Mehr Sicherheit für zu Fuß gehende, Schulkinder und Trambahn-Fahrgäste im Bereich zwischen den Haltestellen Ol…

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Mehr Sicherheit für zu Fuß gehende, Schulkinder und Trambahn-Fahrgäste im Bereich zwischen den Haltestellen Olympiapark West, Borstei und Hanauer Straße

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  • 20-26 _ B 08001_B_08001_Sicherheit_Haltestellen.pdf
  • 20-26 _ B 08001_B_08001_Sicherheit_Haltestellen AS.pdf
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=== 20-26 _ B 08001_B_08001_Sicherheit_Haltestellen.pdf === Abbildung 1 veranschaulicht die Situation exemplarisch an der Haltestelle Borstei, wo die Kombination aus hohem Verkehrsaufkommen, fehlender Schutzinfrastruktur und hohem Fußgängeraufkommen eine besonders prekäre Gefahrenlage schafft. Vor diesem Hintergrund wird mit diesem Antrag die Anordnung von Tempo 30 auf dem genannten Abschnitt mit dem Ziel gefordert, die Verkehrssicherheit signifikant zu erhöhen, insbesondere für Fußgänger, Fahrgäste des ÖPNV, Kinder und ältere Menschen, die diesen Abschnitt täglich nutzen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte bestehen, bis Wartende und Fußgänger durch eine bauliche Infrastruktur geschützt werden können. Leider haben sich in München in jüngerer Zeit mehrere Unfälle ereignet, bei denen Autos in Tramhaltestellen gefahren sind. Es wurden Menschen getötet und schwer verletzt. Der Schutz durch Wartehäuschen oder Glaswände - der an vielen Haltestellen nicht vorhanden ist - stellte keinen ausreichenden Schutz dar. Bei einem weiteren Unfall auf der Dachauer Straße wurden Fußgänger auf dem Gehweg erfasst und mussten ins Krankenhaus eingeliefert werden. Auch wenn nicht jeder dieser Unfälle durch eine Anordnung von Tempo 30 verhindert oder in seinen Auswirkungen gemindert worden wäre, ist allein der Umstand, dass sies ich ereignet haben, Mahnung zu mehr Schutz für diese offenkundig besonders gefahrträchtigen Orte. Physikalisch ist auf Folgendes im Zuge einer Anordnung von Tempo 30 hinzuweisen: ● Der Anhalteweg wird drastisch reduziert: Bei 60 km/h beträgt er etwa 35 Meter, bei 30 km/h hingegen nur 13 Meter. ● Die Aufprallenergie sinkt: Bei einem Unfall mit 30 km/h überleben Fußgänger mit einer Wahrscheinlichkeit von 96 %, während sie bei 60 km/h nur noch bei 45 % liegt. Einige Studien gehen von einer höheren Todesrate bei einem Aufprall mit 60 km/h aus. https://www.bfu.ch/media/3ilcbwuj/2023-11-09_tempo_30_fakten_de_fin.pdf ● Beispiele bestätigen, dass es bei Tempo 30 keine oder wenige Tote Fußgänger gibt. https://www.tagesschau.de/ausland/europa/bologna-tempo-30-100.html Die Sterbewahrscheinlichkeit für Wartende und zu Fuß Gehende steigt mit dem Tempo der Autos exponentiell an. Bei Tempo 30 werden auch Raserei oder vorsätzliche Unfälle (durch einen Anschlag mit einem Auto auf der Dachauer Straße starben im Februar 2025 zwei Menschen) schwieriger, da der fließende Verkehr langsamer ist und die Strafen höher sind. Die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung kann überprüft warden, wenn z.B. durch bauliche Maßnahmen ausreichender Schutz geschaffen wurde. Initiative: Sebastian Dünnebeil, SPD-Ortsverein M-Moosach === 20-26 _ B 08001_B_08001_Sicherheit_Haltestellen AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80331 München Verkehrssicherheit und Straßenverkehr MOR-GB1.14 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Nord bag-nord.dir@muenchen.de An den BA 10 - Moosach Herr Kuhn Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 31.03.2026 Mehr Sicherheit für zu Fuß gehende, Schulkinder und Trambahn-Fahrgäste im Bereich zwischen den Haltestellen Olympiapark West, Borstei und Hanauer Straße BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08001 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 10 – Moosach vom 26.06.2025, eingegangen am 26.06.2025 Sehr geehrter Herr Kuhn, zu Ihrem Antrag vom 26.06.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Wir haben uns für die Beantwortung ihres Antrages folgende Stellungnahme von der im Mobilitätsreferat zuständigen Einheit für Verkehrsanordnungen (z.B. Tempo 30) eingeholt: „Der Verordnungsgeber hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften auf 50 km/h beschränkt. Grundsätzlich dürfen die Straßenverkehrsbehörden verkehrliche Maßnahmen nur dort ergreifen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur dort angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erhebliche Gefahrenlage besteht. Die Gefahrenlage kann z.B. in einer gefahrenträchtigen Streckenführung, Straßenschäden oder in einer erhöhten Unfallstatistik begründet sein. Eine Auswertung des Unfallgeschehens an Haltestellen des ÖPNV zeigte für die letzten fünf Jahre (2021-2025) keine Häufung von Unfällen.“ Im Stadtgebiet sind demnach aus dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit gegenwärtig keine Haltestellenbereiche verifizierbar, in deren Umgriff eine Absenkung der Geschwindigkeit rechtfertigbar wäre, um an der Haltestelle wartende Fahrgäste vor faktischen Gefahren zu schützen. I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Im Einzelfall und bei Vorliegen einer erheblichen Gefahrenlage (wie z.B. an der Haltestelle Donnersbergerstraße) kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Haltestellen auf 30 km/h begrenzt werden. Pauschal und ohne Vorliegen einer erheblichen Gefahrenlage ist dies jedoch stadtweit, aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (§ 45 Abs. 9 StVO), nicht möglich. Haltestellen in Mittellage fallen zudem nicht unter den Ausnahmetatbestand einer erleichterten Anordnung von Tempo 30 (wie z.B. für Kindergärten, Schulen usw.) in der seit dem 11.10.2024 geltenden reformierten StVO. Somit ist die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nur im Falle eines konkreten Unfallgeschehens bzw. einer erheblichen Gefahrenlage im Bereich einer konkreten Haltestelle möglich. Der Antrag Nr. 20-26 / B 08001 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 10 - Moosach vom 26.06.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt. Mit freundlichen Grüßen MOR GB 1.14 Team Verkehrssicherheit und Straßenverkehr II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges III. Ablage bei MOR-GB1.14

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 10 - Moosach

Sitzungsdatum

13.04.2026 um 19:30 Uhr

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