Anfrage: Prüfung der künftigen Ausgestaltung der Zuständigkeiten Antisemitismusprävention im Stadtbezirk

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  • 20-26 _ B 08771_B_08771_Prüfung_Antisemitismusprävention.pdf
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=== 20-26 _ B 08771_B_08771_Prüfung_Antisemitismusprävention.pdf === Seite 1 von 2 Initiative: Nima Lirawi, Antonia Waldner, Sabine Nasko Anfrage: Prüfung der künftigen Ausgestaltung der Zuständigkeiten Antisemitismusprävention im Stadtbezirk Antrag: Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg möge folgende Anfrage beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen und dem Bezirksausschuss zu berichten, ob und in welcher Form die derzeit bestehende Funktion eines/einer Beauftragten gegen Rechtsextremismus  beibehalten,  umbenannt,  inhaltlich erweitert  oder organisatorisch neu gefasst werden kann; um eine zusätzliche bzw. erweiterte Zuständigkeit zur Antisemitismusprävention zu schaffen. Im Rahmen der Prüfung sollen insbesondere dargestellt werden:  die inhaltlichen Zuständigkeiten und Abgrenzungen,  mögliche Synergien oder Doppelstrukturen,  organisatorische, personelle und finanzielle Auswirkungen,  bestehende rechtliche und haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen,  sowie Erfahrungen oder Vergleichsmodelle anderer Kommunen.  eine Empfehlung bzgl. der Möglichkeit einer externen Besetzung. Der Bezirksausschuss behält sich eine Entscheidung auf Grundlage des Prüfergebnisses ausdrücklich vor. Begründung: Der Bezirksausschuss 09 hat im Jahr 2024 per Beschluss klargestellt, dass seine Beauftragten gegen Rechtsextremismus auch für jegliche Form von Antisemitismus zuständig sind. Um in Zukunft deutlicher die Zuständigkeit auch nach außen kommunizieren zu können wäre eine dauerhafte Lösung wünschenswert. Auch im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg und der Stadt München insgesamt kam es CSU Fraktion im BA 9 Fraktionssprecherin Gudrun Piesczek Stellvertr. Sprecher Steffen Rekittke Mitglieder Simon Herzog Laurenz Kiefer Nima Lirawi Sabine Nasko Susanne Rugel Wolfgang Schwirz Antonia Waldner Seite 2 von 2 wiederholt zu antisemitischen Vorfällen, die zeigen, dass unterschiedliche Phänomenbereiche existieren und präventiv adressiert werden müssen. Beispiele hierfür sind unter anderem • Schutz jüdischen Lebens: Die Frage der Sicherheit jüdischen Lebens stellt sich nicht nur im institutionellen Kontext, sondern auch im Alltag. Medienberichte thematisieren, wie jüdische Bürgerinnen und Bürger in München bei öffentlichen Veranstaltungen und im Alltag über Sicherheitsbedenken berichten und Maßnahmen zum Schutz jüdischen Lebens diskutiert werden. • Antisemitismus-Debatte in der Kulturszene: In der Kulturszene Münchens wurde öffentlich über mögliche antisemitische Radikalisierungen und Vorwürfe der Einflussnahme durch öffentliche Gelder diskutiert. Hierzu liegen Medienberichte vor, die die Debatte um Antisemitismus in kulturellen Kontexten dokumentieren. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die bestehenden Strukturen ergebnisoffen zu überprüfen und auf Grundlage einer fachlichen Bewertung durch die Verwaltung über die künftig sinnvollste Organisationsform zu entscheiden. Ziel muss es sein, eine Zuständigkeitsstruktur zu identifizieren, die sowohl der Bedeutung des Antisemitismus als auch den verschiedenen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus gerecht wird und organisatorisch praktikabel ist. • Antisemitische Parolen und Volksverhetzung in öffentlichen Verkehrsmitteln: Im Mai 2017 wurden in einem Linienbus in Neuhausen antisemitische, judenfeindliche Parolen von einer Gruppe junger Männer geäußert, die im gesamten Fahrzeug zu hören waren. München, 10.03.2026 Für die CSU-Fraktion Gudrun Piesczek === 20-26 _ B 08771_B 08771 Pruefung Antisemitiamuapraevention AS.pdf === S-Bahn: Alle Linien U-Bahn: Linien U3/U6 Haltestelle Marienplatz Straßenbahn: Linie 19 Haltestelle Theatinerstraße Internet: http://www.muenchen.de [ LHM-intern ] Fachstelle für Demokratie Landeshauptstadt München Oberbürgermeister Landeshauptstadt München, Oberbürgermeister Marienplatz 8, Rathaus, 80331 München Fachstelle für Demokratie D-FgR Marienplatz 8, Rathaus 80331 München Telefon: 089 233-92642 Dienstgebäude: Marienplatz 8 fgr@muenchen.de Frau Leonie Lobinger Vorsitzende Bezirksausschuss 09 Neuhausen-Nymphenburg Hanauer Str. 1 / IV 80992 München Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 24.07.2026 [ LHM-intern ] Stellungnahme zum Antrag B 08771 vom BA 09 Sehr geehrte Frau Vorsitzende Lobinger, sehr geehrte Mitglieder des Bezirksausschusses 9 Neuhausen-Nymphenburg, vielen Dank für die Gelegenheit, zu