Antrag - Amperstraße - Verkehrsregeln ermöglichen - Bezug: TOP 3.2.2 aus 01/2026 -

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=== 20-26 _ B 08613_B_08613_Amperstraße_Verkehrsregeln_ermöglichen.pdf === Fraktion Bündnis 90/Die Grüne n Neuhausen -Nymphenburg Initiative: Martin Züchner | Fraktion der Grünen im BA 09 Neuhausen -Nymphenburg: N. Lipkowitsch, B. Lipp, L. Lobinger, M. Löffler, F. Norden, Dr. A. Ott, E. Plitt, G. Schäfer, U. Sengmüller, S. Shah, D. Stelzer, R. Stummvoll, G. Werth, D. Werthmüller, C. Wirts, M. Züchner | Fraktionssprecher*in: Daniela Stelzer und Niko Lipkowitsch München, den 28.12.2025 AMPER STRASSE -VERKEHRSREGELN ERMÖGLICHEN Der BA9 möge beschließen Das MOR wird gebeten die Situation an der Einmüdung Sadelerstraße mit Amperstraße unter Würdigung der u.g. Gründe zu bewerten und entsprechende verkehrsrechtliche Anordnungen zu erlassen. Begründung / Hintergründe / Konzept Im o.g. Bereich, der in einer Tempo-30-Zone liegt, gilt die Vorfahrtsregel Rechts vor Links. Leider ist die Umsetzung dieser Regel für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für KfZ, nicht möglich. Der Grund liegt in den parkenden Fahrzeugen an südlichen Seite der Amperstraße in ihrer Einmündung in die Sadelerstraße. Dadurch bleibt die einspurige Fahrbahnsituation bestehen, die auch im weiteren Verlauf der Amperstraße durch parkende Fahrzeuge existiert. Ein Fahrzeug, welches aus der Amperstraße ausfährt, kann einem von Norden kommenden Fahrzeug, welches in die Amperstraße einbiegt, keine Vorfahrt gewähren. Wir schlagen daher vor, nördlich des Hauses Amperstraße geeignte Maßnahmen umzusetzen und damit auch wieder eine bessere Sichtbarkeit herzustellen sowie die Passierbarkeit in beide Fahrtrichtungen zu sichern. Auch für den Fußverkehr wird somit der Durchgang wieder ermöglicht, wobei es sich hier auch um einen Schulweg (Nymphenburger Schulen, 5-13. Klasse) handelt. Abb.: Einmündung Amperstraße mit Sadelerstraße, nördlich von Amperstraße 1. Fotos: Martin Züchner an zwei verschiedenen Tagen. === 20-26 _ B 08613_B_08613_Amperstrasse_Verkehrsregeln_ermoeglichen AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Schulwegsicherheit und Unfallkommission MOR-GB2.23 80313 München Telefon: Dienstgebäude: Implerstraße 9 Sachbearbeitung: per E-Mail an den Bezirksausschuss des 09. Stadtbezirks z. Hd. der Vorsitzenden Frau Leonie Lobinger über Direktorium HA II/BA-Geschäftsstelle Nord Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 04.03.2026 Antrag - Amperstraße - Verkehrsregeln ermöglichen BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08613 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 20.01.2026 Sehr geehrte Frau Lobinger, der betreffende Bereich wurde in der Vergangenheit wiederholt durch Kolleg*Innen der Schulwegsicherheit sowie Kolleg*Innen der zuständigen Polizeiinspektion überprüft und kontrolliert. Im Rahmen mehrerer Ortsbesichtigungen konnten keine Feststellungen gewonnen werden, die auf eine konkrete Gefährdung von Schulkindern oder sonstigen Verkehrsteilnehmern schließen lassen. Es konnten bei diesen Terminen auch keine verbotswidrig abgestellten Fahrzeuge ermittelt werden. In der Sadelerstraße bzw. Amperstraße herrscht insgesamt ein sehr geringes Verkehrsaufkommen. Ungeachtet dessen führte die Polizei München zur erneuten Überprüfung der Situation vom 24.02.2026 bis 26.02.2026 zu verschiedensten Tageszeiten zusätzliche Ortskontrollen im betreffenden Kreuzungsbereich durch. Auch im Zuge dieser Beobachtungen konnten keinerlei ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge festgestellt werden, die zu einer Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen/Verkehrssicherheit hätten führen können. Darüber hinaus wurde eruiert, dass die Schüler*Innen überwiegend den östlichen Gehweg der Sadelerstraße nutzen. Ein Queren der Amperstraße ist im üblichen Schulwegverlauf somit nicht erforderlich, wodurch eine zusätzliche Gefährdungslage nicht gegeben ist. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass im Bereich der Einmündung (Sadelerstraße/Amperstraße) ein gesetzliches Haltverbot gem. § 12 Abs. 3 StVO besteht. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Dieses Haltverbot erstreckt sich auf 5 Meter ab der Einmündung und ist insbesondere durch den abgesenkten Bordstein deutlich erkennbar. Sollten in Zukunft „Falschparker“ festgestellt werden, liegt deren Ahndung im Verantwortungsbereich der Polizei. Zusammenfassend liegen nach übereinstimmender Bewertung der durchgeführten Kontrollen sowie der polizeilichen Beobachtungen weder Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Kindern noch für ein regelmäßiges Auftreten von Parkverstößen im genannten Bereich vor. An der Einmündung kam es laut der Polizei München in den letzten 2 Jahren erfreulicherweise zu keinem Verkehrsunfall und die Situation vor Ort wird als äußerst unauffällig beschrieben. Da keinerlei Erkenntnisse für eine Gefährdung von Schulkindern ersichtlich sind, die Unfall- und Beschwerdelage absolut unauffällig ist, bitten wir um Verständnis, dass (derzeit) keine verkehrsrechtlichen Maßnahmen nach der StVO aus Gründen der Schulwegsicherheit getroffen werden können. Der Antrag des Bezirksausschusses ist somit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen MOR-GB2.23

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

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