Nutzung eines Anwesens in der Glücksburger Str. für soziale und kulturelle Zwecke

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=== 20-26 _ B 08451_B 08451 Nutzung Gluecksburger Str. AS.pdf === Denisstraße 2 80335 München Telefon: 089 233-722871 Telefax: 089 233-726057 r.kom@muenchen.de Raum und Ressourcen für München [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] Landeshauptstadt München Kommunalreferat Edwin Grodeke Leiter des Kommunalreferats An den Vorsitzenden des Bezirksausschusses 13 Bogenhausen Herrn Florian Ring BA-Geschäftsstelle Ost Friedenstraße 40 81660 München 13.04.2026 Nutzung des Anwesens Glücksburger Straße 74 für soziale und kulturelle Zwecke BA-Antrags-Nr. 20-26 / B 08451 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13 – Bogenhausen vom 09.12.2025 Sehr geehrter Herr Vorsitzender Ring, sehr geehrte Damen und Herren, der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 13 - Bogenhausen bittet das Kommunalreferat mit dem oben genannten Antrag um Mitteilung, ob das Anwesen Glücksburger Str. 74 grundsätz- lich für soziale und kulturelle Zwecke genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang bittet der Bezirksausschuss 13 Bogenhausen um Stellungnahme zu folgenden Fragen: 1. Wurde das Grundstück tatsächlich verkauft und wenn ja, zu welchem Zweck wurde es erworben? 2. Ist eine kulturelle Nutzung geplant und möglich? 3. Gibt es Überlegungen zu Zwischennutzungen? Dieser Antrag betrifft eine laufende Angelegenheit nach Art. 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung und § 22 der Geschäftsordnung des Stadtrates, weil der Antrag keine grundsätzliche Bedeu- tung für die Stadt hat. Die Behandlung erfolgt deshalb mit diesem Schreiben. Zu 1. Wurde das Grundstück tatsächlich verkauft und wenn ja, zu welchem Zweck? Das Grundstück Glücksburger Straße 74, Flst. Nr. 109/0, Gemarkung Daglfing liegt im Gel- tungsbereich der Vorkaufssatzung „Münchner Nordosten“ vom 25.01.2017 der Landeshaupt- Seite 2 von 2 [ LHM-Schutzbedarf: 2 ] stadt München gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Die Landeshauptstadt München hat ihr Vorkaufsrecht mit dem Ziel der Erleichterung, Sicherstellung und Durchsetzung einer ge- ordneten, städtebaulichen Entwicklung in diesem Gebietsbereich ausgeübt. Dies dient unter anderem zur Umsetzung einer wesentlichen Entwurfsidee aus dem Ideenwettbewerb zum „Grünzug Ost-West“. Zur Freiraumversorgung der vorgeschlagenen Siedlungsbereiche sind ausreichend Freiflächen erforderlich. Daneben stufte das Referat für Stadtplanung und Bau- ordnung einen Grundstücksankauf auch für die Erreichbarkeit des zentralen Grünzugs durch den Fuß- und Radverkehr an dieser zentralen Stelle, d.h. der Kreuzung von Glücksburger Straße und Salzstraße als wesentlich ein. Zu 2. Ist eine kulturelle Nutzung geplant und möglich? Der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung stellt diesen Bereich als Land- wirtschaft dar. Außerdem liegt das Grundstück im Bereich einer übergeordneten Grünbezie- hung. Bauplanungsrechtlich wird das Grundstück gem. § 35 BauGB beurteilt und befindet sich im Außenbereich. Ein Vorhaben wäre gemäß § 35 Abs. 1 BauGB nur zulässig, wenn es sich um eine im Außenbereich privilegierte Nutzung handeln würde, öffentliche Belange nicht ent- gegenstehen und die Erschließung gesichert ist, was jedoch nicht der Fall ist. Das Objekt in der Glücksburger Str. 74 wurde vom ehemaligen Eigentümer ursprünglich als Landwirtschaft errichtet und genutzt. Diese privilegierte landwirtschaftliche Nutzung wurde jedoch vor ca. zwei Jahrzehnten aufgegeben. Eine kulturelle Nutzung ist gemäß § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB nicht zulässig, insbesondere würde dies schon dem Flächennutzungsplan widersprechen. Zu 3. Gibt es Überlegungen zu Zwischennutzungen? Eine Zwischennutzung kann nur im baurechtlich zulässigen Rahmen stattfinden. Bei der der- zeit zulässigen Art der Wohnnutzung handelt es sich nicht um eine allgemein zulässige Wohn- nutzung. Ihre Zulässigkeit ist untrennbar mit der vormals ausgeübten landwirtschaftlichen Nut- zung verbunden. Gegebenenfalls ist damit eine vorübergehende erneute landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzung der Fläche denkbar, da im Münchner Nordosten ein hoher Be- darf an Flächen für agrarische Nutzung besteht. Der Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 13, Bogenhausen vom 09.12.2025 ist damit satzungsgemäß erledigt. Mit besten Grüßen gez. Dr. Inken Wuttke Vertretung der Referatsleitung

Sitzungsinformationen

Bezirksausschuss

Bezirksausschuss 13 - Bogenhausen

Sitzungsdatum

16.06.2026 um 19:30 Uhr

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