(E) Stationäre Geschwindigkeitskontrolle in der Englschalkinger Straße

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  • 26-32 _ V 00706_V 00706 Stationaere Geschwindigkeitskontrolle in der Englschalkinger Strasse BE.pdf
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  • B 13_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 1..pdf
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=== 26-32 _ V 00706_V 00706 Stationaere Geschwindigkeitskontrolle in der Englschalkinger Strasse BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39839 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Daueranordnungen MOR-GB2.211 Stationäre Geschwindigkeitskontrolle in der Englschalkinger Straße Empfehlung Nr. 20-26 / E 03102 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen am 28.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00706 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03102 Beschluss des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom 07.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen hat am 28.10.2025 die Emp- fehlung Nr. 20-26 / E 03102 beschlossen, mit welcher eine stationäre Geschwindigkeitsmess- anlage beidseitig der Englschalkinger Straße im Abschnitt zwischen Wilhelm-Dieß-Weg und Vollmannstraße gefordert wird. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Englschalkinger Straße ist eine mehrspurige Hauptverkehrsstraße mit begrüntem, bauli- chem Mittelteiler. Für den betreffenden Straßenabschnitt gilt die innerorts zulässige Regel- höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Zuständig für die Überwachung der Fahrgeschwindig- keiten auf innerstädtischen Straßen, in denen Tempo 50 gilt, ist die Polizei. Das um Stellungnahme gebetene Polizeipräsidium München äußerte sich mit E-Mail vom 20.02.2026 zu der Bürgerversammlungsempfehlung wie folgt: „Bei der Englschalkinger Straße handelt es sich um eine Hauptverbindungsstraße, die insb. zu Berufsverkehrszeiten stark frequentiert ist. Zu Geschwindigkeitsüberschrei- tungen kommt es v.a. zur Nachtzeit - der zweispurige Ausbau und die Straßenführung können Verkehrsteilnehmer durchaus zu schnellem Fahren verleiten. Diesbezügliche Beschwerden erreichen immer wieder die örtlich zuständige Polizeiinspektion 22 (Bogenhausen). In den letzten drei Jahren wurden 301 Verkehrsunfälle im Bereich der Englschalkinger Straße polizeilich bekannt, wobei es sich um eine Vielzahl an Kleinunfällen und Verkehrsunfallfluchten handelt. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung stand in keinem der Fälle im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen. Die Englschalkinger Straße befindet sich im Bereich zwischen der Arabellastraße und der Ostpreußenstraße im Geschwindigkeitsmessprogramm des Polizeipräsidiums München. Im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 wurden hier insgesamt 28 polizeiliche Ge- schwindigkeitsmessungen mittels Großgeräts durchgeführt. Bei einem Durchlauf von 19.967 Fahrzeugen kam es zu 267 Geschwindigkeitsverstößen im Verwarnungsbereich und zu 95 Geschwindigkeitsverstößen im Anzeigenbereich. Es wurden fünf Fahrverbote generiert. Die Beanstandungsquote lag bei niedrigen 1,81 Prozent. Die Errichtung und Inbetriebnahme einer stationären Überwachungsanlage (Rotlicht und/ oder Geschwindigkeit) ist an sehr enge Bedingungen geknüpft. Durch das Bayerische Staats-ministeriums des Innern, für Sport und Integration wurden folgende Kriterien für den Einsatz einer stationären Überwachungsanlage zum Zwecke der Verkehrssicherheit vorgegeben: Es muss eine Örtlichkeit mit hohem Unfallrisiko und besonders hohem Verkehrsaufkommen gegeben sein, an der eine dauerhafte Überwachung erforderlich oder eine andere Form von Überwachung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich oder zumindest erschwert ist. Beim Betreiben von stationären Überwachungsanlagen muss einer Reduzierung von Verkehrsunfällen absolute Priorität eingeräumt werden. Die Kriterien treffen auf den angefragten Bereich nicht zu, die vorliegende Unfalllage steht nicht im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstößen.“ Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03102 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogen- hausen vom 28.10.2025 kann nach Maßgabe der zitierten Ausführungen des Polizeipräsi- diums München nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Kriterien für das Errichten einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage beid- seitig der Englschalkinger Straße im Abschnitt zwischen Wilhelm-Dieß-Weg und Vollmannstraße sind nach Einschätzung des zuständigen Polizeipräsidiums München nicht erfüllt. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03102 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen am 28.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle An das Polizeipräsidium München, Abt. Einsatz - E4 mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00706_V 00706 Stationaere Geschwindigkeitskontrolle in der Englschalkinger Strasse A.pdf === Bürgerversammlung des�- Stadtbezirkes am IT!]�I1 2sr Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: l't v' s� Q.t.\ -t � s-l CA.; , \ � °' '\.-\__ Y�\� � � �y Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - Dohne Gegenstimme angenommen • �t Mehrheit angenommen Dohne Gegenstimme abgelehnt Omit Mehrheit abgelehnt ') Anlage === B 13_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 1..pdf === Datum: 17.06.2026 Telefon: 089 - 233 761483 Telefax: 089 - 233 12 76183 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Mobilitätsreferat (E) Stationäre Geschwindigkeitskontrolle in der Englschalkinger Straße Stationäre Geschwindigkeitskontrolle in der Englschalkinger Straße BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03102 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom 28.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00706 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 13 - Bogenhausen vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03102_E 03102 Geschwindigkeitskontrolle.pdf === Bürgerversammlung des�- Stadtbezirkes am IT!]�I1 2sr Betreff (Wiederholung von Seite 1 - bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen): Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit "ich stimme zu" oder "ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: l't v' s� Q.t.\ -t � s-l CA.; , \ � °' '\.-\__ Y�\� � � �y Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - Dohne Gegenstimme angenommen • �t Mehrheit angenommen Dohne Gegenstimme abgelehnt Omit Mehrheit abgelehnt ')

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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