeuge in die Quartiersnische und die Höfe zu verhindern. 2.1 Orleansstraße Die im Bereich der Orleansstraße festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche teilt sich in den auf 3,0 m zu verbreiternden Baumgraben für die bestehende straßenbegleitende Baum- reihe sowie einen jeweils 3,5 m breiten Gehweg- und Zweirichtungsradweg. Der Zweirich- tungsradweg dient vorrangig der verkehrlichen Anbindung des Planungsgebiets an den Kreuzungsbereich Orleansstraße/Elsässer Straße und ermöglicht eine direkte Anbindung des Planungsgebiets an die Fuß- und Radwegunterführung in Richtung Friedenstraße sowie an den Ostbahnhof. Der Zweirichtungsradweg soll daher auch außerhalb des Um- griffs des Bebauungsplans Richtung Südwesten weitergeführt werden bis zur genannten Unterführung Richtung Friedenstraße. Von hier an gibt es bereits einen Zweirichtungs- radweg bis zum Orleansplatz, sodass mit dieser Maßnahme ein durchgehender Zweirich- tungsradweg zwischen dem Bebauungsplangebiet und dem Ostbahnhof bzw. Orleans- platz eingerichtet werden kann. Hierfür müssen zwei Kfz-Stellplätze und 18 Fahrradab- stellplätze entfallen. Für die Fahrradabstellplätze sind im Umfeld geeignete Ersatzstandor- te zu prüfen. Um einen abwechslungsreichen und qualitätvollen öffentlichen Straßenraum über ca. 230 m Länge entlang der Orleansstraße sicherzustellen, zur Erhöhung der Biodiversität im Straßenraum sowie um die Versickerung von Regenwasser zu ermöglichen, ist die An- ordnung von Pflanzbeeten als gliederndes Element in Teilbereichen der öffentlichen Ver- kehrsfläche vorgesehen. Im Bereich des MKs und des Teilbaugebiets MU (Süd) (gemäß des Baubauungsplan, siehe Anlage 1) grenzt an die öffentliche Verkehrsfläche eine 5,0 m breite private Fläche an, die auf einer Breite von 3,5 m mit einem Gehrecht belegt ist. Dadurch ist entlang des Pflanzbeets eine von der Öffentlichkeit uneingeschränkt nutzbare ausreichende funktionale Breite des Gehwegs gesichert. Diese angrenzende private Be- lagsfläche ist in einem Zug mit dem öffentlichen Geh- und Zweirichtungsradweg sowie den Pflanzbeeten herzustellen, um eine durchgängige Benutzbarkeit sicherzustellen. Im Teil- baugebiet MU (Nord) befindet sich das Pflanzbeet im gestalteten Vorbereich für einen im Seite 3 Zuge späterer Umbaumaßnahmen der Orleanstraße einrichtbaren Fußgängerübergang als zweites Entrée ins Quartier entlang des Rücksprungs des Bauraumes im Bereich der Baugrenze. Auch hier schließt sich eine 5,0 m breite private Fläche an, welche, in einer Breite von 3,5 m mit einer Dienstbarkeit belegt, einen ausreichend breiten Bewegungs- raum als Gehrecht für die Allgemeinheit zwischen Pflanzbeet und Hauskante sichert. Im dazwischenliegenden Abschnitt wird auf die Integration von Pflanzbeeten im Straßenraum verzichtet. Aufgrund der Tiefgaragenunterbauung ist in diesen Bereichen die Ausweisung einer öf- fentlichen Straßenverkehrsfläche seitens des Baureferats nicht erwünscht. 2.2 Knotenpunkt Orleansstraße / Elsässer Straße Über den Knotenpunkt Elsässer Straße / Orleansstraße wird die Stichstraße an das öffent- liche Straßennetz angeschlossen, sodass der Quell- und Zielverkehr in die bzw. aus der Stichstraße zugeführt werden kann. Einen Linksabbieger von der Orleansstraße in die Stichstraße kann mangels fehlender Flächenverfügbarkeit in der Orleansstraße sowie zur Aufrechterhaltung der ÖPNV-Beschleunigung in der Orleansstraße nicht berücksichtigt werden. Alle weiteren Fahrbeziehungen sind möglich. Mit jeweils beidseitig angelegten Fuß- und Radverkehrsfurten ist ein sicheres Queren der Orleansstraße sichergestellt. Somit dient dieser Knotenpunktausbau der