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Nutzung der Außensportanlage des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums für Vereine (Folgeantrag zu BA-Antrag 20-26 / B 08177)

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  • 20-26 _ B 08745_B 08745 Außensportanlage.pdf
  • 20-26 _ B 08745_B 08745 Aussensportanlage A1 (letztes Antwortschreiben).pdf
  • 20-26 _ B 08745_B 08745 Aussensportanlage Wilhelm-Hausenstein-Gym AS.pdf
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Text aus den Unterlagen
=== 20-26 _ B 08745_B 08745 Außensportanlage.pdf === Interfraktioneller Antrag Bezirksausschuss 13 – Bogenhausen An den Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen z. Hd. Herr Florian Ring, Vorsitzender München, 10.03.2026 Antrag Nutzung der Aussensportanlage des WHG für Vereine Der BA fordert das RBS dazu auf, eine Nutzungsänderung des Bebauungsplans Nr. 2151 § 14 (2) für die Aussensportanlage des WHG zu beantragen, so dass eine Nutzung für Vereine ebenfalls möglich wird. (aktuell: (2) Die Nutzung von Freisportanlagen der Gemeinbedarfsfläche Schule ist ausschließlich im Rahmen des Schulbetriebs zulässig. Eine außerschulische Sportnutzung von Freisportanlagen ist unzulässig.) Begründung: Im 13 Stadtbezirk gibt es einen Mangel an Sportanlagen für Vereinssport, dementsprechend sollten alle Möglichkeiten genutzt werden. Eine Begrenzung auf ausschließliche schulische Aktivitäten erschließt sich dem BA nicht, grade weil diese Fläche nach dem alten Bebauungsplan als Bezirkssportanlage vorgesehen war. Ebenso ist diese Nutzung in der Schalltechnischen Untersuchung vom 14.05.2017 berücksichtigt worden, siehe Seite 15 Punkt 7.1. und war in der Zeit 8 bis 20 Uhr unauffällig.(7.2.1) . === 20-26 _ B 08745_B 08745 Aussensportanlage A1 (letztes Antwortschreiben).pdf === === 20-26 _ B 08745_B 08745 Aussensportanlage Wilhelm-Hausenstein-Gym AS.pdf === Referat Bildung und Sport Sachgebiet Ost-1 stadtbezirk- 13.zim.rbs@muenchen.de [ LHM-intern ] Landeshauptstadt München Referat für Bildung und Sport Landeshauptstadt München, RBS Bayerstraße 28, 80335 München Sachgebiet Ost-1 RBS-ZIM-OST-1 Bayerstraße 28 80335 München stadtbezirk-13.zim.rbs @muenchen.de An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirkes Bogenhausen Herrn Florian Ring Friedenstr. 40 Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen Datum 15.05.2026 [ LHM-intern ] Nutzung der Außensportanlage des Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums für Vereine (Folgeantrag zu BA-Antrag 20-26 / B 08177) BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08745 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 10.03.2026 Sehr geehrter Herr Ring, bei der im Antrag Nr. 20-26 / B 08754 des Bezirksausschusses 13 vom 10.03.2026 angesprochenen Angelegenheit handelt es sich um ein laufendes Geschäft der Verwaltung im Sinne des § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Landeshauptstadt München; einer stadtratsmäßigen Behandlung bedarf es daher nicht. In Ihrem Antrag mit Bezug auf das Antwortschreiben vom 27.01.2026 zum BA-Antrag Nr. 20–26 / B08177 bitten Sie um eine entsprechende Anpassung der Rechtsgrundlage. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: In unserem Antwortschreiben vom 27.01.2026 hatten wir Ihnen mitgeteilt, dass für den Bau des Schulstandorts die Aufstellung eines Bebauungsplans als Rechtsgrundlage erforderlich war und dieser Voraussetzung für die Baugenehmigung zur Errichtung des Wilhelm- Hausenstein-Gymnasiums war. Aufgrund der sensiblen Lage am Klimapark Bogenhausen wurde der Bau- und Planungsprozess für den Neubau durch eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung („Runder Tisch“) begleitet. Diese wurde von der Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Bezirksausschuss 13 Bogenhausen, der Anwohnerschaft bzw. örtlichen Bürgerinitiative sowie Vertreter*innen des WHG durchgeführt. Seite 2 von 2 Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde öffentlich kommuniziert, dass auf die Einzäunung des Schulgeländes weitgehend verzichtet wird, mit Ausnahme der wenigen Sportanlagen, die aus Sicherheitsgründen eingezäunt werden müssen. Auch die Thematik des Lärmschutzes wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung eingehend behandelt und für den Standort gesondert betrachtet. Das Ergebnis und die Abwägungen (hier: Keine außerschulische Nutzung der sportlichen Außenanlagen) wurde im Bebauungsplan Nr. 2151 „Salzsenderweg (nördlich), Fideliostraße (nördlich), Freischützstraße (westlich), Ringofenweg (östlich)“ vom 06.07.2021 berücksichtigt, der Bebauungsplan trat am 20.07.2021 in Kraft. Das Referat für Bildung und Sport hält an dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (unter Teilnahme des BA) und der Grundlage des Bebauungsplans fest und sieht hier keinen Grund eine Änderung des vom Stadtrat beschlossenen und rechtsgültigen Bebauungsplans anzustreben. Der Antrag Nr. 20-26 / B 08754 des Bezirksausschusses des 13. Stadtbezirks Bogenhausen vom 10.03.2026 ist hiermit satzungsgemäß behandelt. Das Direktorium HA II/V 2, BA-Geschäftsstelle Ost, erhält einen Abdruck dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen Gez.

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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