Antrag - Behindertenparkplätze barrierefrei gestalten - Bezug: TOP 3.2.2 aus 12/2025 -

Parkplätze

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  • 20-26 _ B 08505_B_08505_Behindertenparkplätze_barrierefrei_gestalten_OEFF.pdf
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=== 20-26 _ B 08505_B_08505_Behindertenparkplätze_barrierefrei_gestalten_OEFF.pdf === Initiative: Dr. Claudia Wirts Fraktion der Grünen im BA 09 Neuhausen-Nymphenburg: N. Lipkowitsch, B. Lipp, L. Lobinger, M. Löffler, F. Norden, Dr. A. Ott, E. Plitt, G. Schäfer, U. Sengmüller, S. Shah, D. Stelzer, R. Stummvoll, G. Werth, D. Werthmüller, C. Wirts, M. Züchner | Fraktionssprecher*in: Daniela Stelzer und Niko Lipkowitsch München, den 15.12.2025 Behindertenparkplätze barrierefrei gestalten Das MOR und das Baureferat werden gebeten, • den Untergrund auf der Gehwegseite des Behindertenparkplatzes vor der Stadtbibliothek Neuhausen zu befestigen, oder einen alternativen ortsnahen Parkplatz mit Befestigung auf der Beifahrerseite auszuweisen • und für zukünftig geplante Behindertenparkplätze die Breite von 3,65 m (nach EAR 23) einzuhalten, z.B. Schrägparkplätze, Senkrechtparkplätze oder neben befestigten Gehsteigen/Seitenstreifen gelegene Längsparkplätze. Aktuell sind die meisten Behindertenparkplätze in München auf Längsparkplätzen ausgewiesen. Für Rollstuhlfahrer*innen ergibt sich als Fahrer*in dabei das Problem, dass der Aufbau des Rollstuhls und der Umstieg auf der Straße erfolgen muss. Beifahrer*innen mit Rollstuhl müssen häufig auf dem unbefestigten Grünstreifen in den Rollstuhl umsteigen, was bei aufgeweichtem Boden dazu führt, dass der Rollstuhl einsinkt und sich schwer bzw. nicht mehr ohne Hilfe bewegen lässt. Diese Situation findet sich u.a. beim Behindertenparkplatz vor der Stadtbibliothek Neuhausen, weswegen es hier bereits zu Beschwerden bei der Behindertenbeauftragten des BA gekommen ist, mit der Bitte, den Bodenbelag zu verändern. Eine einfache Anpassung bei den bestehenden Parkplätzen wäre z.B. die Befestigung durch Kunststoff-Platten auf dem Grünstreifen, wie sie auch bei temporären Bushaltestellen eingesetzt werden. Bei Neuanlage sollte möglichst auch auf der Beifahrerseite immer fester Bodenbelag vorhanden sein oder mit angelegt werden. Um das Aussteigen auch für Fahrer*innen mit Rollstuhl sicherer zu machen, eignen sich nebeneinanderliegende bzw. mind. 3,65 m breite Schräg- und Senkrechtparkplätze, statt der aktuell meist ausgewiesenen Längsparkplätze besser, da die Personen im Rollstuhl dann nicht auf der Straße im fließenden Verkehr den Rollstuhl aufbauen und umsteigen müssen. D er BA9mögebeschließen Begründung/ H intergründe Initiative: Dr. Claudia Wirts Fraktion der Grünen im BA 09 Neuhausen-Nymphenburg: N. Lipkowitsch, B. Lipp, L. Lobinger, M. Löffler, F. Norden, Dr. A. Ott, E. Plitt, G. Schäfer, U. Sengmüller, S. Shah, D. Stelzer, R. Stummvoll, G. Werth, D. Werthmüller, C. Wirts, M. Züchner | Fraktionssprecher*in: Daniela Stelzer und Niko Lipkowitsch Erläuterungen (Quelle: https://nullbarriere.de/barrierefreie-pkw-stellplaetze.htm) „Anforderungen an einen Behindertenparkplatz: Länge, Breite, Neigung Normalerweise geht die Konzeption ausgewiesener Behindertenparkplätze im öffentlichen Raum von einem seitlichen Ausstieg aus. Manche Rollstuhlfahrer, die selbst das Auto steuern, können von der Rückbank einen Rollstuhl ausschwenken und sich dann in diesen hineinsetzen. Hierzu wird auf der Fahrerseite ein Rangierraum von 1,50 m Breite benötigt. Deshalb fordern alle Regelwerke für einen Behindertenstellplatz eine Gesamtbreite von 3,50 m (siehe RASt 06, EAR 05, HBVA, DIN 18040-3). Wenn jemand mit fremder Hilfe aus dem PKW gehoben und in einen Rollstuhl gesetzt wird, ist dieselbe Fläche erforderlich, wenn auch auf der anderen Fahrzeugseite, und auch mit einem Rollator ist eine solche Fläche hilfreich. Die Neufassung der EAR von September 2023 fordert jetzt bei Schräg- und Senkrechtaufstellung für das Fahrzeug eine Länge von 5,20 m und eine Breite von 2,15 m. Mit dem Rangierraum für den Rollstuhl ergibt das für barrierefeie Stellplätze eine Gesamtbreite von 3,65 m. Eine Bewegungs- oder Rangierfläche kann bei nebeneinanderliegenden Stellplätzen auch von beiden Seiten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass man auch rückwärts in den Stellplatz hineinfahren kann. Dann liegt zwischen den beiden Stellplätzen von je 2,50 m Breite eine zusätzliche Bewegungsfläche von 1,00 m. Zwischen den parkenden Fahrzeugen bleibt dann in der Regel eine freie Rangierfläche von 1,50 m. Die Rangierfläche muss gut berollbar, also möglichst eben und strukturarm sein. Die häufig zu findenden Pflasterflächen sind hierfür eher wenig geeignet. Und Gefälle ist möglichst klein zu halten, 3 % wie bei einem Gehweg ist, auf jeden Fall die Obergrenze, damit der Rollstuhl oder Rollator sich nicht beim Umsteigen selbständig macht. Und immer muss von der Rangierfläche der Gehweg ohne Barriere erreichbar sein, d.h. der Bord darf hier höchstens eine Höhe von 3 cm haben, sinnvoll ist eine Absenkung auf Parkplatzniveau.“ === 20-26 _ B 08505_B 08505 Behindertenparkplaetze barriefrei gestalten AS.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

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