Savitsstraße: Verkehrsberuhigung durch versetzte Fahrbahnverengungen

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=== 20-26 _ B 08581_Originalantrag.pdf === Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksausschuss 13 Bogenhausen Wahlperiode 2020-2026 Antrag 05.01.2026 Savitsstraße: Verkehrsberuhigung durch versetzte Fahrbahnverengungen Der Bezirksausschuss fordert das Mobilitätsreferat auf, in der Savitsstraße ab der Max- Nadler-Straße in nördlicher Richtung eine dauerhafte bauliche Verkehrsberuhigung in Form versetzter Fahrbahnverengungen umzusetzen, um die Einhaltung von Tempo 30 wirksam sicherzustellen. Die Planungen sind mit dem Bezirksausschuss abzustimmen und so auszuführen, dass die Befahrbarkeit für Rettungsdienste, Müllabfuhr und Anliegerverkehr u.a. zum städtischen Steinlager gewährleistet bleibt. Ergänzung (beschlossen im UA): 1. Der BA 13 fordert darüber hinaus eine stärkere Kontrolle durch die kommunale Verkehrsüberwachung 2. Nachfrage an das Mobilitätsreferat, ob der Straßenabschnitt offiziell gewidmet ist und falls letzteres zutrifft, warum bislang keine Fußwege hergestellt wurden. Eine Widmung ist ggf. nur mit Zustimmung des BAs und in Rücksprache mit den Anwohner*innen vorzunehmen. Begründung: Die Savitsstraße ist eine enge Wohnstraße ohne Rad- und Fußwege, die sich nach Süden weiter verengt. Die aktuellen Ergebnisse der Verkehrserhebung zeigen jedoch, dass Tempo 30 deutlich überschritten wird und insgesamt ein hohes Verkehrsaufkommen, auch durch Schwerlastverkehr besteht. Die bestehende Tempo 30 Beschilderung wie auch die Gewichtsbeschränkung auf 3 Tonnen aus südlicher Richtung reichen offensichtlich nicht aus. Das gilt auch für die sehr sporadisch stattfindenden Geschwindigkeitskontrollen. Die hiermit beantragten baulichen Maßnahmen in Form von versetzten Fahrbahnverengungen sind ein bewährtes und dauerhaft wirksames Mittel, um Geschwindigkeiten zu senken und Durchgangsverkehr unattraktiver zu machen. Sie erhöhen die Sicherheit und verbessern die Wohnqualität im Quartier nachhaltig. Die Savitsstraße hat sich über die Jahre als Umgehung der beschrankten Bahnübergänge zu einer Durchgangsstraße entwickelt – sie war und ist für dieses Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt, weshalb nun entsprechende Maßnahmen zur nachhaltigen Verkehrsberuhigung und -reduzierung erforderlich sind. Wir möchten noch einmal deutlich betonen: diese Straße ist nicht für den Durchgangsverkehr geeignet. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Bezirksausschuss 13 Bogenhausen Wahlperiode 2020-2026 Antragsteller*innen: Petra Cockrell, Samuel Moser, Gunda Krauss Fraktion Bündnis 90/Die Grünen === 20-26 _ B 08581_B 08581 Antwort_Savitsstrasse AS.pdf === U-Bahn: Linien U3,U6 Haltestelle Poccistraße muenchenunterwegs.de Bus: Linie 62 Haltestelle Poccistraße muenchen.de/mor Bus: Linie 132 Haltestelle Senserstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Bezirksmanagement Ost MOR-GB2.131 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 13 - Bogenhausen Herr Ring Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 20.03.2026 Savitsstraße: Verkehrsberuhigung durch versetzte Fahrbahnverengungen BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08581 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen Sehr geehrter Herr Ring, zu Ihrem Antrag vom 05.01.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Savitsstraße ist zwar formal gewidmet, jedoch bislang lediglich provisorisch hergestellt. Der Straßenabschnitt verfügt derzeit weder über eine durchgängige ausgebaute Gehbahn noch über eine geordnete Entwässerung. Damit entspricht der aktuelle Zustand nicht den Anforderungen an eine regelkonforme öffentliche Erschließungsstraße. Für den Bereich nördlich der Max-Nadler-Straße ist festzuhalten, dass ein einseitiges Parken als verkehrsberuhigende Maßnahme grundsätzlich vorstellbar wäre, sofern zuvor ein baulich angelegter Gehweg hergestellt wird. Erst durch eine befestigte Gehbahn entsteht eine klar erkennbare seitliche Abgrenzung, die die zulässige Parkkante eindeutig definiert und eine nachvollziehbare Beschilderung ermöglicht. Bereits durch die Herstellung einer einseitigen Gehbahn in Kombination mit einseitigem Parken ergibt sich zwangsläufig eine optische und tatsächliche Einengung der Fahrbahn. Diese Maßnahme führt erfahrungsgemäß zu einer Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und entfaltet damit eine verkehrsberuhigende Wirkung, ohne dass zusätzliche bauliche Fahrbahnverengungen erforderlich sind. Gleichzeitig wird die Verkehrssicherheit – insbesondere für Fußgänger*innen – deutlich erhöht. Mit dem derzeit vorhandenen unbefestigten Seitenstreifen ist eine eindeutige Regelung des Parkens nicht möglich, da die Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Nebenfläche nicht hinreichend erkennbar ist. Dies würde zu Unsicherheiten bei Verkehrsteilnehmenden führen und die Durchsetzbarkeit einer entsprechenden Beschilderung erheblich erschweren. I. Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, insbesondere versetzte Fahrbahnverengungen, grundsätzlich erst nach der erstmaligen Herstellung einer verkehrssicheren Straßenanlage sinnvoll und zulässig sind. Eine Fahrbahnverengung ohne vorhandene Gehbahn ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vertretbar. In einem solchen Fall wären Fußgängerinnen und Fußgänger weiterhin gezwungen, den Fahrbahnbereich zu nutzen, wodurch sich zusätzliche Gefährdungen ergeben würden. Vor diesem Hintergrund ist zunächst die Herstellung einer klar strukturierten Straßenraumaufteilung – insbesondere eines Gehwegs – erforderlich. Erst darauf aufbauend können Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung geprüft und umgesetzt werden. Grundvoraussetzung für eine solchen Ausbau ist allerdings, dass sich alle benötigten Grundstücksteilflächen in städtischem Besitz befinden. Dies ist in der Savitsstraße nicht der Fall. Im Zuge der Planungen zum Münchner Osten besteht die Möglichkeit, Funktion und Straßenraumaufteilung der Savitsstraße grundsätzlich neu zu denken und das Kommunalreferat mit Grundstücksverhandlungen zu beauftragen. Das Mobilitätsreferat strebt hierbei nach Möglichkeit eine Verkehrsberuhigung an. Die für die Verkehrsüberwachung zuständige Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) des Kreisverwaltungsreferats wurde über die vom BA geforderte stärkere Überwachung informiert. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen gez. GB2.13

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:30 Uhr

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