=== 20-26 _ B 08613_B_08613_Amperstraße_Verkehrsregeln_ermöglichen.pdf ===
Fraktion Bündnis 90/Die
Grüne
n
Neuhausen
-Nymphenburg
Initiative:
Martin Züchner | Fraktion
der Grünen im BA 09 Neuhausen
-Nymphenburg:
N. Lipkowitsch, B. Lipp, L. Lobinger,
M. Löffler, F. Norden, Dr. A. Ott, E. Plitt, G. Schäfer, U. Sengmüller, S. Shah, D. Stelzer, R. Stummvoll,
G. Werth, D. Werthmüller, C. Wirts, M. Züchner | Fraktionssprecher*in:
Daniela Stelzer und Niko Lipkowitsch
München, den 28.12.2025
AMPER
STRASSE
-VERKEHRSREGELN ERMÖGLICHEN
Der BA9 möge beschließen
Das MOR wird gebeten die Situation an der Einmüdung Sadelerstraße mit Amperstraße
unter Würdigung der u.g. Gründe zu bewerten und entsprechende verkehrsrechtliche
Anordnungen zu erlassen.
Begründung
/ Hintergründe
/ Konzept
Im o.g. Bereich, der in einer Tempo-30-Zone liegt, gilt die Vorfahrtsregel Rechts vor
Links. Leider ist die Umsetzung dieser Regel für Verkehrsteilnehmende, insbesondere
für KfZ, nicht möglich. Der Grund liegt in den parkenden Fahrzeugen an südlichen Seite
der Amperstraße in ihrer Einmündung in die Sadelerstraße. Dadurch bleibt die
einspurige Fahrbahnsituation bestehen, die auch im weiteren Verlauf der Amperstraße
durch parkende Fahrzeuge existiert. Ein Fahrzeug, welches aus der Amperstraße
ausfährt, kann einem von Norden kommenden Fahrzeug, welches in die Amperstraße
einbiegt, keine Vorfahrt gewähren.
Wir schlagen daher vor, nördlich des Hauses Amperstraße geeignte Maßnahmen
umzusetzen und damit auch wieder eine bessere Sichtbarkeit herzustellen sowie die
Passierbarkeit in beide Fahrtrichtungen zu sichern. Auch für den Fußverkehr wird somit
der Durchgang wieder ermöglicht, wobei es sich hier auch um einen Schulweg
(Nymphenburger Schulen, 5-13. Klasse) handelt.
Abb.: Einmündung Amperstraße mit Sadelerstraße, nördlich von Amperstraße 1.
Fotos: Martin Züchner an zwei verschiedenen Tagen.
=== 20-26 _ B 08613_B_08613_Amperstrasse_Verkehrsregeln_ermoeglichen AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Schulwegsicherheit und
Unfallkommission
MOR-GB2.23
80313 München
Telefon:
Dienstgebäude:
Implerstraße 9
Sachbearbeitung:
per E-Mail
an den Bezirksausschuss des 09.
Stadtbezirks
z. Hd. der Vorsitzenden Frau Leonie
Lobinger
über Direktorium HA II/BA-Geschäftsstelle
Nord
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
04.03.2026
Antrag - Amperstraße - Verkehrsregeln ermöglichen
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08613 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 20.01.2026
Sehr geehrte Frau Lobinger,
der betreffende Bereich wurde in der Vergangenheit wiederholt durch Kolleg*Innen der
Schulwegsicherheit sowie Kolleg*Innen der zuständigen Polizeiinspektion überprüft und
kontrolliert. Im Rahmen mehrerer Ortsbesichtigungen konnten keine Feststellungen gewonnen
werden, die auf eine konkrete Gefährdung von Schulkindern oder sonstigen
Verkehrsteilnehmern schließen lassen. Es konnten bei diesen Terminen auch keine
verbotswidrig abgestellten Fahrzeuge ermittelt werden. In der Sadelerstraße bzw.
Amperstraße herrscht insgesamt ein sehr geringes Verkehrsaufkommen.
Ungeachtet dessen führte die Polizei München zur erneuten Überprüfung der Situation vom
24.02.2026 bis 26.02.2026 zu verschiedensten Tageszeiten zusätzliche Ortskontrollen im
betreffenden Kreuzungsbereich durch. Auch im Zuge dieser Beobachtungen konnten keinerlei
ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge festgestellt werden, die zu einer Beeinträchtigung der
Sichtbeziehungen/Verkehrssicherheit hätten führen können.
Darüber hinaus wurde eruiert, dass die Schüler*Innen überwiegend den östlichen Gehweg der
Sadelerstraße nutzen. Ein Queren der Amperstraße ist im üblichen Schulwegverlauf somit
nicht erforderlich, wodurch eine zusätzliche Gefährdungslage nicht gegeben ist.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass im Bereich der Einmündung
(Sadelerstraße/Amperstraße) ein gesetzliches Haltverbot gem. § 12 Abs. 3 StVO besteht.
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[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Dieses Haltverbot erstreckt sich auf 5 Meter ab der Einmündung und ist insbesondere durch
den abgesenkten Bordstein deutlich erkennbar. Sollten in Zukunft „Falschparker“ festgestellt
werden, liegt deren Ahndung im Verantwortungsbereich der Polizei.
Zusammenfassend liegen nach übereinstimmender Bewertung der durchgeführten Kontrollen
sowie der polizeilichen Beobachtungen weder Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Kindern
noch für ein regelmäßiges Auftreten von Parkverstößen im genannten Bereich vor.
An der Einmündung kam es laut der Polizei München in den letzten 2 Jahren erfreulicherweise
zu keinem Verkehrsunfall und die Situation vor Ort wird als äußerst unauffällig beschrieben.
Da keinerlei Erkenntnisse für eine Gefährdung von Schulkindern ersichtlich sind, die Unfall-
und Beschwerdelage absolut unauffällig ist, bitten wir um Verständnis, dass (derzeit) keine
verkehrsrechtlichen Maßnahmen nach der StVO aus Gründen der Schulwegsicherheit
getroffen werden können.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist somit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR-GB2.23