=== 20-26 _ B 08004_B_08004_Sicherung_Ertuechtigung_Tramhaltestellen.pdf ===
Jonas Hahn
Bezirksausschuss 10
Moosach
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07.07.2025
ANTRAG:
Sicherung von Fahrgästen gegen Unfälle – Ertüchtigung der Tramhaltestellen
entlang der Tram 20/21 in Moosach
Antrag:
Die genannten Tramhaltestellen sollen zur Sicherheit der Fahrgäste vor
auffahrendem Autoverkehr umgerüstet und gesichert werden. Es muss verhindert
werden, dass Automobile in Fahrtrichtung auf die jeweilige Fahrgastinsel vordringen
können.
Als ein Minimum an Sicherung sehen wir feste Geländer, wie sie z.T. schon an den
Haltestellen Winthrichring und Borstei, v.a. aber an der Haltestelle Olympiapark West
installiert sind.
Begründung:
Seit den schweren Unfällen an den Tram-Haltestellen Leonrodplatz und
Donnersbergerstraße zeigt sich deutlich, wie schlecht es um die körperliche
Sicherheit wartender Tram-Fahrgäste vor Verkehrsunfällen bestellt ist.
Schon seit dem Unfall am Leonrodplatz im Jahr 2022 ist keine sichtbare
Verbesserung eingetreten, der erneute schwere Unfall an der Donnersbergerstraße
sollte Anlass sein, hier unverzüglich zu handeln.
Die aktuelle Gestaltung der meisten Tramhaltestellen entlang der Linie 20/21 im
Bezirk Moosach zeigt aus unserer Sicht dringenden Bedarf auf.
Die FDP Moosach fordert daher eine umfassende Ertüchtigung der Tramhaltestellen
in Moosach, um endlich die Sicherheit der Fahrgäste angemessen zu gewährleisten.
Insbesondere bei den Haltestellen Hugo-Troendle-Straße, Wintrichring, Hanauer
Straße, Stadtwerke und Borstei sollen hier gesichert werden.
Sollte die Umgestaltung mit dem Schnellradweg entlang der Dachauer Straße bereits
vorgesehen sein, wünschen wir eine umfassende Information über Zeitplan und
geplanter Gestaltung der Tram-Haltestellen.
FDP im BA10 Moosach
=== 20-26 _ B 08004_B_08004_Sicherung_Ertuechtigung_Tramhaltestellen AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchenunterwegs.de
Straßenbahn: Linie 16-18, 27
Haltestelle Sendlinger Tor
muenchen.de/mor
Bus: Linien 52,152
Haltestelle Blumenstraße
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Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80331 München
Verkehrssicherheit und
Straßenverkehr
MOR-GB1.14
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Nord
bag-nord.dir@muenchen.de
An den BA 10 - Moosach
Herr Kuhn
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
31.03.2026
Sicherung von Fahrgästen gegen Unfälle – Ertüchtigung der Tramhaltestellen entlang
der Tram 20/21 in Moosach
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08004 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 10 - Moosach vom
07.07.2025, eingegangen am 07.07.2025
Sehr geehrter Herr Kuhn,
zu Ihrem Antrag vom 07.07.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Unsere oberste Leitlinie in der Verkehrssicherheitsarbeit ist die „Vision Zero“ – das klare Ziel,
langfristig keine Toten oder Schwerverletzten im Straßenverkehr mehr zu verzeichnen. Das
Mobilitätsreferat arbeitet mit Nachdruck daran, die Verkehrssicherheit für alle
Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Jeder Todesfall im Straßenverkehr ist einer zu viel.
Um die grundsätzliche Sicherheit von Haltestellen im Münchner Verkehrsgeschehen objektiv
bewerten zu können, haben wir das Unfallgeschehen der letzten fünf Jahre (2021–2025) im
Zusammenhang mit Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs stadtweit detailliert
ausgewertet. Im Ergebnis zeigt sich, dass es dort keine Häufungen von Unfällen gibt. Trotz der
schweren und tragischen Unfälle an den Haltestellen Donnersbergerstraße im Mai und
November 2025 und Leonrodplatz im Juli 2023, ist das Unfallgeschehen an Haltestellen in
München grundsätzlich als unauffällig zu bewerten.
Dennoch hat die MVG unmittelbar nach dem erneuten Unfall an der Tramhaltestelle
Donnersbergerstraße am 07.11.2025, bereits Maßnahmen veranlasst:
Aktuell ist die Haltestelle mit einem Geländer gesichert und zusätzlich wurden Schutzpoller an
der Haltestelle installiert, um den Wartebereich baulich zu sichern.
I.
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Parallel dazu wurde für den Bereich der Tramhaltestelle Donnersbergerstraße inzwischen die
Einführung von Tempo 30 verkehrsrechtlich angeordnet.
