Stellplätze (E-) Lastenfahrräder

Stellplätze

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=== 20-26 _ B 02711_11.06 Lastenraeder_Stellplaetze.pdf === S P D - F r a k t i o n im Bezirksausschuss 7 - Sendling-Westpark - 08.06.2021 Betr.: Stellplätze (E-) Lastenfahrräder Antrag In die Fahrradabstellplatzsatzung (FabS) der LHM soll aufgenommen werden, dass bei Neubauten von Mehrfamilienhäusern 0,3 Stellplätze pro Wohneinheit für Lastenfahrräder mit E-Lademöglichkeit eingeplant werden müssen. Begründung Wesentlich kleiner als ein PKW aber größer als ein reguläres Fahrrad passen Lastenräder oft nicht in die für Fahrräder vorgehaltenen Abstellmöglichkeiten. Um die Gleichberechtigung der verschiedenen Mobilitätsarten voranzutreiben, sollen auch für dieses Fortbewegungsmittel entsprechende Abstellmöglichkeiten geschaffen werden. Zudem muss auch die Möglichkeit bestehen E-Lastenräder zu laden. Für die SPD-Fraktion gez. Stefanie Krammer === 20-26 _ B 02711_B 02711 Lastenraeder Stellplaetze AS.pdf === U-Bahn Linien U1/U2/U7 Haltestelle Fraunhoferstraße U-Bahn Linien U1/U2/U3/U6/U7 Haltestelle Sendlinger Tor Straßenbahn Linien 16/17/18 Haltestelle Müllerstraße Metrobus: Linie 52/62 Haltestelle Blumenstraße www.muenchen.de Landeshauptstadt München Referat für Stadtplanung und Bauordnung Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung Blumenstraße 28b, 80331 München Stadtplanung PLAN-HAII-11 Blumenstraße 28b 80331 München Telefon Telefax: Dienstgebäude: Blumenstr. 28 b Zimmer Sachbearbeitung: plan.ha2-11@muenchen.de An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 07 - Sendling-Westpark Herrn Günter Keller Meindlstr. 14 81373 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 21.04.2026 Stellplätze (E-) Lastenfahrräder BA-Antrag-Nr. 20-26 / B 02711 des Bezirksausschusses 07 - Sendling-Westpark vom 29.06.2021 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keller, sehr geehrte Damen und Herren, der o.g. Antrag des Stadtbezirkes 07 - Sendling-Westpark wurde dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung zur federführenden Bearbeitung zugeleitet. Darin fordern Sie, dass bei Neubauten von Mehrfamilienhäusern 0,3 Stellplätze pro Wohneinheit für Lastenfahrräder mit E-Lademöglichkeit eingeplant werden müssen und dies in die Satzung der Landeshauptstadt München über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung FabS) aufgenommen werden müsse. Mit Schreiben vom 02.12.2025 wurde zuletzt eine Erledigung des o.g. Antrags bis zum 30.04.2026 in Aussicht gestellt. Im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung vom 15.04.2026, Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19208, abrufbar unter: https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/9544919, beschloss der Stadtrat die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstell- platzsatzung FabS). Die Änderungen der Satzung treten in Kürze, am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Mit dieser Sitzungsvorlage wurden zu Gunsten des Vollzugs sowie aus Gründen der Transparenz der Aufbau, die Flächendefinitionen und die Begrifflichkeiten in der Richtwerttabelle der Fahrradabstellplatzsatzung (= Anlage) mit denjenigen der Richtwerttabelle Seite 2 von 2 (= Anlage 1 zur StPlS) der aktuellen Satzung der Landeshauptstadt München zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung StPlS) weitestgehend synchronisiert und einzelne redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Eine inhaltliche Novellierung der Satzung der Landeshauptstadt München über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung FabS) erfolgte mit dieser Sitzungsvorlage hingegen nicht, insbesondere wurden keine neuen Fahrradabstellplatzrichtwerte vorgeschlagen. Hierzu fehlt es bisher an einer entsprechenden Evaluation der Datengrundlagen, die die Festlegung abweichender Richtwerte zuließe. Die Verwaltung wurde jedoch beauftragt, eine Prüfung anhand entsprechender Daten- erhebung und -analyse dahingehend durchzuführen, ob sich der tatsächliche Abstellbedarf für Fahrräder verschiedener Nutzungsarten, mit der vorrangigen Konzentration auf die Nutzungen Wohnen, Büro und Einzelhandel geändert hat und damit aus verkehrsfachlicher Sicht in einem nächsten Schritt eine Anpassung der Fahrradabstellplatz-Richtwerte erfolgen sollte. Die Schlussfolgerungen aus diesen Erhebungen werden dem Stadtrat in einer gemeinsamen Sitzungsvorlage des Referats für Stadtplanung und Bauordnung und des Mobilitätsreferats, möglichst bis zum 2. Quartal 2027, dargestellt und zur Entscheidung vorlegt. Mit dem Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetz Bayern wurde die die Bayerische Bauordnung (BayBO) insbesondere im Bereich der örtlichen Bauvorschriften umfassend novelliert. Die Kfz-Stellplätze sowie der Fahrradabstellplätze wurde aus der bis 30.09.2025 gültigen Fassung des Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO gestrichen. Mit der o.g. Sitzungsvorlage wies das Referat für Stadtplanung und Bauordnung darauf hin, dass es bereits im Rahmen der Verbandsanhörung zum Gesetzgebungsverfahren des Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetzes hinsichtlich der fehlenden Regelungsmöglichkeiten zu , von Kfz-Stellplätzen Kritik übte und sich auch in Anhörungsverfahren zu künftigen Gesetzgebungsverfahren, die das kommunale Stellplatzrecht betreffen, für die (Wieder-) für Kfz-Stellplätze und Fahrradabstellplätze in Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO einsetzen wird. Zusammenfassung: Dem Antrag Nr. 20-26 / B 02711 mit der Forderung, bei Neubauten von Mehrfamilienhäusern 0,3 Stellplätze pro Wohneinheit für Lastenfahrräder mit E-Lademöglichkeit einzuplanen, kann derzeit Fahrradabstellplätze nicht entsprochen werden. In künftigen Gesetzgebungsverfahren, die das kommunale Stellplatzrecht betreffen, wird sich das Referat für Stadtplanung und Bauordnung jedoch dafür einsetzen, dass den Kommunen wieder die o.g. Regelungsmöglichkeiten für Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag ist damit behandelt. Mit freundlichen Grüßen

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 07 - Sendling-Westpark

Sitzungsdatum

21.05.2026 um 19:00 Uhr

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