=== 20-26 _ B 08557_B 08557 Vereinbarkeit von Familie und Beruf.pdf ===
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksausschuss 13 Bogenhausen
Wahlperiode 2020-2026
Antrag 01.01.2026
Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern - Betreuungszeiten
reformieren
Der BA13 beauftragt die Stadtverwaltung, gemeinsam mit den freien und städtischen
Trägern der Kindertagesbetreuung eine Anpassung des Systems zur Berechnung der
Betreuungszeiten zu erarbeiten.
Zusätzlich zur Arbeitszeit sollen 14 Stunden für Eltern mit Kindern in
unterschiedlichen Einrichtungen hinzukommen.
Begründung:
Die bisherige Regel zur Berechnung der Betreuungszeiten lautet:
Betreuungszeit = Arbeitszeit (des Elternteils mit den wenigsten Wochenstunden) + 7
Stunden pauschaler Zusatzbedarf.
Diese Regel wirkt in der Praxis häufig realitätsfern, insbesondere bei Familien mit
mehreren Kindern in unterschiedlichen Einrichtungen. Das betrifft in München
tausende Haushalte. Reale Wegezeiten, die durch die Abholung weiterer Kinder in
anderen Einrichtungen entstehen, werden nicht berücksichtigt und führen so zu
starken Beeinträchtigungen der Berufsfähigkeit.
Antragsteller*innen:
Miriam Georgi Grottenthaler, Angelika Pilz-Strasser
+ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
=== 20-26 _ B 08557_B 08557 Vereinbarkeit von Familie und Beruf AS.pdf ===
Landeshauptstadt
München
Referat für
Bildung und Sport
Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport
Bayerstraße 28, 80335 München
KITA
RBS-KITA
Bayerstraße 28
80335 München
beschluss.kita.rbs@muenchen.de
An den Vorsitzenden des
Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirks
Bogenhausen
Herrn Florian Ring
Friedenstraße 40
81660 München
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
26.02.26
Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern - Betreuungszeiten reformieren;
BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08557 des Bezirksausschusses
des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen
vom 20.01.2026;
Sehr geehrter Herr Ring,
bei der im Antrag Nr. 20-26 / B 08557 des Bezirksausschusses 13 vom 20.01.2026 angespro-
chenen Angelegenheit handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im Sinne
des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München; einer stadt-
ratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht.
In Ihrem Antrag baten Sie die Stadtverwaltung darum, „gemeinsam mit den freien und
städtischen Trägern der Kindertagesbetreuung eine Anpassung des Systems zur Berechnung
der Betreuungszeiten zu erarbeiten. Zusätzlich zur Arbeitszeit sollen 14 Stunden für Eltern mit
Kindern in unterschiedlichen Einrichtungen hinzukommen.“
Zur Thematik kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Wesentlichen Regelungen unterhalb der Gesetzesebene zum Besuch der städtischen Kinder-
tageseinrichtungen und Tagesheime – darunter insbesondere auch zur Aufnahme der Kinder
und zu den Buchungszeiten – sind in der städtischen Kindertageseinrichtungssatzung sowie in
der städtischen Tagesheimsatzung enthalten. Diese beziehen sich aber ausschließlich auf die
städtischen Einrichtungen. Die weiteren in München tätigen Träger von Kinderbetreuungsein-
richtungen sind an die Regelungen in diesen Satzungen nicht gebunden – auch die Träger von
Einrichtungen mit Trägerschaftsüberlassungsvertrag sind seit Beginn des Kindertageseinrich-
tungsjahres 2025/2026 nicht mehr zu satzungskonformem Handeln verpflichtet. Die Träger
geben sich im Rahmen ihrer Trägerautonomie, in die das Referat für Bildung und Sport nicht
eingreifen darf und will, eigene Regeln. Im Folgenden wird daher nur auf die städtischen Ein-
richtungen eingegangen.
I.
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Eine Berechnungsformel zur Ermittlung der zustehenden Betreuungszeit existiert in den o.g.
