(E) Straßenschild für eine Ladezone in der Nymphenburger Straße

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  • 20-26 _ V 19691_V 19691 Strassenschild Ladezone Nymphenburger Strasse BE.pdf
  • 20-26 _ V 19691_V 19691 Strassenschild Ladezone Nymphenburger Strasse A.pdf
  • B 09_VG 28.04.2026 oeff. 3.1 2..pdf
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=== 20-26 _ V 19691_V 19691 Strassenschild Ladezone Nymphenburger Strasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] staedtebau-stvo.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Ruhender Verkehr und Städtebau MOR-GB2.221 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Straßenschild für eine Ladezone in der Nymphenburger Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03247 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen- Nymphenburg am 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19691 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03247 Beschluss des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirkes - Neuhausen-Nymphenburg vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg hat am 24.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03247 beschlossen. In der Empfehlung wird eine Beschilderung mit einem Parkverbot und eine Markierung für die bestehende Ladezone in der Nymphenbur- gerstraße 145 gefordert. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Im Rahmen des Projektes „Radverkehr vom Rotkreuzplatz in die Innenstadt“ wurde vor einigen Jahren auf der Landshuter Allee, Ostseite, im Abschnitt zwischen Blutenburgstraße und Nym- phenburger Straße ein neuer Radweg errichtet. Aufgrund dessen waren die dortigen Parkmög- lichkeiten und die bestehende Ladezone entfallen. Um den Anwohner*innen und Gewerbetrei- benden weiterhin ein Be- und Entladen zu ermöglichen, wurde in der Nymphenburger Straße, Südseite, östlich Landshuter Allee, auf ca. 20 m eine Ladezone mit einem eingeschränkten Haltverbot (Z. 286 StVO) und den Zusätzen „auf dem Seitenstreifen“ und „werktags Mo-Fr 7- 17“ errichtet. Mit der Beschilderung als eingeschränktes Haltverbot ist bereits ein Parkverbot vorhanden. Zur besseren Erkennbarkeit dieser Lieferzone in einer Hauptverkehrsstraße werden wir diese aber mit einer weißen Umrandung markieren lassen und seitlich den Schriftzug "LIEFERZONE" auf der Straße anbringen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03247 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes - Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2024 kann nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanage- ment, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Mit der Beschilderung der Lieferzone als eingeschränktes Haltverbot ist bereits ein Parkverbot vorhanden. Zur besseren Erkennbarkeit dieser Lieferzone wird diese mit einer weißen Umrandung markiert und seitlich der Schriftzug "LIEFERZONE" angebracht. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03247 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes - Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 9. Stadtbezirkes - Neuhausen-Nymphenburg der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Leonie Lobinger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.221 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19691_V 19691 Strassenschild Ladezone Nymphenburger Strasse A.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 Betreff - Antrag Beantragung eines Strassenschildes für die Ladezone in der Nymphenburgerstrasse 145 Antrag zum Themengebiet Sicherheit In dieser Stelle existiert eine Ladezone, die ersatzweise für den Verlust der Ladezone an der Ostseite der Landshuter Allee Abschnitt Blutenburgerstrasse/Nymphenburgerstrasse aufgrund des Bauens eines neuen Radweges errichtet wurde. Die Strasseschilder an diesem Ort weisen allerdings nicht darauf hin, dass dies eine Ladezone ist, denn sie ist andauernd von parkenden Autos belegt. Für ältere Menschen, für Eltern mit Kindern, für alltägliche Lieferungen ist es unzumutbar, verbotenerweise in der 2.Reihe bei starkem Verkehr zu halten, um zu beladen oder auszuladen. Die entstandene äußerst gefährliche (!) Situation könnte gelöst werden, wenn die Ladezone als solche markiert und mit einem Parkverbot beschildert wird. In der Beilage sehen Sie aktuelle Fotos der Stelle in der Nymphenburgerstrasse 145 sowie ein Beispiel aus Berlin, wo nach einer Buergerinitiative eine deutlich erkennbare Bodenmarkierung für Ladezonen in der Müllerstrasse geschafft wurde. Im Name aller Anrainer Raum für Vermerke des Direktoriums • ohne Gegenstimme angenommen □ ohne Gegenstimme abgelehnt P mit Mehrheit angenommen □ mit Mehrheit abgelehnt Anlage === B 09_VG 28.04.2026 oeff. 3.1 2..pdf === Datum: 29.04.2026 Telefon: 089 233-728022 Email: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Mobilitätsreferat (E) Straßenschild für eine Ladezone in der Nymphenburger Straße Straßenschild für eine Ladezone in der Nymphenburger Straße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03247 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen vom 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19691 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 28. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03247_E_03247_Straßenschild_Ladezone_Nymphenburger_Straße.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 Betreff - Antrag Beantragung eines Strassenschildes für die Ladezone in der Nymphenburgerstrasse 145 Antrag zum Themengebiet Sicherheit In dieser Stelle existiert eine Ladezone, die ersatzweise für den Verlust der Ladezone an der Ostseite der Landshuter Allee Abschnitt Blutenburgerstrasse/Nymphenburgerstrasse aufgrund des Bauens eines neuen Radweges errichtet wurde. Die Strasseschilder an diesem Ort weisen allerdings nicht darauf hin, dass dies eine Ladezone ist, denn sie ist andauernd von parkenden Autos belegt. Für ältere Menschen, für Eltern mit Kindern, für alltägliche Lieferungen ist es unzumutbar, verbotenerweise in der 2.Reihe bei starkem Verkehr zu halten, um zu beladen oder auszuladen. Die entstandene äußerst gefährliche (!) Situation könnte gelöst werden, wenn die Ladezone als solche markiert und mit einem Parkverbot beschildert wird. In der Beilage sehen Sie aktuelle Fotos der Stelle in der Nymphenburgerstrasse 145 sowie ein Beispiel aus Berlin, wo nach einer Buergerinitiative eine deutlich erkennbare Bodenmarkierung für Ladezonen in der Müllerstrasse geschafft wurde. Im Name aller Anrainer Raum für Vermerke des Direktoriums • ohne Gegenstimme angenommen □ ohne Gegenstimme abgelehnt P mit Mehrheit angenommen □ mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

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