=== 20-26 _ B 08771_B_08771_Prüfung_Antisemitismusprävention.pdf ===
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Initiative: Nima Lirawi, Antonia Waldner, Sabine Nasko
Anfrage: Prüfung der künftigen Ausgestaltung der Zuständigkeiten
Antisemitismusprävention im Stadtbezirk
Antrag:
Der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg möge folgende Anfrage
beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen und dem Bezirksausschuss zu
berichten, ob und in welcher Form die derzeit bestehende Funktion eines/einer
Beauftragten gegen Rechtsextremismus
beibehalten,
umbenannt,
inhaltlich erweitert
oder organisatorisch neu gefasst werden kann;
um eine zusätzliche bzw. erweiterte Zuständigkeit zur
Antisemitismusprävention zu schaffen.
Im Rahmen der Prüfung sollen insbesondere dargestellt werden:
die inhaltlichen Zuständigkeiten und Abgrenzungen,
mögliche Synergien oder Doppelstrukturen,
organisatorische, personelle und finanzielle Auswirkungen,
bestehende rechtliche und haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen,
sowie Erfahrungen oder Vergleichsmodelle anderer Kommunen.
eine Empfehlung bzgl. der Möglichkeit einer externen Besetzung.
Der Bezirksausschuss behält sich eine Entscheidung auf Grundlage des
Prüfergebnisses ausdrücklich vor.
Begründung:
Der Bezirksausschuss 09 hat im Jahr 2024 per Beschluss klargestellt, dass seine
Beauftragten gegen Rechtsextremismus auch für jegliche Form von
Antisemitismus zuständig sind. Um in Zukunft deutlicher die Zuständigkeit auch
nach außen kommunizieren zu können wäre eine dauerhafte Lösung
wünschenswert.
Auch im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg und der Stadt München insgesamt kam es
CSU Fraktion
im BA 9
Fraktionssprecherin
Gudrun Piesczek
Stellvertr. Sprecher
Steffen Rekittke
Mitglieder
Simon Herzog
Laurenz Kiefer
Nima Lirawi
Sabine Nasko
Susanne Rugel
Wolfgang Schwirz
Antonia Waldner
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wiederholt zu antisemitischen Vorfällen, die zeigen, dass unterschiedliche
Phänomenbereiche existieren und präventiv adressiert werden müssen.
Beispiele hierfür sind unter anderem
• Schutz jüdischen Lebens: Die Frage der Sicherheit jüdischen Lebens stellt sich nicht
nur im institutionellen Kontext, sondern auch im Alltag. Medienberichte
thematisieren, wie jüdische Bürgerinnen und Bürger in München bei öffentlichen
Veranstaltungen und im Alltag über Sicherheitsbedenken berichten und Maßnahmen
zum Schutz jüdischen Lebens diskutiert werden.
• Antisemitismus-Debatte in der Kulturszene: In der Kulturszene Münchens wurde
öffentlich über mögliche antisemitische Radikalisierungen und Vorwürfe der
Einflussnahme durch öffentliche Gelder diskutiert. Hierzu liegen Medienberichte vor,
die die Debatte um Antisemitismus in kulturellen Kontexten dokumentieren.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die bestehenden Strukturen
ergebnisoffen zu überprüfen und auf Grundlage einer fachlichen Bewertung durch die
Verwaltung über die künftig sinnvollste Organisationsform zu entscheiden. Ziel muss es sein,
eine Zuständigkeitsstruktur zu identifizieren, die sowohl der Bedeutung des Antisemitismus
als auch den verschiedenen Erscheinungsformen des Rechtsextremismus gerecht wird und
organisatorisch praktikabel ist.
• Antisemitische Parolen und Volksverhetzung in öffentlichen Verkehrsmitteln: Im
Mai 2017 wurden in einem Linienbus in Neuhausen antisemitische, judenfeindliche
Parolen von einer Gruppe junger Männer geäußert, die im gesamten Fahrzeug zu
hören waren.
München, 10.03.2026
Für die CSU-Fraktion
Gudrun Piesczek
=== 20-26 _ B 08771_B 08771 Pruefung Antisemitiamuapraevention AS.pdf ===
S-Bahn: Alle Linien
U-Bahn: Linien U3/U6
Haltestelle Marienplatz
Straßenbahn: Linie 19
Haltestelle Theatinerstraße
Internet:
http://www.muenchen.de
[
LHM-intern
]
Fachstelle für Demokratie Landeshauptstadt
München
Oberbürgermeister
Landeshauptstadt München, Oberbürgermeister
Marienplatz 8, Rathaus, 80331 München
Fachstelle für Demokratie
D-FgR
Marienplatz 8, Rathaus
80331 München
Telefon: 089 233-92642
Dienstgebäude:
Marienplatz 8
fgr@muenchen.de
Frau Leonie Lobinger
Vorsitzende Bezirksausschuss 09
Neuhausen-Nymphenburg
Hanauer Str. 1 / IV
80992 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
24.07.2026
[ LHM-intern ]
Stellungnahme zum Antrag B 08771 vom BA 09
Sehr geehrte Frau Vorsitzende Lobinger,
sehr geehrte Mitglieder des Bezirksausschusses 9 Neuhausen-Nymphenburg,
vielen Dank für die Gelegenheit, zu dem Antrag „Prüfung der künftigen Ausgestaltung der
Zuständigkeiten Antisemitismusprävention im Stadtbezirk“ aus unserer fachlichen Sicht
Stellung nehmen zu können.
