Text aus den Unterlagen
=== 26-32 _ V 01269_Q 01269 Widmungen Friederike Nadig Allee BE.pdf ===
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
Widmungen
einer Teilstrecke der Friederike-Nadig-Allee sowie
der Gesamtstrecke der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße sowie
einer Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee sowie
der Gesamtstrecke der Elisabeth-Kitzinger-Straße
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01269
Anlage
1 Plan
Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 Schwabing-
Freimann vom 25.08.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag der Referentin
Nach Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 699), muss die Widmung, durch die eine
Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält, durch die
Straßenbaubehörde förmlich verfügt werden.
Folgende Straßenstrecken sind gemäß Bebauungsplan mit Grünordnung Nr.
1989 der Landeshauptstadt München soweit hergestellt und technisch
abgenommen, dass
• die Teilstrecke der Friederike-Nadig-Allee (Teilfläche aus Flst. Nr. 223/6,
Gemarkung Freimann) zwischen der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße (= km
0,000) und der Monica-Lochner-Fischer-Straße (= km 0,174) und
• die Gesamtstrecke der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße (Flst. Nr. 223/72,
Gemarkung Freimann) zwischen der Helmut-Kohl-Allee (= km 0,000) und
der Friederike-Nadig-Allee (= km 0,205) und
• die Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee (Teilfläche aus Flst. Nr. 223/5,
Gemarkung Freimann) zwischen der Elisabeth-Kitzinger-Straße, Ostseite
(= km 0,760) und der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße (= km 0,839) und
Telefon: 233 - 760120
Telefax: 233 - 760105
Baureferat
Verwaltung und Recht
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• die Gesamtstrecke der Elisabeth-Kitzinger-Straße (Flst. Nrn. 223/36,
223/109, Gemarkung Freimann) zwischen der Helmut-Kohl-Allee (= km
0,000) und der Heidemannstraße (= km 0,128)
zu Ortsstraßen gewidmet werden können.
Die Straßenbaubehörde für die zu widmenden Straßenstrecken ist die
Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Widmungen
erforderlichen Verfügungsbefugnisse.
Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die
Widmungen und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügungen gem. Art. 41
Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23.12.1976
(BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599),
vornehmen.
Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und die
Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Frau Stadträtin
Stöhr, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten.
II. Antrag der Referentin
Den Widmungen
• der Teilstrecke der Friederike-Nadig-Allee zwischen der Marion-Gräfin-
Dönhoff-Straße (= km 0,000) und der Monica-Lochner-Fischer-Straße (=
km 0,174) und
• der Gesamtstrecke der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße zwischen der
Helmut-Kohl-Allee (= km 0,000) und der Friederike-Nadig-Allee (= km
0,205) und
• der Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee zwischen der Elisabeth-Kitzinger-
Straße, Ostseite (= km 0,760) und der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße (=
km 0,839) und
• der Gesamtstrecke der Elisabeth-Kitzinger-Straße zwischen der Helmut-
Kohl-Allee (= km 0,000) und der Heidemannstraße (= km 0,128)
zu Ortsstraßen wird zugestimmt.
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III. Beschluss
nach Antrag.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 12 der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende Die Referentin
Patric Wolf Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer
Berufsm. Stadträtin
IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung.
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird
bestätigt.
An den Bezirksausschuss 12
An das Direktorium - D-II-BA-MITTE
An das Direktorium - Dokumentationsstelle
An das Revisionsamt
An die Stadtkämmerei
An das Kommunalreferat
An das Kommunalreferat - GeodatenService
An das Kreisverwaltungsreferat
An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/16
An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-44B
An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4
An das Baureferat - RG4, VV1, VV2, G, TZ, T1, T2
zur Kenntnis.
Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ
zum Vollzug des Beschlusses.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
Seite 4
V. Abdruck von I. mit IV.
1. An das
Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den
Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat.
Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht
vollzogen werden kann.
2. Zurück an das Baureferat - RG 4
Der Beschluss
kann vollzogen werden.
kann / soll nicht vollzogen werden
VI. An das Direktorium - D-II-BA
Der Beschluss des Bezirksausschusses 12 kann vollzogen werden.
Der Beschluss des Bezirksausschusses 12 kann / soll nicht vollzogen
werden (Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren
Verfahren einzuholen.
Am .....................
Baureferat - RG 4
I. A.
=== 26-32 _ V 01269_Q 01269 Widmungen Friederike Nadig Allee A1.pdf ===
0 100
m
Erstellungsdatum 20.07.2026
Widmung nach BayStrWG
Erstellt für Maßstab 1:2 500
zur Maßentnahme nur bedingt geeignet
Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de
©
Landeshauptstadt
München
2026,
Flurstücke
und
Gebäude:
©
Bayerische
Vermessungsverwaltung
2026
´
=== B 12_VG 25.08.2026 oeff. 2. 1..pdf ===
Datum: 01.09.2026
Telefon: 089 - 233 212 55
Telefax:
Email: bag-mitte.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Mitte
An das Baureferat
(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann
Widmungen
einer Teilstrecke der Friederike-Nadig-Allee sowie
der Gesamtstrecke der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße sowie
einer Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee sowie
der Gesamtstrecke der Elisabeth-Kitzinger-Straße
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01269
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 12 - Schwabing-Freimann
vom 25. August 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung: