(E) Umwidmung der Bergmannstraße in eine Fahrradstraße

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  • 26-32 _ V 00617_V 00617 Umwidmung der Bergmannstrasse in eine Fahrradstrasse BE.pdf
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  • B 08_VG 16.06.2026 oeff. 9.1 3..pdf
  • 20-26 _ E 01966_42_Antr_Bergmannstrasse_Fahrradstrasse_oeff.pdf
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=== 26-32 _ V 00617_V 00617 Umwidmung der Bergmannstrasse in eine Fahrradstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] gb2-24.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement StVO Radverkehr MOR-GB2.24 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Umwidmung der Bergmannstraße in eine Fahrradstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 01966 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 8 – Schwanthalerhöhe am 18.04.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00617 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01966 Beschluss des Bezirksausschusses des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 07.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 8 - Schwanthalerhöhe hat am 18.04.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01966 beschlossen. Mit Punkt 1) der Empfehlung wird beantragt, die Bergmannstraße mindestens im Bereich zwischen Landsbergerstraße und Westendstraße als Fahrradstraße auszuweisen. Die weiteren Punkte der vorgenannten Bürgerversammlungs- empfehlung fallen in die Zuständigkeit anderer Referate und werden gesondert beantwortet. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätreferat hat die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße geprüft. Die Einrichtung von Fahrradstraßen ist in München seit vielen Jahren ein herausgehobenes Instrument der Radverkehrsförderung. Mit verschiedenen, teils innovativen markierungs- und beschilderungstechnischen sowie baulichen Lösungen wird der Radverkehr entlang von aus- gewiesenen Radverkehrshauptrouten sichtbarer, sicherer und subjektiv erlebbarer gemacht. Gleichzeitig wird dadurch die Attraktivität des Fahrrads als Alltagsverkehrsmittel erhöht und die Reisezeit verkürzt. Die Einrichtung von Fahrradstraßen folgt dabei den einschlägigen Regel- werken. Dazu gehören bindend die zuletzt 2024 novellierte Straßenverkehrsordnung (StVO) und die 2025 dementsprechend ergänzten Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV StVO) sowie die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen von 2006 (RASt 06), die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen von 2010 (ERA) und die Hinweise zu Radschnellverbindungen und Rad- vorrangrouten von 2021 (H RSV). Mit Stand Dezember 2025 gibt es in München 104 Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von gut 47 Kilometern, etwa 10 Prozent davon wurden in den vergangenen zwei Jahren angeord- net und umgesetzt. Nach der Durchführung und Auswertung einer Pilotphase hat der Münchner Stadtrat mit seinem Beschluss von Juli 2024 die Leitplanken für den Ausbau von Fahrradstraßen in München festgelegt. Umfassende Hintergrundinformationen stehen dazu im Ratsinformationssystem zur Verfügung: Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 10735 „Fahrradstraße – Pilotrouten“ https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7912554?dokument=v8480019 Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 17.07.2024: https://risi.muenchen.de/risi/sitzungsvorlage/detail/7912554?dokument=v8564910 Eines der wichtigsten Kriterien für die Einrichtung von Fahrradstraßen ist hiernach der Netzgedanke und die Bündelung des Radverkehrs auf einer vorgeschlagenen Route. Dies ist einschlägig bei einer bereits bestehenden Beschilderung oder Beschlussfassung als Radverkehrsroute oder wenn die Route eine Verbindungsfunktion für den Radverkehr hat. Bergmannstraße im Abschnitt zwischen Landsbergerstraße und Westendstraße Die Bergmannstraße erfüllt im Abschnitt zwischen Landsbergerstraße und Westendstraße dieses Hauptkriterium des Netzgedankens. Aus verkehrsfachlicher Sicht ist die Einrichtung einer Fahrradstraße dort sinnvoll. Wie im Fristverlängerungsantrag bereits mitgeteilt, hat sich die Prüfung um mehrere Monate verzögert, weil zwischenzeitlich die Regeln für die Aufbringung von Sicherheitstrennstreifen (darunter versteht man eine Abstandsmarkierung neben Parkflächen, die den Radverkehr vor Unfällen durch Zusammenstöße mit plötzlich geöffneten Fahrzeugtüren schützen soll) über- arbeitet wurden. Diese Trennstreifen sollen nun im Abstand von 75 cm seitlich zur Parkfläche markiert werden, für die Fahrradstraße selbst soll zusätzlich eine nutzbare Fahrbahnbreite von 4,00 m verblei- ben. Die Fahrbahn müsste zwischen den abgestellten PKW also 5,50 m breit sein, was in der Bergmannstraße nicht der Fall