Satzungen nicht. Jedoch enthalten beide Satzungen eine (identische) Formel zur Ermittlung
der Dringlichkeit. Diese Formel sieht tatsächlich eine pauschale Anrechnung von Wegezeiten
zusätzlich zur Arbeitszeit vor, dient aber nicht der Festsetzung der Buchungsstunden.
1. Ermittlung der Dringlichkeit
Die Regelungen der o.g. städtischen Satzungen stellen bei der Platzvergabe im Wesentlichen
auf den Betreuungsbedarf des Kindes in der jeweils konkret ausgewählten Einrichtung ab. Die-
ser wird – angesichts der sehr hohen Zahl angemeldeter Kinder zwangsläufig in pauschalisier-
ter Form – durch die Einreihung in Rang- und Dringlichkeitsstufen erfasst, mit denen das Vor-
liegen bestimmter Kriterien abgebildet wird.
Ein wichtiges Kriterium bei der Platzvergabe ist selbstverständlich die Berufstätigkeit der El-
tern, die durch die Zuerkennung von Dringlichkeitsstufe A (Kindertageseinrichtungssatzung)
bzw. B (Tagesheimsatzung) berücksichtigt wird, wobei aber zu berücksichtigen ist, dass noch
vor den Dringlichkeitsstufen die in der Satzung definierten Rangstufen vergaberelevant sind.
Es wäre also unzutreffend, im Rahmen der Platzvergabe allein auf den Umfang der Berufstä-
tigkeit der Eltern abzustellen.
Die Satzungen sehen als ersten Schritt der Anwendung der Entscheidungskriterien die Rei-
hung der Anmeldungen in Rangstufen vor. Hierbei spielen die Arbeitszeiten der Eltern keine
Rolle. Erst wenn die freien Plätze nicht ausreichen, um alle Kinder, die sich gleichrangig inner-
halb derselben Rangstufe befinden, mit einem Platz zu versorgen, kommt als weitere Unter-
scheidung die Reihung nach Dringlichkeitsstufen zur Anwendung. Erst hier ist die Berufstätig-
keit der Eltern relevant, weil sie zu Dringlichkeitsstufe A bzw. B und innerhalb dieser Stufe zu
einer konkreten Punktezahl in Abhängigkeit vom Umfang der Arbeitszeit und von der zeitlichen
Lage der Arbeitszeit in Relation zur gewünschten Betreuungszeit führt.
Bei der Berücksichtigung der Arbeitszeiten werden Wege- und Pausenzeiten pauschal berück-
sichtigt, jedoch wäre es in der Praxis nicht leistbar, insoweit auf individuelle Besonderheiten
einzugehen. Die Einrichtungsleitungen könnten unmöglich auf alle individuellen Besonderhei-
ten der Arbeitswege eingehen (und gleichzeitig die für die Eltern elementar wichtige Schnellig-
keit der Platzvergabe gewährleisten) und auch mit dem kita finder+, der längst die Berechnung
der Punktezahl übernimmt, wäre eine solche Berechnung unter Einbezug individueller Fakto-
ren nicht machbar. Hier liefe es vielmehr auf eine Vielzahl von persönlich zu treffenden Ermes-
sensentscheidungen hinaus. Im Übrigen litte die von Eltern häufig angemahnte Transparenz
der Vergabeentscheidungen in wesentlichem Maße, wenn individuelle Besonderheiten fall-
weise berücksichtigt oder aber, je nach Ermessensentscheidung, übergangen würden. Daher
wurde im Zusammenhang mit der Einführung des kita finders+ vor über 10 Jahren bewusst
eine pauschalisierte Anrechnung von Arbeits- und Wegezeiten mit je 1,5 Punkten je Wochen-
arbeitstag neu in den Satzungen verankert und im kita finder+ IT-technisch umgesetzt. Bei ei-
ner 5-Tage-Woche ergibt dies 7,5 zusätzliche Punkte.
