BA 9: Antrag - Endlich sichere Tram-Haltestellen in Mittellage - Bezug: TOP 3.2.16 aus 05/2025 -

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=== 20-26 _ B 07804_B 07804 Sichere Tramhaltestellen Mittellage.pdf === BA9 Neuhausen-Nymphenburg München, den 15.05.2025 ENDLICH SICHERE TRAM- HALTESTELLEN IN MITTELLAGE Der BA9 möge beschließen Hiermit bitten wir das Mobilitätsreferat und erneut die MVG, für die im Stadtteil vorhandenen Tram-Haltestellen in Mittellage darzustellen, wie die Sicherheit der wartenden Fahrgäste verbessert werden kann. Dazu regen wir an, den erweiterten Begründnungskatalog der reformierten StVO für Maßnahmen zur Verkehrssicherheit zu nutzen. Begründung / Hintergründe / Konzept Absolute Sicherheit im Verkehr wird es nie geben. Doch der erneute Unfall an einer Tram-Haltestelle an der Donnersbergerbrücke in unserem Stadtbezirk erhöht den Handlungsdruck. In der weiteren Begründung verweisen wir auf diese im BA-Antrag 20-26 / B 05921 vom 19.09.2023. Eine Antwort auf diesen Antrag legt uns Stand heute leider nicht vor. === 20-26 _ B 07804_B 07804 Sichere Tramhaltestellen Mittellage AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80331 München Verkehrssicherheit und Straßenverkehr MOR-GB1.14 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Nord bag-nord.dir@muenchen.de An den BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg Frau Lobinger Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 31.03.2026 Antrag - Endlich sichere Tram-Haltestellen in Mittellage BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07804 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen- Nymphenburg vom 15.05.2025, eingegangen am 15.05.2025 Sehr geehrte Frau Lobinger, zu Ihrem Antrag vom 15.05.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Dieser Antrag ist nahezu inhaltsgleich mit dem Antrag Nr. 20-26 / B 05921 „Sichere Tram- Haltestellen in Mittellage“ und wurde daher ähnlich wie der zuvor genannte Antrag beantwortet. Unsere oberste Leitlinie in der Verkehrssicherheitsarbeit ist die „Vision Zero“ – das klare Ziel, langfristig keine Toten oder Schwerverletzten im Straßenverkehr mehr zu verzeichnen. Das Mobilitätsreferat arbeitet mit Nachdruck daran, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Jeder Todesfall im Straßenverkehr ist einer zu viel. Um die grundsätzliche Sicherheit von Haltestellen im Münchner Verkehrsgeschehen objektiv bewerten zu können, haben wir das Unfallgeschehen der letzten fünf Jahre (2021–2025) im Zusammenhang mit Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs stadtweit detailliert ausgewertet. Im Ergebnis zeigt sich, dass es dort keine Häufungen von Unfällen gibt. Trotz der schweren und tragischen Unfälle an den Haltestellen Donnersbergerstraße im Mai und November 2025 und Leonrodplatz im Juli 2023, ist das Unfallgeschehen an Haltestellen in München grundsätzlich als unauffällig zu bewerten. Dennoch hat die MVG unmittelbar nach dem erneuten Unfall an der Tramhaltestelle Donnersbergerstraße am 07.11.2025, bereits Maßnahmen veranlasst: I. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Aktuell ist die Haltestelle mit einem Geländer gesichert und zusätzlich wurden Schutzpoller an der Haltestelle installiert, um den Wartebereich baulich zu sichern. Parallel dazu wurde für den Bereich der Tramhaltestelle Donnersbergerstraße inzwischen die Einführung von Tempo 30 verkehrsrechtlich angeordnet. Im Einzelfall und bei Vorliegen einer erheblichen Gefahrenlage kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Haltestellen auf 30 km/h begrenzt werden. Pauschal und ohne Vorliegen einer erheblichen Gefahrenlage ist dies jedoch stadtweit, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (§ 45 Abs. 9 StVO), nicht möglich. Haltestellen in Mittellage fallen zudem nicht unter den Ausnahmetatbestand einer erleichterten Anordnung von Tempo 30 (wie z.B. für Kindergärten, Schulen, usw.) in der seit dem 11.10.2024 geltenden reformierten StVO. Jeder Einzelfall muss nach der geltenden Rechtslage individuell geprüft und aufgrund der örtlichen Gegebenheiten dann eine verhältnismäßige Lösung gesucht werden. Außerdem haben wir uns zum Thema grundsätzliche Sicherheit an Tramhaltestellen mit der SWM/MVG abgestimmt und können Ihnen dazu Folgendes mitteilen: Die SWM/MVG errichtet Tramhaltestellen im Auftrag der Landeshauptstadt München auf dem Grund der Landeshauptstadt München. Die dafür maßgeblichen Richtlinien in Bezug auf Gestaltung, Sicherheit und Barrierefreiheit sind u.a. in der BOStrab, der StVO und den verschiedenen Regelwerken für den Straßenbau festgehalten und dienen der Technischen Aufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern als Genehmigungsgrundlage für die Haltestellen. Die Erhöhung der Sicherheit von Tramhaltestellen in Mittellage kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden: - Haltestellen an den Fahrbahnrand verlegen: Erforderlich wären erhebliche Eingriffe in den gesamten Straßenraum der LHM durch die Neu- und Umplanung etlicher Tramhaltestellen im Netz. Aufgrund der nicht abschätzbaren Dauer und Kosten ist diese Maßnahme, auch vor dem Hintergrund der prekären Finanzlage von LHM und SWM/MVG, auszuschließen. - Eine robuste Trennung von Haltestellen und KFZ-Fahrbahnen an bestehenden und neu zu planenden Haltestellen: Bereits heute statten wir unsere neu errichteten und ausgebauten Haltestellen in Mittellage mit Trennelementen zur KFZ-Fahrbahn aus. Diese dienen der Fahrgaststromlenkung; es soll z.B. verhindert werden, dass bei hohem Fahrgastaufkommen Personen versehentlich oder absichtlich auf die Fahrbahn geraten oder nicht die vorgesehenen Zugänge nutzen. Diese Trennelemente sind jedoch nicht darauf ausgelegt, die Aufprallenergie eines Fahrzeugs abzufangen, das mit hoher Geschwindigkeit in eine Haltestelle rast. Erforderlich hierfür wäre eine Nachrüstung der Haltestellen mit massiven Pollern. Um den gesetzlichen Mindestanforderungen an Platzbedarf (Durchgangsbreiten) genüge zu tun, kann der dafür notwendige Raum nicht zulasten der Fahrgäste vom Haltestellenbereich abgezogen werden, sondern muss ggfs. über eine Neuaufteilung des Straßenraumes im Bereich der KFZ-Fahrbahnen erreicht werden. Auch hier sind Dauer und Kosten nicht abzuschätzen. Jedoch bieten sowohl die bestehenden Trennelemente als auch unsere Wartehallen heute schon einen gewissen Schutz und können zwar keine Unfälle verhindern, aber Unfallfolgen abmildern. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass zum einen nicht alle Haltestellen im Bestand über genügend Breite zur Nachrüstung verfügen, und zum Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] anderen die Finanzierung völlig ungeklärt ist. Der Auftrag zur Nachrüstung abseits der planmäßigen Ertüchtigung muss inklusive der Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel durch den Stadtrat erfolgen. Der Antrag Nr. 20-26 / B 07804 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen- Nymphenburg vom 15.05.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt. Mit freundlichen Grüßen MOR GB 1.14 Team Verkehrssicherheit und Straßenverkehr II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB1.14

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Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

28.04.2026 um 19:00 Uhr

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