(E) Baum vor Supermarkt schützen

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  • 20-26 _ V 19770_V 19770 Baumschutz Weissenburger Strasse BE.pdf
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  • B 05_VG 17.06.2026 oeff. VII. 4..pdf
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=== 20-26 _ V 19770_V 19770 Baumschutz Weissenburger Strasse BE.pdf === Baum vor Supermarkt schützen Empfehlung Nr. 20-26 / E 03315 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen am 24.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19770 Anlage Empfehlung Nr. 20-26 / E 03315 Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen vom 17.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen hat am 24.03.2026 die an- liegende Empfehlung beschlossen, wonach ein Baum in der Weißenburger Straße bes- ser geschützt werden soll. Das Baureferat nimmt wie folgt Stellung: Die Empfehlung betrifft einen Vorgang, der nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO und § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 Bezirksausschusssatzung vom Bezirks- ausschuss behandelt werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses hat jedoch gegenüber der Verwaltung nur emp- fehlenden Charakter. Grundsätzlich werden alle städtischen Bäume zweimal jährlich auf ihre Standsicherheit und Bruchfestigkeit überprüft. Diese Kontrollen führen zu den notwendigen Pflegemaß- nahmen, wie dem Entfernen von Totholz sowie gegebenenfalls weiteren Rückschnitt- maßnahmen oder Fällungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Der Schutz des Wurzelraums eines Baumes ist entscheidend für dessen Gesundheit und Langlebigkeit. Zu den Schutzmaßnahmen gehören die Vermeidung von Bodenver- dichtung, das Unterlassen von Bauarbeiten in der Nähe der Bäume sowie der Schutz vor übermäßiger Entwässerung oder Störungen des Bodens. Telefon: 233 – 60245 Telefax: 233 – 60245 Baureferat Gartenbau Seite 2 Im Wurzelbereich des Baumes in der Weißenburger Straße ist eine gewisse Verdichtung festzustellen. Diese ist ausschließlich auf Fußverkehr und abgestellte Fahrräder zurück- zuführen, sodass der Schaden als gering einzustufen ist. Der Baum zeigt derzeit keine Anzeichen von Vitalitätseinbußen und gilt als standsicher. Einbauten wie Zäune, Sitzbänke oder Parkverhinderungsbügel werden auf Fundamen- ten errichtet. Die dafür erforderlichen Grabungen würden jedoch einen erheblichen Ein- griff in den vorhandenen Wurzelbereich nach sich ziehen, was die Standsicherheit des Baumes gefährden könnte. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03315 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen vom 24.03.2026 kann nach Maßgabe des Vortrags entsprochen werden. Dem Korreferenten des Baureferates, Herr Stadtrat Ruff, und der Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Gartenbau, Frau Stadträtin Pilz-Strasser, wurden je ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet. II. Antrag der Referentin 1. Von der Sachbehandlung – laufende Angelegenheit (§ 22 GeschO) – wird Kenntnis genommen. Der Baum in der Weißenburger Straße zeigt keine Anzeichen von Vitalitätseinbußen und gilt als standsicher. Zusätzliche Schutzmaßnahmen sind nicht erforderlich und würden den Wurzelraum beeinträchtigen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03315 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 5 Au-Haidhausen am 24.03.2026 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 Gemeindeordnung behandelt. Seite 3 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 5 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Jörg Spengler Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 5 An das Direktorium - D-II-BA - BA-Geschäftsstelle Ost An das Direktorium – Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Baureferat – G 21 An das Baureferat - RG 4 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - Gartenbau zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 V. Abdruck von I. - IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen, der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe gesondertes Blatt). VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 5 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren ein- zuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 20-26 _ V 19770_V 19770 Baumschutz Weissenburger Strasse A1.pdf === === B 05_VG 17.06.2026 oeff. VII. 4..pdf === Datum: 22.06.2026 Telefon: 089 - 233 76 14 84 Telefax: 089 - 233 12 762606 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Baureferat (E) Baum vor Supermarkt schützen Baum vor Supermarkt schützen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03315 der Bürgerversammlung des 05. Stadtbezirkes Au vom 24.03.2026 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19770 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 05 - Au-Haidhausen vom 17. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Sonstige Hinweise: Der Bezirksausschuss nimmt die Stellungnahme des Baureferats zur Kenntnis und bittet um fortlaufende Beobachtung des Baumstandortes. Positiv ist, dass der Baum nach aktueller Einschätzung vital und standsicher ist. Gleichzeitig macht die festgestellte Bodenverdichtung deutlich, dass der Wurzelbereich weiterhin beobachtet werden sollte. Der Bezirksausschuss bittet die Verwaltung, die Entwicklung des Baumstandorts im Rahmen der regelmäßigen Baumkontrollen besonders im Blick zu behalten und bei künftig erkennbaren Vitalitätseinbußen geeignete, wurzelschonende Schutzmaßnahmen zu prüfen. Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03315_E_03315_Baumschutz_Weissenburger_Straße.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

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