=== 26-32 _ V 00654_V 00654 Tempobegrenzung in der Gartenstadt BE.pdf ===
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Geschäftsbereich Verkehrs-
und Bezirksmanagement
Daueranordnungen
MOR-GB2.211
Tempobegrenzung in der Gartenstadt Johanneskirchen
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03087
der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen
am 28.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00654
Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03087
Beschluss des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen
vom 16.06.2026
Öffentliche Sitzung
I. Vortrag des Referenten
Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen hat am 28.10.2025 die
Empfehlung Nr. 20-26 / E 03087 beschlossen. Diese hat verschiedene Forderungen zur
Verkehrsberuhigung in der Gartenstadt Johanneskirchen zum Inhalt: die verstärkte Vornahme
von Geschwindigkeitsüberwachungen der angeordneten Tempo 30-Regelung, eine
verbesserte Sichtbarkeit der Zonentafeln, Fahrbahnverengungen und Schwellen.
Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung
(GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den
laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer
Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss
diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und
Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4
der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt
werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist:
Die Gartenstadt Johanneskirchen ist ein Viertel im Stadtbezirk Bogenhausen. Darin befinden
sich u.a. die Flensburger Straße (westlicher Teil) sowie die Kardinal-Wendel-Straße, die beide
Teil einer großdimensionierten Tempo 30-Zone sind. Die vorhandenen Verkehrszeichenbe-
schilderungen wurden an allen Einfahrten in diese Zone vor Ort überprüft. Es konnten keine
Probleme hinsichtlich der Sichtbarkeit festgestellt werden. Einige dieser Tempo 30-Zonen-
tafeln (Zeichen 274.1 StVO) stehen etwas weiter zurückversetzt von der Einmündung als
gewöhnlich, da die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten einen anderen Aufstellort, der näher an
der Einmündung liegen würde, nicht ermöglichen. Auf Grund fehlender Gehbahnen kann dies
aber nicht anders gelöst werden. Sich wiederholende Temposchilder sind innerhalb einer
Tempo 30-Zone vom Bundesgesetzgeber nicht vorgesehen.
Die für die Geschwindigkeitskontrollen in der gegenständlichen Tempo 30-Zone zuständige
Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat teilte auf Nachfrage
Folgendes mit:
„Die Geschwindigkeitsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium
München als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisver-
waltungsreferat wahrgenommen. Tempo 30-Zonen und -Strecken werden dabei in der
Regel von der KVÜ überwacht.
Die Kardinal-Wendel-Straße ist bereits Bestandteil des Messprogrammes der Kommu-
nalen Verkehrsüberwachung, welches derzeit über 900 Straßenzüge im gesamten
Stadtgebiet um-fasst. Bei den bisherigen Messungen waren die Ergebnisse unauffällig
und die tatsächlichen Beanstandungen sehr gering. Eine mögliche Überwachung der
Flensburger Straße befindet sich momentan noch in Prüfung. Mobile Geschwindigkeits-
kontrollen sind stets von den rechtlichen und technischen Gegebenheiten vor Ort
abhängig, einschließlich der Verfügbarkeit geeigneter Aufstellflächen für die Messfahr-
zeuge der KVÜ.
Gerne wird die KVÜ diese Empfehlung zum Anlass nehmen, die genannten Straßen in
ihrer Einsatzplanung zu berücksichtigen.“.
Das Baureferat wiederum, das Einbauten auf der Fahrbahnoberfläche verantwortet (Stichwort:
Schwellen), äußerte sich zur Bürgerversammlungsempfehlung wie folgt:
„Bauliche Maßnahmen quer zur Fahrbahn wie beispielsweise Bremsschwellen - oder
auch Bodenschwellen genannt - bringen Gefährdungspotenziale und Limitierungen mit
sich, die aus Sicht der Landeshauptstadt München als zuständige Straßenbaulast-
trägerin gegen einen Einsatz dieser auf der Fahrbahn montierten Barrieren sprechen.
Werden die Schwellen von auf der Fahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen zu
spät erkannt oder nicht mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren, können diese eine
massive Gefahr darstellen, insbesondere für Zweiradfahrer*innen. Für Rettungs- und
Feuerwehrfahrzeuge sind insbesondere quer zur Fahrbahn aufgebrachte Kunststoff-
schwellen ein Hindernis, das Rettungseinsätze verlangsamen und/ oder die Insass*in-
nen/ Patient*innen von Rettungsfahrzeugen potenziell gefährden kann. Außerdem sind
sie im Räumeinsatz (Bekämpfung von Schnee und Eis) nicht verkehrssicher, da die
Schwellen durch die Räumschilde aus der Verankerung gerissen und beschädigt
werden können und dadurch eine zusätzliche Gefahr für den Verkehr entsteht.“.
