(E) Änderung absolutes Haltverbot in eingeschränktes Haltverbot Johanneskirchner Straße 147

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  • 26-32 _ V 00545_V 00545 Aenderung Haltverbot Johanneskirchner Strasse 147 BE.pdf
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  • B 13_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 3..pdf
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=== 26-32 _ V 00545_V 00545 Aenderung Haltverbot Johanneskirchner Strasse 147 BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39839 Mobilitätsreferat Daueranordnungen MOR-GB2.211 Änderung absolutes Haltverbot in eingeschränktes Haltverbot Johanneskirchner Straße 147 Empfehlung Nr. 20-26 / E 03092 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 28.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00545 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03092 Beschluss des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen hat am 28.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03092 beschlossen. Sie zielt darauf ab, ein sich im Bereich Johanneskirchner Straße 147 befindliches ca. 15 Meter langes absolutes Haltverbot in ein eingeschränktes Haltverbot (umgangssprachlich Parkverbot) umzuwandeln. Begründet wird die Maßnahme, dass aktuell – neben jedweden Lieferverkehr – auch die Angestellten der Post dort nicht mehr parken können, um den Briefkasten zu leeren. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den lau- fenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversamm- lung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Im Bereich Johanneskirchner Straße 147 ist die Straße ca. 6,50 Meter breit. Sie wird – in beiden Richtungen – von der MVG-Buslinie 154 befahren. Der Grund, weswegen im März 2025 das zur Diskussion stehende absolute Haltverbot eingerichtet wurde, ist, dass zuvor aufgrund verkehrspolizeilicher Mitteilungen über ‘vorliegende Gefährdungen und sich ereignete Unfälle im Bereich zwischen Einmündung Musenbergstraße und Tiefgaragenausfahrt Johanneskirchner Str. 147, verursacht durch dort abgestellte KFZ bzw. daraus resultierende Sichtbehinderungen‘ durch das Mobilitätsreferat auch die MVG um eine Stellungnahme zur seinerzeitig verkehrlichen Situation gebeten wurde. Die MVG teilte dazu sinngemäß mit, dass „die bis dato beparkte Örtlichkeit dem Busverkehr immer wieder Probleme bereitet hatte. Die im 15 Meter-Bereich parkenden Fahrzeuge beeinträchtigten erheblich die Sicht auf den entgegenkommenden Verkehr. Die Straßen- biegung genau nach dem Parkbereich machte die Sicht auf den Gegenverkehr schwierig“. In der Folge wurde das Haltverbot mittels verkehrsrechtlicher Anordnung vom 13.03.2025 durch das Mobilitätsreferat angeordnet und durch das Baureferat am 19.03.2025 beschildert. Aus Sicht des Referates, der MVG sowie der Polizei hat sich die Maßnahme, der der Bezirks- ausschuss vor Umsetzung im Rahmen des Anhörungsverfahrens am 12.03.2025 zugestimmt hat, bewährt und muss im Interesse der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs aufrechterhalten werden. Anmerkung: Post- und Kurierdienste genießen nach § 35 Abs. 5a StVO eingeschränkte Sonderrechte bei der Ausübung des Universaldienstes (Postzustellung). Sie dürfen von StVO- Regeln abweichen, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben dringend geboten ist, insbesondere beim Halten/ Parken im absoluten Haltverbot oder in Fußgängerzonen, sofern ein Nachweis im Fahrzeug sichtbar ist. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03092 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogen- hausen vom 28.10.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen nicht entsprochen werden. Der Korreferent / die Korreferentin des Mobilitätsreferates hat einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Umwandlung des sich im Bereich Johanneskirchner Straße 147 befindlichen ca. 15 Meter langen absoluten Haltverbots in ein eingeschränktes Haltverbot scheidet aus, weil dieses insb. für die Abwicklung eines flüssigen Buslinienverkehr notwendig ist. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03092 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen am 28.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00545_V 00545 Aenderung Haltverbot Johanneskirchner Strasse 147 A.pdf === Anlage === B 13_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 3..pdf === Datum: 17.06.2026 Telefon: 089 - 233 761483 Telefax: 089 - 233 12 76183 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Mobilitätsreferat (E) Änderung absolutes Haltverbot in eingeschränktes Haltverbot Johanneskirchner Straße 147 Änderung absolutes Haltverbot in eingeschränktes Haltverbot Johanneskirchner Straße 147 BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03092 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom 28.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00545 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 13 - Bogenhausen vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03092_E 03092 Haltverbot.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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