Die Zunahme antisemitischer Vorfälle und Straftaten, die in den vergangenen Jahren –
insbesondere seit dem antisemitischen Massaker der Hamas vom 7. Oktober 2023 – auch in
München zu beobachten ist, erschreckt und beunruhigt uns zutiefst. Der Münchner Stadtrat
hat darauf bereits im Jahr 2024 in Form eines wegweisenden Beschlusses reagiert
(Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 13305). Die darin beschlossenen Punkte umfassen
insbesondere auch eine Stärkung der präventiven Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund
begrüßen wir die Initiative aus dem Bezirksausschuss 9 Neuhausen-Nymphenburg, die
Antisemitismusprävention weiter zu stärken. Dem Einsatz gegen jede Form von
Antisemitismus gilt auch weiterhin ein wichtiger Fokus der Fachstelle für Demokratie – ganz
unabhängig davon, in welchem politischen bzw. ideologischen Zusammenhang dieser auftritt.
Auch grundsätzlich hat sich der Auftrag der (ursprünglich als Fachstelle gegen
Rechtsextremismus gegründeten) Fachstelle für Demokratie seit 2010 zunehmend verbreitert.
Dies kommt nicht zuletzt in der 2015 von allen demokratischen Stadtratsfraktionen
beschlossenen ‚Münchner Handlungsstrategie gegen Rechtsextremismus, Rassismus und
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit‘ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02497) bzw. dem
‚Aktionsplan gegen Antisemitismus‘ (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 04896) deutlich zum
Ausdruck. Die BA-Beauftragten gegen Rechtsextremismus sind ein wichtiger Baustein dieser
Handlungsstrategie.
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[
LHM-intern
]
Im Hinblick auf die verschiedenen Formen von Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die
das friedliche Zusammenleben innerhalb der Münchner Stadtgesellschaft massiv
beeinträchtigen, folgt die Arbeit der Fachstelle bewusst nicht der Extremismustheorie. Dies hat
insbesondere den Hintergrund, dass Phänomene wie Antisemitismus, Rassismus oder
Antiziganismus nicht nur ein Problem am politischen Rand darstellen, sondern auch weit
darüber hinaus auftreten. Der Fokus der präventiven und demokratiestärkenden Arbeit der
Fachstelle für Demokratie hat sich seit ihrer Gründung entsprechend geweitet. Insbesondere
auch die präventive Arbeit gegen Antisemitismus (z.B. im Bildungsbereich) muss die Tatsache
berücksichtigen, dass dieser in nahezu allen Teilen unserer Gesellschaft anschlussfähig ist.
Angesichts der großen Bedrohung, die der aktuelle gesellschaftliche und politische Rechtsruck
für unser demokratisches Gemeinwesen darstellt, ist die Arbeit der BA-Beauftragten gegen
Rechtsextremismus – mit diesem klaren Fokus – wichtiger denn je. Dennoch halten wir es aus
unserer fachlichen Sicht durchaus für sinnvoll, den Fokus der BA-Beauftragten insofern zu
weiten, dass sie der Bedrohung, die menschenfeindliche Ideologien – wir denken hier
insbesondere auch an die massive Zunahme von Antisemitismus – für unsere demokratische
Stadtgesellschaft darstellen, auch über den Rechtsextremismus hinaus entschieden begegnen
können. Denkbar wäre eine Anpassung des Aufgabenprofils der BA-Beauftragten gegen
Rechtsextremismus an das vom Stadtrat beschlossene Aufgabenprofil der Fachstelle für
Demokratie bzw. die ‚Münchner Handlungsstrategie gegen Rechtsextremismus, Rassismus
und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit‘ und den ‚Aktionsplan gegen Antisemitismus‘.
Dies könnte durch eine Umbenennung in „BA-Beauftragte gegen Rechtsextremismus und
Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ und eine entsprechende Anpassung der Satzung,
die künftig auch das Phänomen Antisemitismus explizit erwähnt, erfolgen.
Da eine solche grundlegende Erweiterung des Aufgabenprofils der BA-Beauftragten gegen
Rechtsextremismus ein übergeordnetes Thema darstellt, wäre unsere Empfehlung, dass wir
als koordinierende Fachstelle einen entsprechenden Vorschlag entwickeln und diesen
anschließend mit den BA-Beauftragten BA-übergreifend besprechen.
Im Hinblick auf eine mögliche Umbenennung bzw. Satzungsänderung wird auch zu
berücksichtigen sein, dass eine Ausweitung der Aufgaben nicht mit einer zeitlichen und
inhaltlichen Überforderung der – angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen
ohnehin sehr stark geforderten – Beauftragten einhergeht.
Wir hoffen, Ihnen unsere fachliche Einschätzung verständlich und nachvollziehbar dargestellt
zu haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Fachstelle für Demokratie