Im Einzelfall und bei Vorliegen einer erheblichen Gefahrenlage kann die zulässige
Höchstgeschwindigkeit im Bereich von Haltestellen auf 30 km/h begrenzt werden. Pauschal und
ohne Vorliegen einer erheblichen Gefahrenlage ist dies jedoch stadtweit, aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben (§ 45 Abs. 9 StVO), nicht möglich. Haltestellen in Mittellage fallen zudem
nicht unter den Ausnahmetatbestand einer erleichterten Anordnung von Tempo 30 (wie z.B. für
Kindergärten, Schulen, usw.) in der seit dem 11.10.2024 geltenden reformierten StVO. Jeder
Einzelfall muss nach der geltenden Rechtslage individuell geprüft und aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten dann eine verhältnismäßige Lösung gesucht werden. Die Haltestelle
Donnersbergerstraße erfüllt diese Ausnahmekriterien, entsprechend konnte dort Tempo 30
angeordnet werden. Die von Ihnen genannten Haltestellen entlang der Tramlinien 20/21 erfüllen
diese Kriterien jedoch zum aktuellen Zeitpunkt nicht, sodass dort eine Anordnung von Tempo
30 derzeit nicht möglich ist.
Außerdem haben wir uns zum Thema grundsätzliche Sicherheit an Tramhaltestellen mit der
SWM/MVG abgestimmt und können Ihnen dazu Folgendes mitteilen:
Die SWM/MVG errichtet Tramhaltestellen im Auftrag der Landeshauptstadt München auf dem
Grund der Landeshauptstadt München. Die dafür maßgeblichen Richtlinien in Bezug auf
Gestaltung, Sicherheit und Barrierefreiheit sind u.a. in der BOStrab, der StVO und den
verschiedenen Regelwerken für den Straßenbau festgehalten und dienen der Technischen
Aufsichtsbehörde der Regierung von Oberbayern als Genehmigungsgrundlage für die
Haltestellen.
Die Erhöhung der Sicherheit von Tramhaltestellen in Mittellage kann durch verschiedene
Maßnahmen erreicht werden:
- Haltestellen an den Fahrbahnrand verlegen: Erforderlich wären erhebliche Eingriffe in
den gesamten Straßenraum der LHM durch die Neu- und Umplanung etlicher
Tramhaltestellen im Netz. Aufgrund der nicht abschätzbaren Dauer und Kosten ist diese
Maßnahme, auch vor dem Hintergrund der prekären Finanzlage von LHM und
SWM/MVG, auszuschließen.
- Eine robuste Trennung von Haltestellen und KFZ-Fahrbahnen an bestehenden und neu
zu planenden Haltestellen: Bereits heute statten wir unsere neu errichteten und
ausgebauten Haltestellen in Mittellage mit Trennelementen zur KFZ-Fahrbahn aus.
Diese dienen der Fahrgaststromlenkung; es soll z.B. verhindert werden, dass bei hohem
Fahrgastaufkommen Personen versehentlich oder absichtlich auf die Fahrbahn geraten
oder nicht die vorgesehenen Zugänge nutzen. Diese Trennelemente sind jedoch nicht
darauf ausgelegt, die Aufprallenergie eines Fahrzeugs abzufangen, das mit hoher
Geschwindigkeit in eine Haltestelle rast. Erforderlich hierfür wäre eine Nachrüstung der
Haltestellen mit massiven Pollern. Um den gesetzlichen Mindestanforderungen an
Platzbedarf (Durchgangsbreiten) genüge zu tun, kann der dafür notwendige Raum nicht
zulasten der Fahrgäste vom Haltestellenbereich abgezogen werden, sondern muss ggfs.
über eine Neuaufteilung des Straßenraumes im Bereich der KFZ-Fahrbahnen erreicht
werden. Auch hier sind Dauer und Kosten nicht abzuschätzen.
- Jedoch bieten sowohl die bestehenden Trennelemente als auch unsere Wartehallen
heute schon einen gewissen Schutz und können zwar keine Unfälle verhindern, aber
Unfallfolgen abmildern. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass zum einen nicht alle
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Haltestellen im Bestand über genügend Breite zur Nachrüstung verfügen, und zum
anderen die Finanzierung völlig ungeklärt ist. Der Auftrag zur Nachrüstung abseits der
planmäßigen Ertüchtigung muss inklusive der Bereitstellung der notwendigen
Finanzmittel durch den Stadtrat erfolgen.
Außerdem arbeitet die MVG aktuell gemeinsam mit dem MOR an dem barrierefreien Ausbau
der Tramlinien 12 und 20 und der Verlängerung der Tramhaltestellen. Mit dem barrierefreien
Ausbau gehen auch erhöhte Sicherheitsstandards einher, z.B. breitere Haltestellen und
Spritzschutzgeländer.
Der Antrag Nr. 20-26 / B 08004 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 10 - Moosach vom
07.07.2025 ist damit satzungsgemäß behandelt.
Mit freundlichen Grüßen
MOR GB 1.14 Team Verkehrssicherheit und Straßenverkehr
II. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5
mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges
III. Ablage bei MOR-GB1.14