=== 20-26 _ B 02448_32_SPD_Verkehrssicherheit_Blutenburgstr.pdf ===
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Bezirksausschuss 9 – Neuhausen-Nymphenburg
Sprecherin: Anna Lena Mühlhäuser | Blutenburgstr. 75b | 80634 München | annalena.muehlhaeuser@spd-neuhausen.de
An die Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Antrag: Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Westseite der Blutenburgstraße
Beschluss
Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg fordert das Mobilitätreferat auf, folgende
Veränderungen an der Blutenburgstraße (Westseite) zwischen Nymphenburger Straße und
Landshuter Allee vorzunehmen bzw. zu prüfen, um die Verkehrssicherheit vor Ort zu erhöhen:
1. Austausch der Zone 30 Schilder an den Enden der Straße
2. Prüfung von Schrägparkplätzen mit Unterbrechungen durch Begrünung auf einer der beiden
Seiten der Straße unter Beibehaltung der Längsparkplätze auf der anderen Seite
Begründung
Die Blutenburgstraße ist als 30 km/h-Zone ausgewiesen. Diese Verkehrsregelung und der
Gegenverkehr innerhalb des Abschnittes sollen beibehalten werden. Die geforderten Maßnahmen
dienen alle der Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit. Sie bieten eine
Alternative zu dem im Februar 2020 vom BA 9 gestellten Antrag ein Einfahrtsverbot von der
Nymphenburgerstraße in die Blutenburgstraße zu prüfen (https://www.ris-
muenchen.de/RII/RII/DOK/BAANTRAG/5880257.pdf).
Denn es ist mehr und mehr festzustellen, dass dieser Straßenabschnitt als Abkürzung zur
Landshuter Allee und zur Umgehung einer Lichtzeichenanlage genutzt wird. Die erlaubten 30 km/h
werden dafür häufig deutlich überschritten. Das Schild an der Nymphenburger Straße ist kaum noch
sichtbar, an der Landshuter Allee wird die 30er-Zone bereits sehr früh aufgehoben. Möglicherweise
ist einigen Verkehrsteilnehmer*innen gar nicht bewusst, dass es sich bei der ca. zehn Metern
breiten Straße um eine Wohnstraße mit Tempo 30 km/h handelt.
Neben der Gefährdung der Anwohner*innen und Radfahrer*innen durch die überhöhte
Geschwindigkeit, handelt es sich zudem um eine Straße mit Kopfsteinpflaster, auf der
Geschwindigkeiten über 30 km/h auch schnell sehr laut werden.
Da entlang der Blutenburgstraße viele Wohnhäuser ohne eigene Garagen stehen und in den
kommenden Monaten noch einmal elf Wohnungen ohne Garage und alternativem Verkehrskonzept
dazu kommen, ist der Parkplatzdruck vor Ort zudem relativ hoch. Schrägparkplätze auf der einen
Straßenseite und Längsparkplätze auf der anderen Seite, würde die Anwohner*innen bei der
Parkplatzsuche entlasten und die Straße zudem deutlich verengen, damit eine hohe
Geschwindigkeit nicht mehr möglich wäre. Die Schrägparkplätze könnten zudem durch ergänzende
Begrünung unterbrochen werden, um die Aufenthaltsqualität der bisher sehr grauen Straße für die
Anwohner zu erhöhen.
Initiative: Anna Lena Mühlhäuser
=== 20-26 _ B 02448_32_Einfahrtsverbot Blutenburgstr.pdf ===
BEZIRKSAUSSCHUSS DES 9. STADTBEZIRKS
NEUHAUSEN-NYMPHENBURG DER
LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN
SPD-FRAKTION
Sprecherin: Anna Lena Mühlhäuser, Blutenburgstr. 75b, 80634 München
An die Landeshauptstadt München
Blutenburgstraße-West: Einfahrtverbot in Richtung Landshuter Allee
Der BA 9 möge beschließen:
Antrag:
Die Landeshauptstadt München ordnet für den Individualverkehr ein Einfahrtverbot in Richtung
Landshuter Allee an.
Begründung
Die Blutenburgstraße ist als 30 km/h-Zone ausgewiesen. Diese Verkehrsregelung und der
Gegenverkehr innerhalb des Abschnittes sollen beibehalten werden.
Ungeachtet dessen ist jedoch mehr und mehr festzustellen, dass dieser Straßenabschnitt als
Abkürzung zur Landshuter Allee und zur Umgehung einer Lichtzeichenanlage genutzt wird.
Die geforderte Maßnahme dient der Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit. Sie
kann ohne wesentliche bauliche Änderung vollzogen werden.
Von dem Einfahrtsverbot ausgenommen werden Taxi- und Radverkehr.
