=== 20-26 _ B 05921_32_Antrag_GRUENE_202309_Verkehrssicherheit Tramhaltestellen in Mittellage.pdf ===
Martin Züchner | A. Hanusch, Ch. Kleider, N.
Lipkowitsch, L. Lobinger, F. Norden, C. Obwexer, Dr. A. Ott, G. Schäfer, U. Sengmüller, S. Shah, D. Stelzer,
R. Stummvoll, G. Werth, D. Werthmüller, C. Wirts, M. Züchner | Claudia Wirts und Niko
Lipkowitsch
München, den 24.08.2023
Die MVG wird gebeten für die im Stadtteil vorhandenen Tram-Haltestellen in Mittellage
darzustellen, wie in Zukunft die Sicherheit der wartenden Fahrgäste verbessert werden
kann.
Durch die tragischen Geschehnisse mit Verletzten und sogar einem Todesopfer an der
Haltestelle Leonrodplatz stellt sich die Frage, inwieweit eine Verbesserung der
Sicherheitssituation von Tram-Haltestellen mit Mittelbahnsteig verbessert werden kann.
Sie sind sowohl an der Menzinger Straße, Arnulfstraße, Leonrodstraße sowie Dachauer
Straße und am Romanplatz im Stadtteil sehr häufig anzutreffen. Durchgehend sind
dabei zwei Fahrspuren des Kfz-Verkehrs zu queren. Schon in der Vergangenheit hat der
Bezirksausschuss entsprechende Maßnahmen in Arnulfstraße oder am Leonrodplatz
gefordert, um gefährliche Querungssituationen vom Gehweg zur Haltestelle durch
Trennelemente zu unterbinden. In diesem Sinne erhöht sich der Handlungsdruck weiter,
um die Gefahren des Kfz-Verkehrs zu minimieren.
=== 20-26 _ B 05921_B 05921 Verkehrssicherheit Tramhaltestellen in Mittellage AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
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Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80331 München
Verkehrssicherheit und
Straßenverkehr
MOR-GB1.14
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Nord
bag-nord.dir@muenchen.de
An den BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg
Frau Lobinger
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
31.03.2026
Sichere Tram-Haltestellen in Mittellage
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 05921 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-
Nymphenburg vom 24.08.2023, eingegangen am 24.08.2023
Sehr geehrte Frau Lobinger,
zu Ihrem Antrag vom 24.08.2023 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Unsere oberste Leitlinie in der Verkehrssicherheitsarbeit ist die „Vision Zero“ – das klare Ziel,
langfristig keine Toten oder Schwerverletzten im Straßenverkehr mehr zu verzeichnen. Das
Mobilitätsreferat arbeitet mit Nachdruck daran, die Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Jeder Todesfall im Straßenverkehr ist einer zu viel.
Um die grundsätzliche Sicherheit von Haltestellen im Münchner Verkehrsgeschehen objektiv
bewerten zu können, haben wir das Unfallgeschehen der letzten fünf Jahre (2021–2025) im
Zusammenhang mit Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs stadtweit detailliert
ausgewertet. Im Ergebnis zeigt sich, dass es dort keine Häufungen von Unfällen gibt. Trotz der
schweren und tragischen Unfälle an den Haltestellen Donnersbergerstraße im Mai und
November 2025, sowie am Leonrodplatz im Juli 2023, ist das Unfallgeschehen an Haltestellen
in München grundsätzlich als unauffällig zu bewerten.
Dennoch hat die MVG unmittelbar nach dem erneuten Unfall an der Tramhaltestelle
Donnersbergerstraße am 07.11.2025, bereits Maßnahmen veranlasst:
Aktuell ist die Haltestelle mit einem Geländer gesichert und zusätzlich wurden Schutzpoller an
der Haltestelle installiert, um den Wartebereich baulich zu sichern.
I.
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Parallel dazu wurde für den Bereich der Tramhaltestelle Donnersbergerstraße inzwischen die
Einführung von Tempo 30 verkehrsrechtlich angeordnet.