Das Mobilitätsreferat hat darüber hinaus die Vornahme von Fahrbahnverengungen geprüft. Im
Ergebnis dieser Prüfung ist festzustellen, dass Fahrbahnverengungen in der Gartenstadt
Johanneskirchen allenfalls geringfügig zur Einhaltung der Tempo 30 Regelung bzw. zu einer
nochmals erhöhten Verkehrssicherheit beitragen könnten. Die Maßnahme ist aus fachlicher
Sicht daher nicht geeignet und mit Blick auf den erheblichen baulichen Aufwand gegenüber
einem sehr geringen Nutzen auch nicht verhältnismäßig.
Die Verkehrssituation vor Ort ist in der Gesamtbetrachtung unauffällig.
Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03087 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogen-
hausen vom 28.10.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen entsprochen werden
(Stichwort: Überprüfung der Verkehrssicherheit).
Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der
Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II. Antrag des Referenten
Ich beantrage Folgendes:
1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO)
wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen:
Die Verkehrssicherheit in der Gartenstadt Johanneskirchen wurde überprüft – sie liegt
infrastrukturell, aber auch praktisch vor. Alle Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkie-
rungen sind vollständig, gut erkennbar und rechtskonform aufgestellt. Der Einbau von
Schwellen birgt Risiken, die mit der Verkehrssicherheit unvereinbar sind, und muss
daher ausscheiden. Auch Fahrbahnverengungen können nicht in Betracht gezogen
werden, weil sie angesichts der unauffälligen Verkehrslage nicht notwendig sind. Die
KVÜ kontrolliert die Einhaltung von Tempo 30 in der Gartenstadt im Rahmen ihrer
Ressourcen bereits gegenwärtig und auch in Zukunft.
2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03087 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes
Bogenhausen am 28.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung
behandelt.
III. Beschluss
nach Antrag
Der Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen der Landeshauptstadt München
Der*Die Vorsitzende Der Referent
Georg Dunkel
Berufsmäßiger Stadtrat
IV. WV Mobilitätsreferat – GL5
zur weiteren Veranlassung
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt.
An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost
An D-II-V / Stadtratsprotokolle
An KVR I/3 – Grundsatz (i3grundsatz.kvr@muenchen.de)
An das PPM München – E4
An das Baureferat
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V. An das Direktorium – HA II/BA
Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann vollzogen werden.
Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen
Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht
(Begründung siehe Beiblatt).
Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt).
VI. Über MOR-GL5
zurück zum MOR-GB2.211
zur weiteren Veranlassung
=== 26-32 _ V 00654_V 00654 Tempobegrenzung in der Gartenstadt A.pdf ===
Anlage
=== B 13_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 4..pdf ===
Datum: 17.06.2026
Telefon: 089 - 233 761483
Telefax: 089 - 233 12 76183
Email: bag-ost.dir@muenchen.de
Direktorium
HA II / BA
BA-Geschäftsstelle Ost
An das Mobilitätsreferat
(E) Tempobegrenzung in der Gartenstadt Johanneskirchen
Tempobegrenzung in der Gartenstadt Johanneskirchen
BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03087 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes
Bogenhausen vom 28.10.2025
Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00654
Abstimmungsergebnis
zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des
BA 13 - Bogenhausen
vom 16. Juni 2026
☒ Zustimmung einstimmig (Zustimmung zur Vorlage mit dem Zusatz, dass der BA um
die Weiterleitung von Informationen zu den genauen Messzahlen
(Beanstandungsquote) und in welchen Bereichen gemessen wurde bittet.)
☐ Zustimmung mehrheitlich
☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten)
☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten)
Maßgaben / sonstige Hinweise:
Zustimmung zur Vorlage mit dem Zusatz, dass der BA um die Weiterleitung von
Informationen zu den genauen Messzahlen (Beanstandungsquote) und in welchen
Bereichen gemessen wurde bittet.
Begründung der Ablehnung:
=== 20-26 _ E 03087_E 03087 Tempobegrenzung.pdf ===