=== 26-32 _ V 00714_V 00714 Kein Dauerparken von Anhaengern und Wohnmobilen in Bogenhausen BE.pdf ===
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Daueranordnungen
MOR-GB2.211
Kein Dauerparken von Anhängern und Wohnmobilen in Bogenhausen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03083 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 –
Bogenhausen am 28.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00714
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03083
Beschluss des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom
07.07.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen hat am 28.10.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03083 beschlossen. Sie hat zum Inhalt, das Dauerparken von
Anhängern und Wohnmobilen in Bogenhausen pauschal zu untersagen bzw. mittels
Verkehrszeichen zu verbieten.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Der Stadtbezirk Bogenhausen ist bezüglich einer Parkplatzknappheit und einem Parken von
Kfz-Anhängern und Wohnmobilen in ganz unterschiedlichen Ausprägungen betroffen.
Während es dicht bebaute Wohngebiete mit einem hohem Parkdruck gibt, sind andere
Bereiche teils eher ländlich geprägt und verfügen über ausreichend Parkraum.
Die einzige Möglichkeit einer Parkplatz-Privilegierung von Bewohner*innen ist die Einrichtung
eines Parklizenzgebietes, in dem Bereiche zum exklusiven Bewohnerparken vorgesehen
werden können.
Zu dieser Thematik wurden im Frühjahr 2025 in Bogenhausen vier Einwohnerversammlungen
abgehalten. Der Bezirksausschuss hat nun das weitere Vorgehen beraten und hierbei die
Eindrücke der Einwohner*innenversammlungen in seine Entscheidungsfindung einbezogen.
Das Ergebnis wurde dem Mobilitätsreferat etwa im Herbst 2025 übermittelt und wird dort
geprüft. Die Annahme, wonach große bzw. fremde Fahrzeuge (z.B. Wohnmobile und
Wohnanhänger) zu Unrecht Parkraum belegen würden, ist jedoch nicht richtig.
Alle Fahrzeuge, die zugelassen und betriebsbereit sind, dürfen nach den Vorgaben der
Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden.
Als Fahrzeuge gelten neben Wohnmobilen auch Kfz-Anhänger/ Wohnanhänger. Viele
(kleinere) Wohnmobile sind sogar als Pkw zugelassen, weshalb sie auch in Bereichen mit
ausgewiesenem "Pkw-Parken" stehen dürfen. Sofern Wohnmobile und Kfz-Anhänger nicht
behindernd für den Fahrverkehr als auch den (querenden) Fußverkehr abgestellt sind, besteht
keine rechtliche Möglichkeit und auch keine Veranlassung, dagegen mit von der
Straßenverkehrsbehörde anzuordnenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen vorzugehen.
Lediglich in reinen und allgemeinen Wohngebieten ist gemäß § 12 Abs. 3a StVO das
regelmäßige Parken von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5
Tonnen sowie Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2 Tonnen in der Zeit
von 22 – 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Sprinter/ Transporter/ Wohnmobile
(bis 7,5 t) fallen nicht unter diese Regelung und können daher auch in Wohngebieten legal
geparkt werden. Auch das Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug ist gesetzlich nicht zu
beanstanden. Gemäß § 12 Abs. 3b StVO dürfen diese allerdings nicht länger als zwei Wochen
an einer Stelle geparkt werden.
Die Überwachung des rechtskonformen Parkens und der Einhaltung der vorgenannten Fristen
obliegt in Bogenhausen der Polizei als zuständige Kontrollbehörde.
In der Maria-Theresia-Straße, die beispielhaft im – der Empfehlung vorgelagerten –
Bürgerantrag erwähnt wird, wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Im Ergebnis war
festzustellen, dass in der über 1,2 km langen Straße 5 Wohnmobile, 2 Kfz-Anhänger und 4
Firmensprinter geparkt waren. An keiner Stelle im gesamten Straßenverlauf waren die
aufgezählten Fahrzeuge behindernd oder gefährdend abgestellt. Vielmehr ergab sich ein
normales Abbild eines innerstädtischen Verkehrsraums, wie es in vielen Straßen stadtweit –
auch in Bogenhausen – üblich ist.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03083 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes
Bogenhausen vom 28.10.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen nicht entsprochen
werden.
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Ob bzw. wo und jeweils für welche Zeit das Parken von Anhängern und Wohnmobilen
in Bogenhausen statthaft ist, regelt die bundesweit gültige Straßenverkehrsordnung im
§ 12. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen obliegt im 13. Stadtbezirk
der Polizei, die dies im Rahmen der vorhandenen Ressourcen kontrolliert.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03083 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes
Bogenhausen am 28.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.211
zur weiteren Veranlassung
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Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am
Betreff (wiederholung von Seite 1 bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen)
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Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit"ich stimme zu"oder"ich stimme nicht zu" abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
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| Johne Gegenstimme angenommen Dx {rit Mehrheit angenommen
| _Johne Gegenstimme abgelehnt || mit Mehrheit abgelehnt
Anlage
=== B 13_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 2..pdf ===
Datum: 17.06.2026
Telefon: 089 - 233 761483
Telefax: 089 - 233 12 76183
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Mobilitätsreferat
(E) Kein Dauerparken von Anhängern und Wohnmobilen in Bogenhausen
Kein Dauerparken von Anhängern und Wohnmobilen in Bogenhausen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03083 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes
Bogenhausen vom 28.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00714
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 13 - Bogenhausen
vom 16. Juni 2026
☒ Zustimmung einstimmig
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03083_E 03083 Dauerparken.pdf ===
Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am
Betreff (wiederholung von Seite 1 bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen)
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Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit"ich stimme zu"oder"ich stimme nicht zu" abgestimmt
werden kann) oder Anfrage:
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