Im Einzelfall und bei Vorliegen einer erheblichen Gefahrenlage kann die zulässige
Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Haltestellen auf 30 km/h begrenzt werden. Pauschal und
ohne Vorliegen einer erheblichen Gefahrenlage ist dies jedoch stadtweit, aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben (§ 45 Abs. 9 StVO), nicht möglich. Haltestellen in Mittellage fallen zudem
nicht unter den Ausnahmetatbestand einer erleichterten Anordnung von Tempo 30 (wie z.B. für
Kindergärten, Schulen, usw.) in der seit dem 11.10.2024 geltenden reformierten StVO. Jeder
Einzelfall muss nach der geltenden Rechtslage individuell geprüft und aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten dann eine verhältnismäßige Lösung gesucht werden.
Außerdem haben wir uns zum Thema grundsätzliche Sicherheit an Tramhaltestellen mit der
SWM/MVG abgestimmt und können Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Die SWM/MVG errichtet Tramhaltestellen im Auftrag der Landeshauptstadt München auf dem
Grund der Landeshauptstadt München. Die dafür maßgeblichen Richtlinien in Bezug auf
Gestaltung, Sicherheit und Barrierefreiheit sind u.a. in der BOStrab, der StVO und den
verschiedenen Regelwerken für den Straßenbau festgehalten und dienen der Technischen
Aufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern als Genehmigungsgrundlage für die
Haltestellen.
Die Erhöhung der Sicherheit von Tramhaltestellen in Mittellage kann durch verschiedene
Maßnahmen erreicht werden:
- Haltestellen an den Fahrbahnrand verlegen: Erforderlich wären erhebliche Eingriffe in
den gesamten Straßenraum der LHM durch die Neu- und Umplanung etlicher
Tramhaltestellen im Netz. Aufgrund der nicht abschätzbaren Dauer und Kosten ist diese
Maßnahme, auch vor dem Hintergrund der prekären Finanzlage von LHM und
SWM/MVG, auszuschließen.
- Eine robuste Trennung von Haltestellen und KFZ-Fahrbahnen an bestehenden und neu
zu planenden Haltestellen: Bereits heute statten wir unsere neu errichteten und
ausgebauten Haltestellen in Mittellage mit Trennelementen zur KFZ-Fahrbahn aus.
Diese dienen der Fahrgaststromlenkung; es soll z.B. verhindert werden, dass bei hohem
Fahrgastaufkommen Personen versehentlich oder absichtlich auf die Fahrbahn geraten
oder nicht die vorgesehenen Zugänge nutzen. Diese Trennelemente sind jedoch nicht
darauf ausgelegt, die Aufprallenergie eines Fahrzeugs abzufangen, das mit hoher
Geschwindigkeit in eine Haltestelle rast. Erforderlich hierfür wäre eine Nachrüstung der
Haltestellen mit massiven Pollern. Um den gesetzlichen Mindestanforderungen an
Platzbedarf (Durchgangsbreiten) genüge zu tun, kann der dafür notwendige Raum nicht
zulasten der Fahrgäste vom Haltestellenbereich abgezogen werden, sondern muss ggfs.
über eine Neuaufteilung des Straßenraumes im Bereich der KFZ-Fahrbahnen erreicht
werden. Auch hier sind Dauer und Kosten nicht abzuschätzen.
- Jedoch bieten sowohl die bestehenden Trennelemente als auch unsere Wartehallen
heute schon einen gewissen Schutz und können zwar keine Unfälle verhindern, aber
Unfallfolgen abmildern. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass zum einen nicht alle
Haltestellen im Bestand über genügend Breite zur Nachrüstung verfügen, und zum
anderen die Finanzierung völlig ungeklärt ist. Der Auftrag zur Nachrüstung abseits der
planmäßigen Ertüchtigung muss inklusive der Bereitstellung der notwendigen
Finanzmittel durch den Stadtrat erfolgen.
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Der Antrag Nr. 20-26 / B 05921 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-
Nymphenburg vom 24.08.2023 ist damit satzungsgemäß behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR GB 1.14 Team Verkehrssicherheit und Straßenverkehr
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB1.14