Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 00937_V 00937 Widmungen Teilstrecke Hugo Hoellreiner Strasse BE.pdf ===
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
Widmungen
einer Teilstrecke der Hugo-Höllenreiner-Straße sowie
einer Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee sowie
einer Teilstrecke des Unbenannten Weges Nr. 48 sowie
einer Teilstrecke der Straße „Am Ausbesserungswerk“
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00937
Anlagen
2 Pläne
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 Schwabing-
Freimann vom 28.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Nach Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 699), muss die Widmung, durch die eine
Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält, durch die
Straßenbaubehörde förmlich verfügt werden.
Folgende Straßenstrecken sind gemäß Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.
1989 der Landeshauptstadt München soweit hergestellt und technisch
abgenommen, dass
• die Teilstrecke der Hugo-Höllenreiner-Straße (Flst. Nr. 223/48,
Gemarkung Freimann) zwischen dem Guido-Westerwelle-Platz (= km
0,000) und 199 m östlich davon (= km 0,199) zu einem „beschränkt-
öffentlichen Weg, Fußverkehr“ und
• die Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee (Teilfläche aus Flst. Nr. 223/5,
Gemarkung Freimann) zwischen 228 m östlich der Winfried-Zehetmeier-
Straße (= km 0,134) und der Winfried-Zehetmeier-Straße (= km 0,362) zu
einer Ortsstraße und
• die Teilstrecke des Unbenannten Weges Nr. 48 (Flst. Nrn. 223/87, 223/88,
Gemarkung Freimann) zwischen 128 m westlich der Cordelia-Edvardson-
Straße bei Haus Nr. 11 (= km 0,128) und der Monica-Lochner-Fischer-
Telefon: 233 - 60120
Telefax: 233 - 60105
Baureferat
Verwaltung und Recht
Seite 2
Straße (= km 0,591), durchbrochen auf einer Breite von 32 m durch die
Henny-Seidemann-Straße, zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß-
und Radverkehr“
gewidmet werden können.
Die Teilstrecke der Straße „Am Ausbesserungswerk“ (Flst. Nrn. 170/207,
170/238, 170/239, Teilflächen der Flst. Nrn. 170/230, 170/232, Gemarkung
Freimann) zwischen der Maria-Probst-Straße (= km 0,000) und dem
Wendebereich der Ortsstraße „Am Ausbesserungswerk“ (= km 0,198) ist gem.
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1942a der Landeshauptstadt München
soweit hergestellt und technisch abgenommen, dass sie zu einem „beschränkt-
öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“ gewidmet werden kann.
Die Straßenbaubehörde für die zu widmenden Straßenstrecken ist die
Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Widmungen
erforderlichen Verfügungsbefugnisse.
Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die
Widmungen und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügungen gem. Art. 41
Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23.12.1976
(BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599),
vornehmen.
Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und die Verwaltungsberätin
der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Frau Stadträtin Stöhr , haben je einen
Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
Den Widmungen
• der Teilstrecke der Hugo-Höllenreiner-Straße zwischen dem Guido-
Westerwelle-Platz (= km 0,000) und 199 m östlich davon (= km 0,199) zu
einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fußverkehr“ und
• der Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee zwischen 228 m östlich der
Winfried-Zehetmeier-Straße und der Winfried-Zehetmeier-Straße (= km
0,362) zu einer Ortsstraße und
• der Teilstrecke des Unbenannten Weges Nr. 48 zwischen 128 m westlich
der Cordelia-Edvardson-Straße bei Haus Nr. 11 (= km 0,128) und der
Monica-Lochner-Fischer-Straße (= km 0,591), durchbrochen auf einer
Breite von 32 m durch die Henny-Seidemann-Straße, zu einem
„beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“ und
• der Teilstrecke der Straße „Am Ausbesserungswerk“ zwischen der Maria-
Probst-Straße (= km 0,000) und dem Wendebereich der Ortsstraße „Am
Ausbesserungswerk“ (= km 0,198) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg,
Fuß- und Radverkehr“
wird zugestimmt.
Seite 3
III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 12 der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Patric Wolf Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird
bestätigt.
An den Bezirksausschuss 12
An das Direktorium - D-II-BA-MITTE
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Kommunalreferat
An das Kommunalreferat - GeodatenService
An das Kreisverwaltungsreferat
An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/16
An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-44B
An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4
An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
Seite 4
V. Abdruck von I. mit IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den
Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 12 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 12 kann / soll nicht vollzogen
werden (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren
Verfahren einzuholen.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 26-32 _ V 00937_V 00937 Widmungen Teilstrecke Hugo Hoellreiner Strasse A1.pdf ===
0 40
m
Erstellungsdatum 15.05.2026
Widmung nach BayStrWG
Erstellt für Maßstab 1:1 500
zur Maßentnahme nur bedingt geeignet
Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de
©
Landeshauptstadt
München
2026,
Flurstücke
und
Gebäude:
©
Bayerische
Vermessungsverwaltung
2026
´
=== 26-32 _ V 00937_V 00937 Widmungen Teilstrecke Hugo Hoellreiner Strasse A2.pdf ===
0 100
m
Erstellungsdatum 07.05.2026
Datenauszug
Erstellt für Maßstab 1:2 500
zur Maßentnahme nur bedingt geeignet
Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de
©
Landeshauptstadt
München
2026,
Flurstücke
und
Gebäude:
©
Bayerische
Vermessungsverwaltung
2026
´
=== B 12_VG 28.07.2026 oeff. 2. 3..pdf ===
Datum: 03.08.2026
Telefon: 089 - 233 212 55
Telefax:
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Baureferat
(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
Widmungen
einer Teilstrecke der Hugo-Höllenreiner-Straße sowie
einer Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee sowie
einer Teilstrecke des Unbenannten Weges Nr. 48 sowie
einer Teilstrecke der Straße „Am Ausbesserungswerk“
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00937
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 12 - Schwabing-Freimann
vom 28. Juli 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung: