(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann Widmungen einer Tei…

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(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann Widmungen einer Teilstrecke der Hugo-Höllenreiner-Straße sowie einer Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee sowie einer Teilstrecke des Unbenannten Weges Nr. 48 sowie einer Teilstrecke der Straße „Am Ausbesserungswerk“

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  • 26-32 _ V 00937_V 00937 Widmungen Teilstrecke Hugo Hoellreiner Strasse BE.pdf
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=== 26-32 _ V 00937_V 00937 Widmungen Teilstrecke Hugo Hoellreiner Strasse BE.pdf === Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann Widmungen einer Teilstrecke der Hugo-Höllenreiner-Straße sowie einer Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee sowie einer Teilstrecke des Unbenannten Weges Nr. 48 sowie einer Teilstrecke der Straße „Am Ausbesserungswerk“ Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00937 Anlagen 2 Pläne Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 Schwabing- Freimann vom 28.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Nach Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 699), muss die Widmung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält, durch die Straßenbaubehörde förmlich verfügt werden. Folgende Straßenstrecken sind gemäß Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1989 der Landeshauptstadt München soweit hergestellt und technisch abgenommen, dass • die Teilstrecke der Hugo-Höllenreiner-Straße (Flst. Nr. 223/48, Gemarkung Freimann) zwischen dem Guido-Westerwelle-Platz (= km 0,000) und 199 m östlich davon (= km 0,199) zu einem „beschränkt- öffentlichen Weg, Fußverkehr“ und • die Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee (Teilfläche aus Flst. Nr. 223/5, Gemarkung Freimann) zwischen 228 m östlich der Winfried-Zehetmeier- Straße (= km 0,134) und der Winfried-Zehetmeier-Straße (= km 0,362) zu einer Ortsstraße und • die Teilstrecke des Unbenannten Weges Nr. 48 (Flst. Nrn. 223/87, 223/88, Gemarkung Freimann) zwischen 128 m westlich der Cordelia-Edvardson- Straße bei Haus Nr. 11 (= km 0,128) und der Monica-Lochner-Fischer- Telefon: 233 - 60120 Telefax: 233 - 60105 Baureferat Verwaltung und Recht Seite 2 Straße (= km 0,591), durchbrochen auf einer Breite von 32 m durch die Henny-Seidemann-Straße, zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“ gewidmet werden können. Die Teilstrecke der Straße „Am Ausbesserungswerk“ (Flst. Nrn. 170/207, 170/238, 170/239, Teilflächen der Flst. Nrn. 170/230, 170/232, Gemarkung Freimann) zwischen der Maria-Probst-Straße (= km 0,000) und dem Wendebereich der Ortsstraße „Am Ausbesserungswerk“ (= km 0,198) ist gem. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1942a der Landeshauptstadt München soweit hergestellt und technisch abgenommen, dass sie zu einem „beschränkt- öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“ gewidmet werden kann. Die Straßenbaubehörde für die zu widmenden Straßenstrecken ist die Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Widmungen erforderlichen Verfügungsbefugnisse. Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die Widmungen und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügungen gem. Art. 41 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23.12.1976 (BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599), vornehmen. Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und die Verwaltungsberätin der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Frau Stadträtin Stöhr , haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin Den Widmungen • der Teilstrecke der Hugo-Höllenreiner-Straße zwischen dem Guido- Westerwelle-Platz (= km 0,000) und 199 m östlich davon (= km 0,199) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fußverkehr“ und • der Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee zwischen 228 m östlich der Winfried-Zehetmeier-Straße und der Winfried-Zehetmeier-Straße (= km 0,362) zu einer Ortsstraße und • der Teilstrecke des Unbenannten Weges Nr. 48 zwischen 128 m westlich der Cordelia-Edvardson-Straße bei Haus Nr. 11 (= km 0,128) und der Monica-Lochner-Fischer-Straße (= km 0,591), durchbrochen auf einer Breite von 32 m durch die Henny-Seidemann-Straße, zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“ und • der Teilstrecke der Straße „Am Ausbesserungswerk“ zwischen der Maria- Probst-Straße (= km 0,000) und dem Wendebereich der Ortsstraße „Am Ausbesserungswerk“ (= km 0,198) zu einem „beschränkt-öffentlichen Weg, Fuß- und Radverkehr“ wird zugestimmt. Seite 3 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 12 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Patric Wolf Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 12 An das Direktorium - D-II-BA-MITTE An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Kommunalreferat An das Kommunalreferat - GeodatenService An das Kreisverwaltungsreferat An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/16 An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-44B An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4 An das Baureferat - RG4, VVE, VV-Geb, G, TZ, T1, T2 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 V. Abdruck von I. mit IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 12 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 12 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 26-32 _ V 00937_V 00937 Widmungen Teilstrecke Hugo Hoellreiner Strasse A1.pdf === 0 40 m Erstellungsdatum 15.05.2026 Widmung nach BayStrWG Erstellt für Maßstab 1:1 500 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2026, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2026 ´ === 26-32 _ V 00937_V 00937 Widmungen Teilstrecke Hugo Hoellreiner Strasse A2.pdf === 0 100 m Erstellungsdatum 07.05.2026 Datenauszug Erstellt für Maßstab 1:2 500 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2026, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2026 ´ === B 12_VG 28.07.2026 oeff. 2. 3..pdf === Datum: 03.08.2026 Telefon: 089 - 233 212 55 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Baureferat (E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann Widmungen einer Teilstrecke der Hugo-Höllenreiner-Straße sowie einer Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee sowie einer Teilstrecke des Unbenannten Weges Nr. 48 sowie einer Teilstrecke der Straße „Am Ausbesserungswerk“ Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00937 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 12 - Schwabing-Freimann vom 28. Juli 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung:

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 12 - Schwabing-Freimann

Sitzungsdatum

28.07.2026 um 19:30 Uhr

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