(E) Tempo 30-Zone in der Leonrodstraße

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  • 20-26 _ V 19690_V 19690 Tempo 30-Zone Leonrodstrasse BE.pdf
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  • B 09_VG 28.04.2026 oeff. 3.1 1..pdf
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=== 20-26 _ V 19690_V 19690 Tempo 30-Zone Leonrodstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-44970 Mobilitätsreferat Beschluss- und Berichtswesen MOR-GL5 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Tempo 30-Zone in der Leonrodstraße Empfehlung Nr. 20-26 / E 02375 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen- Nymphenburg am 06.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19690 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02375 Beschluss des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg hat am 06.11.2024 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02375 beschlossen. Darin wird die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in der Leonrodstraße (Kreuzung Landshuterallee bis Leonradplatz) beantragt. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Nach den bei der Polizei und im Mobilitätsreferat verfügbaren Erkenntnissen liegen aktuell keine Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage vor, die eine Temporeduzierung aus Verkehrssicherheitsgründen auf 30 km/h rechtfertigen würden. Jedoch finden sich in der StVO auch Regelungen, wonach aus Lärmschutzgründen die Geschwindigkeit reduziert werden kann. Für die Leonrodstraße zwischen Dachauer Straße und Landshuter Allee führte eine Erstbeurteilung der vorliegenden Daten zu der Einschätzung, dass aus Lärmschutzgründen Maßnahmen erforderlich sein könnten. Die Verkehrsordnungsbehörde wird deshalb eine Geschwindigkeitsreduzierung prüfen und erforderliche Maßnahmen bei Vorliegen der Voraussetzungen umsetzen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 02375 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 06.11.2024 kann nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Es kann keine Temporeduzierung in der Leonradstraße aufgrund von verkehrssicherheitsrechtlichen Tatbeständen erfolgen. Eine Erstbeurteilung zum Lärmschutz hat jedoch ergeben, dass aus Lärmschutzgründen Maßnahmen erforderlich sein könnten. Eine Prüfung befindet sich in der Umsetzung. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 02375 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg am 06.11.2024 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Leonie Lobinger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GL5 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19690_V 19690 Tempo 30-Zone Leonrodstrasse A.pdf === Landeshauptstadt München Direktorium Betreff - Antrag Tempo 30 in der Leonrodstraße Antrag zum Themengebiet Verkehr Als Anwohnerinnen der Leonrodstraße bekommen wir täglich die Lautstärke und Luftverschmutzung mit und sehen auch die Risiken gerade für Kinder und Jugendlichen auf ihrem täglichen Schulweg zu den Schulen in der Albrechtstraße. Außerdem haben wir in der Vergangenheit mehrfach Unfälle beobachtet, die durch eine enge Fahrbahn (die von Bus, Tram, PKW, Fahrrad und Fußgängerinnen genutzt wird) zustande kamen und die in unseren Augen durch ein geringeres Tempo verhindert werden könnten. Aus diesen Gründen möchten wir in der Leonrodstraße (Kreuzung Landshuterallee bis Leonrodplatz) für den Autoverkehr in beide Fahrtrichtungen eine dauerhafte Tempo-30 Zone beantragen. Raum für Vermerke des Direktoriums • ohne Gegenstimme angenommen □ ohne Gegenstimme abgelehnt „0 mit Mehrheit angenommen □ mit Mehrheit abgelehnt Anlage === B 09_VG 28.04.2026 oeff. 3.1 1..pdf === Datum: 29.04.2026 Telefon: 089 233-728022 Email: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Mobilitätsreferat (E) Tempo 30-Zone in der Leonrodstraße Tempo-30-Zone in der Leonrodstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 02375 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen vom 06.11.2024 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19690 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 28. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 02375_E 02375 Tempo30 Leonrodstrasse OEFF.pdf === Landeshauptstadt München Direktorium Betreff - Antrag Tempo 30 in der Leonrodstraße Antrag zum Themengebiet Verkehr Als Anwohnerinnen der Leonrodstraße bekommen wir täglich die Lautstärke und Luftverschmutzung mit und sehen auch die Risiken gerade für Kinder und Jugendlichen auf ihrem täglichen Schulweg zu den Schulen in der Albrechtstraße. Außerdem haben wir in der Vergangenheit mehrfach Unfälle beobachtet, die durch eine enge Fahrbahn (die von Bus, Tram, PKW, Fahrrad und Fußgängerinnen genutzt wird) zustande kamen und die in unseren Augen durch ein geringeres Tempo verhindert werden könnten. Aus diesen Gründen möchten wir in der Leonrodstraße (Kreuzung Landshuterallee bis Leonrodplatz) für den Autoverkehr in beide Fahrtrichtungen eine dauerhafte Tempo-30 Zone beantragen. Raum für Vermerke des Direktoriums • ohne Gegenstimme angenommen □ ohne Gegenstimme abgelehnt „0 mit Mehrheit angenommen □ mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

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