=== 26-32 _ V 00617_V 00617 Umwidmung der Bergmannstrasse in eine Fahrradstrasse BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
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gb2-24.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
StVO Radverkehr
MOR-GB2.24
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Umwidmung der Bergmannstraße in eine Fahrradstraße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01966 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 8 –
Schwanthalerhöhe am 18.04.2024
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00617
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01966
Beschluss des Bezirksausschusses des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom
07.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 8 - Schwanthalerhöhe hat am 18.04.2024 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 01966 beschlossen. Mit Punkt 1) der Empfehlung wird beantragt, die
Bergmannstraße mindestens im Bereich zwischen Landsbergerstraße und Westendstraße als
Fahrradstraße auszuweisen. Die weiteren Punkte der vorgenannten Bürgerversammlungs-
empfehlung fallen in die Zuständigkeit anderer Referate und werden gesondert beantwortet.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätreferat hat die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße geprüft.
Die Einrichtung von Fahrradstraßen ist in München seit vielen Jahren ein herausgehobenes
Instrument der Radverkehrsförderung. Mit verschiedenen, teils innovativen markierungs- und
beschilderungstechnischen sowie baulichen Lösungen wird der Radverkehr entlang von aus-
gewiesenen Radverkehrshauptrouten sichtbarer, sicherer und subjektiv erlebbarer gemacht.
Gleichzeitig wird dadurch die Attraktivität des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel erhöht und die
Reisezeit verkürzt. Die Einrichtung von Fahrradstraßen folgt dabei den einschlägigen Regel-
werken. Dazu gehören bindend die zuletzt 2024 novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO)
und die 2025 dementsprechend ergänzten Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV StVO)
sowie die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen von 2006 (RASt 06), die Empfehlungen für
Radverkehrsanlagen von 2010 (ERA) und die Hinweise zu Radschnellverbindungen und Rad-
vorrangrouten von 2021 (H RSV).
Mit Stand Dezember 2025 gibt es in München 104 Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von
gut 47 Kilometern, etwa 10 Prozent davon wurden in den vergangenen zwei Jahren angeord-
net und umgesetzt.
Nach der Durchführung und Auswertung einer Pilotphase hat der Münchner Stadtrat mit
seinem Beschluss von Juli 2024 die Leitplanken für den Ausbau von Fahrradstraßen in
München festgelegt. Umfassende Hintergrundinformationen stehen dazu im
Ratsinformationssystem zur Verfügung:
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 10735 „Fahrradstraße – Pilotrouten“
https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7912554?dokument=v8480019
Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 17.07.2024:
https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7912554?dokument=v8564910
Eines der wichtigsten Kriterien für die Einrichtung von Fahrradstraßen ist hiernach der
Netzgedanke und die Bündelung des Radverkehrs auf einer vorgeschlagenen Route. Dies ist
einschlägig bei einer bereits bestehenden Beschilderung oder Beschlussfassung als
Radverkehrsroute oder wenn die Route eine Verbindungsfunktion für den Radverkehr hat.
Bergmannstraße im Abschnitt zwischen Landsbergerstraße und Westendstraße
Die Bergmannstraße erfüllt im Abschnitt zwischen Landsbergerstraße und Westendstraße
dieses Hauptkriterium des Netzgedankens. Aus verkehrsfachlicher Sicht ist die Einrichtung
einer Fahrradstraße dort sinnvoll.
Wie im Fristverlängerungsantrag bereits mitgeteilt, hat sich die Prüfung um mehrere Monate
verzögert, weil zwischenzeitlich die Regeln für die Aufbringung von Sicherheitstrennstreifen
(darunter versteht man eine Abstandsmarkierung neben Parkflächen, die den Radverkehr vor
Unfällen durch Zusammenstöße mit plötzlich geöffneten Fahrzeugtüren schützen soll) über-
arbeitet wurden.
Diese Trennstreifen sollen nun im Abstand von 75 cm seitlich zur Parkfläche markiert werden,
für die Fahrradstraße selbst soll zusätzlich eine nutzbare Fahrbahnbreite von 4,00 m verblei-
ben. Die Fahrbahn müsste zwischen den abgestellten PKW also 5,50 m breit sein, was in der
Bergmannstraße nicht der Fall ist – dort sind es 5,00 m.