Erhalten Eltern eine Platzzusage, so wird in dieser zwar zum Ausdruck gebracht, welche Platz-
art der Familie für ihr Kind angeboten wird (ganztags, vormittags, erweitert über Mittag, nach-
mittags), jedoch wird hier bewusst noch keine konkrete Buchungszeit kommuniziert. Diese
steht im Zeitpunkt der Erteilung der Platzzusage noch nicht fest.
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2. Festlegung der Buchungszeit
Obgleich für die Eltern auch bereits in früheren Phasen des Prozesses der Anmeldung und
Platzvergabe die Möglichkeit besteht, in persönlichen Kontakt mit der Kindertageseinrichtung
zu treten, so findet doch die obligatorische erste Begegnung zwischen Elternhaus und Kita erst
nach Erteilung und Annahme der Platzzusage statt, wenn die Eltern zum Aufnahmegespräch
in die Einrichtung eingeladen werden. Bis dahin operiert die Einrichtungsleitung auf der Basis
der Daten, die von den Eltern bei der Anmeldung in die standardisierten Masken des kita fin-
ders+ eingetragen wurden. Im Rahmen des Aufnahmegesprächs ist es dann möglich, auch in-
dividuelle Bedarfe und Bedürfnisse zu äußern. Wie bereits dargelegt, dient die in den Satzun-
gen hinterlegte Formel nur der Entscheidung, ob einem Kind ein Platz in der Einrichtung ange-
boten werden kann, nicht jedoch der Festlegung der individuellen Buchungszeit. Diese wird
erst jetzt, im individuellen Gespräch, ermittelt, wobei die Vorstellungen der Eltern und die Ka-
pazitäten der Einrichtung möglichst gut in Einklang zu bringen sind, um die Familie bestmög-
lich bedarfsgerecht zu versorgen.
Im Allgemeinen gibt es bei berufstätigen Eltern zwar eine enge Korrelation zwischen den Ar-
beitszeiten (inklusive Pausenzeiten und Arbeitsweg), wie sie bereits im Rahmen der Berech-
nung der Dringlichkeit berücksichtigt wurden, und ihrem Buchungszeitenwunsch. Eine Gleich-
setzung 1:1 wäre aber verfehlt. Es kann vorkommen, dass Eltern im Aufnahmegespräch indivi-
duelle Besonderheiten über die Arbeitszeiten hinaus geltend machen, die, wenn es sich um
objektiv nachvollziehbare zwingende Gründe handelt, von der Einrichtungsleitung berücksich-
tigt werden dürfen. Sollten der Einrichtung noch Kapazitäten zur Verfügung stehen, die nicht
von anderen Familien mit größerem Bedarf abgerufen werden, so können sie zudem auch Bu-
chungszeitenwüsche von Eltern erfüllen, die nicht durch einen zwingenden Bedarf gedeckt
sind. Umgekehrt kann es vorkommen, dass Eltern auch mit einer Buchungszeit zufrieden sind,
die nicht ihre gesamte Arbeitszeit inklusive Pausen- und Wegezeiten entspricht, weil sie z.B.
auf die Unterstützung durch Angehörige zurückgreifen können und einen Platz in ihrer
Wunsch-Kita mit kürzeren Buchungszeiten einem Platz in einer anderen Einrichtung vorzie-
hen, auch wenn ihnen dort ggf. längere Buchungszeiten ermöglicht werden könnten.
Fazit: Dem Anliegen, sich bei der Festlegung der konkreten Buchungszeiten nicht auf eine als
zu starr und restriktiv empfundene Formel zu beziehen, sondern auch weitere Arbeitswege zu
berücksichtigen, wird in der Realität Rechnung getragen. Anstelle einer die Arbeitswege groß-
zügiger berücksichtigenden Formel, wie Sie sie in Ihrem Antrag vorschlagen, halte ich aber die
praktizierte individuelle Festlegung der Buchungszeiten gänzlich ohne Formel im persönlichen
Gespräch weiterhin für die noch familienfreundlichere Lösung.