=== 20-26 _ V 19691_V 19691 Strassenschild Ladezone Nymphenburger Strasse BE.pdf ===
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
staedtebau-stvo.mor@muenchen.de Mobilitätsreferat
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Ruhender Verkehr und
Städtebau
MOR-GB2.221
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Straßenschild für eine Ladezone in der Nymphenburger Straße
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03247 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-
Nymphenburg am 24.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19691
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03247
Beschluss des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirkes - Neuhausen-Nymphenburg
vom 28.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg hat am 24.11.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03247 beschlossen. In der Empfehlung wird eine Beschilderung
mit einem Parkverbot und eine Markierung für die bestehende Ladezone in der Nymphenbur-
gerstraße 145 gefordert.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau-
fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm-
lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art.
18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung
vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung
(BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information
Folgendes auszuführen ist:
Im Rahmen des Projektes „Radverkehr vom Rotkreuzplatz in die Innenstadt“ wurde vor einigen
Jahren auf der Landshuter Allee, Ostseite, im Abschnitt zwischen Blutenburgstraße und Nym-
phenburger Straße ein neuer Radweg errichtet. Aufgrund dessen waren die dortigen Parkmög-
lichkeiten und die bestehende Ladezone entfallen. Um den Anwohner*innen und Gewerbetrei-
benden weiterhin ein Be- und Entladen zu ermöglichen, wurde in der Nymphenburger Straße,
Südseite, östlich Landshuter Allee, auf ca. 20 m eine Ladezone mit einem eingeschränkten
Haltverbot (Z. 286 StVO) und den Zusätzen „auf dem Seitenstreifen“ und „werktags Mo-Fr 7-
17“ errichtet.
Mit der Beschilderung als eingeschränktes Haltverbot ist bereits ein Parkverbot vorhanden. Zur
besseren Erkennbarkeit dieser Lieferzone in einer Hauptverkehrsstraße werden wir diese aber
mit einer weißen Umrandung markieren lassen und seitlich den Schriftzug "LIEFERZONE" auf
der Straße anbringen.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03247 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes -
Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2024 kann nach Maßgabe der vorstehenden
Ausführungen entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanage-
ment, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Mit der Beschilderung der Lieferzone als eingeschränktes Haltverbot ist bereits ein
Parkverbot vorhanden. Zur besseren Erkennbarkeit dieser Lieferzone wird diese mit
einer weißen Umrandung markiert und seitlich der Schriftzug "LIEFERZONE"
angebracht.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03247 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes -
Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 9. Stadtbezirkes - Neuhausen-Nymphenburg der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Der Referent
Leonie Lobinger Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum
besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.221
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19691_V 19691 Strassenschild Ladezone Nymphenburger Strasse A.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025
Betreff - Antrag
Beantragung eines Strassenschildes für die Ladezone in der Nymphenburgerstrasse 145
Antrag zum Themengebiet Sicherheit
In dieser Stelle existiert eine Ladezone, die ersatzweise für den Verlust der
Ladezone an der Ostseite der Landshuter Allee Abschnitt
Blutenburgerstrasse/Nymphenburgerstrasse aufgrund des Bauens eines neuen
Radweges errichtet wurde.
Die Strasseschilder an diesem Ort weisen allerdings nicht darauf hin, dass dies
eine Ladezone ist, denn sie ist andauernd von parkenden Autos belegt.
Für ältere Menschen, für Eltern mit Kindern, für alltägliche Lieferungen ist es
unzumutbar, verbotenerweise in der 2.Reihe bei starkem Verkehr zu halten,
um zu beladen oder auszuladen. Die entstandene äußerst gefährliche (!)
Situation könnte gelöst werden, wenn die Ladezone als solche markiert und
mit einem Parkverbot beschildert wird. In der Beilage sehen Sie aktuelle Fotos
der Stelle in der Nymphenburgerstrasse 145 sowie ein Beispiel aus Berlin, wo
nach einer Buergerinitiative eine deutlich erkennbare Bodenmarkierung für
Ladezonen in der Müllerstrasse geschafft wurde.
Im Name aller Anrainer
Raum für Vermerke des Direktoriums
• ohne Gegenstimme angenommen
□ ohne Gegenstimme abgelehnt
P mit Mehrheit angenommen
□ mit Mehrheit abgelehnt
Anlage
=== B 09_VG 28.04.2026 oeff. 3.1 2..pdf ===
Datum: 29.04.2026
Telefon: 089 233-728022
Email: bag-nord.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Nord
An das Mobilitätsreferat
(E) Straßenschild für eine Ladezone in der Nymphenburger Straße
Straßenschild für eine Ladezone in der Nymphenburger Straße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03247 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes
Neuhausen vom 24.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19691
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg
vom 28. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03247_E_03247_Straßenschild_Ladezone_Nymphenburger_Straße.pdf ===
Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025
Betreff - Antrag
Beantragung eines Strassenschildes für die Ladezone in der Nymphenburgerstrasse 145
Antrag zum Themengebiet Sicherheit
In dieser Stelle existiert eine Ladezone, die ersatzweise für den Verlust der
Ladezone an der Ostseite der Landshuter Allee Abschnitt
Blutenburgerstrasse/Nymphenburgerstrasse aufgrund des Bauens eines neuen
Radweges errichtet wurde.
Die Strasseschilder an diesem Ort weisen allerdings nicht darauf hin, dass dies
eine Ladezone ist, denn sie ist andauernd von parkenden Autos belegt.
Für ältere Menschen, für Eltern mit Kindern, für alltägliche Lieferungen ist es
unzumutbar, verbotenerweise in der 2.Reihe bei starkem Verkehr zu halten,
um zu beladen oder auszuladen. Die entstandene äußerst gefährliche (!)
Situation könnte gelöst werden, wenn die Ladezone als solche markiert und
mit einem Parkverbot beschildert wird. In der Beilage sehen Sie aktuelle Fotos
der Stelle in der Nymphenburgerstrasse 145 sowie ein Beispiel aus Berlin, wo
nach einer Buergerinitiative eine deutlich erkennbare Bodenmarkierung für
Ladezonen in der Müllerstrasse geschafft wurde.
Im Name aller Anrainer
Raum für Vermerke des Direktoriums
• ohne Gegenstimme angenommen
□ ohne Gegenstimme abgelehnt
P mit Mehrheit angenommen
□ mit Mehrheit abgelehnt