=== 20-26 _ B 07804_B 07804 Sichere Tramhaltestellen Mittellage.pdf ===
BA9 Neuhausen-Nymphenburg
München, den 15.05.2025
ENDLICH SICHERE TRAM-
HALTESTELLEN IN MITTELLAGE
Der BA9 möge beschließen
Hiermit bitten wir das Mobilitätsreferat und erneut die MVG, für die im Stadtteil
vorhandenen Tram-Haltestellen in Mittellage darzustellen, wie die Sicherheit der
wartenden Fahrgäste verbessert werden kann. Dazu regen wir an, den erweiterten
Begründnungskatalog der reformierten StVO für Maßnahmen zur Verkehrssicherheit
zu nutzen.
Begründung / Hintergründe / Konzept
Absolute Sicherheit im Verkehr wird es nie geben. Doch der erneute Unfall an einer
Tram-Haltestelle an der Donnersbergerbrücke in unserem Stadtbezirk erhöht den
Handlungsdruck. In der weiteren Begründung verweisen wir auf diese im BA-Antrag
20-26 / B 05921 vom 19.09.2023. Eine Antwort auf diesen Antrag legt uns Stand
heute leider nicht vor.
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U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
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2
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Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80331 München
Verkehrssicherheit und
Straßenverkehr
MOR-GB1.14
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Nord
bag-nord.dir@muenchen.de
An den BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg
Frau Lobinger
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
31.03.2026
Antrag - Endlich sichere Tram-Haltestellen in Mittellage
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07804 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-
Nymphenburg vom 15.05.2025, eingegangen am 15.05.2025
Sehr geehrte Frau Lobinger,
zu Ihrem Antrag vom 15.05.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Dieser Antrag ist nahezu inhaltsgleich mit dem Antrag Nr. 20-26 / B 05921 „Sichere Tram-
Haltestellen in Mittellage“ und wurde daher ähnlich wie der zuvor genannte Antrag
beantwortet.
Unsere oberste Leitlinie in der Verkehrssicherheitsarbeit ist die „Vision Zero“ – das klare Ziel,
langfristig keine Toten oder Schwerverletzten im Straßenverkehr mehr zu verzeichnen. Das
Mobilitätsreferat arbeitet mit Nachdruck daran, die Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Jeder Todesfall im Straßenverkehr ist einer zu viel.
Um die grundsätzliche Sicherheit von Haltestellen im Münchner Verkehrsgeschehen objektiv
bewerten zu können, haben wir das Unfallgeschehen der letzten fünf Jahre (2021–2025) im
Zusammenhang mit Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs stadtweit detailliert
ausgewertet. Im Ergebnis zeigt sich, dass es dort keine Häufungen von Unfällen gibt. Trotz der
schweren und tragischen Unfälle an den Haltestellen Donnersbergerstraße im Mai und
November 2025 und Leonrodplatz im Juli 2023, ist das Unfallgeschehen an Haltestellen in
München grundsätzlich als unauffällig zu bewerten.
Dennoch hat die MVG unmittelbar nach dem erneuten Unfall an der Tramhaltestelle
Donnersbergerstraße am 07.11.2025, bereits Maßnahmen veranlasst:
I.
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Aktuell ist die Haltestelle mit einem Geländer gesichert und zusätzlich wurden Schutzpoller an
der Haltestelle installiert, um den Wartebereich baulich zu sichern.
Parallel dazu wurde für den Bereich der Tramhaltestelle Donnersbergerstraße inzwischen die
Einführung von Tempo 30 verkehrsrechtlich angeordnet.
Im Einzelfall und bei Vorliegen einer erheblichen Gefahrenlage kann die zulässige
Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Haltestellen auf 30 km/h begrenzt werden. Pauschal und
ohne Vorliegen einer erheblichen Gefahrenlage ist dies jedoch stadtweit, aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben (§ 45 Abs. 9 StVO), nicht möglich. Haltestellen in Mittellage fallen zudem
nicht unter den Ausnahmetatbestand einer erleichterten Anordnung von Tempo 30 (wie z.B. für
Kindergärten, Schulen, usw.) in der seit dem 11.10.2024 geltenden reformierten StVO. Jeder
Einzelfall muss nach der geltenden Rechtslage individuell geprüft und aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten dann eine verhältnismäßige Lösung gesucht werden.
Außerdem haben wir uns zum Thema grundsätzliche Sicherheit an Tramhaltestellen mit der
SWM/MVG abgestimmt und können Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Die SWM/MVG errichtet Tramhaltestellen im Auftrag der Landeshauptstadt München auf dem
Grund der Landeshauptstadt München. Die dafür maßgeblichen Richtlinien in Bezug auf
Gestaltung, Sicherheit und Barrierefreiheit sind u.a. in der BOStrab, der StVO und den
verschiedenen Regelwerken für den Straßenbau festgehalten und dienen der Technischen
Aufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern als Genehmigungsgrundlage für die
Haltestellen.
Die Erhöhung der Sicherheit von Tramhaltestellen in Mittellage kann durch verschiedene
Maßnahmen erreicht werden:
- Haltestellen an den Fahrbahnrand verlegen: Erforderlich wären erhebliche Eingriffe in
den gesamten Straßenraum der LHM durch die Neu- und Umplanung etlicher
Tramhaltestellen im Netz. Aufgrund der nicht abschätzbaren Dauer und Kosten ist diese
Maßnahme, auch vor dem Hintergrund der prekären Finanzlage von LHM und
SWM/MVG, auszuschließen.
- Eine robuste Trennung von Haltestellen und KFZ-Fahrbahnen an bestehenden und neu
zu planenden Haltestellen: Bereits heute statten wir unsere neu errichteten und
ausgebauten Haltestellen in Mittellage mit Trennelementen zur KFZ-Fahrbahn aus.
Diese dienen der Fahrgaststromlenkung; es soll z.B. verhindert werden, dass bei hohem
Fahrgastaufkommen Personen versehentlich oder absichtlich auf die Fahrbahn geraten
oder nicht die vorgesehenen Zugänge nutzen. Diese Trennelemente sind jedoch nicht
darauf ausgelegt, die Aufprallenergie eines Fahrzeugs abzufangen, das mit hoher
Geschwindigkeit in eine Haltestelle rast. Erforderlich hierfür wäre eine Nachrüstung der
Haltestellen mit massiven Pollern. Um den gesetzlichen Mindestanforderungen an
Platzbedarf (Durchgangsbreiten) genüge zu tun, kann der dafür notwendige Raum nicht
zulasten der Fahrgäste vom Haltestellenbereich abgezogen werden, sondern muss ggfs.
über eine Neuaufteilung des Straßenraumes im Bereich der KFZ-Fahrbahnen erreicht
werden. Auch hier sind Dauer und Kosten nicht abzuschätzen.
Jedoch bieten sowohl die bestehenden Trennelemente als auch unsere Wartehallen
heute schon einen gewissen Schutz und können zwar keine Unfälle verhindern, aber
Unfallfolgen abmildern. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass zum einen nicht alle
Haltestellen im Bestand über genügend Breite zur Nachrüstung verfügen, und zum
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anderen die Finanzierung völlig ungeklärt ist. Der Auftrag zur Nachrüstung abseits der
planmäßigen Ertüchtigung muss inklusive der Bereitstellung der notwendigen
Finanzmittel durch den Stadtrat erfolgen.
Der Antrag Nr. 20-26 / B 07804 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-
Nymphenburg vom 15.05.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR GB 1.14 Team Verkehrssicherheit und Straßenverkehr
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB1.14