(E) Sicherheit für Fußgänger*innen am Fußgängerüberweg Ganghoferstraße / Einmündung Anglerstraße verbessern

1 Dokument im RIS

Sitzungsunterlagen im RIS München öffnen

Klick öffnet die offizielle Tagesordnungs-Seite mit allen aktuellen Anlagen.

  • 26-32 _ V 00611_V 00611 Sicherheit fuer Fussgaenger_innen am Fussgaengerueberweg Ganghoferstrasse BE.pdf
  • 26-32 _ V 00611_V 00611 Sicherheit fuer Fussgaenger_innen am Fussgaengerueberweg Ganghoferstrasse A.pdf
  • B 08_VG 16.06.2026 oeff. 9.1 1..pdf
  • 20-26 _ E 02607_E 02607 Fussgaengersicherheit Zebrastreifen Ganghoferstr.pdf
Unterlagen herunterladen (ZIP)
Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00611_V 00611 Sicherheit fuer Fussgaenger_innen am Fussgaengerueberweg Ganghoferstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39647 Mobilitätsreferat Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 Sicherheit für Fußgänger*innen am Fußgängerüberweg Ganghoferstraße / Einmündung Anglerstraße verbessern Empfehlung Nr. 20-26 / E 02607 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 Schwanthalerhöhe am 03.04.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00611 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02607 Beschluss des Bezirksausschusses des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 08 hat am 03.04.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02607 beschlossen. Die Bürgerversammlungsempfehlung zielt darauf ab, die Sicherheit für Fußgänger*innen am Fußgängerüberweg Ganghoferstraße / Eimündung Anglerstraße zu verbessern. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Dem Antrag entsprechend wurde mit straßenverkehrsrechtlicher Anordnung vom 18.11.2025 an der gegenständlichen Örtlichkeit ein Haltverbot angeordnet, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Am 05.02.2026 wurde dieser Auftrag durch das Baureferat ausgeführt. Zwischenzeitlich wurden vom Baureferat zudem Blumenkübel aufgestellt, um die Einhaltung des Haltverbots zu gewährleisten. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02607 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes vom 03.04.2025 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Die Empfehlungen Nr. 20-26 / E 01166; E 01969; E 02608 des 08. Stadtbezirkes aus vorangegangenen Bürgerversammlungen hinsichtlich der Forderungen nach Tempo 30 in der Ganghoferstraße konnten mit Sitzungsvorlage 20 – 26 / V 14644 vom 16.09.2025 ebenfalls entsprochen werden. Dem Korreferenten / der Korreferentin des Mobilitätsreferates ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: In der Ganghoferstraße, Westseite, wurde direkt nördlich des Fußgängerüberweges (FGÜ) an der Einmündung der Anglerstraße auf eine Länge von 10 Metern ein Haltverbot angeordnet, um die Sichtbeziehungen zu verbessern. Zur Freihaltung der mit Haltverbot beschilderten Fläche wurden durch das Baureferat Blumenkübel aufgestellt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02607 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes am 03.04.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 08 - Schwanthalerhöhe kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 08 - Schwanthalerhöhe kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 08 - Schwanthalerhöhe ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.23 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00611_V 00611 Sicherheit fuer Fussgaenger_innen am Fussgaengerueberweg Ganghoferstrasse A.pdf === Anlage === B 08_VG 16.06.2026 oeff. 9.1 1..pdf === Datum: 19.06.2026 Telefon: +49 89 233 73 38 80 Telefax: +49 89 233 12733880 Email: ba8@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Sicherheit für Fußgänger*innen am Fußgängerüberweg Ganghoferstraße / Einmündung Anglerstraße verbessern Fußgängersicherheit am Zebrastreifen Ganghoferstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02607 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 03.04.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00611 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 08 - Schwanthalerhöhe vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02607_E 02607 Fussgaengersicherheit Zebrastreifen Ganghoferstr.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 08 - Schwanthalerhöhe

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

Alle TOPs dieser Sitzung anzeigen

Wenn hier etwas Neues kommt, erfährst du es zuerst

Folge dieser Adresse oder dem ganzen Bezirk und bekomme eine E-Mail bei jedem neuen Antrag — kostenlos und jederzeit kündbar.

Kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit abbestellbar