=== 20-26 _ B 08516_B 08516 Stadtbezirksbudget effizient nutzen.pdf ===
An den Vorsitzenden des
Bezirksausschusses 24
Herrn Dr. Rainer Großmann
BA-Geschäftsstelle Nord
Hanauer Str. 1
80992 München
München, 12.12.2025
Stadtbezirksbudget effizient nutzen – Mittelreste aus Vorjahren vorrangig einsetzen
Der Bezirksausschuss 24 Feldmoching-Hasenbergl fordert die Landeshauptstadt auf, die
Regelungen zur Verwendung des Stadtbezirksbudgets dahingehend zu ändern, dass bei der
Bewirtschaftung der Mittel zunächst die nicht verbrauchten Mittel aus dem
vorangegangenen Haushaltsjahr eingesetzt werden und erst nach deren Verbrauch die
Mittel des Stadtbezirksbudgets des laufenden Jahres in Anspruch genommen werden.
Es wird zudem beantragt, den Antrag den übrigen Bezirksausschüssen als Beschlussvorlage
zuzuleiten.
Begründung
Die Mittel des Stadtbezirksbudgets sind ein zentrales Instrument zur Förderung des
ehrenamtlichen Engagements. Unsere Vereine und Initiativen leisten einen unverzichtbaren
Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur kulturellen Vielfalt in unserem
Stadtbezirk.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass bewilligte Mittel aus dem Stadtbezirksbudget nicht immer
innerhalb eines Haushaltsjahres vollständig abgerufen werden können. Die derzeitige Praxis
führt dazu, dass Mittel verfallen, nur weil sie im „falschen“ Jahr beantragt wurden.
Eine Regelung, wonach zunächst die nicht verbrauchten Mittel des Vorjahres verwendet
werden, stärkt unmittelbar die Vereine und Initiativen vor Ort. Sie verhindert, dass dringend
benötigte Fördermittel allein aus formalen Gründen verloren gehen, und stellt sicher, dass
bewilligtes Geld auch tatsächlich dort ankommt, wo es vorgesehen war: bei den Menschen
vor Ort im Stadtbezirk.
Eine Änderung dieser Praxis gibt den Bezirksausschüssen, die die Notwendigkeiten vor Ort am
besten einschätzen können, mehr Handlungsspielraum bei der Verteilung der Fördermittel.
gez. Initiative
Martin Obersojer Christian Zöller
Fraktionssprecher Vorsitzender UA Kultur & Budget
CSU-Fraktion im BA 24 im BA 24
Fraktion im Bezirksausschuss 24
=== 20-26 _ B 08516_B 08516 Stadtbezirksbudget effizient nutzen AS.pdf ===
Stadtbezirksbudget effizient nutzen –
Mittelreste aus Vorjahren vorrangig einsetzen
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08516 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 24 - Feldmoching-Hasenbergl vom 16.12.2025
Sehr geehrter Herr Dr. Großmann,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem oben genannten Antrag fordert der Bezirksausschuss 24 die Landeshauptstadt
München auf, „die Regelungen zur Verwendung des Stadtbezirksbudgets dahingehend zu
ändern, dass bei der Bewirtschaftung der Mittel zunächst die nicht verbrauchten Mittel aus
dem vorangegangenen Haushaltsjahr eingesetzt werden und erst nach deren Verbrauch die
Mittel des Stadtbezirksbudgets des laufenden Jahres in Anspruch genommen werden.“
Zudem solle der vorliegende Antrag auch den übrigen Bezirksausschüssen als Beschluss-
vorlage zugeleitet werden.