ist – dort sind es 5,00 m. Da die Route jedoch eine sehr gute Verbindungsfunktion vom Arnulfsteg über die zwischen- zeitlich umgestaltete Kreuzung Landsbergerstraße Richtung Süden hat, kann eine Lösung aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht dahingehend erreicht werden, dass das Maß von 75 cm ausnahmsweise unterschritten und ein Trennstreifen von 50 cm angeordnet wird. Bergmannstraße im weiteren Verlauf südlich der Westendstraße Zudem wurde untersucht, ob es möglich ist, die gesamte Bergmannstraße als Fahrradstraße auszuweisen, um die ausgezeichnete Verbindungsfunktion insgesamt dem Radverkehr zugutekommen zu lassen. Im Ergebnis der Prüfung des Mobilitätsreferats ist dies jedoch leider derzeit nicht möglich. Zwar gilt der Netzgedanke als grundlegendes Eignungskriterium auch im südlichen Verlauf der Bergmannstraße als erfüllt. Die einzelnen Abschnitte der Bergmannstraße sind in ihrer bauli- chen Ausgestaltung – hier insbesondere der Parkflächen – zu unterschiedlich und teils auch zu schmal, um den Anforderungen und Voraussetzungen an eine Fahrradstraße zu genügen. Zumindest der nördlichste Abschnitt kann nun aber als Fahrradstraße ausgewiesen werden und dann die Landsbergerstraße mit der künftigen Radschnellverbindung in der Westend- straße verbinden. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 01966 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwan- thalerhöhe vom 18.04.2024 kann im Punkt 1) entsprochen werden. Die weiteren Punkte der vorgenannten Bürgerversammlungempfehlung fallen, wie bereits dargestellt, in die Zustän- digkeit anderer Referate und werden gesondert beantwortet. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Stadträtin Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Bergmannstraße wird im Abschnitt zwischen Landsbergerstraße und Westend- straße als Fahrradstraße ausgewiesen. Der Empfehlung wird dahingehend entspro- chen. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 01966 der Bürgerversammlung des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe am 18.04.2024 (Punkt 1) ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 8. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Frau Sibylle Stöhr Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Mitte An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 8 - Schwanthalerhöhe kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 8 - Schwanthalerhöhe kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 8 - Schwanthalerhöhe ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.24 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00617_V 00617 Umwidmung der Bergmannstrasse in eine Fahrradstrasse A.pdf === Anträge zur Bürgerversammlung 2024 Schwanthalerhöhe 1) Bergmannstraße in eine Fahrradstraße umwidmen Wenn man mit dem Fahrrad die Bergmannstraße in nördlicher Richtung fährt, um den Arnulfsteg zu erreichen, entstehen im Abschnitt zwischen Westendstraße und Landsbergerstraße oft gefährliche Fahrzeugbegegnungen. In der Gegenspur parken KFZ in „2. Reihe" vor Baumausbuchtungen. Dadurch weicht der Verkehr in südlicher Richtung auf die Spur aus, die in nördlicher Richtung führt. in Nördlicher Richtung haben Fahrzeuge und auch Fahrradfahrer Vorrang, da auf dieser Spur kein Hindernis ist. Dies wird jedoch von vielen Autofahrern ignoriert, so dass man als Radfahrer regelmäßig stehen bleiben muss, um nicht zu verunfallen oder sehr knapp einem Unfall zu entgehen. Um den Arnulfsteg aus dem Westend zu erreichen, muss man die Bergmanntraße nutzen, denn dort ist der Übergang mit Fahrradampel über die Landsbergerstraße. Daher beantrage ich, die--Bergmannstraße mindestens in diesem Abschnitt zur Fahrradstraße zu machen. Dann dürfen dort auch keine Autos mehr in 2. Reihe parken. Ist dies nicht möglich, so bitte ich um Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, z.B. eine Einbahnstraßenregelung-in nördlicher Richtung für Kfz mit Ausnahme für Radfahrer. l<-l)yOQtl I Anlage === B 08_VG 16.06.2026 oeff. 9.1 3..pdf === Datum: 22.06.2026 Telefon: +49 89 233 73 38 80 Telefax: +49 89 233 12733880 Email: ba8@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Süd An das Mobilitätsreferat (E) Umwidmung der Bergmannstraße in eine Fahrradstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 01966 der Bürgerversammlung des 08. Stadtbezirkes Schwanthalerhöhe vom 18.04.2024 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00617 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 08 - Schwanthalerhöhe vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 01966_42_Antr_Bergmannstrasse_Fahrradstrasse_oeff.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 08 - Schwanthalerhöhe

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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