=== 20-26 _ B 08581_Originalantrag.pdf ===
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksausschuss 13 Bogenhausen
Wahlperiode 2020-2026
Antrag 05.01.2026
Savitsstraße: Verkehrsberuhigung durch versetzte Fahrbahnverengungen
Der Bezirksausschuss fordert das Mobilitätsreferat auf, in der Savitsstraße ab der Max-
Nadler-Straße in nördlicher Richtung eine dauerhafte bauliche Verkehrsberuhigung in Form
versetzter Fahrbahnverengungen umzusetzen, um die Einhaltung von Tempo 30 wirksam
sicherzustellen. Die Planungen sind mit dem Bezirksausschuss abzustimmen und so
auszuführen, dass die Befahrbarkeit für Rettungsdienste, Müllabfuhr und Anliegerverkehr
u.a. zum städtischen Steinlager gewährleistet bleibt.
Ergänzung (beschlossen im UA):
1. Der BA 13 fordert darüber hinaus eine stärkere Kontrolle durch die kommunale
Verkehrsüberwachung
2. Nachfrage an das Mobilitätsreferat, ob der Straßenabschnitt offiziell gewidmet ist und falls
letzteres zutrifft, warum bislang keine Fußwege hergestellt wurden. Eine Widmung ist ggf.
nur mit Zustimmung des BAs und in Rücksprache mit den Anwohner*innen vorzunehmen.
Begründung:
Die Savitsstraße ist eine enge Wohnstraße ohne Rad- und Fußwege, die sich nach Süden
weiter verengt. Die aktuellen Ergebnisse der Verkehrserhebung zeigen jedoch, dass Tempo
30 deutlich überschritten wird und insgesamt ein hohes Verkehrsaufkommen, auch durch
Schwerlastverkehr besteht.
Die bestehende Tempo 30 Beschilderung wie auch die Gewichtsbeschränkung auf 3 Tonnen
aus südlicher Richtung reichen offensichtlich nicht aus. Das gilt auch für die sehr sporadisch
stattfindenden Geschwindigkeitskontrollen.
Die hiermit beantragten baulichen Maßnahmen in Form von versetzten
Fahrbahnverengungen sind ein bewährtes und dauerhaft wirksames Mittel, um
Geschwindigkeiten zu senken und Durchgangsverkehr unattraktiver zu machen. Sie erhöhen
die Sicherheit und verbessern die Wohnqualität im Quartier nachhaltig.
Die Savitsstraße hat sich über die Jahre als Umgehung der beschrankten Bahnübergänge zu
einer Durchgangsstraße entwickelt – sie war und ist für dieses Verkehrsaufkommen nicht
ausgelegt, weshalb nun entsprechende Maßnahmen zur nachhaltigen Verkehrsberuhigung
und -reduzierung erforderlich sind. Wir möchten noch einmal deutlich betonen: diese Straße
ist nicht für den Durchgangsverkehr geeignet.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Bezirksausschuss 13 Bogenhausen
Wahlperiode 2020-2026
Antragsteller*innen:
Petra Cockrell, Samuel Moser, Gunda Krauss
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
=== 20-26 _ B 08581_B 08581 Antwort_Savitsstrasse AS.pdf ===
U-Bahn: Linien U3,U6
Haltestelle Poccistraße
muenchenunterwegs.de
Bus: Linie 62
Haltestelle Poccistraße
muenchen.de/mor
Bus: Linie 132
Haltestelle Senserstraße
[
LHM-Schutzbedarf:
2
]
Landeshauptstadt
München
Mobilitätsreferat
Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat
Postfach, 80313 München
Bezirksmanagement Ost
MOR-GB2.131
Per E-Mail
Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost
bag-ost.dir@muenchen.de
An den BA 13 - Bogenhausen
Herr Ring
Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum
20.03.2026
Savitsstraße: Verkehrsberuhigung durch versetzte Fahrbahnverengungen
BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08581 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen
Sehr geehrter Herr Ring,
zu Ihrem Antrag vom 05.01.2026 teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Die Savitsstraße ist zwar formal gewidmet, jedoch bislang lediglich provisorisch hergestellt.
Der Straßenabschnitt verfügt derzeit weder über eine durchgängige ausgebaute Gehbahn
noch über eine geordnete Entwässerung. Damit entspricht der aktuelle Zustand nicht den
Anforderungen an eine regelkonforme öffentliche Erschließungsstraße.
Für den Bereich nördlich der Max-Nadler-Straße ist festzuhalten, dass ein einseitiges Parken
als verkehrsberuhigende Maßnahme grundsätzlich vorstellbar wäre, sofern zuvor ein baulich
angelegter Gehweg hergestellt wird. Erst durch eine befestigte Gehbahn entsteht eine klar
erkennbare seitliche Abgrenzung, die die zulässige Parkkante eindeutig definiert und eine
nachvollziehbare Beschilderung ermöglicht. Bereits durch die Herstellung einer einseitigen
Gehbahn in Kombination mit einseitigem Parken ergibt sich zwangsläufig eine optische und
tatsächliche Einengung der Fahrbahn. Diese Maßnahme führt erfahrungsgemäß zu einer
Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten und entfaltet damit eine verkehrsberuhigende
Wirkung, ohne dass zusätzliche bauliche Fahrbahnverengungen erforderlich sind. Gleichzeitig
wird die Verkehrssicherheit – insbesondere für Fußgänger*innen – deutlich erhöht.
Mit dem derzeit vorhandenen unbefestigten Seitenstreifen ist eine eindeutige Regelung des
Parkens nicht möglich, da die Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Nebenfläche nicht
hinreichend erkennbar ist. Dies würde zu Unsicherheiten bei Verkehrsteilnehmenden führen
und die Durchsetzbarkeit einer entsprechenden Beschilderung erheblich erschweren.
I.
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LHM-Schutzbedarf:
2
]
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung,
insbesondere versetzte Fahrbahnverengungen, grundsätzlich erst nach der erstmaligen
Herstellung einer verkehrssicheren Straßenanlage sinnvoll und zulässig sind. Eine
Fahrbahnverengung ohne vorhandene Gehbahn ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht
vertretbar. In einem solchen Fall wären Fußgängerinnen und Fußgänger weiterhin gezwungen,
den Fahrbahnbereich zu nutzen, wodurch sich zusätzliche Gefährdungen ergeben würden.
Vor diesem Hintergrund ist zunächst die Herstellung einer klar strukturierten
Straßenraumaufteilung – insbesondere eines Gehwegs – erforderlich. Erst darauf aufbauend
können Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung geprüft und umgesetzt werden.
Grundvoraussetzung für eine solchen Ausbau ist allerdings, dass sich alle benötigten
Grundstücksteilflächen in städtischem Besitz befinden. Dies ist in der Savitsstraße nicht der
Fall.
Im Zuge der Planungen zum Münchner Osten besteht die Möglichkeit, Funktion und
Straßenraumaufteilung der Savitsstraße grundsätzlich neu zu denken und das
Kommunalreferat mit Grundstücksverhandlungen zu beauftragen. Das Mobilitätsreferat strebt
hierbei nach Möglichkeit eine Verkehrsberuhigung an.
Die für die Verkehrsüberwachung zuständige Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) des
Kreisverwaltungsreferats wurde über die vom BA geforderte stärkere Überwachung informiert.
Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
GB2.13