=== 20-26 _ B 08505_B_08505_Behindertenparkplätze_barrierefrei_gestalten_OEFF.pdf ===
Initiative: Dr. Claudia Wirts
Fraktion der Grünen im BA 09 Neuhausen-Nymphenburg: N. Lipkowitsch, B. Lipp, L. Lobinger,
M. Löffler, F. Norden, Dr. A. Ott, E. Plitt, G. Schäfer, U. Sengmüller, S. Shah, D. Stelzer, R. Stummvoll,
G. Werth, D. Werthmüller, C. Wirts, M. Züchner | Fraktionssprecher*in: Daniela Stelzer und Niko Lipkowitsch
München, den 15.12.2025
Behindertenparkplätze barrierefrei gestalten
Das MOR und das Baureferat werden gebeten,
• den Untergrund auf der Gehwegseite des Behindertenparkplatzes vor der
Stadtbibliothek Neuhausen zu befestigen, oder einen alternativen ortsnahen
Parkplatz mit Befestigung auf der Beifahrerseite auszuweisen
• und für zukünftig geplante Behindertenparkplätze die Breite von 3,65 m (nach
EAR 23) einzuhalten, z.B. Schrägparkplätze, Senkrechtparkplätze oder neben
befestigten Gehsteigen/Seitenstreifen gelegene Längsparkplätze.
Aktuell sind die meisten Behindertenparkplätze in München auf Längsparkplätzen
ausgewiesen. Für Rollstuhlfahrer*innen ergibt sich als Fahrer*in dabei das Problem,
dass der Aufbau des Rollstuhls und der Umstieg auf der Straße erfolgen muss.
Beifahrer*innen mit Rollstuhl müssen häufig auf dem unbefestigten Grünstreifen in den
Rollstuhl umsteigen, was bei aufgeweichtem Boden dazu führt, dass der Rollstuhl
einsinkt und sich schwer bzw. nicht mehr ohne Hilfe bewegen lässt. Diese Situation
findet sich u.a. beim Behindertenparkplatz vor der Stadtbibliothek Neuhausen,
weswegen es hier bereits zu Beschwerden bei der
Behindertenbeauftragten des BA gekommen ist, mit
der Bitte, den Bodenbelag zu verändern. Eine
einfache Anpassung bei den bestehenden
Parkplätzen wäre z.B. die Befestigung durch
Kunststoff-Platten auf dem Grünstreifen, wie sie
auch bei temporären Bushaltestellen eingesetzt
werden. Bei Neuanlage sollte möglichst auch auf der
Beifahrerseite immer fester Bodenbelag vorhanden
sein oder mit angelegt werden. Um das Aussteigen auch für Fahrer*innen mit Rollstuhl
sicherer zu machen, eignen sich nebeneinanderliegende bzw. mind. 3,65 m breite
Schräg- und Senkrechtparkplätze, statt der aktuell meist ausgewiesenen
Längsparkplätze besser, da die Personen im Rollstuhl dann nicht auf der Straße im
fließenden Verkehr den Rollstuhl aufbauen und umsteigen müssen.
D
er BA9mögebeschließen
Begründung/ H
intergründe
Initiative: Dr. Claudia Wirts
Fraktion der Grünen im BA 09 Neuhausen-Nymphenburg: N. Lipkowitsch, B. Lipp, L. Lobinger,
M. Löffler, F. Norden, Dr. A. Ott, E. Plitt, G. Schäfer, U. Sengmüller, S. Shah, D. Stelzer, R. Stummvoll,
G. Werth, D. Werthmüller, C. Wirts, M. Züchner | Fraktionssprecher*in: Daniela Stelzer und Niko Lipkowitsch
Erläuterungen (Quelle: https://nullbarriere.de/barrierefreie-pkw-stellplaetze.htm)
„Anforderungen an einen Behindertenparkplatz: Länge, Breite, Neigung
Normalerweise geht die Konzeption ausgewiesener Behindertenparkplätze im
öffentlichen Raum von einem seitlichen Ausstieg aus. Manche Rollstuhlfahrer, die selbst
das Auto steuern, können von der Rückbank einen Rollstuhl ausschwenken und sich
dann in diesen hineinsetzen. Hierzu wird auf der Fahrerseite ein Rangierraum von 1,50
m Breite benötigt. Deshalb fordern alle Regelwerke für einen Behindertenstellplatz eine
Gesamtbreite von 3,50 m (siehe RASt 06, EAR 05, HBVA, DIN 18040-3). Wenn jemand
mit fremder Hilfe aus dem PKW gehoben und in einen Rollstuhl gesetzt wird, ist
dieselbe Fläche erforderlich, wenn auch auf der anderen Fahrzeugseite, und auch mit
einem Rollator ist eine solche Fläche hilfreich. Die Neufassung der EAR von September
2023 fordert jetzt bei Schräg- und Senkrechtaufstellung für das Fahrzeug eine Länge
von 5,20 m und eine Breite von 2,15 m. Mit dem Rangierraum für den Rollstuhl ergibt
das für barrierefeie Stellplätze eine Gesamtbreite von 3,65 m.
Eine Bewegungs- oder Rangierfläche kann bei nebeneinanderliegenden Stellplätzen
auch von beiden Seiten genutzt werden. Voraussetzung ist, dass man auch rückwärts in
den Stellplatz hineinfahren kann. Dann liegt zwischen den beiden Stellplätzen von je
2,50 m Breite eine zusätzliche Bewegungsfläche von 1,00 m. Zwischen den parkenden
Fahrzeugen bleibt dann in der Regel eine freie Rangierfläche von 1,50 m.
Die Rangierfläche muss gut berollbar, also möglichst eben und strukturarm sein. Die
häufig zu findenden Pflasterflächen sind hierfür eher wenig geeignet. Und Gefälle ist
möglichst klein zu halten, 3 % wie bei einem Gehweg ist, auf jeden Fall die Obergrenze,
damit der Rollstuhl oder Rollator sich nicht beim Umsteigen selbständig macht. Und
immer muss von der Rangierfläche der Gehweg ohne Barriere erreichbar sein, d.h. der
Bord darf hier höchstens eine Höhe von 3 cm haben, sinnvoll ist eine Absenkung auf
Parkplatzniveau.“
=== 20-26 _ B 08505_B 08505 Behindertenparkplaetze barriefrei gestalten AS.pdf ===