Der Antrag wird damit begründet, dass das Stadtbezirksbudget ein zentrales Instrument zur
Förderung ehrenamtlichen Engagements in den Stadtbezirken sei und so einen unverzicht-
baren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur kulturellen Vielfalt leiste. In der
Praxis könnten oft nicht alle bewilligten Mittel innerhalb eines Haushaltsjahres abgerufen
werden. Daher würden Gelder verfallen, „nur weil sie im ‚falschen‘ Haushaltsjahr beantragt
wurden“. Eine Regelung, wonach zunächst nicht verbrauchte Mittel des Vorjahres verwendet
werden, würde daher den Vereinen und Initiativen vor Ort zugutekommen und Fördermittel
würden nicht aus formalen Gründen „verfallen“. Eine Änderung dieser Praxis gäbe den
Bezirksausschüssen, die die Notwendigkeit vor Ort am besten einschätzen können, mehr
Handlungsspielraum bei der Verteilung der Fördermittel.
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen
0262.9-25-0013
An den Vorsitzenden des BA 24
Feldmoching-Hasenbergl
Dr. Rainer Großmann
BA-Geschäftsstelle Nord
Hanauer Str. 1
80992 München
Landeshauptstadt
München
Direktorium
Hauptabteilung II
Abteilung für Bezirksausschuss-
angelegenheiten
D-II-BA
Marienplatz 8
80331 München
Telefon: 089 233-92528
Dienstgebäude:
Marienplatz 8
d2ba@muenchen.de
Landeshauptstadt München, Direktorium
Marienplatz 8, 80331 München
S-Bahn: Alle Linien
U-Bahn: Linien U3/U6
Haltestelle Marienplatz
Straßenbahn: Linie 19
Haltestelle Theatinerstraße
Datum
23.02.2026
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Zu Ihrem Antrag können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Stadtbezirksbudget ist ein wichtiges Instrument für die Bezirksausschüsse zur Bestellung
von städtischen Leistungen sowie zur Finanzierung von stadtbezirksbezogenen Projekten, die
das Gemeinschaftsleben im Stadtbezirk fördern. Die Evaluierung des Stadtbezirksbudgets für
die Jahre 2021 – 2024 (vgl. Sitzungsvorlage 20-26 / V18145 vom 22.10.2025) hat gezeigt,
dass das Stadtbezirksbudget mittlerweile einen unverzichtbaren Bestandteil der stadtbezirks-
bezogenen Förderstruktur der Bezirksausschüsse darstellt und von den Bürger*innen
aufgrund seiner Niederschwelligkeit, Flexibilität und breiten Förderkulisse sehr gut
angenommen wird. So wurden beispielsweise in den Jahren 2023 und 2024 jeweils deutlich
über 1.300 Anträge auf Zuwendungen aus dem Stadtbezirksbudget gestellt. Im Jahr 2025
wurde mit 1.453 Anträgen zudem ein neuer Höchstwert erreicht. Jedes Jahr werden durch
Mittel des Stadtbezirksbudgets deutlich mehr als 1.000 Projekte in den Stadtbezirken gefördert
und somit viele Maßnahmen zur Bereicherung des Gemeinschaftslebens vor Ort ermöglicht.
Die Auszahlung der bewilligten Fördergelder erfolgt entweder über den aktiven Abruf der
Gelder durch die Antragsteller*innen oder spätestens mit der Abrechnung anhand des
Verwendungsnachweises, der nach Abschluss jeder Maßnahme eingereicht werden muss.
Daher kommt es in der Tat regelmäßig vor, dass Gelder, die von einem Bezirksausschuss z.B.
im Jahr 2025 bewilligt wurden, erst im Jahr 2026 abgerufen und ausgezahlt werden.
Die Frage, ob Änderungen an der geltenden Praxis bei der Bewirtschaftung der Mittel aus dem
Stadtbezirksbudget - wie vorliegend beantragt - vorgenommen werden können, wurde zuletzt
im Rahmen der Beschlussvorlage für den Stadtrat zur Evaluierung des Stadtbezirksbudgets
(vgl. Sitzungsvorlage 20-26 / V18145 vom 22.10.2025, Ziffer 4.1.2) von der Stadtkämmerei
erneut umfassend dargestellt. Danach ist der vorrangige Verbrauch von Mittelresten aus dem
Vorjahr, wie im vorliegenden BA-Antrag gefordert, aufgrund der haushaltsrechtlichen
Vorgaben leider nicht möglich.
