=== 20-26 _ V 19693_V 19693 Tempo-30-Zone Arnulfstrasse BE.pdf ===
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Telefon: 0 233-39707 Mobilitätsreferat
MOR-GB2.211
Tempo-30-Zone in der Arnulfstraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03238 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 –
Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19693
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03238
Beschluss des Bezirksausschusses des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg
vom 28.04.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg hat am 24.11.2025
die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03238 beschlossen. Diese ist geprägt von Eindrücken bzgl. der
sich im Mai letzten Jahres ereigneten Unfälle in der Arnulfstraße im Bereich der „Haltestelle
Donnersbergerstraße“. Beschlossen wurde, den Haltestellenbereich nicht etwa nur mit Pollern
vor (schleudernden) Fahrzeugen zu schützen, sondern auch durch die Anordnung von Tempo
30.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Das Mobilitätsreferat verfolgt mit der sog. ‘Vision Zero‘ das klare Ziel, langfristig keine Toten
oder Schwerverletzten im Straßenverkehr mehr zu verzeichnen. Bedauerlicherweise ereignen
sich im Stadtgebiet immer wieder Unfälle (auch mit Todesfolge), was in aller Regel aber nicht
auf eine mangelnde Verkehrsinfrastruktur, sondern auf menschliches Fehlverhalten zurück-
zuführen ist.
Bei der Arnulfstraße handelt es sich um eine zentrale Hauptverkehrsstraße mit wichtiger Ost-
West-Verbindungsfunktion, die pro Fahrtrichtung über zwei Spuren verfügt und ein
entsprechend hohes Verkehrsaufkommen aufweist. Die bzgl. der Empfehlung thematisierte
„Haltestelle Donnersbergerstraße“ befindet sich östlich der Donnersbergerbrücke in Mittellage
und wird haltestellenseitig von der südlichen Fahrbahnseite aus bedient.
Im Rahmen eines mittels Antrag-Nr. 20-26 / B 08369 geäußerten Wunsches des Bezirks-
ausschusses hat das Mobilitätsreferat am 09.12.2025 an einer an diesem Tag stattfindenden
Unterausschuss Verkehr-Sitzung teilgenommen, bei der das Unfallgeschehen an der besagten
Trambahnhaltestelle Thema war. Dabei wurde der Sachverhalt zwischen den anwesenden
Lokalpolitiker*innen und den Behördenvertreter*innen ausführlich erörtert und seitens der
Verwaltung wurden konkrete Maßnahmen aufgezeigt, die bzgl. des verbesserten Schutzes der
„Haltestelle Donnersbergerstraße“ zeitnah veranlasst und umgesetzt werden sollen.
So ist mittlerweile der stadteinwärtige Haltestellenbereich mit Pollern geschützt und in der
Arnulfstraße in Fahrtrichtung Innenstadt gilt im Bereich der Haltestellen-Vorbeifahrt Tempo 30.
Gründe, in der kompletten Arnulfstraße das Geschwindigkeitsniveau pauschal auf 30 km/h
herabzusetzen, liegen derzeit keine vor.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03238 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg vom 24.11.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen
entsprochen werden.
Dem Korreferenten des Mobilitätsreferates, Herrn Stadtrat Schuster, und dem zuständigen
Verwaltungsbeirat des Mobilitätsreferates, Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirks-
management, Herrn Stadtrat Hammer, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Im Umgriff der „Haltestelle Donnersbergerstraße“ gilt in der Arnulfstraße im Bereich der
beiden stadteinwärtigen Richtungsfahrspuren mittlerweile Tempo 30. Gründe, das
Geschwindigkeitsniveau in der kompletten Arnulfstraße pauschal auf 30 km/h
herabzusetzen, liegen aktuell keine vor.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03238 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg am 24.11.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der
Gemeindeordnung behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirkes Neuhausen-Nymphenburg der Landeshauptstadt
München
Die Vorsitzende Der Referent
Leonie Lobinger Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Nord
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg kann/soll aus
rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum
besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg ist rechtswidrig (Begründung
siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.211
zur weiteren Veranlassung
=== 20-26 _ V 19693_V 19693 Tempo-30-Zone Arnulfstrasse A.pdf ===
Betreff - Antrag
Tempo 30 Arnulfstraße - Sicherheit im Straßenverkehr
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte diesen Antrag stellen, da ich
tatsächlich um die Sicherheit der "schwachen” Verkehrsteilnehmer fürchte.
Innerhalb von kurzer Zeit ist die Trambahnhaltestelle Donnersbergerstraße
zweimal von Fahrzeugen umgefahren worden. Beim ersten Mal mit tödlichen
Folgen, letztes Mal zum Glück ohne. Hier steht nun im Raum die Haltestelle mit
Pollern abzusichern. In meinen Augen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung
sinnvoller, oder mindestens ebenso angebracht wie die Poller. Es ist nicht die
einzige gefährliche Stelle an der Arnulfstraße. Ecke Richelstraße sind Gehweg
und Radweg sehr schmal und teilweise kritisch zu passieren. Des öfteren
kommt es hier zu heiklen Situationen. Außerdem kann mit Tempo 30 die
Lärmbelästigung der Anwohner massiv reduziert werden. Andere europäische
Großstädte (z. B. Mailand, Helsinki) machen es bereits vor, hier gilt Tempo 30
in der gesamten Innenstadt. Tempo 30 auf der Arnulfstraße, jetzt! Vielen Dank
Raum für Vermerke des Direktoriums
□ ohne Gegenstimme angenommen J mit Mehrheit angenommen
• ohne Gegenstimme abgelehnt • mit Mehrheit abgelehnt
Anlage
=== B 09_VG 28.04.2026 oeff. 3.1 4..pdf ===
Datum: 29.04.2026
Telefon: 089 233-728022
Email: bag-nord.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Nord
An das Mobilitätsreferat
(E) Tempo-30-Zone in der Arnulfstraße
Tempo-30-Zone in der Arnulfstraße
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03238 der Bürgerversammlung des 09. Stadtbezirkes
Neuhausen vom 24.11.2025
Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 19693
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg
vom 28. April 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03238_E_03238_Tempo-30_Arnulfstraße.pdf ===
Betreff - Antrag
Tempo 30 Arnulfstraße - Sicherheit im Straßenverkehr
Antrag zum Themengebiet Verkehr
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte diesen Antrag stellen, da ich
tatsächlich um die Sicherheit der "schwachen” Verkehrsteilnehmer fürchte.
Innerhalb von kurzer Zeit ist die Trambahnhaltestelle Donnersbergerstraße
zweimal von Fahrzeugen umgefahren worden. Beim ersten Mal mit tödlichen
Folgen, letztes Mal zum Glück ohne. Hier steht nun im Raum die Haltestelle mit
Pollern abzusichern. In meinen Augen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung
sinnvoller, oder mindestens ebenso angebracht wie die Poller. Es ist nicht die
einzige gefährliche Stelle an der Arnulfstraße. Ecke Richelstraße sind Gehweg
und Radweg sehr schmal und teilweise kritisch zu passieren. Des öfteren
kommt es hier zu heiklen Situationen. Außerdem kann mit Tempo 30 die
Lärmbelästigung der Anwohner massiv reduziert werden. Andere europäische
Großstädte (z. B. Mailand, Helsinki) machen es bereits vor, hier gilt Tempo 30
in der gesamten Innenstadt. Tempo 30 auf der Arnulfstraße, jetzt! Vielen Dank
Raum für Vermerke des Direktoriums
□ ohne Gegenstimme angenommen J mit Mehrheit angenommen
• ohne Gegenstimme abgelehnt • mit Mehrheit abgelehnt