dem Antrag „Prüfung der künftigen Ausgestaltung der Zuständigkeiten Antisemitismusprävention im Stadtbezirk“ aus unserer fachlichen Sicht Stellung nehmen zu können. Die Zunahme antisemitischer Vorfälle und Straftaten, die in den vergangenen Jahren – insbesondere seit dem antisemitischen Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 – auch in München zu beobachten ist, erschreckt und beunruhigt uns zutiefst. Der Münchner Stadtrat hat darauf bereits im Jahr 2024 in Form eines wegweisenden Beschlusses reagiert (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13305). Die darin beschlossenen Punkte umfassen insbesondere auch eine Stärkung der präventiven Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Initiative aus dem Bezirksausschuss 9 Neuhausen-Nymphenburg, die Antisemitismusprävention weiter zu stärken. Dem Einsatz gegen jede Form von Antisemitismus gilt auch weiterhin ein wichtiger Fokus der Fachstelle für Demokratie – ganz unabhängig davon, in welchem politischen bzw. ideologischen Zusammenhang dieser auftritt. Auch grundsätzlich hat sich der Auftrag der (ursprünglich als Fachstelle gegen Rechtsextremismus gegründeten) Fachstelle für Demokratie seit 2010 zunehmend verbreitert. Dies kommt nicht zuletzt in der 2015 von allen demokratischen Stadtratsfraktionen beschlossenen ‚Münchner Handlungsstrategie gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit‘ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02497) bzw. dem ‚Aktionsplan gegen Antisemitismus‘ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04896) deutlich zum Ausdruck. Die BA-Beauftragten gegen Rechtsextremismus sind ein wichtiger Baustein dieser Handlungsstrategie. Seite 2 von 2 [ LHM-intern ] Im Hinblick auf die verschiedenen Formen von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die das friedliche Zusammenleben innerhalb der Münchner Stadtgesellschaft massiv beeinträchtigen, folgt die Arbeit der Fachstelle bewusst nicht der Extremismustheorie. Dies hat insbesondere den Hintergrund, dass Phänomene wie Antisemitismus, Rassismus oder Antiziganismus nicht nur ein Problem am politischen Rand darstellen, sondern auch weit darüber hinaus auftreten. Der Fokus der präventiven und demokratiestärkenden Arbeit der Fachstelle für Demokratie hat sich seit ihrer Gründung entsprechend geweitet. Insbesondere auch die präventive Arbeit gegen Antisemitismus (z.B. im Bildungsbereich) muss die Tatsache berücksichtigen, dass dieser in nahezu allen Teilen unserer Gesellschaft anschlussfähig ist. Angesichts der großen Bedrohung, die der aktuelle gesellschaftliche und politische Rechtsruck für unser demokratisches Gemeinwesen darstellt, ist die Arbeit der BA-Beauftragten gegen Rechtsextremismus – mit diesem klaren Fokus – wichtiger denn je. Dennoch halten wir es aus unserer fachlichen Sicht durchaus für sinnvoll, den Fokus der BA-Beauftragten insofern zu weiten, dass sie der Bedrohung, die menschenfeindliche Ideologien – wir denken hier insbesondere auch an die massive Zunahme von Antisemitismus – für unsere demokratische Stadtgesellschaft darstellen, auch über den Rechtsextremismus hinaus entschieden begegnen können. Denkbar wäre eine Anpassung des Aufgabenprofils der BA-Beauftragten gegen Rechtsextremismus an das vom Stadtrat beschlossene Aufgabenprofil der Fachstelle für Demokratie bzw. die ‚Münchner Handlungsstrategie gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit‘ und den ‚Aktionsplan gegen Antisemitismus‘. Dies könnte durch eine Umbenennung in „BA-Beauftragte gegen Rechtsextremismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ und eine entsprechende Anpassung der Satzung, die künftig auch das Phänomen Antisemitismus explizit erwähnt, erfolgen. Da eine solche grundlegende Erweiterung des Aufgabenprofils der BA-Beauftragten gegen Rechtsextremismus ein übergeordnetes Thema darstellt, wäre unsere Empfehlung, dass wir als koordinierende Fachstelle einen entsprechenden Vorschlag entwickeln und diesen anschließend mit den BA-Beauftragten BA-übergreifend besprechen. Im Hinblick auf eine mögliche Umbenennung bzw. Satzungsänderung wird auch zu berücksichtigen sein, dass eine Ausweitung der Aufgaben nicht mit einer zeitlichen und inhaltlichen Überforderung der – angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen ohnehin sehr stark geforderten – Beauftragten einhergeht. Wir hoffen, Ihnen unsere fachliche Einschätzung verständlich und nachvollziehbar dargestellt zu haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihre Fachstelle für Demokratie

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 09 - Neuhausen-Nymphenburg

Sitzungsdatum

18.08.2026 um 19:00 Uhr

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