Prüfung von Maßnahmen zur Durchsetzung des Taubenfütterungsverbots Folgeantrag zu BA-Antrag Nr. 20-26 / B 0849…

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Prüfung von Maßnahmen zur Durchsetzung des Taubenfütterungsverbots Folgeantrag zu BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08497 vertagt in der Sitzung am 21.05.2026

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  • 20-26 _ B 08821_B 08821 Taubenfuetterungsverbot.pdf
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=== 20-26 _ B 08821_B 08821 Taubenfuetterungsverbot.pdf === Bezirksausschuss des 5. Stadtbezirkes Landeshauptstadt München Au-Haidhausen Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstr. 40, 81660 München KVR Vorsitzender: Jörg Spengler E-Mail: joerg.spengler@muenchen.de BA-Geschäftsstelle Ost: Friedenstr. 40, 81660 München Zi. 2.207 Telefon: 2 33-6 14 84 Telefax: 2 33-6 14 85 E-Mail: bag-ost.dir@muenchen.de München, 30.03.2026 Ihr Schreiben 14.01.2026 Ihr Zeichen Unser Zeichen BVII 3.1 / 03/26 Prüfung von Maßnahmen zur Durchsetzung des Taubenfütterungsverbots Folgeantrag zu BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08497 Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 5 Au- Haidhausen hat in seiner Sitzung am 18.03.2026 folgendes ein- stimmig beschlossen: Der Bezirksausschuss 5 nimmt Ihre Stellungnahme vom 14.01.2026 zur Kenntnis, stellt jedoch fest, dass die dargestellte Situation für den Orleansplatz nicht zufriedenstellend ist. Das Taubenproblem im Bereich Orleansplatz ist seit langem virulent und führt zu erheblichen Verschmutzungen des öffentlichen Raums sowie zu zunehmenden hygienischen Problemen. Durch regelmäßige Fütterungen entstehen zudem Folgewirkungen wie verstärkter Schädlingsbefall (insbesondere Ratten), wodurch mittel- bis langfristig auch gesundheitliche Risiken für Anwohnerinnen und Passantinnen entstehen können. Der BA 5 hält es daher für nicht akzeptabel, dass die Durchsetzung einer bestehenden städtischen Verordnung faktisch an fehlenden Ressourcen scheitert. Wenn ein generelles Taubenfütterungsverbot besteht, muss dessen Einhaltung auch kontrolliert werden können. Der Bezirksausschuss bittet die Landeshauptstadt München daher nachdrücklich, kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung des Taubenfütterungsverbots im Bereich Orleans- platz zu prüfen und umzusetzen, beispielsweise durch verstärkte Kontrollen der zuständigen Dienststellen oder andere geeignete ordnungsrechtliche Maßnahmen. Gleichzeitig fordert der BA 5 langfristige und nachhaltige Lösungen im Taubenmanagement – insbesondere betreute Taubenhäuser – für den Stadtbezirk prioritär voranzubringen, um die Taubenpopulation tierschutzgerecht zu regulieren und die Belastung für den öffentlichen Raum dauerhaft zu reduzieren. Seite 2 Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Spengler Vorsitzender im BA 5 Au-Haidhausen === 20-26 _ B 08821_Antwortschreiben_08821+08681.pdf === U-Bahn: Linien U3, U6 Haltestelle Poccistraße Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße Internet: www.kvr-muenchen.de Prüfung von Maßnahmen zur Durchsetzung des Taubenfütterungsverbots Folgeantrag zu BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08497 BA-Antrag Nr. 20-26/ B 08821 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 05 - Au-Haidhausen vom 18.03.2026 Unterstützung bei der Standortsuche für ein Taubenhaus BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08681 des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 05 - Au-Haidhausen vom 11.02.2026 Sehr geehrter Herr Spengler, wir kommen zurück auf Ihre Anträge vom 11.02.2026 und 18.03.2026, in denen der Bezirksausschuss die Landeshauptstadt München auffordert, kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung des Taubenfütterungsverbots im Bereich des Orleansplatzes zu prüfen sowie den Stadtbezirk bei der Suche nach einem geeigneten Standort für ein betreutes Taubenhaus aktiv zu unterstützen und zeitnah geeignete Standorte vorzulegen. Zu Ihren Anträgen können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Wie bereits in unseren früheren Antwortschreiben ausführlich dargelegt, ist dem KVR-Stadttaubenmanagement die große Taubenpopulation am Orleansplatz seit langem bekannt (s. Antwortschreiben zu den BA-Anträgen Nr. 20-26 / B 06245, B 06974, B 07615 und B 07616). Seit 2015 wird aktiv nach einem geeigneten Standort für ein Taubenhaus gesucht – zunächst durch das vormals im RKU angesiedelte Stadttaubenmanagement und nun durch das KVR. Ebenso ist auch das andauernde Fütterungsgeschehen auf dem Platz bekannt. Alle Maßnahmen zur Unterbindung, die im Handlungsspielraum des Stadttaubenmanagements liegen – wie die Anbringung von Hinweistafeln, außerordentliche Schwerpunktkontrollen durch Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat 23.04.2026 Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Prävention Allgemeine Gefahrenabwehr KVR-I/221 Ruppertstr. 19 80466 München Dienstgebäude: Ruppertstr. 19 Sachbearbeitung: taubenmanagement.kvr@muenchen.de Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München ____________________________________________________________________ An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 05 – Au-Haidhausen Herrn Jörg Spengler BA-Geschäftsstelle BAG-Ost Per Mail: bag-ost.dir@muenchen.de Seite 2 den KVR-internen Hundeaußendienst sowie Anfragen bei der Polizei zur Unterstützung der Kontrollen – wurden bereits ausgeschöpft (s. Antwortschreiben BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08497). Bedauerlicherweise trat bisher durch keine der Maßnahmen eine anhaltende Verbesserung der Situation ein. Die Anordnung weiterer Maßnahmen – wie beispielsweise die dauerhafte Beauftragung eines speziellen Kontrolldienstes am Orleansplatz – fällt hingegen nicht in die Zuständigkeit des Stadttaubenmanagements. Es liegt im Ermessen des Münchner Stadtrats, ob ein solcher Außendienst oder andere Maßnahmen zur Durchsetzung des Fütterungsverbots gewünscht sind und inwieweit hierfür personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Auch dem Stadttaubenmanagement wäre an einer konsequenten Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Taubenfütterungsverbot gelegen, da illegale Fütterungen auch die Annahme von Taubenhäusern und damit das Stadttaubenmodell insgesamt gefährden. Hinsichtlich der Suche nach einem geeigneten Standort für ein Taubenhaus ist festzuhalten, dass bereits alle Flachdachgebäude rund um den Orleansplatz geprüft wurden. Im Detail sind dies folgende Gebäude (in den Anlagen befindet sich eine Übersichtskarte zu den Standorten): • Kaufhaus Kaufring, Orleansplatz 3 • Sozialreferat, Orleansplatz 10, 11 • FOS/BOS, Orleansstraße 44, 46, 48 • Bürgerbüro, Orleansstraße 50 • GVG Immobilien Service GmbH, Orleansstraße 56 • Parkhaus am Ostbahnhof, Pariser Straße 48 Leider haben alle kontaktierten Gebäudeeigentümer*innen und verantwortlichen Hausverwaltungen aus verschiedenen Gründen die Einrichtung eines Taubenhauses abgelehnt. Die Eigentümer*innen des Parkhauses am Ostbahnhof signalisierten zwar eine grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung des Flachdachs – unter der Bedingung, dass hierfür keine Kosten für die Eigentümer*innen anfallen – jedoch wurde mittlerweile mitgeteilt, dass aufgrund umfangreicher Sanierungsmaßnahmen am Gebäude die Errichtung eines Taubenhauses auf dem Dach zunächst nicht weiter verfolgt werden kann. Die Thematik kann erst nach Abschluss der Sanierungsarbeiten, die bis mindestens 2027 andauern, wieder aufgenommen werden. Das Stadttaubenmanagement wird hierfür mit den Eigentümer*innen in Kontakt bleiben. Da das Parkhaus das letzte bisher noch nicht geprüfte Gebäude mit Flachdach war, sieht das Stadttaubenmanagement derzeit keine weitere Möglichkeit, in naher Zukunft ein Taubenhaus auf einem Flachdach rund um den Orleansplatz einzurichten. Eine mögliche Alternative ist die Einrichtung eines Taubenhauses in einem leerstehenden Dachboden. Leider liegen dem Stadttaubenmanagement derzeit jedoch keine Informationen über potenziell geeignete Dachböden vor und deren Ermittlung gestaltet sich als schwierig bis unmöglich. Die Problematik der Standortsuche für ein Taubenhaus wurde bereits persönlich in der Sitzung des UA Klima und Umwelt vom 23.07.2025 und dem anschließenden Infoschreiben vom 28.07.2025 sowie in den Antwortschreiben zu den BA-Anträgen B 07615 und 07616 ausführlich erörtert und um Unterstützung des Bezirksausschusses gebeten, da Ihre örtliche Expertise, Ihr Wissen über die Gegebenheiten im Stadtviertel sowie möglicherweise Kontakte zu Gebäudeeigentümer*innen entscheidend dazu beitragen können, einen geeigneten Standort zu finden. Sollten der Bezirksausschuss Informationen über mögliche Dachböden besitzen, steht das Stadttaubenmanagement gerne für einen weiteren Austausch zur Standortsuche zur Verfügung. Seite 3 Ergänzend müssen wir hinzufügen, dass - selbst wenn ein Standort für ein Taubenhaus gefunden würde - eine anteilige finanzielle Förderung der Errichtung aus den Mitteln des Stadttaubenmanagements vermutlich nicht möglich sein wird, da die hierfür benötigten Fördermittel aufgrund der momentanen Haushaltslage nicht bewilligt wurden. Eine Finanzierung müsste daher aus anderen Mitteln, wie beispielsweise dem Budget der Bezirksausschüsse, erfolgen. Wir gehen davon aus, dass die Anträge Nr. 20-26 / B 08681 & B 08821 des Bezirksausschusses 05 - Au-Haidhausen vom 11.02.2026 und 18.03.2026 satzungsgemäß erledigt sind. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 05 - Au-Haidhausen

Sitzungsdatum

17.06.2026 um 19:00 Uhr

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