Initiative: Otmar Petz
=== 20-26 _ B 02448_B 02448_Verkehrssicherheit_Blutenburgstr_AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Bezirksmanagement Süd
MOR-GB2.141
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Nord
bag-nord.dir@muenchen.de
An den BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg
Frau Leonie Lobinger
Ihr Schreiben vom
18.05.2021
Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
[ LHM-Schutzbedarf: 2 ]
Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Westseite der Blutenburgstraße
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 02448 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen-
Nymphenburg
Sehr geehrte Frau Lobinger,
mit den beiden Anträgen, zusammengefasst im BA-Antrag Nr. 20-26 / B 02448, haben Sie drei
verschiedene Forderungen für die Blutenburgstraße im Abschnitt zwischen Nymphenburger
Straße und Landshuter Allee gestellt:
1. Austausch der Zone 30 Schilder an den Enden der Straße
2. Prüfung von Schrägparkplätzen mit Unterbrechungen durch Begrünung auf einer der
beiden Seiten der Straße unter Beibehaltung der Längsparkplätze auf der anderen
Seite
3. Einfahrtverbot aus Richtung der Landshuter Allee
Wir bitten die späte Beantwortung zu entschuldigen und bedanken uns zugleich für die
gewährte Fristverlängerung. Zu dem o.a. BA-Antrag teilen wir Ihnen Folgendes mit.
Zu 1:
Die Zone 30 Schilder sind nach einer Kontrolle vor Ort gut ersichtlich und an geeigneten
Positionen aufgestellt. Ein aktueller Austausch ist daher nicht erforderlich. Bei Beschädigun-
gen oder Beschmutzungen wird ein Austausch von Verkehrsschildern jederzeit durch das
Baureferat vorgenommen. Weitere Hintergrundinformationen stehen Ihnen auf der Website der
Landeshauptstadt München zur Verfügung. Hinweise nimmt das Baureferat (T23 | Straßen-
und Parkraummanagement) auch unmittelbar entgegen.
I.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Informationen im Internet:
https://stadt.muenchen.de/service/info/t23-strassen-und-parkraummanagement/10101793/
Kontakt Baureferat T23:
t23.strassenmanagement.bau@muenchen.de
Zu 2:
Grundsätzlich werden Parkplätze in Schräg- und Senkrechtaufstellung in München im öffentli-
chen Raum nur noch in Ausnahmefällen angeordnet oder wenn möglich sogar zurückgebaut
und in Längsparkplätze umgewandelt. Schräg- und Senkrechtparkplätze entlang des fließen-
den Verkehrs stellen sowohl für den Kfz- und Radverkehr auf der Fahrbahn als auch für den
Fußverkehr auf der Gehbahn ein Sicherheitsrisiko dar.
In der Blutenburgstraße bewegen sich Rad-Verkehr und Kfz-Verkehr im Mischverkehr auf der
Fahrbahn. Schrägparkplätze können grundsätzlich nur vorwärts rein und rückwärts heraus
befahren werden. Das rückwärtige Ausfahren auf die Fahrbahn stellt aufgrund der schlechten
Sichtbeziehung zum fließenden Verkehr insbesondere für den Radverkehr ein sehr hohes
Risiko dar.
Die Anordnung von Schrägparkplätzen in der Blutenburgstraße wird daher nicht weiterverfolgt.
Zu 3:
Die Straßenverkehrsbehörden dürfen Beschränkungen und Verbote für den fließenden Ver-
kehr nach der Straßenverkehrsordnung nur anordnen, wenn eine erhebliche Gefahrenlage
besteht. Die Gefahrenlage kann z.B. in einer gefahrenträchtigen Streckenführung, Straßen-
schäden oder in einer erhöhten Unfallstatistik begründet sein.
Ein weiterer Anhaltspunkt, der die Straßenverkehrsbehörde unter Berücksichtigung der Ge-
samtumstände veranlassen könnte, eine Einbahnregelung anzuordnen, wäre, wenn in einer
Straße eine überdurchschnittliche Verkehrsbelastung nachweisbar ist, die in der Spitzenstunde
weit über der Verkehrsstärke liegt, die die Straße gemäß den ‘Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen‘ (RASt 06) aufzunehmen hat.
Im hier betroffenen Teilabschnitt der Blutenburgstraße sind weder Besonderheiten etwa aus
der Streckenführung oder den Unfalldaten noch aus der Verkehrsbelastung ersichtlich, die
eine Anordnung eines Einfahrtsverbot nach den strengen Anforderungen der Straßenverkehrs-
ordnung rechtfertigen könnten.
Die Blutenburgstraße ist bereits im Geschwindigkeitsmessprogramm der Kommunalen Ver-
kehrsüberwachung (KVÜ) enthalten. Geschwindigkeitskontrollen werden im Rahmen der
Möglichkeiten durchgeführt.
Ein außerhalb des Antrags geforderter Umbau der Straße zugunsten einer Einbahnregelung
oder eines Einfahrtsverbots wird vom Mobilitätsreferat ebenfalls kritisch gesehen. Die
Blutenburgstraße ist im betroffenen Abschnitt in einem richtlinienkonformen Ausbauzustand
ohne Gefahrenlage und weist eine für eine Großstadt zumutbare und übliche Verkehrsmenge
auf. Für einen Umbau besteht insbesondere bei der aktuell schwierigen Haushaltslage keine
Rechtfertigung.
Wir bitten um Verständnis, dass trotz der aktuellen Beschwerdelage und auch nach erneuter
Prüfung keine Beschränkungen für den fließenden Verkehr auf der Blutenburgstraße im
Abschnitt Nymphenburger Straße und Landshuter Allee getroffen werden können. Über die
Vorgaben der Straßenverkehrsordnung kann sich das Mobilitätsreferat nicht hinwegsetzen.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team
Bezirksmanagement Süd (MOR-GB2.141)
Abteilung Bezirksmanagement und Projektentwicklung