=== 20-26 _ B 08184_B 08184 Massnahme Freihaltung Strassenuebergang OEFF.pdf ===
München, den 30.07.2025
Der Übergang wird regelmäßig von Autos zugeparkt, die
verhindern, dass Menschen, die auf abgesenkte Bordsteine zur
Querung der Straße angewiesen sind, an dieser Stelle die Dom-
Pedro-Straße queren können. Um als Rollstuhlfahrer*in die
Trivastraße zu erreichen (Apotheke, Schulweg, Edeka), müssen
diese Personen lange Ausweichwege nehmen. Ein Schüler der
Gertrud-Bäumer-Grundschule, der auf den Rollstuhl angewiesen
ist, wird so regelmäßig gezwungen, einen großen Umweg über
den Leonrodplatz zu nehmen. Da bei Regen außerdem
regelmäßig eine tiefe Pfütze entsteht (vgl. Abb.1), besteht auch
diesbezüglich
Anpassungsbedarf.
In jeden Fall sollte aber das dort geltende
Parkverbot deutlicher kenntlich gemacht werden
und die Senke beseitigt werden, in der sich das
Regenwasser ohne Ablauf sammelt. Eine denkbare
Maßnahme wäre als Übergangslösung, die in
Berlin bereits verbreiteten mobilen Rampen dort
zu installieren (vgl. Abb.2).
Abbildung 2: bei Regen
Abbildung 1: Mobile Rampen (Berlin)
Maßnahme zur Freihaltung Straßen-Übergang
Der BA9 möge beschließen
Das MOR wird aufgefordert, in der Dom-Pedro-Straße (Höhe Hausnummer 11)
nachhaltige Maßnahmen zu ergreifen, um Fußgänger*innen und v.a.
Rollstuhlfahrer*innen die Möglichkeit der Straßenquerung über den abgesenkten
Bordstein zu sichern. Hierfür werden deutlich erkennbare Bodenmarkierungen
zusätzlich zu den geplanten Parkverbotsschildern vorgeschlagen und eine Aufüllung der
Senke, in der sich das Regenwasser ohne Abfluss sammelt.
Begründung / Hintergünde
=== 20-26 _ B 08184_B 08184 Freihaltung Strassen-Uebergang AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
80313 München
daueranordnungen.mor@muenchen.de
Bezirksausschuss des 9. Stadtbezirkes
Neuhausen-Nymphenburg
Frau Leonie Lobinger
BA-Geschäftsstelle Nord
Hanauer Str. 1
80992 München
per E-Mail: bag-nord.dir@muenchen.de
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
23.03.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Antrag - Maßnahme zur Freihaltung Straßen-Übergang
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08184 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-Nymphenburg vom 23.09.2025
Sehr geehrte Frau Lobinger,
wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 23.09.2025, der im Wortlaut gem. Fraktionspapier
‘Bündnis 90/Die Grünen‘ folgendermaßen lautet und zur federführenden Bearbeitung dem
Mobilitätsreferat zugeleitet wurde: „Das MOR wird aufgefordert, in der Dom-Pedro-Straße
(Höhe Hausnummer 11) nachhaltige Maßnahmen zu ergreifen, um Fußgänger*innen und v.a.
Rollstuhlfahrer*innen die Möglichkeit der Straßenquerung über den abgesenkten Bordstein zu
sichern. Hierfür werden deutlich erkennbare Bodenmarkierungen zusätzlich zu den geplanten
Parkverbotsschildern vorgeschlagen und eine Auffüllung der Senke, in der sich das
Regenwasser ohne Abfluss sammelt.“.
Nach Prüfung des Anliegens können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die in Rede stehende Örtlichkeit ist dem Mobilitätsreferat gut bekannt (zuletzt durch
Schriftverkehr mit der Wohnungseigentümergemeinschaft). Zur Verbesserung der
Querungssituation für zu Fuß Gehende wurde der einschlägige abgesenkte Bereich –
also die Querungsstelle –, die kraft Gesetzes schon nicht verparkt werden darf, bereits
Anfang 2025 zusätzlich mit einem absoluten Haltverbot beschildert (dies allein stellt bereits
eine Ausnahme von der Regel dar).
Die vom Baureferat errichteten Verkehrszeichen sind für Jedermann gut sichtbar, sodass
Verparkungen auf Mutwilligkeit zurückzuführen sind. Insoweit wäre es nach dem Dafürhalten
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
des Mobilitätsreferates Übermaß (und würde nicht den gewollten Zweck erreichen), zusätzlich
zur Beschilderung nunmehr auch noch Bodenmarkierungen aufzubringen.
Zur Beseitigung der Senke, in der sich Regenwasser sammelt und die diesbezüglich die
Querung erschwert, teilte das Baureferat in Bezug auf die im Antrag thematisierten ‘mobilen
Rampen‘ auf Nachfrage Folgendes mit: „Die in Berlin eingesetzten mobilen Rampen werden
von der Berliner Straßenreinigung eingesetzt, um die Müllentsorgung sicherzustellen. Weitere
mögliche Anwendungsfälle sind temporäre Baustellen. Eine Anwendung im Kontext der
Anfrage ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Die Aufstellung mobiler Elemente müsste
ähnlich wie bei Baustellen täglich kontrolliert werden. Dem Baureferat stehen hierfür weder
personelle noch finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Die bemängelte Senke im
Gehbahnbereich ist bekannt wird im Rahmen laufender Reparaturarbeiten angehoben/
ertüchtigt.“.
Verbunden mit der Bitte, die Örtlichkeit im Rahmen der Möglichkeiten verstärkt zu bestreifen,
erhalten die Kommunale Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferates sowie die
örtliche PI 42 einen Abdruck dieses Vorgangs.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist mit den Ausführungen geschäftsordnungsmäßig
behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR-GB2.211