Da die Route jedoch eine sehr gute Verbindungsfunktion vom Arnulfsteg über die zwischen-
zeitlich umgestaltete Kreuzung Landsbergerstraße Richtung Süden hat, kann eine Lösung aus
straßenverkehrsrechtlicher Sicht dahingehend erreicht werden, dass das Maß von 75 cm
ausnahmsweise unterschritten und ein Trennstreifen von 50 cm angeordnet wird.
Bergmannstraße im weiteren Verlauf südlich der Westendstraße
Zudem wurde untersucht, ob es möglich ist, die gesamte Bergmannstraße als Fahrradstraße
auszuweisen, um die ausgezeichnete Verbindungsfunktion insgesamt dem Radverkehr
zugutekommen zu lassen.
Im Ergebnis der Prüfung des Mobilitätsreferats ist dies jedoch leider derzeit nicht möglich.
Zwar gilt der Netzgedanke als grundlegendes Eignungskriterium auch im südlichen Verlauf der
Bergmannstraße als erfüllt. Die einzelnen Abschnitte der Bergmannstraße sind in ihrer bauli-
chen Ausgestaltung – hier insbesondere der Parkflächen – zu unterschiedlich und teils auch
zu schmal, um den Anforderungen und Voraussetzungen an eine Fahrradstraße zu genügen.
Zumindest der nördlichste Abschnitt kann nun aber als Fahrradstraße ausgewiesen werden
und dann die Landsbergerstraße mit der künftigen Radschnellverbindung in der Westend-
straße verbinden.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01966 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwan-
thalerhöhe vom 18.04.2024 kann im Punkt 1) entsprochen werden. Die weiteren Punkte der
vorgenannten Bürgerversammlungempfehlung fallen, wie bereits dargestellt, in die Zustän-
digkeit anderer Referate und werden gesondert beantwortet.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Bergmannstraße wird im Abschnitt zwischen Landsbergerstraße und Westend-
straße als Fahrradstraße ausgewiesen. Der Empfehlung wird dahingehend entspro-
chen.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01966 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe am 18.04.2024 (Punkt 1) ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Der Referent
Frau Sibylle Stöhr Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 8 - Schwanthalerhöhe kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 8 - Schwanthalerhöhe kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 8 - Schwanthalerhöhe ist rechtswidrig (Begründung siehe
Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.24
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00617_V 00617 Umwidmung der Bergmannstrasse in eine Fahrradstrasse A.pdf ===
Anträge zur Bürgerversammlung 2024 Schwanthalerhöhe
1) Bergmannstraße in eine Fahrradstraße umwidmen
Wenn man mit dem Fahrrad die Bergmannstraße in nördlicher Richtung fährt, um den
Arnulfsteg zu erreichen, entstehen im Abschnitt zwischen Westendstraße und
Landsbergerstraße oft gefährliche Fahrzeugbegegnungen.
In der Gegenspur parken KFZ in „2. Reihe" vor Baumausbuchtungen. Dadurch weicht der
Verkehr in südlicher Richtung auf die Spur aus, die in nördlicher Richtung führt. in Nördlicher
Richtung haben Fahrzeuge und auch Fahrradfahrer Vorrang, da auf dieser Spur kein Hindernis
ist.
Dies wird jedoch von vielen Autofahrern ignoriert, so dass man als Radfahrer regelmäßig stehen
bleiben muss, um nicht zu verunfallen oder sehr knapp einem Unfall zu entgehen.
Um den Arnulfsteg aus dem Westend zu erreichen, muss man die Bergmanntraße nutzen, denn
dort ist der Übergang mit Fahrradampel über die Landsbergerstraße.
Daher beantrage ich, die--Bergmannstraße mindestens in diesem Abschnitt zur Fahrradstraße zu
machen. Dann dürfen dort auch keine Autos mehr in 2. Reihe parken. Ist dies nicht möglich, so
bitte ich um Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, z.B. eine
Einbahnstraßenregelung-in nördlicher Richtung für Kfz mit Ausnahme für Radfahrer. l<-l)yOQtl
I
Anlage
=== B 08_VG 16.06.2026 oeff. 9.1 3..pdf ===
Datum: 22.06.2026
Telefon: +49 89 233 73 38 80
Telefax: +49 89 233 12733880
Email: ba8@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Süd
An das Mobilitätsreferat
(E) Umwidmung der Bergmannstraße in eine Fahrradstraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01966 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes
Schwanthalerhöhe vom 18.04.2024
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00617
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 08 - Schwanthalerhöhe
vom 16. Juni 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 01966_42_Antr_Bergmannstrasse_Fahrradstrasse_oeff.pdf ===