(E) Tempo-30-Zone in der Arnulfstraße

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  • 20-26 _ V 19693_V 19693 Tempo-30-Zone Arnulfstrasse BE.pdf
  • 20-26 _ V 19693_V 19693 Tempo-30-Zone Arnulfstrasse A.pdf
  • B 09_VG 28.04.2026 oeff. 3.1 4..pdf
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=== 20-26 _ V 19693_V 19693 Tempo-30-Zone Arnulfstrasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39707 Mobilitätsreferat MOR-GB2.211 Tempo-30-Zone in der Arnulfstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03238 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 – Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19693 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03238 Beschluss des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 28.04.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg hat am 24.11.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03238 beschlossen. Diese ist geprägt von Eindrücken bzgl. der sich im Mai letzten Jahres ereigneten Unfälle in der Arnulfstraße im Bereich der „Haltestelle Donnersbergerstraße“. Beschlossen wurde, den Haltestellenbereich nicht etwa nur mit Pollern vor (schleudernden) Fahrzeugen zu schützen, sondern auch durch die Anordnung von Tempo 30. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Das Mobilitätsreferat verfolgt mit der sog. ‘Vision Zero‘ das klare Ziel, langfristig keine Toten oder Schwerverletzten im Straßenverkehr mehr zu verzeichnen. Bedauerlicherweise ereignen sich im Stadtgebiet immer wieder Unfälle (auch mit Todesfolge), was in aller Regel aber nicht auf eine mangelnde Verkehrsinfrastruktur, sondern auf menschliches Fehlverhalten zurück- zuführen ist. Bei der Arnulfstraße handelt es sich um eine zentrale Hauptverkehrsstraße mit wichtiger Ost- West-Verbindungsfunktion, die pro Fahrtrichtung über zwei Spuren verfügt und ein entsprechend hohes Verkehrsaufkommen aufweist. Die bzgl. der Empfehlung thematisierte „Haltestelle Donnersbergerstraße“ befindet sich östlich der Donnersbergerbrücke in Mittellage und wird haltestellenseitig von der südlichen Fahrbahnseite aus bedient. Im Rahmen eines mittels Antrag-Nr. 20-26 / B 08369 geäußerten Wunsches des Bezirks- ausschusses hat das Mobilitätsreferat am 09.12.2025 an einer an diesem Tag stattfindenden Unterausschuss Verkehr-Sitzung teilgenommen, bei der das Unfallgeschehen an der besagten Trambahnhaltestelle Thema war. Dabei wurde der Sachverhalt zwischen den anwesenden Lokalpolitiker*innen und den Behördenvertreter*innen ausführlich erörtert und seitens der Verwaltung wurden konkrete Maßnahmen aufgezeigt, die bzgl. des verbesserten Schutzes der „Haltestelle Donnersbergerstraße“ zeitnah veranlasst und umgesetzt werden sollen. So ist mittlerweile der stadteinwärtige Haltestellenbereich mit Pollern geschützt und in der Arnulfstraße in Fahrtrichtung Innenstadt gilt im Bereich der Haltestellen-Vorbeifahrt Tempo 30. Gründe, in der kompletten Arnulfstraße das Geschwindigkeitsniveau pauschal auf 30 km/h herabzusetzen, liegen derzeit keine vor. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03238 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen entsprochen werden. Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirks- management, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Im Umgriff der „Haltestelle Donnersbergerstraße“ gilt in der Arnulfstraße im Bereich der beiden stadteinwärtigen Richtungsfahrspuren mittlerweile Tempo 30. Gründe, das Geschwindigkeitsniveau in der kompletten Arnulfstraße pauschal auf 30 km/h herabzusetzen, liegen aktuell keine vor. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03238 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Leonie Lobinger Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 20-26 _ V 19693_V 19693 Tempo-30-Zone Arnulfstrasse A.pdf === Betreff - Antrag Tempo 30 Arnulfstraße - Sicherheit im Straßenverkehr Antrag zum Themengebiet Verkehr Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte diesen Antrag stellen, da ich tatsächlich um die Sicherheit der "schwachen” Verkehrsteilnehmer fürchte. Innerhalb von kurzer Zeit ist die Trambahnhaltestelle Donnersbergerstraße zweimal von Fahrzeugen umgefahren worden. Beim ersten Mal mit tödlichen Folgen, letztes Mal zum Glück ohne. Hier steht nun im Raum die Haltestelle mit Pollern abzusichern. In meinen Augen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoller, oder mindestens ebenso angebracht wie die Poller. Es ist nicht die einzige gefährliche Stelle an der Arnulfstraße. Ecke Richelstraße sind Gehweg und Radweg sehr schmal und teilweise kritisch zu passieren. Des öfteren kommt es hier zu heiklen Situationen. Außerdem kann mit Tempo 30 die Lärmbelästigung der Anwohner massiv reduziert werden. Andere europäische Großstädte (z. B. Mailand, Helsinki) machen es bereits vor, hier gilt Tempo 30 in der gesamten Innenstadt. Tempo 30 auf der Arnulfstraße, jetzt! Vielen Dank Raum für Vermerke des Direktoriums □ ohne Gegenstimme angenommen J mit Mehrheit angenommen • ohne Gegenstimme abgelehnt • mit Mehrheit abgelehnt Anlage === B 09_VG 28.04.2026 oeff. 3.1 4..pdf === Datum: 29.04.2026 Telefon: 089 233-728022 Email: bag-nord.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Nord An das Mobilitätsreferat (E) Tempo-30-Zone in der Arnulfstraße Tempo-30-Zone in der Arnulfstraße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03238 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes Neuhausen vom 24.11.2025 Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19693 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 28. April 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03238_E_03238_Tempo-30_Arnulfstraße.pdf === Betreff - Antrag Tempo 30 Arnulfstraße - Sicherheit im Straßenverkehr Antrag zum Themengebiet Verkehr Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte diesen Antrag stellen, da ich tatsächlich um die Sicherheit der "schwachen” Verkehrsteilnehmer fürchte. Innerhalb von kurzer Zeit ist die Trambahnhaltestelle Donnersbergerstraße zweimal von Fahrzeugen umgefahren worden. Beim ersten Mal mit tödlichen Folgen, letztes Mal zum Glück ohne. Hier steht nun im Raum die Haltestelle mit Pollern abzusichern. In meinen Augen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung sinnvoller, oder mindestens ebenso angebracht wie die Poller. Es ist nicht die einzige gefährliche Stelle an der Arnulfstraße. Ecke Richelstraße sind Gehweg und Radweg sehr schmal und teilweise kritisch zu passieren. Des öfteren kommt es hier zu heiklen Situationen. Außerdem kann mit Tempo 30 die Lärmbelästigung der Anwohner massiv reduziert werden. Andere europäische Großstädte (z. B. Mailand, Helsinki) machen es bereits vor, hier gilt Tempo 30 in der gesamten Innenstadt. Tempo 30 auf der Arnulfstraße, jetzt! Vielen Dank Raum für Vermerke des Direktoriums □ ohne Gegenstimme angenommen J mit Mehrheit angenommen • ohne Gegenstimme abgelehnt • mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

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