Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Westseite der Blutenburgstraße

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  • 20-26 _ B 02448_32_SPD_Verkehrssicherheit_Blutenburgstr.pdf
  • 20-26 _ B 02448_32_Einfahrtsverbot Blutenburgstr.pdf
  • 20-26 _ B 02448_B 02448_Verkehrssicherheit_Blutenburgstr_AS.pdf
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=== 20-26 _ B 02448_32_SPD_Verkehrssicherheit_Blutenburgstr.pdf === Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion im Bezirksausschuss 9 – Neuhausen-Nymphenburg Sprecherin: Anna Lena Mühlhäuser | Blutenburgstr. 75b | 80634 München | annalena.muehlhaeuser@spd-neuhausen.de An die Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Antrag: Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Westseite der Blutenburgstraße Beschluss Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg fordert das Mobilitätreferat auf, folgende Veränderungen an der Blutenburgstraße (Westseite) zwischen Nymphenburger Straße und Landshuter Allee vorzunehmen bzw. zu prüfen, um die Verkehrssicherheit vor Ort zu erhöhen: 1. Austausch der Zone 30 Schilder an den Enden der Straße 2. Prüfung von Schrägparkplätzen mit Unterbrechungen durch Begrünung auf einer der beiden Seiten der Straße unter Beibehaltung der Längsparkplätze auf der anderen Seite Begründung Die Blutenburgstraße ist als 30 km/h-Zone ausgewiesen. Diese Verkehrsregelung und der Gegenverkehr innerhalb des Abschnittes sollen beibehalten werden. Die geforderten Maßnahmen dienen alle der Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit. Sie bieten eine Alternative zu dem im Februar 2020 vom BA 9 gestellten Antrag ein Einfahrtsverbot von der Nymphenburgerstraße in die Blutenburgstraße zu prüfen (https://www.ris- muenchen.de/RII/RII/DOK/BAANTRAG/5880257.pdf). Denn es ist mehr und mehr festzustellen, dass dieser Straßenabschnitt als Abkürzung zur Landshuter Allee und zur Umgehung einer Lichtzeichenanlage genutzt wird. Die erlaubten 30 km/h werden dafür häufig deutlich überschritten. Das Schild an der Nymphenburger Straße ist kaum noch sichtbar, an der Landshuter Allee wird die 30er-Zone bereits sehr früh aufgehoben. Möglicherweise ist einigen Verkehrsteilnehmer*innen gar nicht bewusst, dass es sich bei der ca. zehn Metern breiten Straße um eine Wohnstraße mit Tempo 30 km/h handelt. Neben der Gefährdung der Anwohner*innen und Radfahrer*innen durch die überhöhte Geschwindigkeit, handelt es sich zudem um eine Straße mit Kopfsteinpflaster, auf der Geschwindigkeiten über 30 km/h auch schnell sehr laut werden. Da entlang der Blutenburgstraße viele Wohnhäuser ohne eigene Garagen stehen und in den kommenden Monaten noch einmal elf Wohnungen ohne Garage und alternativem Verkehrskonzept dazu kommen, ist der Parkplatzdruck vor Ort zudem relativ hoch. Schrägparkplätze auf der einen Straßenseite und Längsparkplätze auf der anderen Seite, würde die Anwohner*innen bei der Parkplatzsuche entlasten und die Straße zudem deutlich verengen, damit eine hohe Geschwindigkeit nicht mehr möglich wäre. Die Schrägparkplätze könnten zudem durch ergänzende Begrünung unterbrochen werden, um die Aufenthaltsqualität der bisher sehr grauen Straße für die Anwohner zu erhöhen. Initiative: Anna Lena Mühlhäuser === 20-26 _ B 02448_32_Einfahrtsverbot Blutenburgstr.pdf === BEZIRKSAUSSCHUSS DES 9. STADTBEZIRKS NEUHAUSEN-NYMPHENBURG DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN SPD-FRAKTION Sprecherin: Anna Lena Mühlhäuser, Blutenburgstr. 75b, 80634 München An die Landeshauptstadt München Blutenburgstraße-West: Einfahrtverbot in Richtung Landshuter Allee Der BA 9 möge beschließen: Antrag: Die Landeshauptstadt München ordnet für den Individualverkehr ein Einfahrtverbot in Richtung Landshuter Allee an. Begründung Die Blutenburgstraße ist als 30 km/h-Zone ausgewiesen. Diese Verkehrsregelung und der Gegenverkehr innerhalb des Abschnittes sollen beibehalten werden. Ungeachtet dessen ist jedoch mehr und mehr festzustellen, dass dieser Straßenabschnitt als Abkürzung zur Landshuter Allee und zur Umgehung einer Lichtzeichenanlage genutzt wird. Die geforderte Maßnahme dient der Verkehrsberuhigung und Erhöhung der Verkehrssicherheit. Sie kann ohne wesentliche bauliche Änderung vollzogen werden. Von dem Einfahrtsverbot ausgenommen werden Taxi- und Radverkehr. Initiative: Otmar Petz === 20-26 _ B 02448_B 02448_Verkehrssicherheit_Blutenburgstr_AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Bezirksmanagement Süd MOR-GB2.141 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Nord bag-nord.dir@muenchen.de An den BA 09 - Neuhausen-Nymphenburg Frau Leonie Lobinger Ihr Schreiben vom 18.05.2021 Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Erhöhung der Verkehrssicherheit auf der Westseite der Blutenburgstraße