funktional notwendigen und sicheren Anbin- dung des Quartiers an das öffentliche Straßennetz für alle Verkehrsteilnehmer*innen und ist dahingehend zwingend erforderlich. Er wird vollsignalisiert ausgeführt, das heißt, dass jede Zufahrt und Furt signalisiert wird. 3. Kosten und Finanzierung Die Planungsbegünstigte (Orleanshöfe KiWe GmbH) verpflichtet sich gemäß städtebauli- chem Vertrag vom 26.06.2024, die vorgenannten Umbaumaßnahmen (Kapitel 2.1 und 2.2) einschließlich Anpassungsarbeiten an den bestehenden Straßenraum auf eigene Kosten zu planen und ordnungsgemäß herzustellen. Das Baureferat bestimmt die konkreten Anforderungen an die Erschließungsanlage und die Herstellungspflicht gemäß §§ 315 ff. BGB. Maßstab für die Bestimmung sind insbe- sondere die von der Stadt üblicherweise für die Herstellung derartiger Anlagen angewand- ten Standards. Die Stadtwerke München / Münchner Verkehrsgesellschaft erhalten einen Abdruck. 4. Klimaprüfung Ist Klimaschutzrelevanz gegeben: nein 5. Abstimmung mit den Querschnitts- und Fachreferaten Das Referat für Arbeit und Wirtschaft und die Stadtkämmerei haben der Sitzungsvorlage zugestimmt. Die Stadtkämmerei weist darauf hin, dass die Kosten der Maßnahme durch die Planungsbegünstigte getragen werden. Seite 4 Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung und das Baureferat haben die Vorlage mit- gezeichnet. Die Anmerkungen beider Referate wurden in die Sitzungsvorlage eingearbei- tet und werden im Weiteren berücksichtigt. Anhörung des Bezirksausschusses Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gehört. Im Zuge der Ausbauplanungen wird der Bezirksausschuss durch das Baureferat sat- zungsgemäß beteiligt. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirks 05 Au-Haidhausen hat einen Abdruck der Vorlage zur Information erhalten. Der Korreferent des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem Verwaltungs- beirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, haben einen Abdruck der Bekanntgabe erhalten. Seite 5 II. Antrag des Referenten 1. Die Bedarfs- und Konzeptgenehmigung zur Erschließung der Orleanshöfe und der damit notwendigen Anpassung der Orleansstraße sowie des Knotenpunkt Orleansstraße / Elsässer Straße wird erteilt. 2. Das Baureferat wird gebeten, die weiteren Planungen mit der Planungsbegünstigten durchzuführen und die Umsetzung der Maßnahme zu begleiten. III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende De Referent Ober-/Bürgermeister/-in Georg Dunkel ea. Stadtrat / ea. Stadträtin Berufsmäßiger Stadtrat Seite 6 IV. Abdruck von I. mit III. über Stadtratsprotokolle (D-II/V-SP) an das Direktorium – Dokumentationsstelle an das Revisionsamt z.K. V. Wv. Mobilitätsreferat - Beschlusswesen 1. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweit- schrift wird bestätigt. 2. An Direktorium HA II -BA 3. An Bezirksausschuss 05 4. An Stadtkämmerei 5. An Baureferat 6. An Baureferat – G, V, RG 4, MSE 7. An Baureferat – T0, T1, T3 8. An Referat für Stadtplanung und Bauordnung 9. An Kommunalreferat 10. An Stadtwerke München GmbH / MVG 11. An Mobilitätsreferat – GB2, GB2.11, GB2.2 z.K. Am............................ === 20-26 _ V 18534_V 18534 Bebauungsplan mit Gruenordnung Nr. 1956a A1.pdf === ID-''11 Planteil 1 �- 1 1 1 1 1 1 1 1 1 i i ,'---; .� _1.Pa_ ;:.._;i - --�- ,,.,' III IV i ·\ ', - - - - --· - ---r·:, (i'�-� --- --- - ---- _,. 18181 1B183 18180 18209 1 L., __ _J ,_ 1 == 1 18210 / / =: r----( -f(�;r� . \ J \ l-�-�--- � \ 18211 1 : == � 1 i- 1 �=�:".-.;.:'1::::-·:::·_-�:-J,, -- ►- ···- - ·r - - - 1-----�-1 1 1._ ___...... �....

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar