(E) Tempobegrenzung in der Gartenstadt Johanneskirchen

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  • 26-32 _ V 00654_V 00654 Tempobegrenzung in der Gartenstadt BE.pdf
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  • B 13_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 4..pdf
  • 20-26 _ E 03087_E 03087 Tempobegrenzung.pdf
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=== 26-32 _ V 00654_V 00654 Tempobegrenzung in der Gartenstadt BE.pdf === [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Telefon: 0 233-39839 Mobilitätsreferat Geschäftsbereich Verkehrs- und Bezirksmanagement Daueranordnungen MOR-GB2.211 Tempobegrenzung in der Gartenstadt Johanneskirchen Empfehlung Nr. 20-26 / E 03087 der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen am 28.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00654 Anlage: BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03087 Beschluss des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom 16.06.2026 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Die Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen hat am 28.10.2025 die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03087 beschlossen. Diese hat verschiedene Forderungen zur Verkehrsberuhigung in der Gartenstadt Johanneskirchen zum Inhalt: die verstärkte Vornahme von Geschwindigkeitsüberwachungen der angeordneten Tempo 30-Regelung, eine verbesserte Sichtbarkeit der Zonentafeln, Fahrbahnverengungen und Schwellen. Die Empfehlung betrifft einen Vorgang der nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Nr. 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates zu den laufenden Angelegenheiten zu zählen ist. Da es sich um eine Empfehlung einer Bürgerversammlung handelt, die in ihrer Bedeutung auf den Stadtbezirk beschränkt ist, muss diese nach Art. 18 Abs. 5 Satz 1 GO i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 1 Bürger- und Einwohnerversammlungssatzung vom Stadtrat bzw. Bezirksausschuss und gemäß § 9 Abs. 4 der Bezirksausschuss-Satzung (BA-Satzung) vom zuständigen Bezirksausschuss behandelt werden, zu dessen Information Folgendes auszuführen ist: Die Gartenstadt Johanneskirchen ist ein Viertel im Stadtbezirk Bogenhausen. Darin befinden sich u.a. die Flensburger Straße (westlicher Teil) sowie die Kardinal-Wendel-Straße, die beide Teil einer großdimensionierten Tempo 30-Zone sind. Die vorhandenen Verkehrszeichenbe- schilderungen wurden an allen Einfahrten in diese Zone vor Ort überprüft. Es konnten keine Probleme hinsichtlich der Sichtbarkeit festgestellt werden. Einige dieser Tempo 30-Zonen- tafeln (Zeichen 274.1 StVO) stehen etwas weiter zurückversetzt von der Einmündung als gewöhnlich, da die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten einen anderen Aufstellort, der näher an der Einmündung liegen würde, nicht ermöglichen. Auf Grund fehlender Gehbahnen kann dies aber nicht anders gelöst werden. Sich wiederholende Temposchilder sind innerhalb einer Tempo 30-Zone vom Bundesgesetzgeber nicht vorgesehen. Die für die Geschwindigkeitskontrollen in der gegenständlichen Tempo 30-Zone zuständige Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisverwaltungsreferat teilte auf Nachfrage Folgendes mit: „Die Geschwindigkeitsüberwachung in München wird sowohl vom Polizeipräsidium München als auch von der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Kreisver- waltungsreferat wahrgenommen. Tempo 30-Zonen und -Strecken werden dabei in der Regel von der KVÜ überwacht. Die Kardinal-Wendel-Straße ist bereits Bestandteil des Messprogrammes der Kommu- nalen Verkehrsüberwachung, welches derzeit über 900 Straßenzüge im gesamten Stadtgebiet um-fasst. Bei den bisherigen Messungen waren die Ergebnisse unauffällig und die tatsächlichen Beanstandungen sehr gering. Eine mögliche Überwachung der Flensburger Straße befindet sich momentan noch in Prüfung. Mobile Geschwindigkeits- kontrollen sind stets von den rechtlichen und technischen Gegebenheiten vor Ort abhängig, einschließlich der Verfügbarkeit geeigneter Aufstellflächen für die Messfahr- zeuge der KVÜ. Gerne wird die KVÜ diese Empfehlung zum Anlass nehmen, die genannten Straßen in ihrer Einsatzplanung zu berücksichtigen.“. Das Baureferat wiederum, das Einbauten auf der Fahrbahnoberfläche verantwortet (Stichwort: Schwellen), äußerte sich zur Bürgerversammlungsempfehlung wie folgt: „Bauliche Maßnahmen quer zur Fahrbahn wie beispielsweise Bremsschwellen - oder auch Bodenschwellen genannt - bringen Gefährdungspotenziale und Limitierungen mit sich, die aus Sicht der Landeshauptstadt München als zuständige Straßenbaulast- trägerin gegen einen Einsatz dieser auf der Fahrbahn montierten Barrieren sprechen. Werden die Schwellen von auf der Fahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen zu spät erkannt oder nicht mit reduzierter Geschwindigkeit überfahren, können diese eine massive Gefahr darstellen, insbesondere für Zweiradfahrer*innen. Für Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge sind insbesondere quer zur Fahrbahn aufgebrachte Kunststoff- schwellen ein Hindernis, das Rettungseinsätze verlangsamen und/ oder die Insass*in- nen/ Patient*innen von Rettungsfahrzeugen potenziell gefährden kann. Außerdem sind sie im Räumeinsatz (Bekämpfung von Schnee und Eis) nicht verkehrssicher, da die Schwellen durch die Räumschilde aus der Verankerung gerissen und beschädigt werden können und dadurch eine zusätzliche Gefahr für den Verkehr entsteht.“. Das Mobilitätsreferat hat darüber hinaus die Vornahme von Fahrbahnverengungen geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfung ist festzustellen, dass Fahrbahnverengungen in der Gartenstadt Johanneskirchen allenfalls geringfügig zur Einhaltung der Tempo 30 Regelung bzw. zu einer nochmals erhöhten Verkehrssicherheit beitragen könnten. Die Maßnahme ist aus fachlicher Sicht daher nicht geeignet und mit Blick auf den erheblichen baulichen Aufwand gegenüber einem sehr geringen Nutzen auch nicht verhältnismäßig. Die Verkehrssituation vor Ort ist in der Gesamtbetrachtung unauffällig. Der Empfehlung Nr. 20-26 / E 03087 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogen- hausen vom 28.10.2025 kann nach Maßgabe der Ausführungen entsprochen werden (Stichwort: Überprüfung der Verkehrssicherheit). Der Korreferentin des Mobilitätsreferates, Frau Veronika Mirlach, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten Ich beantrage Folgendes: 1. Von der Sachbehandlung als einem Geschäft der laufenden Verwaltung (§ 22 GeschO) wird mit folgendem Ergebnis Kenntnis genommen: Die Verkehrssicherheit in der Gartenstadt Johanneskirchen wurde überprüft – sie liegt infrastrukturell, aber auch praktisch vor. Alle Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkie- rungen sind vollständig, gut erkennbar und rechtskonform aufgestellt. Der Einbau von Schwellen birgt Risiken, die mit der Verkehrssicherheit unvereinbar sind, und muss daher ausscheiden. Auch Fahrbahnverengungen können nicht in Betracht gezogen werden, weil sie angesichts der unauffälligen Verkehrslage nicht notwendig sind. Die KVÜ kontrolliert die Einhaltung von Tempo 30 in der Gartenstadt im Rahmen ihrer Ressourcen bereits gegenwärtig und auch in Zukunft. 2. Die Empfehlung Nr. 20-26 / E 03087 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen am 28.10.2025 ist damit gemäß Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung behandelt. III. Beschluss nach Antrag Der Bezirksausschuss des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen der Landeshauptstadt München Der*Die Vorsitzende Der Referent Georg Dunkel Berufsmäßiger Stadtrat IV. WV Mobilitätsreferat – GL5 zur weiteren Veranlassung Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdrucks mit dem Original wird bestätigt. An das Direktorium – BA-Geschäftsstelle Ost An D-II-V / Stadtratsprotokolle An KVR I/3 – Grundsatz (i3grundsatz.kvr@muenchen.de) An das PPM München – E4 An das Baureferat mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. An das Direktorium – HA II/BA Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann vollzogen werden. Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen kann/soll aus rechtlichen/tatsächlichen Gründen nicht vollzogen werden, ein Entscheidungsspielraum besteht/besteht nicht (Begründung siehe Beiblatt). Der Beschluss des BA 13 - Bogenhausen ist rechtswidrig (Begründung siehe Beiblatt). VI. Über MOR-GL5 zurück zum MOR-GB2.211 zur weiteren Veranlassung === 26-32 _ V 00654_V 00654 Tempobegrenzung in der Gartenstadt A.pdf === Anlage === B 13_VG 16.06.2026 oeff. 2.3 4..pdf === Datum: 17.06.2026 Telefon: 089 - 233 761483 Telefax: 089 - 233 12 76183 Email: bag-ost.dir@muenchen.de Direktorium HA II / BA BA-Geschäftsstelle Ost An das Mobilitätsreferat (E) Tempobegrenzung in der Gartenstadt Johanneskirchen Tempobegrenzung in der Gartenstadt Johanneskirchen BV-Empfehlung Nr. 20-26 / E 03087 der Bürgerversammlung des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen vom 28.10.2025 Sitzungsvorlage Nr. 26-32 / V 00654 Abstimmungsergebnis zur o.g. Sitzungsvorlage aus der Sitzung des BA 13 - Bogenhausen vom 16. Juni 2026 ☒ Zustimmung einstimmig (Zustimmung zur Vorlage mit dem Zusatz, dass der BA um die Weiterleitung von Informationen zu den genauen Messzahlen (Beanstandungsquote) und in welchen Bereichen gemessen wurde bittet.) ☐ Zustimmung mehrheitlich ☐ Ablehnung einstimmig (Begründung siehe unten) ☐ Ablehnung mehrheitlich (Begründung siehe unten) Maßgaben / sonstige Hinweise: Zustimmung zur Vorlage mit dem Zusatz, dass der BA um die Weiterleitung von Informationen zu den genauen Messzahlen (Beanstandungsquote) und in welchen Bereichen gemessen wurde bittet. Begründung der Ablehnung: === 20-26 _ E 03087_E 03087 Tempobegrenzung.pdf ===

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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