(E) Erweiterung der Einmündung Fahrradweg in der Menzinger Straße über die Kreuzung Maria-Ward-Straße / Wintri…

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(E) Erweiterung der Einmündung Fahrradweg in der Menzinger Straße über die Kreuzung Maria-Ward-Straße / Wintrichring

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  • 20-26 _ V 19692_V 19692 Einmuendung Fahrradweg Menzinger Strasse BE.pdf
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=== 20-26 _ V 19692_V 19692 Einmuendung Fahrradweg Menzinger Strasse BE.pdf === Telefon: 0 233-39907 Mobilitätsreferat Verkehrs- und Bezirksmanagement Verkehrssteuerung und Verkehrsleitzentrale Betrieb MOR-GB2.412 Erweiterung der Einmündung Fahrradweg in der Menzinger Straße über die Kreuzung Maria-Ward-Straße / Wintrichring BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03235 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 - Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19692 Anlagen: 1. BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03235 2. Lageplan mit Stadtbezirkseinteilung 3. Pläne der Kreuzungen/Einmündungen Beschluss des Bezirksausschusses des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 9 – Neuhausen-Nymphenburg hat am 24.11.2025 die anliegende Empfehlung Nr. 20-26 / E 03235 beschlossen. Darin wird gefordert, im Bereich der Lichtsignalanlage (LSA) Menzinger Str./ Wintrichring die Auffahrt auf den längs der Menzinger Straße verlaufenden baulichen Radweg aufzuweiten. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in Ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die gegenständliche Auffahrt auf den baulichen Radweg längs der Menzinger Straße ist an der engsten Stelle rund 1,50 m breit (inkl. dem linksseitigem Bord bzw. der auslaufenden Furtmar- kierung). Fahrradanhänger dürfen eine Maximalbreite von 1,00 m aufweisen, sind im Regelfall allerdings deutlich schmaler, zumeist zwischen 60 cm (Lastenanhänger) und max. 95 cm, häufig jedoch unter 80 cm, um auch noch durch 80 cm breite (Keller-)Türen zu passen. Gängige zweispurige (Lasten-) Fahrräder z.B. zum Kindertransport, sind ebenfalls unter 90 cm breit. Auch dreirädri- ge Fahrräder haben ähnliche Breiten. Seite 2 von 4 Das Befahren einer kurzen Rampe mit rund 1,50 m Breite sollte diesen Regelfahrzeugen somit möglich sein, erfordert allerdings selbstverständlich eine vorausschauende und an die Örtlich- keit angepasste Fahrweise. Das Baureferat hat in Aussicht gestellt, im Zuge einer in den nächsten Jahren anstehenden Straßensanierung, eine Änderung der Bordsteinführung zur geringfügigen Aufweitung der ge- genständlichen Radwegauffahrt - unter Berücksichtigung der vorhandenen örtlichen Gegeben- heiten - erneut zu prüfen. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03235 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes Neuhau- sen-Nymphenburg vom 24.11.2025 kann somit nach Maßgabe der vorstehenden Ausführun- gen nicht entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanage- ment, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Seite 3 von 4 II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die gegenständliche bauliche Auffahrt auf den Radweg ist noch ausreichend dimensio- niert, damit diese - bei vorausschauender und angepasster Fahrweise - auch von Fahr- rädern mit Anhänger und zweispurigen Fahrräder genutzt werden kann. Eine vordring- liche Notwendigkeit einer Anpassung ist derzeit nicht erkennbar. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03235 der Bürgerversammlung des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemein- deordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 9. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Leonie Lobinger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat Seite 4 von 4 IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 9 – Neuhausen-Nymphenburg kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 9 - Neuhausen-Nymphenburg kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 9 - Neuhausen-Nymphenburg ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.412 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19692_V 19692 Einmuendung Fahrradweg Menzinger Strasse A1.pdf === === 20-26 _ V 19692_V 19692 Einmuendung Fahrradweg Menzinger Strasse A2.pdf === === 20-26 _ V 19692_V 19692 Einmuendung Fahrradweg Menzinger Strasse A3.pdf === === B 09_VG 28.04.2026 oeff. 3.1 3..pdf === Datum: 29.04.2026 Telefon: 089 233-728022 Email: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Mobilitätsreferat (E) Erweiterung der Einmündung Fahrradweg in der Menzinger Straße über die Kreuzung Maria-Ward-Straße / Wintrichring Erweiterung der Einmündung Fahrradweg in der Menzinger Straße über die Kreuzung Maria- Ward-Straße / Wintrichring BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03235 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen vom 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19692 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 28. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03235_E_03235_Fahrradweg_Menzinger_Straße.pdf === Bürgerversammlung im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 Betreff - Antrag . Erweiterung der Einmündung des Fahrradwegs Menzinger Straße über die Kreuzung Maria-Ward-Straße / Wintrichring Antrag zum Themengebiet Verkehr Begründung: Wenn man als Radfahrer über die Kreuzung weiter Richtung Amalienburgstraße fährt, ist die Einmündung jenseits des Wintrichrings in den sich fortsetzenden Fahrradweg zu schmal, vor allem, wenn man ein Dreirad benutzen muß. Wir schlagen vor, diese Stelle des Fahrradwegs zu erweitern, um Unfällen vorzubeugen. Raum für Vermerke des Direktoriums □ ohne Gegenstimme angenommen □ ohne Gegenstimme abgelehnt mit Mehrheit angenommen • mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

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