Anwohnerparkausweise im Bereich der Franz-Wolter-Straße, Bernheimerstraße und Wilhelm-Weigand-Straße

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=== 20-26 _ B 08380_B 08380 Anwohnerparkausweise.pdf === BEZIRKSAUSSCHUSS DES 13. STADTBEZIRKES DER LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN BOGENHAUSEN Vorsitzender: Florian Ring Landeshauptstadt München, Direktorium Friedenstraße 40, 81660 München Mobilitätsreferat Florian Ring Geschäftsstelle: Friedenstr. 40, 81660 München Telefon: 233-61483 Telefax: 233-61485 E-Mail: BA13@muenchen.de München, 19.11.2025 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen TOP 2.3.14/18.11.2025 Anwohnerparkausweise im Bereich der Franz-Wolter-Straße, Bernheimerstraße und Wilhelm- Weigand-Straße BA-Antrag 20-26 / B 08380 Stellungnahme BA 13 Bogenhausen Sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss 13 Bogenhausen hat sich in seiner Sitzung am 18.11.2025 mit dem o.g. Anlie- gen aus der Bürgerschaft befasst und folgende Stellungnahme einstimmig beschlossen: Weiterleitung an das Mobilitätsreferat mit der Bitte um Ersteinschätzung und Wiedervorlage an den BA. Mit freundlichen Grüßen gez. Florian Ring Vorsitzender des BA 13 Bogenhausen === 20-26 _ B 08380_B 08380 Anwohnerparkausweise AS.pdf === U-Bahn: Linien U1,U2,U3,U6 Haltestelle Sendlinger Tor muenchenunterwegs.de Straßenbahn: Linie 16-18, 27 Haltestelle Sendlinger Tor muenchen.de/mor Bus: Linien 52,152 Haltestelle Blumenstraße [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Mobilitätsreferat Landeshauptstadt München, Mobilitätsreferat Postfach, 80313 München Strategie MOR-GB1 Per E-Mail Über das DIR – BA-Geschäftsstelle Ost bag-ost.dir@muenchen.de An den BA 13 - Bogenhausen Herr Ring Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 31.03.2026 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Anwohnerparkausweise im Bereich der Franz-Wolter-Straße, Bernheimerstraße und Wilhelm-Weigand-Straße BA-Antrag Nr. 20-26 / B 08380 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen Sehr geehrter Herr Ring, zu Ihrem Antrag vom 18.11.2025 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mit einer Parklizenz für Bewohner*innen (nach § 45 der Straßenverkehrsordnung) ist an rechtliche Vorgaben geknüpft. So ist die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten nur dort zulässig, wo auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner*innen des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden (vgl. Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO). Die zumutbare fußläufige Entfernung bedeutet dabei, dass es in einer Großstadt wie München durchaus akzeptabel ist, das Auto ein paar Straßen entfernt abstellen zu müssen. Auch bei Einführung einer Parkraumbewirtschaftung mittels Bewohnerparken lässt sich naturgemäß nicht für jede Bewohner*in die Möglichkeit schaffen, direkt vor der Haustür einen freien Stellplatz zu bekommen. Aus dem Bereich der Franz-Wolter-Straße erreichten uns bisher keine vermehrten Beschwerden bezüglich der Parkplatzsituation. Wir nehmen Ihre Anfrage in unsere Arbeit mit auf und beobachten die Situation vor Ort. Bei allem Verständnis für Ihre persönliche Situation reicht dies im Moment aber nicht, eine Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Parklizenzierung in diesem Bereich einzuführen. Der Antrag des Bezirksausschusses ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit freundlichen Grüßen Team MOR-Gb1 - Strategie I. über das DMS (E-Akte) an MOR-GL5 mit der Bitte um Abschluss des RIS und DMS-Vorganges II. Ablage bei MOR-GB1

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen

Sitzungsdatum

21.04.2026 um 19:30 Uhr

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