(E) Kein Dauerparken von Anhängern und Wohnmobilen in Bogenhausen

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  • 26-32 _ V 00714_V 00714 Kein Dauerparken von Anhaengern und Wohnmobilen in Bogenhausen BE.pdf
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  • B 13_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 2..pdf
  • 20-26 _ E 03083_E 03083 Dauerparken.pdf
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=== 26-32 _ V 00714_V 00714 Kein Dauerparken von Anhaengern und Wohnmobilen in Bogenhausen BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39839 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Kein Dauerparken von Anhängern und Wohnmobilen in Bogenhausen Empfehlung Nr. 20-26 / E 03083 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen am 28.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00714 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03083 Beschluss des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom 07.07.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen hat am 28.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03083 beschlossen. Sie hat zum Inhalt, das Dauerparken von Anhängern und Wohnmobilen in Bogenhausen pauschal zu untersagen bzw. mittels Verkehrszeichen zu verbieten. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Der Stadtbezirk Bogenhausen ist bezüglich einer Parkplatzknappheit und einem Parken von Kfz-Anhängern und Wohnmobilen in ganz unterschiedlichen Ausprägungen betroffen. Während es dicht bebaute Wohngebiete mit einem hohem Parkdruck gibt, sind andere Bereiche teils eher ländlich geprägt und verfügen über ausreichend Parkraum. Die einzige Möglichkeit einer Parkplatz-Privilegierung von Bewohner*innen ist die Einrichtung eines Parklizenzgebietes, in dem Bereiche zum exklusiven Bewohnerparken vorgesehen werden können. Zu dieser Thematik wurden im Frühjahr 2025 in Bogenhausen vier Einwohnerversammlungen abgehalten. Der Bezirksausschuss hat nun das weitere Vorgehen beraten und hierbei die Eindrücke der Einwohner*innenversammlungen in seine Entscheidungsfindung einbezogen. Das Ergebnis wurde dem Mobilitätsreferat etwa im Herbst 2025 übermittelt und wird dort geprüft. Die Annahme, wonach große bzw. fremde Fahrzeuge (z.B. Wohnmobile und Wohnanhänger) zu Unrecht Parkraum belegen würden, ist jedoch nicht richtig. Alle Fahrzeuge, die zugelassen und betriebsbereit sind, dürfen nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Als Fahrzeuge gelten neben Wohnmobilen auch Kfz-Anhänger/ Wohnanhänger. Viele (kleinere) Wohnmobile sind sogar als Pkw zugelassen, weshalb sie auch in Bereichen mit ausgewiesenem "Pkw-Parken" stehen dürfen. Sofern Wohnmobile und Kfz-Anhänger nicht behindernd für den Fahrverkehr als auch den (querenden) Fußverkehr abgestellt sind, besteht keine rechtliche Möglichkeit und auch keine Veranlassung, dagegen mit von der Straßenverkehrsbehörde anzuordnenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen vorzugehen. Lediglich in reinen und allgemeinen Wohngebieten ist gemäß § 12 Abs. 3a StVO das regelmäßige Parken von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2 Tonnen in der Zeit von 22 – 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Sprinter/ Transporter/ Wohnmobile (bis 7,5 t) fallen nicht unter diese Regelung und können daher auch in Wohngebieten legal geparkt werden. Auch das Abstellen von Anhängern ohne Zugfahrzeug ist gesetzlich nicht zu beanstanden. Gemäß § 12 Abs. 3b StVO dürfen diese allerdings nicht länger als zwei Wochen an einer Stelle geparkt werden. Die Überwachung des rechtskonformen Parkens und der Einhaltung der vorgenannten Fristen obliegt in Bogenhausen der Polizei als zuständige Kontrollbehörde. In der Maria-Theresia-Straße, die beispielhaft im – der Empfehlung vorgelagerten – Bürgerantrag erwähnt wird, wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Im Ergebnis war festzustellen, dass in der über 1,2 km langen Straße 5 Wohnmobile, 2 Kfz-Anhänger und 4 Firmensprinter geparkt waren. An keiner Stelle im gesamten Straßenverlauf waren die aufgezählten Fahrzeuge behindernd oder gefährdend abgestellt. Vielmehr ergab sich ein normales Abbild eines innerstädtischen Verkehrsraums, wie es in vielen Straßen stadtweit – auch in Bogenhausen – üblich ist. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03083 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom 28.10.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen nicht entsprochen werden. Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Ob bzw. wo und jeweils für welche Zeit das Parken von Anhängern und Wohnmobilen in Bogenhausen statthaft ist, regelt die bundesweit gültige Straßenverkehrsordnung im § 12. Die Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen obliegt im 13. Stadtbezirk der Polizei, die dies im Rahmen der vorhandenen Ressourcen kontrolliert. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03083 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen am 28.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00714_V 00714 Kein Dauerparken von Anhaengern und Wohnmobilen in Bogenhausen A.pdf === Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am Betreff (wiederholung von Seite 1 — bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen) MiorprctGon um Ar Rai een io. Ql ( Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit"ich stimme zu"oder"ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: Bice efe 2, dlak: er Me bea Du eh3 lhl Teo. AAA De augen arena en Aol A DQ» So herr aG arts ode B+ 80) 12K COR A| WEN (S. Wag Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - | Johne Gegenstimme angenommen Dx {rit Mehrheit angenommen | _Johne Gegenstimme abgelehnt || mit Mehrheit abgelehnt Anlage === B 13_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 2..pdf === Datum: 17.06.2026 Telefon: 089 - 233 761483 Telefax: 089 - 233 12 76183 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Mobilitätsreferat (E) Kein Dauerparken von Anhängern und Wohnmobilen in Bogenhausen Kein Dauerparken von Anhängern und Wohnmobilen in Bogenhausen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03083 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom 28.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00714 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 13 - Bogenhausen vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03083_E 03083 Dauerparken.pdf === Bürgerversammlung des . Stadtbezirkes am Betreff (wiederholung von Seite 1 — bitte nur 1 Thema pro Wortmeldebogen) MiorprctGon um Ar Rai een io. Ql ( Antrag (Bitte formulieren Sie so, dass mit"ich stimme zu"oder"ich stimme nicht zu" abgestimmt werden kann) oder Anfrage: Bice efe 2, dlak: er Me bea Du eh3 lhl Teo. AAA De augen arena en Aol A DQ» So herr aG arts ode B+ 80) 12K COR A| WEN (S. Wag Raum für Vermerke des Direktoriums - bitte nicht beschriften - | Johne Gegenstimme angenommen Dx {rit Mehrheit angenommen | _Johne Gegenstimme abgelehnt || mit Mehrheit abgelehnt

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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