BA-Antrag Nr. 20-26 / B 02448 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09 - Neuhausen- Nymphenburg Sehr geehrte Frau Lobinger, mit den beiden Anträgen, zusammengefasst im BA-Antrag Nr. 20-26 / B 02448, haben Sie drei verschiedene Forderungen für die Blutenburgstraße im Abschnitt zwischen Nymphenburger Straße und Landshuter Allee gestellt: 1. Austausch der Zone 30 Schilder an den Enden der Straße 2. Prüfung von Schrägparkplätzen mit Unterbrechungen durch Begrünung auf einer der beiden Seiten der Straße unter Beibehaltung der Längsparkplätze auf der anderen Seite 3. Einfahrtverbot aus Richtung der Landshuter Allee Wir bitten die späte Beantwortung zu entschuldigen und bedanken uns zugleich für die gewährte Fristverlängerung. Zu dem o.a. BA-Antrag teilen wir Ihnen Folgendes mit. Zu 1: Die Zone 30 Schilder sind nach einer Kontrolle vor Ort gut ersichtlich und an geeigneten Positionen aufgestellt. Ein aktueller Austausch ist daher nicht erforderlich. Bei Beschädigun- gen oder Beschmutzungen wird ein Austausch von Verkehrsschildern jederzeit durch das Baureferat vorgenommen. Weitere Hintergrundinformationen stehen Ihnen auf der Website der Landeshauptstadt München zur Verfügung. Hinweise nimmt das Baureferat (T23 | Straßen- und Parkraummanagement) auch unmittelbar entgegen. I. Seite 2 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Informationen im Internet: https://stadt.muenchen.de/service/info/t23-strassen-und-parkraummanagement/10101793/ Kontakt Baureferat T23: t23.strassenmanagement.bau@muenchen.de Zu 2: Grundsätzlich werden Parkplätze in Schräg- und Senkrechtaufstellung in München im öffentli- chen Raum nur noch in Ausnahmefällen angeordnet oder wenn möglich sogar zurückgebaut und in Längsparkplätze umgewandelt. Schräg- und Senkrechtparkplätze entlang des fließen- den Verkehrs stellen sowohl für den Kfz- und Radverkehr auf der Fahrbahn als auch für den Fußverkehr auf der Gehbahn ein Sicherheitsrisiko dar. In der Blutenburgstraße bewegen sich Rad-Verkehr und Kfz-Verkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Schrägparkplätze können grundsätzlich nur vorwärts rein und rückwärts heraus befahren werden. Das rückwärtige Ausfahren auf die Fahrbahn stellt aufgrund der schlechten Sichtbeziehung zum fließenden Verkehr insbesondere für den Radverkehr ein sehr hohes Risiko dar. Die Anordnung von Schrägparkplätzen in der Blutenburgstraße wird daher nicht weiterverfolgt. Zu 3: Die Straßenverkehrsbehörden dürfen Beschränkungen und Verbote für den fließenden Ver- kehr nach der Straßenverkehrsordnung nur anordnen, wenn eine erhebliche Gefahrenlage besteht. Die Gefahrenlage kann z.B. in einer gefahrenträchtigen Streckenführung, Straßen- schäden oder in einer erhöhten Unfallstatistik begründet sein. Ein weiterer Anhaltspunkt, der die Straßenverkehrsbehörde unter Berücksichtigung der Ge- samtumstände veranlassen könnte, eine Einbahnregelung anzuordnen, wäre, wenn in einer Straße eine überdurchschnittliche Verkehrsbelastung nachweisbar ist, die in der Spitzenstunde weit über der Verkehrsstärke liegt, die die Straße gemäß den ‘Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen‘ (RASt 06) aufzunehmen hat. Im hier betroffenen Teilabschnitt der Blutenburgstraße sind weder Besonderheiten etwa aus der Streckenführung oder den Unfalldaten noch aus der Verkehrsbelastung ersichtlich, die eine Anordnung eines Einfahrtsverbot nach den strengen Anforderungen der Straßenverkehrs- ordnung rechtfertigen könnten. Die Blutenburgstraße ist bereits im Geschwindigkeitsmessprogramm der Kommunalen Ver- kehrsüberwachung (KVÜ) enthalten. Geschwindigkeitskontrollen werden im Rahmen der Möglichkeiten durchgeführt. Ein außerhalb des Antrags geforderter Umbau der Straße zugunsten einer Einbahnregelung oder eines Einfahrtsverbots wird vom Mobilitätsreferat ebenfalls kritisch gesehen. Die Blutenburgstraße ist im betroffenen Abschnitt in einem richtlinienkonformen Ausbauzustand ohne Gefahrenlage und weist eine für eine Großstadt zumutbare und übliche Verkehrsmenge auf. Für einen Umbau besteht insbesondere bei der aktuell schwierigen Haushaltslage keine Rechtfertigung. Wir bitten um Verständnis, dass trotz der aktuellen Beschwerdelage und auch nach erneuter Prüfung keine Beschränkungen für den fließenden Verkehr auf der Blutenburgstraße im Abschnitt Nymphenburger Straße und Landshuter Allee getroffen werden können. Über die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung kann sich das Mobilitätsreferat nicht hinwegsetzen. Seite 3 von 3 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Bezirksmanagement Süd (MOR-GB2.141) Abteilung Bezirksmanagement und Projektentwicklung

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

18.08.2026 um 19:00 Uhr

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