=== 20-26 _ B 07803_B 07803 Ruecksicht Radfahrende Nibelungenstrasse.pdf ===
Martin Züchner | Ulrike Sengmüller und Niko Lipkowitsch |
A. Hanusch, Dr. Ch. Kleider, N. Lipkowitsch, L. Lobinger, M. Löffler, F.
Norden, Dr. A. Ott, G. Schäfer, U. Sengmüller, S. Shah, D. Stelzer, R. Stummvoll, G. Werth, D. Werthmüller,
Dr. C. Wirts, M. Züchner
München, den 30.03.2025
Das Mobilitätsreferat wird gebeten, die Anbringung von Schildern „Radfahren auf der
Fahrbahn erlaubt“ in der Nibelungenstraße zu prüfen und ggf. auch umzusetzen.
In der Nibelungenstraße besteht ein beiseitig verlaufender Radweg in einer Tempo 30-
Zone, der aufgrund seiner Beschaffenheit nicht benutzungspflicht ist. Leider kommt es
immer wieder zu gefährlichen Überholvorgängen, v.a. von Schüler*innen des dortigen
Käthe-Kollwitz-Gymnasiums, da manchen Autofahrer*innen der Wegfall der
Radwegebenutzungspflicht nicht bekannt zu sein scheint.
Somit bitten die Anbringung der o.g. Informationsschilder, wie bspw. auch auf der
Elsenheimer Straße, zu Beginn der Straße in beiden Richtungen zwischen Winthirplatz
und Arnulfstraße, zu prüfen. Solange der budgetierte und geplante Rückbau des
Radwegs nicht umgesetzt ist, wird diese Gefahrensituation weiter existieren und ggf.
auch zu Unfällen, v.a. im Schüler*innen-Verkehr führen. Das wäre ein sinnvoller,
präventiver Beitrag zur Verkehrssicherheit.
Als Nebeneffekt werden Radfahrende animiert nicht den Radweg zu nutzen, der
aufgrund seiner Beschaffenheit aktuell eher als ungünstig für ein sicheres Fortkommen
eingestuft werden kann. In Kreuzungsbereichen enfallen ebenso Gefahrensituation
durch nicht oder zu spät bemerkte Radfahrende durch KfZ-Fahrende.
=== 20-26 _ B 07803_B 07803 Ruecksicht Radfahrende Nibelungenstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Radverkehr
MOR-GB2.24
radverkehr.mor@muenchen.de
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Nord
bag-nord.dir@muenchen.de
An den BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg
Frau Lobinger
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
20.03.2026
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Antrag - Mehr Rücksicht auf Radfahrende in der Nibelungenstraße
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 07803 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-
Nymphenburg
Sehr geehrte Frau Lobinger,
wir kommen zurück auf Ihren Antrag vom 20.05.2025 und entschuldigen uns für die verspätete
Beantwortung:
Hinsichtlich der Schilder „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“ in der Nibelungenstraße
können wir Ihnen folgenden mitteilen:
Wie Sie im Antrag bereits erwähnt haben, gehört die Nibelungenstraße zu einer Tempo 30-
Zone, in welcher beidseitig baulichen Radwege vorhanden sind. An den Knotenpunkten gilt die
Rechts-vor-links Regelung. Eine Benutzungspflicht für die Radwege in der Nibelungenstraße
gilt allerdings seit vielen Jahren nicht mehr.
Der Radverkehr soll grundsätzlich in Tempo 30-Zonen auf der Fahrbahn fahren. Dort wird
dieser aufgrund von besseren Sichtbeziehungen wesentlich besser wahrgenommen als hinter
parkenden Fahrzeugen auf dem Radweg. Dies gilt insbesondere an Knotenpunkten.
Selbstverständlich dürfen die vorhandenen baulichen Radwege weiterhin benutzt werden.
Die Anbringung von Schildern „Radfahren auf der Fahrbahn erlaubt“, wird seitens des Mobilität
Referats abgelehnt. Die Schilder wurden versuchsweise nach einer Aufhebung einer
Radwegbenutzungspflicht eingesetzt. Eine Evaluation hat jedoch ergeben, dass diese Schilder
nach der Demontage zu unklaren Verkehrsverhältnissen geführt hatten, insbesondere ob die
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Benutzung der Fahrbahn durch den Radverkehr noch zulässig sei. Aufgrund dieser
Erfahrungen werden diese nichtamtlichen Verkehrsschilder nicht mehr vom Mobilitätsreferat
eingesetzt.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Radverkehr