(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann Widmungen einer Tei…

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(E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann Widmungen einer Teilstrecke der Friederike-Nadig-Allee sowie der Gesamtstrecke der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße sowie einer Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee sowie der Gesamtstrecke der Elisabeth-Kitzinger-Straße

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  • 26-32 _ V 01269_Q 01269 Widmungen Friederike Nadig Allee BE.pdf
  • 26-32 _ V 01269_Q 01269 Widmungen Friederike Nadig Allee A1.pdf
  • B 12_VG 25.08.2026 oeff. 2. 1..pdf
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=== 26-32 _ V 01269_Q 01269 Widmungen Friederike Nadig Allee BE.pdf === Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann Widmungen einer Teilstrecke der Friederike-Nadig-Allee sowie der Gesamtstrecke der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße sowie einer Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee sowie der Gesamtstrecke der Elisabeth-Kitzinger-Straße Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01269 Anlage 1 Plan Beschluss des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 12 Schwabing- Freimann vom 25.08.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Nach Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05.10.1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2025 (GVBl. S. 699), muss die Widmung, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält, durch die Straßenbaubehörde förmlich verfügt werden. Folgende Straßenstrecken sind gemäß Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1989 der Landeshauptstadt München soweit hergestellt und technisch abgenommen, dass • die Teilstrecke der Friederike-Nadig-Allee (Teilfläche aus Flst. Nr. 223/6, Gemarkung Freimann) zwischen der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße (= km 0,000) und der Monica-Lochner-Fischer-Straße (= km 0,174) und • die Gesamtstrecke der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße (Flst. Nr. 223/72, Gemarkung Freimann) zwischen der Helmut-Kohl-Allee (= km 0,000) und der Friederike-Nadig-Allee (= km 0,205) und • die Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee (Teilfläche aus Flst. Nr. 223/5, Gemarkung Freimann) zwischen der Elisabeth-Kitzinger-Straße, Ostseite (= km 0,760) und der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße (= km 0,839) und Telefon: 233 - 760120 Telefax: 233 - 760105 Baureferat Verwaltung und Recht Seite 2 • die Gesamtstrecke der Elisabeth-Kitzinger-Straße (Flst. Nrn. 223/36, 223/109, Gemarkung Freimann) zwischen der Helmut-Kohl-Allee (= km 0,000) und der Heidemannstraße (= km 0,128) zu Ortsstraßen gewidmet werden können. Die Straßenbaubehörde für die zu widmenden Straßenstrecken ist die Landeshauptstadt München. Die Stadt besitzt auch die für die Widmungen erforderlichen Verfügungsbefugnisse. Soweit nachfolgendem Antrag stattgegeben wird, veranlasst das Baureferat die Widmungen und wird die öffentliche Bekanntgabe der Verfügungen gem. Art. 41 Abs. 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) vom 23.12.1976 (BayRS 2010-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2024 (GVBl. S. 599), vornehmen. Die Korreferentin des Baureferates, Frau Stadträtin Lang, und die Verwaltungsbeirätin der Hauptabteilung Verwaltung und Recht, Frau Stadträtin Stöhr, haben je einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag der Referentin Den Widmungen • der Teilstrecke der Friederike-Nadig-Allee zwischen der Marion-Gräfin- Dönhoff-Straße (= km 0,000) und der Monica-Lochner-Fischer-Straße (= km 0,174) und • der Gesamtstrecke der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße zwischen der Helmut-Kohl-Allee (= km 0,000) und der Friederike-Nadig-Allee (= km 0,205) und • der Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee zwischen der Elisabeth-Kitzinger- Straße, Ostseite (= km 0,760) und der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße (= km 0,839) und • der Gesamtstrecke der Elisabeth-Kitzinger-Straße zwischen der Helmut- Kohl-Allee (= km 0,000) und der Heidemannstraße (= km 0,128) zu Ortsstraßen wird zugestimmt. Seite 3 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 12 der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Patric Wolf Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer Berufsm. Stadträtin IV. Wv. Baureferat - RG 4 zur weiteren Veranlassung. Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit dem Original wird bestätigt. An den Bezirksausschuss 12 An das Direktorium - D-II-BA-MITTE An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Kommunalreferat An das Kommunalreferat - GeodatenService An das Kreisverwaltungsreferat An das Kreisverwaltungsreferat - KVR-III/16 An das Mobilitätsreferat - MOR-GB2.211 An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung - PLAN-HAII-44B An das Polizeipräsidium München Abt. Einsatz E4 An das Baureferat - RG4, VV1, VV2, G, TZ, T1, T2 zur Kenntnis. Mit Vorgang zurück an das Baureferat - VZ zum Vollzug des Beschlusses. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. Seite 4 V. Abdruck von I. mit IV. 1. An das Es wird gebeten, von der Abänderung des Beschlusses durch den Bezirksausschuss Kenntnis zu nehmen; der Beschluss betrifft auch Ihr Referat. Es wird um umgehende Mitteilung ersucht, ob der Beschluss aus dortiger Sicht vollzogen werden kann. 2. Zurück an das Baureferat - RG 4 Der Beschluss kann vollzogen werden. kann / soll nicht vollzogen werden VI. An das Direktorium - D-II-BA Der Beschluss des Bezirksausschusses 12 kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses 12 kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters zum weiteren Verfahren einzuholen. Am ..................... Baureferat - RG 4 I. A. === 26-32 _ V 01269_Q 01269 Widmungen Friederike Nadig Allee A1.pdf === 0 100 m Erstellungsdatum 20.07.2026 Widmung nach BayStrWG Erstellt für Maßstab 1:2 500 zur Maßentnahme nur bedingt geeignet Erstellt mit GeoInfoWeb - geoinfoweb.muenchen.de © Landeshauptstadt München 2026, Flurstücke und Gebäude: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2026 ´ === B 12_VG 25.08.2026 oeff. 2. 1..pdf === Datum: 01.09.2026 Telefon: 089 - 233 212 55 Telefax: Email: bag-mitte.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Mitte An das Baureferat (E) Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes im Stadtbezirk 12 Schwabing-Freimann Widmungen einer Teilstrecke der Friederike-Nadig-Allee sowie der Gesamtstrecke der Marion-Gräfin-Dönhoff-Straße sowie einer Teilstrecke der Helmut-Kohl-Allee sowie der Gesamtstrecke der Elisabeth-Kitzinger-Straße Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 01269 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 12 - Schwabing-Freimann vom 25. August 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung:

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 12 - Schwabing-Freimann

Sitzungsdatum

25.08.2026 um 19:30 Uhr

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