=== 20-26 _ B 02711_11.06 Lastenraeder_Stellplaetze.pdf ===
S P D - F r a k t i o n
im Bezirksausschuss 7
- Sendling-Westpark -
08.06.2021
Betr.: Stellplätze (E-) Lastenfahrräder
Antrag
In die Fahrradabstellplatzsatzung (FabS) der LHM soll aufgenommen werden,
dass bei Neubauten von Mehrfamilienhäusern 0,3 Stellplätze pro Wohneinheit für
Lastenfahrräder mit E-Lademöglichkeit eingeplant werden müssen.
Begründung
Wesentlich kleiner als ein PKW aber größer als ein reguläres Fahrrad passen
Lastenräder oft nicht in die für Fahrräder vorgehaltenen Abstellmöglichkeiten. Um
die Gleichberechtigung der verschiedenen Mobilitätsarten voranzutreiben, sollen
auch für dieses Fortbewegungsmittel entsprechende Abstellmöglichkeiten
geschaffen werden. Zudem muss auch die Möglichkeit bestehen E-Lastenräder
zu laden.
Für die SPD-Fraktion
gez. Stefanie Krammer
=== 20-26 _ B 02711_B 02711 Lastenraeder Stellplaetze AS.pdf ===
U-Bahn Linien U1/U2/U7
Haltestelle Fraunhoferstraße
U-Bahn Linien U1/U2/U3/U6/U7
Haltestelle Sendlinger Tor
Straßenbahn Linien 16/17/18
Haltestelle Müllerstraße
Metrobus: Linie 52/62
Haltestelle Blumenstraße www.muenchen.de
Landeshauptstadt
München
Referat für Stadtplanung
und Bauordnung
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Blumenstraße 28b, 80331 München
Stadtplanung
PLAN-HAII-11
Blumenstraße 28b
80331 München
Telefon
Telefax:
Dienstgebäude:
Blumenstr. 28 b
Zimmer
Sachbearbeitung:
plan.ha2-11@muenchen.de
An den Vorsitzenden des
Bezirksausschusses 07 - Sendling-Westpark
Herrn Günter Keller
Meindlstr. 14
81373 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
21.04.2026
Stellplätze (E-) Lastenfahrräder
BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 02711 des Bezirksausschusses 07 - Sendling-Westpark
vom 29.06.2021
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keller,
sehr geehrte Damen und Herren,
der o.g. Antrag des Stadtbezirkes 07 - Sendling-Westpark wurde dem Referat für Stadtplanung
und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. Darin fordern Sie, dass bei
Neubauten von Mehrfamilienhäusern 0,3 Stellplätze pro Wohneinheit für Lastenfahrräder mit
E-Lademöglichkeit eingeplant werden müssen und dies in die Satzung der Landeshauptstadt
München über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder
(Fahrradabstellplatzsatzung FabS) aufgenommen werden müsse.
Mit Schreiben vom 02.12.2025 wurde zuletzt eine Erledigung des o.g. Antrags bis zum
30.04.2026 in Aussicht gestellt.
Im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 /
V 19208, abrufbar unter: https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/9544919,
beschloss der Stadtrat die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München
über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstell-
platzsatzung FabS). Die Änderungen der Satzung treten in Kürze, am Tag nach ihrer
Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Mit dieser Sitzungsvorlage wurden zu Gunsten des Vollzugs sowie aus Gründen der
Transparenz der Aufbau, die Flächendefinitionen und die Begrifflichkeiten in der
Richtwerttabelle der Fahrradabstellplatzsatzung (= Anlage) mit denjenigen der Richtwerttabelle
Seite 2 von 2
(= Anlage 1 zur StPlS) der aktuellen Satzung der Landeshauptstadt München zur Einführung
einer Pflicht zum Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung
StPlS) weitestgehend synchronisiert und einzelne redaktionelle Anpassungen
vorgenommen.
Eine inhaltliche Novellierung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Herstellung
und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung FabS)
erfolgte mit dieser Sitzungsvorlage hingegen nicht, insbesondere wurden keine neuen
Fahrradabstellplatzrichtwerte vorgeschlagen. Hierzu fehlt es bisher an einer entsprechenden
Evaluation der Datengrundlagen, die die Festlegung abweichender Richtwerte zuließe.
Die Verwaltung wurde jedoch beauftragt, eine Prüfung anhand entsprechender Daten-
erhebung und -analyse dahingehend durchzuführen, ob sich der tatsächliche Abstellbedarf für
Fahrräder verschiedener Nutzungsarten, mit der vorrangigen Konzentration auf die Nutzungen
Wohnen, Büro und Einzelhandel geändert hat und damit aus verkehrsfachlicher Sicht in einem
nächsten Schritt eine Anpassung der Fahrradabstellplatz-Richtwerte erfolgen sollte. Die
Schlussfolgerungen aus diesen Erhebungen werden dem Stadtrat in einer gemeinsamen
Sitzungsvorlage des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und des Mobilitätsreferats,
möglichst bis zum 2. Quartal 2027, dargestellt und zur Entscheidung vorlegt.
Mit dem Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetz Bayern wurde die die Bayerische
Bauordnung (BayBO) insbesondere im Bereich der örtlichen Bauvorschriften umfassend
novelliert. Die
Kfz-Stellplätze sowie der Fahrradabstellplätze wurde
aus der bis 30.09.2025 gültigen Fassung des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO gestrichen.
Mit der o.g. Sitzungsvorlage wies das Referat für Stadtplanung und Bauordnung darauf hin,
dass es bereits im Rahmen der Verbandsanhörung zum Gesetzgebungsverfahren des Ersten
und Zweiten Modernisierungsgesetzes hinsichtlich der fehlenden Regelungsmöglichkeiten zu
, von Kfz-Stellplätzen Kritik übte und sich auch in
Anhörungsverfahren zu künftigen Gesetzgebungsverfahren, die das kommunale
Stellplatzrecht betreffen, für die (Wieder-)
für Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze in Art. 81
Abs. 1 Nr. 4 BayBO einsetzen wird.
Zusammenfassung:
Dem Antrag Nr. 20-26 / B 02711 mit der Forderung, bei Neubauten von Mehrfamilienhäusern
0,3 Stellplätze pro Wohneinheit für Lastenfahrräder mit E-Lademöglichkeit einzuplanen, kann
derzeit
Fahrradabstellplätze nicht entsprochen werden. In künftigen Gesetzgebungsverfahren, die das
kommunale Stellplatzrecht betreffen, wird sich das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
jedoch dafür einsetzen, dass den Kommunen wieder die o.g. Regelungsmöglichkeiten für
Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag ist damit behandelt.
Mit freundlichen Grüßen