Dementsprechend hat die Stadtkämmerei zu vorliegendem BA-Antrag Folgendes ausgeführt:
"Grundsätzlich handelt es sich bei den Mitteln für die Bezirksausschüsse um ordentliche
Aufwendungen bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, d.h. um sog.
konsumtive Mittel. Gem. § 21 Abs. 2 KommHV-Doppik können Ansätze für Aufwendungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ganz oder teilweise für übertragbar erklärt
werden, wenn die Übertragbarkeit eine wirtschaftliche Aufgabenerfüllung fördert. Dabei
bleiben die Ansätze jedoch längstens ein Jahr nach Schluss des Haushaltsjahres verfügbar.
Unter Berücksichtigung der o.a. gesetzlichen Vorgabe der KommHV-Doppik hat der Stadtrat
mit Beschluss vom 25.04.2018 hinsichtlich der Regelungen zum Haushaltsvollzug der
Landeshauptstadt München festgelegt, dass im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit
generell keine konsumtiven Haushaltsreste gebildet werden. Dies wurde auch im Rahmen der
Beschlüsse über die Einführung und Erweiterung des Stadtbezirksbudgets entsprechend
aufgezeigt (siehe Stadtratsvorlagen Nr. 14-20 / V 08072 vom 26.07.2017 und Nr. 14-20 / V
12100 vom 11.07.2018).
Ihre Anfrage ist im Kontext der besagten Beschlussvorlagen und der damit zusammen-
hängenden rechtlichen Vorgaben zu bewerten. In erster Linie ist hierbei der Haushalts-
grundsatz der Jährlichkeit und Jährigkeit zu benennen. Dieser besagt, dass das Haushaltsjahr
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das Kalenderjahr ist und die Veranschlagungen im Haushaltsplan grundsätzlich nur für die
Dauer von einen Jahr gültig sind (Art 63. Abs.4 GO). Zudem gibt der Haushaltsgrundsatz der
Wahrheit und Klarheit u.a. vor, dass die jeweiligen Finanzvorgänge im Haushalt klar
aufgezeigt und nachvollzogen werden können. Insofern stehen buchungstechnische
Vorgänge, die Auszahlungen im laufenden Jahr beinhalten und keine Belastungen für das
laufende Jahresbudget des Bezirksausschusses darstellen würden, im Widerspruch zu den
aufgezeigten Haushaltsgrundsätzen.
Daneben gilt es zusätzlich, die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) zu
beachten. Bezugnehmend auf die besagten Grundsätze sind in Bezug auf den hier zugrunde
liegenden Sachverhalt vor allem der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit, der
Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit und der Grundsatz der Vollständigkeit einschlägig. Diese
beinhalten folgende Regelungen / Vorgaben:
- Der Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit zielt darauf ab, dass alle Geschäftsvorfälle
rechnerisch und sachlich richtig aufgezeichnet werden müssen.
- Der Grundsatz der Ordnungsmäßigkeit besagt, dass alle Geschäftsvorfälle chronologisch
und zeitnah verbucht werden müssen.
- Der Grundsatz der Vollständigkeit gibt vor, dass alle Aufzeichnungen richtig, vollständig,
geordnet und zeitgerecht vorgenommen werden müssen.
In Anbetracht der dargelegten haushaltsrechtlichen und buchführungstechnischen Regelungen
und Vorgaben bestehen daher aus unserer Sicht im aktuell praktizierten Verfahren – auch
wenn der von Ihnen skizzierte Sachverhalt durchaus nachvollziehbar ist - keine Möglichkeiten
Ihrem Anliegen nachzukommen.“
Aufgrund dieser Stellungnahme der Stadtkämmerei bitte ich daher um Verständnis, dass dem
Antrag des Bezirksausschusses 24 leider nicht entsprochen werden kann. Der BA-Antrag Nr.
20-26 / B 08516 ist damit satzungsgemäß behandelt.
Ein Abdruck dieses Schreibens wird, wie vom BA 24 gefordert, allen Bezirksausschüssen
zugeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Dichtl